Gutachten 366-0378-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50295
ANLAGE: 115 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTX7
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 07.03.2017
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Fahrzeughersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 27
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
TTX78GA27EW66 PCD112 ET27 ohne 66,6 745 2180 01/17
6
TTX78GA27E666 PCD112 ET27 ohne 66,6 745 2180 01/17
TTX78SA27EW66 PCD112 ET27 ohne 66,6 745 2180 01/17
6
TTX78SA27E666 PCD112 ET27 ohne 66,6 710 2288 01/17
TTX78SA27E666 PCD112 ET27 ohne 66,6 745 2180 01/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 202; 171; 203 CL; 203 K; 170; 203; 210 K; 210; 209; 208; H0
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJMH
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 212; (Baureihe W213)
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJMM
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : R1ES; (Kugelbund)
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJMM
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 211K; 204 K; 211; 172; 204 X; 204; 245G
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJMM
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : H0; 170; 171; 202; 203; 203 CL; 203 K; 208; 209;
210; 210 K
130 Nm für Typ : 172; 204; 204 K; 211; 211K; 245G
150 Nm für Typ : R1ES
150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X
150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 07.03.2017
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Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/60R17 96 11A; 248; 26B; 26N; Sportfahrwerk; GLA;
27H; 27I nicht Offroad-
225/55R17 97 11A; 246; 248; 26B; Fahrwerk; Fahrdynamik-
26N; 27B; 27H Paket; Allradantrieb;
225/60R17 99 11A; 246; 248; 26B; Frontantrieb;
26N; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
235/55R17 99 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 7AC; 7BU;
26J; 27B; 27F 71C; 71K; 721; 725;
235/60R17 102 11A; 24J; 248; 26B; 73C; 74A; 76S; 77E;
26J; 27B; 27F 4B8
245/50R17 99 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
245/55R17 102 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
255/50R17 101 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27B;
27F
255/55R17 104 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27B;
27F
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/60R17 96 11A; 246; 248 nicht Sportfahrwerk;
225/55R17 97 11A; 24J; 248; 27I GLA; nicht
225/60R17 99 11A; 24J; 248; 27I Fahrdynamik Paket;
235/55R17 99 11A; 24J; 244; 27H; 27I Offroad-Fahrwerk;
Allradantrieb;
235/60R17 102 11A; 24J; 244; 27H; 27I Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
245/50R17 99 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 7AC; 7BU;
26P; 27B; 27H 71C; 71K; 721; 725;
245/55R17 102 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A; 76S; 77E;
26P; 27B; 27H 4B8
255/50R17 101 11A; 24C; 244; 247;
26P; 27B; 27F
255/55R17 104 11A; 24C; 244; 247;
26P; 27B; 27F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0378-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50295
ANLAGE: 115 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTX7
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 07.03.2017
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Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/60R17 96 11A; 246; 248; 26B; nicht Sportfahrwerk;
26N; 27H; 27I GLA; nicht
225/55R17 97 11A; 24J; 244; 26B; Fahrdynamik Paket;
26N; 27B; 27H nicht Offroad-
225/60R17 99 11A; 24J; 244; 26B; Fahrwerk;
26N; 27B; 27F Allradantrieb;
235/55R17 99 11A; 24J; 244; 247; Frontantrieb;
26B; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
235/60R17 102 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 7AC; 7BU;
26B; 26J; 27B; 27F 71C; 71K; 721; 725;
245/50R17 99 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A; 76S; 77E;
26B; 26J; 27B; 27F 4B8
245/55R17 102 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
255/50R17 101 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
255/55R17 104 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H0 e1*92/53*0001*.., 55 - 110 215/45R17 87 11A; 21B; 21J 10B; 11B; 11G; 11H;
G363 55 - 145 225/45R17-90 11A; 21B; 21J; 22B 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R17-90 11A; 21B; 21J; 22B; 721; 725; 73C; 74A
22F; 22G; 66A; 684
245/40R17-91 11A; 21B; 21J; 22B;
22F; 66B
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 22G;
57F; 66B; 687
125 - 145 215/45R17 11A; 21B; 21J; 631
202 e1*93/81*0034*.. 55 - 100 215/45R17 87 11A; 21B; 21J 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 145 225/45R17-90 11A; 21B; 21J; 22B 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R17-90 11A; 21B; 21J; 22B; 721; 725; 73C; 74A
22F; 22G; 24J; 66A;
684
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 22G;
57F; 66B; 681; 687
110 - 145 215/45R17 11A; 21B; 21J; 631
203 e1*98/14*0139*.. 75 - 125 215/45R17 87W 11A; 21B; 22B; 22L; Heckantrieb;
51J; 681 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 160 215/45R17 87Y 11A; 21B; 22B; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K;
51J; 681 721; 725; 73C; 74A
235/40R17 90 11A; 21B; 22B; 22L;
24J; 24M; 66A; 684
75 - 200 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 22L;
24J; 24M; 68E; 687
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0378-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50295
ANLAGE: 115 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTX7
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 07.03.2017
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
203 e1*98/14*0139*.. 170 - 260 215/45R17 11A; 21B; 22B; 22L; Nur C 32 AMG; Nur C
51G; 52J 30 CDI AMG;
225/45R17 11A; 21B; 22B; 22L; Heckantrieb;
24J; 24M; 51G; 68E; 10B; 11B; 11G; 11H;
687
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
203 e1*98/14*0139*.. 125 - 200 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 22L; Nur 4-MATIC;
24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
203 CL e1*98/14*0159*.. 170 225/45R17 11A; 21B; 21L; 22B; Nur C 30 CDI AMG; Nur
22L; 24J; 51G bis e1*98/14*0159*18;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 145 215/45R17 87W 11A; 21B; 22L; 51J; Nicht C 30 CDI AMG;
681; 684 Nur bis
75 - 160 215/45R17 87Y 11A; 21B; 22L; 51J; e1*98/14*0159*18;
681; 684 Heckantrieb;
235/40R17 90 11A; 21B; 21L; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24J; 66A; 684 12A; 51A; 71C; 71K;
75 - 200 225/45R17 91 11A; 21B; 21L; 22B; 721; 725; 73C; 74A
22L; 24J; 68E; 687
203 K e1*98/14*0158*.. 125 - 200 225/45R17 91 11A; 21B; 21L; 22B; Nur 4-MATIC;
22L; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
203 K e1*98/14*0158*.. 170 - 260 205/50R17 11A; 21B; 21L; 22B; Nur C 32 AMG; Nur C
22L; 24J; 51G; 52J 30 CDI AMG;
225/45R17 11A; 21B; 21L; 22B; Heckantrieb;
22L; 24J; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17 90Y 11A; 21B; 21L; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K;
22L; 24J; 66A; 684 721; 725; 73C; 74A
203 K e1*98/14*0158*.. 75 - 125 215/45R17 87W 11A; 21B; 51J; 57E; Heckantrieb;
681 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17 90W 11A; 21B; 21L; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K;
22L; 24J; 66A; 684 721; 725; 73C; 74A
75 - 160 235/40R17 90Y 11A; 21B; 21L; 22B;
22L; 24J; 66A; 684
75 - 200 225/45R17 91 11A; 21B; 21L; 22B;
22L; 24J; 68E; 687
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0378-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50295
ANLAGE: 115 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTX7
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 07.03.2017
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 225/50R17 98Y 11A; 24C; 244; 247; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 26B; 26J; 27H; 27I neue C-Klasse;
235/45R17 94Y 11A; 24C; 244; 26B; Kombilimousine;
26J; 27I; 5HI Limousine;
235/50R17 96Y 11A; 24C; 244; 247; Heckantrieb; nur
26B; 26J; 27B; 27H Hybrid;
245/45R17 95Y 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27H; 27I 12A; 51A; 7AC; 7FG;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 76S; 77E;
4B8
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 155 205/55R17 95 nicht Coupe; nicht Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. Allradantrieb; 11A; 24J; neue C-Klasse;
248; 26B; 26J Kombilimousine;
215/50R17 95 nicht Coupe; nicht Limousine;
Allradantrieb; 11A; 24C; Allradantrieb;
244; 26B; 26J; 27I Heckantrieb; nicht
215/55R17 94 nicht Coupe; nicht Hybrid;
Allradantrieb; 11A; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
244; 26B; 26J; 27I 12A; 51A; 7AC; 7FG;
85 - 245 225/50R17 98 11A; 24C; 244; 247; 71C; 71K; 721; 725;
26B; 26J; 27H; 27I 73C; 74A; 76S; 77E;
235/45R17 94Y 11A; 24C; 244; 26B; 4B8
26J; 27I
235/50R17 96 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27H
245/45R17 95Y 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27H; 27I
204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/45R17 91Y 11A; 21P; 22I; 22M; bis
24J; 24M e1*2001/116*0457*24;
235/45R17 97 11A; 21P; 22I; 22M; Kombi; Heckantrieb;
24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 76S; 77E; 4B8
204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/45R17 91W 11A; 21P; 22I; 22M; Nur 4-MATIC; bis
24J; 24M e1*2001/116*0457*24;
235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 22M; Kombi;
24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 76S; 77E; 4B8
Verkaufsbezeichnung: CLC-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 150 215/45R17 87W 51J Ab e1*98/14*0159*19;
75 - 200 225/45R17 91 11A; 21P Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0378-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50295
ANLAGE: 115 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTX7
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 07.03.2017
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Verkaufsbezeichnung: CLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
209 e1*98/14*0184*.. 225 - 270 225/45R17 51G Nur CLK 500; Nur CLK
55 AMG; Cabrio;
Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AB; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 76S
209 e1*98/14*0184*.. 100 - 200 225/45R17 91 Cabrio; Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AB; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 190 225/50R17 98 11A; 24J; 26B; 26N; Heckantrieb;
27P 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R17 97 11A; 24J; 26B; 26N; 12A; 51A; 7MT; 71C;
27P 71K; 721; 725; 73C;
235/50R17 100 mit 74A; 76S; 83C
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie; 11A; 24J;
26B; 26J; 27H; 27P
235/50R17 100 ohne
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie; 11A; 24J;
248; 26B; 26J; 27H;
27P
245/50R17 99 11A; 22Q; 24J; 24M;
26B; 26J; 27H
210 e1*93/81*0022*.. 150 - 165 235/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; nicht für gepanzerte
24M; 51G Fz; Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A
210 e1*93/81*0022*.. 55 - 110 215/45R17 5ET; 631 nicht für gepanzerte
215/45R17 87 57E; 681; 684 Fz; Heckantrieb;
55 - 125 225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R17 91 11A; 22B; 24M; 57F; 12A; 51A; 71C; 71K;
66B; 681; 687 721; 725; 73C; 74A
55 - 205 235/45R17 nicht E36 AMG 200kW;
nicht E420/430 m.
Sonderschutz; 10N;
51G
130 - 165 225/45R17 91W
245/40R17 91W 11A; 22B; 24M; 57F;
66B; 681; 687
210 K e1*93/81*0033*.. 150 - 165 235/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; Allradantrieb;
51G 10B; 10S; 11B; 11G;
245/45R17-95 11A; 21B; 22B; 24J; 11H; 12A; 51A; 71C;
24M 71K; 721; 725; 73C;
74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0378-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50295
ANLAGE: 115 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTX7
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 07.03.2017
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
211 e1*2001/116*0183*.. 130 - 200 225/50R17 94 Nur 4-MATIC;
235/45R17 94 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 51J; 7AA;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 76R; 76S;
4DI
211K e1*2001/116*0213*.. 130 225/50R17 94 5HI; 51J Nur 4-MATIC;
235/45R17 94 5HI; 51J Allradantrieb;
130 - 200 225/50R17 98 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 97 51J 12A; 51A; 7AA; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 76R; 76S; 4DI
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 190 225/50R17 98 11A; 24J; 26B; 26N; Baureihe W213;
27P Heckantrieb;
225/55R17 97 11A; 24J; 26B; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
27P 12A; 51A; 7AC; 7MT;
235/50R17 100 ohne 71C; 71K; 721; 725;
Radhausverbreiterung 73C; 74A; 76S; 83C;
(Flap) Serie; 11A; 24J; 4B8
248; 26B; 26J; 27H;
27P
235/50R17 100 mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie; 11A; 24J;
26B; 26J; 27H; 27P
245/50R17 99 11A; 22Q; 24J; 24M;
26B; 26J; 27H
120 - 143 215/55R17 98 11A; 26B; 26N
Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/65R17 104 12R GLC; Kombilimousine;
245/65R17 107 11A; 12A; 24J Allradantrieb;
255/60R17 106 11A; 12A; 24J; 248 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7AC; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76S; 4B8
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ CLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
208 e1*96/27*0054*.. 100 - 142 215/45R17 11A; 21B; 24J; 631 Cabrio; Coupe;
100 - 160 235/40R17 11A; 21B; 21J; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 631; 66A; 684 12A; 51A; 71C; 71K;
245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F; 721; 725; 73C; 74A
66B; 681; 687
100 - 255 215/45R17 11A; 21B; 24J; 51G
225/45R17 11A; 21B; 21J; 24C;
24M; 631
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0378-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50295
ANLAGE: 115 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTX7
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 07.03.2017
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Verkaufsbezeichnung: SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
170 e1*95/54*0039*.. 100 - 142 215/45R17 87 11A; 21B; 24C; 24N 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 90 11A; 21B; 24C; 24N 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R17 90 11A; 21B; 24C; 24N; 721; 725; 73C; 74A
66A; 684
100 - 160 225/45R17 11A; 21B; 24C; 24N;
51G
245/40R17 91 11A; 22B; 24N; 57F;
66B; 681; 687
145 - 160 235/40R17 90W 11A; 21B; 24C; 24N;
66A; 684
171 e1*2001/116*0262*.. 120 - 225 205/50R17 89 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 87W 12A; 51A; 71C; 71K;
225/45R17 91 721; 725; 73C; 74A;
235/45R17 93 11A; 21P; 24J; 24N 4DM
Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 205/50R17 89 11A; 26P; 260 Cabrio; Heckantrieb;
215/45R17 87 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 26P; 260 12A; 51A; 7AC; 71C;
235/45R17 94 11A; 246; 26B; 260 71K; 721; 725; 73C;
74A; 76S; 4B8
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0378-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50295
ANLAGE: 115 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTX7
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 07.03.2017
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gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0378-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50295
ANLAGE: 115 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTX7
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 07.03.2017
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244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0378-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50295
ANLAGE: 115 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTX7
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 07.03.2017
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Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0378-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50295
ANLAGE: 115 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTX7
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 07.03.2017
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4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
4DI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 002 540 6717 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
4DM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66B) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
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von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0378-14-WIRD/N7
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Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 235/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 255/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
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73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
unterschritten wird.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 002 540 8017 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7AB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 003 540 0217 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 0030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7BU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 1804 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7FG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 1804 ( nur e1*2001/116*0431*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7MT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 2102 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
83C) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen, die mit AMG-Sportbremse ausgerüstet sind,
nicht zulässig.
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Gutachten 366-0378-14-WIRD/N7
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 212
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n): Baureihe W213
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0378-14-WIRD/N7
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 340 11 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
27F x = 300 y = 280 20 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0378-14-WIRD/N7
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1ES
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0378-14-WIRD/N7
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 340 25 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
27F x = 300 y = 280 30 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0378-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50295
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0378-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50295
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Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 172
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*..
Handelsbez.: SLK / SLC
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
26J x = 300 y = 300 18 VA
27H x = 280 y = 300 8 HA
27F x = 280 y = 300 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.