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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50602 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55011716 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 10 J X 22 H2 Typ TN16-10022
                Hersteller                        Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 7

                Auftraggeber                      Kautschuk-Verwertungs GmbH
                                                  An der Walkmühle 2
                                                  46356 Essen
                                                  QM-Nr. 49 02 0280806

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                Modell                            TN16
                Typ                               TN16-10022
                Radgröße                          10 J X 22 H2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                   (mm)
                MB           TN16-10022 /MB / ohne Ring            5/112/66,6         45        975    2300

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                        50602
                Herstellerzeichen                 TOMASON
                Radtyp und Ausführung             TN16-10022 (s.o.)
                Radgröße                          10 J X 22 H2
§ 22 50602*01




                Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
                Herstelldatum                     Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
                S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      160                  30
                S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      150                  33

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                Handlingsprüfungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Mercedes-Benz

                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50602 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55011716 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10 J X 22 H2 Typ TN16-10022
                Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                 Seite 2 von 7


                Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                GL-Klasse             155-285        285/35R22   K1a K1b T06 194                  A01 A12 A14
                164G                  155-285        295/35R22   K1c K2b K30 T08 193              A16 A18 S03
                e1*2001/116*0340*..   155-285        305/35R22   K1c K2b K30 K75 T10 191
                GL-Klasse             190-320        275/40R22   189                              A12 A14 A16
                166                   190-320        285/35R22   194                              A18 A56 KMV
                e1*2007/46*           190-320        295/35R22   193                              S03
                0598*05-17            190-320        305/35R22   191
                (FIN: WDC1668...)
                - mit Radhaus-
                  Verbreiterungen
                GL-Klasse             190,245        265/40R22   T06 191                          A12 A14 A16
                166                   190-320        275/40R22   A01 K2b T07 189                  A18 A56 KOV
                e1*2007/46*           190-320        285/35R22   A01 K1a K1b K2b T06 194          S03
                0598*05-17            190-320        295/35R22   A01 K1a K1b K2b 193
                (FIN: WDC1668...)     190-320        305/35R22   A01 K1c K2a K2b 191
                - ohne Radhaus-
                  Verbreiterungen
§ 22 50602*01




                GLE-Klasse            150-335        265/35R22   K1b K2b T02                      A01 A12 A14
                166                   150-335        275/35R22   K1a K1b K2c T04                  A16 A18 A56
                e1*2007/46*           150-335        285/30R22   K1a K1b K2c T01                  MHy NBF
                0598*16-...           150-335        295/30R22   K1c K2c K4h K6d T03              X93
                (FIN: WDC1660...)                                                                 S03
                GLS-Klasse            190-335        275/40R22   189                              A12 A14 A16
                166                   190-335        285/35R22   194                              A18 A56 KMV
                e1*2007/46*           190-335        295/35R22   193                              X93 S03
                0598*18-..            190-335        305/35R22   191
                (FIN: WDC1668...)
                - mit Radhaus-
                  Verbreiterungen
                GLS-Klasse            190,245        265/40R22   T06 191                          A12 A14 A16
                166                   190-335        275/40R22   A01 K2b T07 189                  A18 A56 KOV
                e1*2007/46*           190-335        285/35R22   A01 K1a K1b K2b T06 194          X93 S03
                0598*18-..            190-335        295/35R22   A01 K1a K1b K2b 193
                (FIN: WDC1668...)     190-335        305/35R22   A01 K1c K2a K2b 191
                - ohne Radhaus-
                  Verbreiterungen
                M-Klasse              110-160        265/35R22   KMV T02 T98                      A12 A14 A16
                163                   110-160        265/35R22   A01 K2b KOV T02 T98              A18 B01 V22
                e1*96/79*0083*..      110-160        285/30R22   A01 K1c K2c KOV T01              S02
                                      110-160        285/35R22   A01 G01 K1c K2c KOV T02 T06
                                      110-160        295/30R22   A01 K1c K2c KOV T03 T99
                                      110-160        285/30R22   A01 K2b KMV T01
                                      110-160        285/35R22   A01 G01 K2b KMV T06
                                      110-160        295/30R22   A01 K1a K2b KMV T03 T99
                M-Klasse              140-285        265/35R22   K1c K2b T02                      A01 A12 A14
                164                   140-285        285/30R22   K1c K2a K2b T01                  A16 A18 F39
                e1*2001/116*0315*..   140-285        295/30R22   K1c K2c T03                      V22 S03
                - ohne Luftfederung




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50602 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55011716 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 10 J X 22 H2 Typ TN16-10022
                Hersteller                       Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                       Seite 3 von 7
                Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                M-Klasse               140-285        265/35R22    K1b K2b T02                           A01 A12 A14
                164                    140-285        285/30R22    K1c K2a K2b T01                       A16 A18 F38
                e1*2001/116*0315*..    140-285        295/30R22    K1c K2c T03                           V22 S03
                - mit Luftfederung
                M-Klasse               150-320        265/35R22    K1a K1b K2b T02                       A01 A12 A14
                166                    150-320        275/35R22    K1c K2c K4h K6h T04                   A16 A18 A56
                e1*2007/46*0598*00-    150-320        285/30R22    K1c K2c K4h K6h T01                   NBF S03
                15                     150-320        295/30R22    K1c K2c K4h K6d T03

                ML 63 AMG              375            295/30R22    T03                                   A12 A14 A16
                164, 164 AMG                                                                             A18 KMV S03
                e1*2001/116*0315*..,
                e1*2001/116*0403*..
                ML 63 AMG              386, 410       265/35R22    R70 T02                               A12 A14 A16
                166, 166AMG            386, 410       275/35R22    T04                                   A18 A56 S03
                e1*2007/46*0598*..;    386, 410       285/30R22    A01 K1a K1b K2c R70 T01
                e1*2007/46*0826*..;    386, 410       295/30R22    A01 K1a K1b K2c K4h K6d T03

                Allgemeine Hinweise
§ 22 50602*01




                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                Abrollumfang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.




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                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55011716 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10 J X 22 H2 Typ TN16-10022
                Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                         Seite 4 von 7

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                189      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1890 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                191      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1910 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                193      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1930 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                194      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1940 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
§ 22 50602*01




                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

                A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                B01     Die Räder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolben-Festsattelbremse an Achse 1.

                F38     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

                F39     Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

                G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
                Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.



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                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55011716 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10 J X 22 H2 Typ TN16-10022
                Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 7

                K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
§ 22 50602*01




                sein.

                K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K30    Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender
                Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen.

                K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
                zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

                K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
                Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
                Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

                K75     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel vor Radmitte eine
                ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).



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                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55011716 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10 J X 22 H2 Typ TN16-10022
                Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                         Seite 6 von 7

                KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

                NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
                Fahrzeugausführungen.

                R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
                Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
§ 22 50602*01




                T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T06    Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T07    Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T08    Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T10    Reifen (LI 110) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2120 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55011716 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10 J X 22 H2 Typ TN16-10022
                Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                         Seite 7 von 7

                V22    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                          Vorderachse   Hinterachse

                Nr.   1   245/30R22     285/25R22, 295/25R22
                Nr.   2   255/30R22     295/25R22, 315/25R22
                Nr.   3   265/30R22     295/25R22, 305/25R22, 315/25R22, 335/25R22
                Nr.   4   265/35R22     295/30R22, 305/30R22, 315/30R22
                Nr.   5   275/35R22     315/30R22
                Nr.   6   285/30R22     335/25R22
                Nr.   7   285/40R22     325/35R22
                Nr.   8   295/30R22     335/25R22

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                X93    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
                an Achse 1.

                Prüfort und Prüfdatum
§ 22 50602*01




                Die Verwendungsprüfung fand am 17. März 2017 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2015.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 17. März 2017




                Tufan                                                                  00267679.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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