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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




                   Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                National Type Approval

      ausgestellt von:

                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                               Sonderräder für Pkw 9 J x 19 H2

      issued by:

                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
      of the following approval object

                         special wheels for passenger cars 9 J x 19 H2


Nummer der Genehmigung: 50909                    Erweiterung Nr.: 02
Approval No.                                     Extension No.:

1.    Genehmigungsinhaber:
      Holder of the approval:
      Alcar Leichtmetallräder GmbH
      DE-53721 Siegburg

2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
      If applicable, name and address of representative:
      Alcar Technik und Design GmbH
      AT-2552 Hirtenberg

3.    Typbezeichnung:
      Type:
      ACR9M
                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg



                                            2

Nummer der Genehmigung: 50909                     Erweiterung Nr.: 02
Approval No.                                      Extension No.:

4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
      Identification markings:
      Hersteller oder Herstellerzeichen
      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

      Felgengröße
      Size of the wheel

      Typ und die Ausführung
      Type and version

      Herstelldatum (Monat und Jahr)
      Date of manufacture (month and year)

      Genehmigungszeichen
      Approval identification

      Einpresstiefe
      Inset/outset



5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
      Position of the identification markings:
      an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
      on the inside/outside of the wheel

6.    Zuständiger Technischer Dienst:
      Responsible Technical Service:
      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
      AT-1230 Wien

7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
      Date of test report issued by the Technical Service:
      18.08.2017

8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
      Number of test report issued by that Technical Service:
      366-0009-16-WIRD/N2
                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg



                                           3

Nummer der Genehmigung: 50909                    Erweiterung Nr.: 02
Approval No.                                     Extension No.:

9.    Verwendungsbereich:
      Range of application:
      Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
      gemäß:
      The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
      restricted to the application listed:

      Anlage/n zum Prüfbericht
      Annex/es of the test report
      1 - 49

      unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
      beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
      The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
      conditions.

10.   Bemerkungen:
      Remarks:
      Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.

      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
      for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
      The indications given in the above mentioned test report including its
      annexes shall apply.

11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
      siehe Prüfbericht
      see test report

12.   Die Genehmigung wird erweitert
      Approval extended

13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
      Reason(s) for the extension (if applicable):
      Erweiterung des Verwendungsbereiches
      Extension of application range
                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            4

Nummer der Genehmigung: 50909                      Erweiterung Nr.: 02
Approval No.                                       Extension No.:

14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
      Place:

15.   Datum:        06.09.2017
      Date:

16.   Unterschrift: Im Auftrag
      Signature:




17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
       Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
       erhältlich ist.
       Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
       competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


       -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
            Index to the information package

       -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
            Collateral clauses and instruction on right to appeal

       -    Beschreibungsunterlagen
            Information package
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                   DE-24932 Flensburg




                 Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                          Index to the information package


Nummer der Genehmigung: 50909                       Erweiterung Nr.: 02
Approval No.                                        Extension No.:


Ausgabedatum:        02.03.2017                 letztes Änderungsdatum: 06.09.2017
Date of issue:                                  last date of amendment:


1.    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
      Collateral clauses and instruction on right to appeal

2.    Beschreibungsbogen Nr.:                                             Datum:
      Information document No.:                                           Date
      ACR9M                                                               10.10.2016
      ACR9M                                                               13.03.2017

3.    Prüfbericht(e) Nr.:                                                 Datum:
      Test report(s) No.:                                                 Date
      366-0009-16-WIRD                                                    28.01.2017
      366-0009-16-WIRD/N1                                                 04.04.2017
      366-0009-16-WIRD/N2                                                 18.08.2017

4.    Beschreibung der Änderungen:
      Description of the changes
      Erweiterung des Verwendungsbereiches
      Extension of application range
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




Nummer der Genehmigung: 50909*02

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
Vorschrift zu kennzeichnen.

Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                       KBA 50909

Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                    DE-24932 Flensburg



                                               2
Approval No.: 50909*02

- Attachment -

Collateral clauses and instruction on right to appeal

Collateral clauses

All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
applied regulation.

The approval identification is as follows: - see German version -

The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
the Kraftfahrt-Bundesamt.
Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
prosecuted.

The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
unhindered access to the production and storage facilities.

The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
mark rights of third parties are not affected with this approval.

Instruction on right to appeal

This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg.
TÜV AUSTRIA                        Deutschstraße 10           2017-IR-AT-AU-RR-EX-0-000942
AUTOMOTIVE GMBH                    A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                           Seite: 1 von 6


     GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
                      ABE 50 909
                                           366-0009-16-WIRD/N2

Antragsteller:                            Alcar Leichtmetallräder GmbH               396843/0000

                                          53721 Siegburg
Art:                                      Sonderrad 9 J X 19 H2
Typ:                                      ACR9M
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise
Die Verwendung der LM-Sonderräder Typ ACR9M (9Jx19H2) ist auch in Verbindung mit den
LM-Sonderrädern Typ ACR9K (8Jx19H2) an der Vorderachse zulässig.
Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
I.       Übersicht
Ausführung             Ausführungsbezeichnung                         Loch-       Mittenl Ein-    zul.   zul.     gültig
                                                                      kreis       och     preß-   Rad-   Abroll   ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm) /      (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                       Rad                     Zentrierring           -zahl               (mm)    (kg)   (mm)     Datum
ACR9MHHA35634          PCD108 ET35             Ø70.1    Ø63.4             108/5     63,4     35    768    2297     12/16
ACR9MHHA40634          PCD108 ET40             Ø70.1    Ø63.4             108/5     63,4     40    768    2297     12/16
ACR9MHNL35634          PCD108 ET35             Ø70.1    Ø63.4             108/5     63,4     35    768    2297     12/16
ACR9MHNL40634          PCD108 ET40             Ø70.1    Ø63.4             108/5     63,4     40    768    2297     12/16
ACR9MHHA35651          PCD108 ET35             Ø70.1    Ø65.1             108/5     65,1     35    768    2297     12/16
ACR9MHHA40651          PCD108 ET40             Ø70.1    Ø65.1             108/5     65,1     40    768    2297     12/16
ACR9MHNL35651          PCD108 ET35             Ø70.1    Ø65.1             108/5     65,1     35    768    2297     12/16
ACR9MHNL40651          PCD108 ET40             Ø70.1    Ø65.1             108/5     65,1     40    768    2297     12/16
ACR9MHHA35671          PCD108 ET35             Ø70.1    Ø67.1             108/5     67,1     35    768    2297     12/16
ACR9MHHA40671          PCD108 ET40             Ø70.1    Ø67.1             108/5     67,1     40    768    2297     12/16
ACR9MHNL35671          PCD108 ET35             Ø70.1    Ø67.1             108/5     67,1     35    768    2297     12/16
ACR9MHNL40671          PCD108 ET40             Ø70.1    Ø67.1             108/5     67,1     40    768    2297     12/16
ACR9M8HA32571          PCD112 ET32             Ø70.1    Ø57.1             112/5     57,1     32    768    2297     12/16
ACR9M8HA40571          PCD112 ET40             Ø70.1    Ø57.1             112/5     57,1     40    768    2297     12/16
ACR9M8NL32571          PCD112 ET32             Ø70.1    Ø57.1             112/5     57,1     32    768    2297     12/16
ACR9M8NL40571          PCD112 ET40             Ø70.1    Ø57.1             112/5     57,1     40    768    2297     12/16
ACR9M8HA20666          PCD112 ET20             ohne                       112/5     66,6     20    768    2297     12/16
ACR9M8HA24666          PCD112 ET24             ohne                       112/5     66,6     24    768    2297     12/16
ACR9M8HA32666          PCD112 ET32             Ø70.1    Ø66.6             112/5     66,6     32    768    2297     12/16
ACR9M8HA40666          PCD112 ET40             Ø70.1    Ø66.6             112/5     66,6     40    768    2297     12/16
ACR9M8NL20666          PCD112 ET20             ohne                       112/5     66,6     20    755    2327     12/16




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 19 H2                                   Radtyp: ACR9M
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                           Stand: 18.08.2017
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ACR9M8NL20666         PCD112 ET20               ohne                    112/5         66,6    20   768   2297    12/16
ACR9M8NL24666         PCD112 ET24               ohne                    112/5         66,6    24   768   2297    12/16
ACR9M8NL32666         PCD112 ET32               Ø70.1   Ø66.6           112/5         66,6    32   768   2297    12/16
ACR9M8NL40666         PCD112 ET40               Ø70.1   Ø66.6           112/5         66,6    40   768   2297    12/16
ACR9M0HA40561         PCD114.3 ET40             Ø71.6   Ø56.1          114,3/5        56,1    40   768   2297    12/16
ACR9M0NL40561         PCD114.3 ET40             Ø71.6   Ø56.1          114,3/5        56,1    40   768   2297    12/16
ACR9M0HA40601         PCD114.3 ET40             Ø71.6   Ø60.1          114,3/5        60,1    40   768   2297    12/16
ACR9M0NL40601         PCD114.3 ET40             Ø71.6   Ø60.1          114,3/5        60,1    40   768   2297    12/16
ACR9M0HA40641         PCD114.3 ET40             Ø71.6   Ø64.1          114,3/5        64,1    40   768   2297    12/16
ACR9M0NL40641         PCD114.3 ET40             Ø71.6   Ø64.1          114,3/5        64,1    40   768   2297    12/16
ACR9M0HA40661         PCD114.3 ET40             Ø71.6   Ø66.1          114,3/5        66,1    40   768   2297    12/16
ACR9M0NL40661         PCD114.3 ET40             Ø71.6   Ø66.1          114,3/5        66,1    40   768   2297    12/16
ACR9M0HA40671         PCD114.3 ET40             Ø71.6   Ø67.1          114,3/5        67,1    40   768   2297    12/16
ACR9M0NL40671         PCD114.3 ET40             Ø71.6   Ø67.1          114,3/5        67,1    40   755   2327    12/16
ACR9M0NL40671         PCD114.3 ET40             Ø71.6   Ø67.1          114,3/5        67,1    40   768   2297    12/16
ACR9M0HA40706         PCD114.3 ET40             Ø71.6   Ø70.6          114,3/5        70,6    40   768   2297    12/16
ACR9M0NL40706         PCD114.3 ET40             Ø71.6   Ø70.6          114,3/5        70,6    40   768   2297    12/16
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller                     : Alcar Leichtmetallräder GmbH

                                   53721 Siegburg
Hersteller                        : Alcar Leichtmetallräder GmbH
                                  :
                                  : 53721 Siegburg
Handelsmarke                      : AEZ Crest
Art der Sonderräder               :LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                  : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                   : ca. 13 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung ACR9MHNL35671:

                                      : Außenseite                             : Innenseite
Radtyp                                : --                                     : ACR9M
Radausführung                         : --                                     : PCD114.3 ET40
Radgröße                              : --                                     : 9 J X 19 H2
Typzeichen                            : KBA 50909                              : --
Einpreßtiefe                          : --                                     : ET40
Herstellungsdatum                     : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                               : z.B. 12.16




                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 19 H2                                 Radtyp: ACR9M
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                         Stand: 18.08.2017
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Herkunftsmerkmal                    : --                                     : MIG
Gießereikennzeichnung               : --                                     : HS
Japan. Prüfwertzeichen              : --                                     : JWL
Weitere Kennzeichnung               : --                                     : AEZ
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.1. aufgeführten
Unterlagen überein.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart               Berichtnummer                    Datum         Technischer Dienst
Technischer Bericht      RP-004902-A0-144                 27.01.2017    TÜV NORD
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung wurde gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh.
BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998" geprüft.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 19 H2                                 Radtyp: ACR9M
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                         Stand: 18.08.2017
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IV.      Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller                                     Ausführung                     ET       erstellt am     Allg.
age                                                                                                        Hinweise
  3 FORD                                           ACR9MHHA35634;                 35       18.08.2017      liegt bei
                                                   ACR9MHNL35634
     7 FORD, FORD MOTOR                            ACR9MHHA40634;                 40       18.08.2017      liegt bei
                                                   ACR9MHNL40634
     4 JAGUAR,                                     ACR9MHHA35634;                 35       18.08.2017      liegt bei
                 Jaguar Land Rover Limited         ACR9MHNL35634
     6 JAGUAR,                                     ACR9MHHA40634;                 40       18.08.2017      liegt bei
               Jaguar Land Rover Limited           ACR9MHNL40634
     2 JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB),             ACR9MHHA35634;                 35       18.08.2017      liegt bei
               LAND ROVER (GB)                     ACR9MHNL35634
     8 LAND ROVER (GB)                             ACR9MHHA40634;                 40       18.08.2017      liegt bei
                                                   ACR9MHNL40634
     1 VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION                ACR9MHHA35634;                 35       18.08.2017      liegt bei
                                                   ACR9MHNL35634
     5 VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION                ACR9MHHA40634;                 40       18.08.2017      liegt bei
                                                   ACR9MHNL40634
 10 PEUGEOT                                        ACR9MHHA35651;                 35       18.08.2017      liegt bei
                                                   ACR9MHNL35651
 12 PEUGEOT                                        ACR9MHHA40651;                 40       18.08.2017      liegt bei
                                                   ACR9MHNL40651
     9 VOLVO                                       ACR9MHHA35651;                 35       18.08.2017      liegt bei
                                                   ACR9MHNL35651
 11 VOLVO                                          ACR9MHHA40651;                 40       18.08.2017      liegt bei
                                                   ACR9MHNL40651
 13 VOLVO                                          ACR9MHHA35671;                 35       18.08.2017      liegt bei
                                                   ACR9MHNL35671
 14 VOLVO                                          ACR9MHHA40671;                 40       18.08.2017      liegt bei
                                                   ACR9MHNL40671




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 19 H2                                 Radtyp: ACR9M
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                         Stand: 18.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 5 von 6
 18 AUDI                                           ACR9M8HA32571;                 32       18.08.2017     liegt bei
                                                   ACR9M8NL32571
 22 AUDI                                           ACR9M8HA40571;                 40       18.08.2017     liegt bei
                                                   ACR9M8NL40571
 19 QUATTRO GmbH                                   ACR9M8HA32571;                 32       18.08.2017     liegt bei
                                                   ACR9M8NL32571
 21 QUATTRO GmbH                                   ACR9M8HA40571;                 40       18.08.2017     liegt bei
                                                   ACR9M8NL40571
 16 QUATTRO GmbH                                   ACR9M8HA32571;                 32       18.08.2017     liegt bei
                                                   ACR9M8NL32571
 15 SEAT, SEAT, S.A.                               ACR9M8HA32571;                 32       18.08.2017     liegt bei
                                                   ACR9M8NL32571
 23 SEAT, SEAT, S.A.                               ACR9M8HA40571;                 40       18.08.2017     liegt bei
                                                   ACR9M8NL40571
 17 SKODA                                          ACR9M8HA32571;                 32       18.08.2017     liegt bei
                                                   ACR9M8NL32571
 24 SKODA                                          ACR9M8HA40571;                 40       18.08.2017     liegt bei
                                                   ACR9M8NL40571
 20 VOLKSWAGEN                                     ACR9M8HA32571;                 32       18.08.2017     liegt bei
                                                   ACR9M8NL32571
 25 VOLKSWAGEN                                     ACR9M8HA40571;                 40       18.08.2017     liegt bei
                                                   ACR9M8NL40571
 26 AUDI                                           ACR9M8HA20666;                 20       18.08.2017     liegt bei
                                                   ACR9M8NL20666;
                                                   ACR9M8NL20666
 28 AUDI                                           ACR9M8HA24666;                 24       18.08.2017     liegt bei
                                                   ACR9M8NL24666
 31 AUDI                                           ACR9M8HA32666;                 32       18.08.2017     liegt bei
                                                   ACR9M8NL32666
 34 AUDI                                           ACR9M8HA40666;                 40       18.08.2017     liegt bei
                                                   ACR9M8NL40666
 29 QUATTRO GmbH                                   ACR9M8HA32666;                 32       18.08.2017     liegt bei
                                                   ACR9M8NL32666
 30 BMW AG                                         ACR9M8HA32666;                 32       18.08.2017     liegt bei
                                                   ACR9M8NL32666
 35 BMW AG                                         ACR9M8HA40666;                 40       18.08.2017     liegt bei
                                                   ACR9M8NL40666
 32 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),                     ACR9M8HA32666;                 32       18.08.2017     liegt bei
               MERCEDES-AMG,                       ACR9M8NL32666
    MERCEDES-BENZ
 36 DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,                     ACR9M8HA40666;                 40       18.08.2017     liegt bei
               MERCEDES-BENZ                       ACR9M8NL40666
 33 Nissan International S. A.                     ACR9M8HA32666;                 32       18.08.2017     liegt bei
                                                   ACR9M8NL32666
 37 Nissan International S. A.                     ACR9M8HA40666;                 40       18.08.2017     liegt bei
                                                   ACR9M8NL40666
 27 PORSCHE                                        ACR9M8HA20666;                 20       18.08.2017     liegt bei
                                                   ACR9M8NL20666;
                                                   ACR9M8NL20666
 38 FUJI HEAVY IND.(J)                             ACR9M0HA40561;                 40       18.08.2017     liegt bei
                                                   ACR9M0NL40561




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 19 H2                                 Radtyp: ACR9M
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                         Stand: 18.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 6 von 6
 39 TOYOTA,                                        ACR9M0HA40601;                 40       18.08.2017     liegt bei
                TOYOTA MOTOR EUROPE                ACR9M0NL40601
    NV/SA
 40 HONDA                                          ACR9M0HA40641;                 40       18.08.2017     liegt bei
                                                   ACR9M0NL40641
 41 NISSAN EUROPE (F),                             ACR9M0HA40661;                 40       18.08.2017     liegt bei
            Nissan International S. A.             ACR9M0NL40661
 42 RENAULT                                        ACR9M0HA40661;                 40       18.08.2017     liegt bei
                                                   ACR9M0NL40661
 47 HYUNDAI, HYUNDAI Motor Company,                ACR9M0HA40671;                 40       18.08.2017     liegt bei
            HYUNDAI MOTOR (CZ)                     ACR9M0NL40671;
                                                   ACR9M0NL40671
 46 KIA                                            ACR9M0HA40671;                 40       18.08.2017     liegt bei
                                                   ACR9M0NL40671;
                                                   ACR9M0NL40671
 44 KIA MOTORS (SK)                                ACR9M0HA40671;                 40       18.08.2017     liegt bei
                                                   ACR9M0NL40671;
                                                   ACR9M0NL40671
 43 MASERATI S.p.A.                                ACR9M0HA40671;                 40       18.08.2017     liegt bei
                                                   ACR9M0NL40671;
                                                   ACR9M0NL40671
 45 MAZDA                                          ACR9M0HA40671;                 40       18.08.2017     liegt bei
                                                   ACR9M0NL40671;
                                                   ACR9M0NL40671
 49 MAZDA J                                        ACR9M0HA40671;                 40       18.08.2017     liegt bei
                                                   ACR9M0NL40671;
                                                   ACR9M0NL40671
 48 FORD MOTOR                                     ACR9M0HA40706;                 40       18.08.2017     liegt bei
                                                   ACR9M0NL40706
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Cinibulk

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 18.08.2017
KUB




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 32 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES                               Radtyp: ACR9M
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                             Stand: 18.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 31

Fahrzeughersteller                         : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
                                             MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 9 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 32
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
              Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
              Rad                              Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
ACR9M8HA32666 PCD112 ET32                      Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff     768     2297     12/16
ACR9M8NL32666 PCD112 ET32                      Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff     768     2297     12/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
                                             MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : R1ES; 204; 204 K
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM8
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 212; (Baureihe W213)
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM8
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : 207; 221; 140 C; 231; 204 X; 222; 211; 215; 212K; 245G AMG;
                                             218; 204; 220; R1EC; 212; 172; 204 K; 230; 140; R1ES; 245G
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM8
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm für Typ : 172; 204; 204 K; 207; 211; 212; 212K; 218; 230; 231;
                                             245G; 245G AMG
                                             150 Nm für Typ : R1EC; R1ES; 140; 140 C; 215; 220; 221; 222
                                             150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
                                             150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
Verkaufsbezeichnung:    A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen  Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 280 235/45R19 95  11A; 24J; 248; 26B; nicht Sportfahrwerk;
                                                      26N; 27B; 27H       GLA; nicht
                                        245/40R19 98  11A; 24J; 244; 247; Fahrdynamik Paket;
                                                      26B; 26N; 27B; 27F  nicht Offroad-
                                        245/45R19 98  11A; 24J; 244; 247; Fahrwerk;
                                                      26B; 26N; 27B; 27F  Allradantrieb;
                                        255/40R19 96  11A; 242; 244; 245; Frontantrieb;
                                                      247; 26B; 26J; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      27F
                                        255/45R19 100 11A; 242; 244; 245; 12A; 51A; 7AC; 71C;
                                                      247; 26B; 26J; 27B; 71K; 721; 725; 73C;
                                                      27F
                                                                          74A; 74P; 77E; 4B8



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 32 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES                            Radtyp: ACR9M
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 18.08.2017
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                                                                                                     Seite: 2 von 31
Verkaufsbezeichnung:    A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen  Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 280 235/45R19 95  11A; 24J; 248; 27I  nicht Sportfahrwerk;
                                        245/40R19 98  11A; 24J; 244; 27I  GLA; nicht
                                        245/45R19 98  11A; 24J; 244; 27I  Fahrdynamik Paket;
                                        255/40R19 96  11A; 242; 244; 245; Offroad-Fahrwerk;
                                                      247; 26P; 27B; 27H  Allradantrieb;
                                        255/45R19 100 11A; 242; 244; 245; Frontantrieb;
                                                      247; 26P; 27B; 27H  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          12A; 51A; 7AC; 71C;
                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                          74A; 74P; 77E; 4B8
245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 280 235/45R19 95  11A; 246; 248; 26B; Sportfahrwerk; GLA;
                                                      26N; 27B; 27H       nicht Offroad-
                                        245/40R19 98  11A; 24J; 248; 26B; Fahrwerk; Fahrdynamik-
                                                      26N; 27B; 27F       Paket; Allradantrieb;
                                        245/45R19 98  11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb;
                                                      26N; 27B; 27F       10B; 11B; 11G; 11H;
                                        255/40R19 96  11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 7AC; 71C;
                                                      26B; 26J; 27B; 27F  71K; 721; 725; 73C;
                                        255/45R19 100 11A; 24J; 244; 247; 74A; 74P; 77E; 4B8
                                                      26B; 26J; 27B; 27F

Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 235/45R19 95  11A; 24J; 248; 26B;               nicht Sportfahrwerk;
                                                        26N; 27B; 27H                     GLA; nicht
                                          245/40R19 98  11A; 24J; 244; 247;               Fahrdynamik Paket;
                                                        26B; 26N; 27B; 27F                nicht Offroad-
                                          245/45R19 98  11A; 24J; 244; 247;               Fahrwerk;
                                                        26B; 26N; 27B; 27F                Allradantrieb;
                                          255/40R19 96  11A; 242; 244; 245;               Frontantrieb;
                                                        247; 26B; 26J; 27B;               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        27F
                                          255/45R19 100 11A; 242; 244; 245;               12A; 51A; 7AC; 7BU;
                                                        247; 26B; 26J; 27B;               71C; 71K; 721; 725;
                                                        27F
                                                                                          73C; 74A; 74P; 77E;
                                                                                          4B8
245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 280 235/45R19 95  11A; 24J; 248; 27I            nicht Sportfahrwerk;
                                              245/40R19 98  11A; 24J; 244; 27I            GLA; nicht
                                              245/45R19 98  11A; 24J; 244; 27I            Fahrdynamik Paket;
                                              255/40R19 96  11A; 242; 244; 245;           Offroad-Fahrwerk;
                                                            247; 26P; 27B; 27H            Allradantrieb;
                                              255/45R19 100 11A; 242; 244; 245;           Frontantrieb;
                                                            247; 26P; 27B; 27H            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AC; 7BU;
                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 77E;
                                                                                          4B8




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 32 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES                            Radtyp: ACR9M
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 18.08.2017
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Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 235/45R19 95  11A; 246; 248; 26B;               Sportfahrwerk; GLA;
                                                        26N; 27B; 27H                     nicht Offroad-
                                          245/40R19 98  11A; 24J; 248; 26B;               Fahrwerk; Fahrdynamik-
                                                        26N; 27B; 27F                     Paket; Allradantrieb;
                                          245/45R19 98  11A; 24J; 248; 26B;               Frontantrieb;
                                                        26N; 27B; 27F                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                          255/40R19 96  11A; 24J; 244; 247;               12A; 51A; 7AC; 7BU;
                                                        26B; 26J; 27B; 27F                71C; 71K; 721; 725;
                                          255/45R19 100 11A; 24J; 244; 247;               73C; 74A; 74P; 77E;
                                                        26B; 26J; 27B; 27F                4B8

Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 255/35R19 96Y    11A; 244; 247; 27B;           Nur Baureihe 205;
204 K        e1*2001/116*0457*..                            27F; 57F; 575                 neue C-Klasse;
                                           265/35R19 94Y    XFC; 11A; 24D; 27B;           Kombilimousine;
                                                            27F; 5HI; 57F                 Limousine;
                                              275/30R19 96Y 11A; 24D; 27B; 27F;           Heckantrieb; nur
                                                            57F; 99E                      Hybrid;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 576; 7AC;
                                                                                          7FG; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76B; 77E; 4B8
204            e1*2001/116*0431*..   88 - 225 225/35R19 88Y 11A; 21B; 22B; 24C;           Nur Baureihe 204;
                                                            24D; 5FE                      Limousine;
                                              235/35R19 91Y 11A; 21B; 22B; 24C;           Heckantrieb;
                                                            24D                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                              255/30R19 91Y 11A; 22B; 24D; 57F;           12A; 51A; 7AC; 7BU;
                                                            671; 673                      71C; 71K; 721; 725;
                                              265/30R19 93Y 11A; 22B; 24D; 57F;           73C; 74A; 74P; 77E;
                                                            670; 68X                      4B8
204            e1*2001/116*0431*..   270      255/35R19 96  11A; 244; 247; 27B;           Nur Baureihe 205;
                                                            27F; 57F; 672                 neue C-Klasse; nur
                                              265/35R19 94Y 11A; 24D; 27B; 27F;           Fzg.-Breite 1839mm;
                                                            57F; 67H                      Cabrio;
                                              275/30R19 96  11A; 24D; 27B; 27F;           Kombilimousine; Coupe;
                                                            57F; 68R                      Limousine;
                                                                                          Allradantrieb; nicht
                                                                                          Hybrid;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AC; 7BU;
                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76B;
                                                                                          77E; 4B8
204            e1*2001/116*0431*..   120 - 200 225/35R19 88Y 11A; 21B; 22B; 24C;          Nur Baureihe 204; Nur
                                                             24D; 5FE                     4-MATIC; Limousine;
                                               235/35R19 91  11A; 21B; 22B; 24C;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             24D                          12A; 51A; 7AC; 7BU;
                                     120 - 225 235/35R19 91Y 11A; 21B; 22B; 24C;          71C; 71K; 721; 725;
                                                             24D                          73C; 74A; 74P; 77E;
                                                                                          4B8



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 32 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES                            Radtyp: ACR9M
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 18.08.2017
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                                                                                                     Seite: 4 von 31
Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 225/35R19 88Y 11A; 24C; 24M; 26B;              bis
                                                         26J; 27B; 27H; 5FE               e1*2001/116*0431*36;
                                           235/35R19 91  11A; 24C; 24M; 26B;              Coupe; Heckantrieb;
                                                         26J; 27B; 27F                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/30R19 91  11A; 24D; 27B; 27F;              12A; 51A; 7AC; 7BU;
                                                         57F; 673                         71C; 71K; 721; 725;
                                           265/30R19 93  11A; 24D; 27B; 27F;              73C; 74A; 74P; 77E;
                                                         57F; 670; 68X                    4B8
204          e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 255/35R19 96   11A; 244; 247; 27B;              Nur Baureihe 205;
204 K        e1*2001/116*0457*..                         27F; 57F; 575                    neue C-Klasse; Cabrio;
                                           265/35R19 94Y XFC; 11A; 24D; 27B;              Kombilimousine; Coupe;
                                                         27F; 57F                         Limousine;
                                           275/30R19 96  11A; 24D; 27B; 27F;              Allradantrieb;
                                                         57F; 99E                         Heckantrieb; nicht
                                                                                          Hybrid;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 576; 7AC;
                                                                                          7FG; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76B; 77E; 4B8
204            e1*2001/116*0431*..   150 - 155 255/35R19 96Y 11A; 24C; 244; 247;          Nur Baureihe 205;
204 K          e1*2001/116*0457*..                           26B; 26J; 27B; 27F           neue C-Klasse;
                                                                                          Kombilimousine;
                                                                                          Limousine;
                                                                                          Heckantrieb; nur
                                                                                          Hybrid;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AC; 7FG;
                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 77E;
                                                                                          4B8
204            e1*2001/116*0431*..   85 - 245 255/35R19 96       11A; 24C; 244; 247;      Nur Baureihe 205;
204 K          e1*2001/116*0457*..                               26B; 26J; 27B; 27F;      neue C-Klasse; Cabrio;
                                                                 57O
                                                                                          Kombilimousine; Coupe;
                                                                                          Limousine;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Heckantrieb; nicht
                                                                                          Hybrid;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AC; 7FG;
                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 77E;
                                                                                          4B8
204 K          e1*2001/116*0457*..   88 - 225 225/35R19 88Y 11A; 21B; 24C; 57E;           bis
                                                            670; 673                      e1*2001/116*0457*24;
                                              235/35R19 91Y 11A; 21B; 22B; 22F;           Kombi; Heckantrieb;
                                                            22L; 24C; 24D                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              255/30R19 91Y 11A; 22B; 22F; 22L;           12A; 51A; 7AC; 71C;
                                                            24D; 57F; 671; 673            71K; 721; 725; 73C;
                                              265/30R19 93Y 11A; 22B; 22F; 22L;           74A; 74P; 77E; 4B8
                                                            24D; 57F; 670; 68X




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 32 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES                            Radtyp: ACR9M
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 18.08.2017
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                                                                                                     Seite: 5 von 31
Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
204 K        e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 235/35R19 91W 11A; 21B; 22B; 22F;               Nur 4-MATIC; bis
                                                         22L; 24C; 24D                     e1*2001/116*0457*24;
                                                                                           Kombi;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 7AC; 71C;
                                                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                           74A; 74P; 77E; 4B8

Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
215          e1*98/14*0113*..  220 - 326 245/40R19 98            11A; 21B; 21J; 22F;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 22L; 24J; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
                                              255/40R19 96       11A; 21B; 21J; 21L;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                 22F; 22L; 24D; 24J;       74P
                                                                 367
                                              275/35R19 96       11A; 22F; 22L; 24D;
                                                                 57F; 68S

Verkaufsbezeichnung:     CLS-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
218          e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/35R19 93           11A; 21P; 51J             nicht AMG Sportpaket;
                                120 - 300 255/35R19              11A; 21P; 51G             Coupe; 4-türig;
                                          275/30R19 92Y          11A; 22I; 270; 57F; 68R   Allradantrieb;
                                                                                           Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 7AC; 71C;
                                                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                           74A; 74P; 4B8
218            e1*2007/46*0485*..   120 - 225 245/35R19 93Y 11A; 26P; 5HA; 51J             nicht AMG Sportpaket;
                                    120 - 300 255/35R19     11A; 26P; 51G                  Kombilimousine;
                                              275/30R19 96W 11A; 27H; 27I; 57F;            Allradantrieb;
                                                            68R                            Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 7AC; 71C;
                                                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                           74A; 74P; 4B8




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 32 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES                            Radtyp: ACR9M
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 18.08.2017
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                                                                                                     Seite: 6 von 31
Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 245 245/40R19 94W ohne                              Coupé; Allradantrieb;
                                                        Radhausverbreiterung              Heckantrieb;
                                                        (Flap) Serie; GAA;                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        XFX; 11A; 24J; 248;               12A; 51A; 7MT; 71C;
                                                        26B; 26J; 27H; 27P
                                          245/40R19 94W mit                               71K; 721; 725; 73C;
                                                        Radhausverbreiterung              74A; 74P
                                                        (Flap) Serie; GAA;
                                                        XFX; 11A; 24J; 26B;
                                                        26J; 27H; 27P
                                          265/35R19 94W 11A; 22Q; 241; 244;
                                                        246; 247; 26B; 26J;
                                                        27H
                                          275/35R19 96W GAA; 11A; 22Q; 244;
                                                        247; 27F; 57F
R1ES         e1*2007/46*1560*.. 143       275/40R19 101 11A; 24M; 27B; 27H;               All Terrain; Kombi;
                                                        57F; 6BL                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7MT; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P
R1ES           e1*2007/46*1560*..    143      245/45R19 94       11A; 24J; 26B; 26N;      All Terrain; Kombi;
                                                                 27I; 57E; 6BL            Allradantrieb;
                                              245/45R19 98W      11A; 24J; 26B; 26N;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 27I; 6BL                 12A; 51A; 7MT; 71C;
                                              255/40R19 100      11A; 24J; 248; 26B;      71K; 721; 725; 73C;
                                                                 26N; 27I; 58A            74A; 74P
                                              255/40R19 96       11A; 24J; 248; 26B;
                                                                 26N; 27I; 57E; 58A
                                              255/45R19 100      11A; 24J; 248; 26B;
                                                                 26N; 27I; 6BM
R1ES           e1*2007/46*1560*..    110 - 245 245/40R19 98      mit                      Baureihe W213; nicht
                                                                 Radhausverbreiterung     All Terrain;
                                                                 (Flap) Serie; GAA;       Allradantrieb;
                                                                 XFX; 11A; 24J; 26B;      Heckantrieb;
                                                                 26J; 27H; 27P
                                              245/40R19 98       ohne                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 Radhausverbreiterung     12A; 51A; 7MT; 71C;
                                                                 (Flap) Serie; GAA;       71K; 721; 725; 73C;
                                                                 XFX; 11A; 24J; 248;      74A; 74P
                                                                 26B; 26J; 27H; 27P
                                              265/35R19 98       11A; 22Q; 241; 244;
                                                                 246; 247; 26B; 26J;
                                                                 27H
                                              275/35R19 100      GAA; 11A; 22Q; 244;
                                                                 247; 27F; 57F
211            e1*2001/116*0183*..   130 - 285 245/35R19 93Y     11A; 21P; 24J; 24M       Nur 4-MATIC;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AA; 7NX;
                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 4DI




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 32 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES                            Radtyp: ACR9M
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 18.08.2017
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                                                                                                     Seite: 7 von 31
Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
212          e1*2001/116*0501*.. 110 - 245 245/40R19 98      ohne                         Baureihe W213;
                                                             Radhausverbreiterung         Allradantrieb;
                                                             (Flap) Serie; GAA;           Heckantrieb;
                                                             XFX; 11A; 24J; 248;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             26B; 26J; 27H; 27P
                                               245/40R19 98  mit                          12A; 51A; 7AC; 7MT;
                                                             Radhausverbreiterung         71C; 71K; 721; 725;
                                                             (Flap) Serie; GAA;           73C; 74A; 74P; 4B8
                                                             XFX; 11A; 24J; 26B;
                                                             26J; 27H; 27P
                                               265/35R19 98  11A; 22Q; 241; 244;
                                                             246; 247; 26B; 26J;
                                                             27H
                                               275/35R19 100 GAA; 11A; 22Q; 244;
                                                             247; 27F; 57F
212            e1*2001/116*0501*..   125 - 245 245/35R19 93Y 11A; 21B; 22I; 24C;          Baureihe W212;
                                                             244                          Stufenheck;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 7AC;
                                                                                          7MT; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          4B8
212            e1*2001/116*0501*..   100 - 150 235/35R19 91Y 11A; 21B; 24J; 248;          Baureihe W212;
                                                             51J                          Stufenheck;
                                     100 - 245 235/35R19 91Y 11A; 21B; 24J; 57E;          Heckantrieb;
                                                             68X                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/35R19 93Y 11A; 21B; 22I; 24C;          12A; 51A; 7AC; 7MT;
                                                             244                          71C; 71K; 721; 725;
                                               265/30R19 93Y 11A; 22B; 244; 247;          73C; 74A; 74P; 4B8
                                                             57F; 68X
                                               275/30R19 96  11A; 22B; 244; 247;
                                                             57F; 68R

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
207          e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22H; 244;              Cabrio; Heckantrieb;
                                                         247; 57F; 673                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                           265/30R19 93Y 11A; 22B; 22F; 244;              12A; 51A; 7AC; 71C;
                                                         247; 57F; 670; 68X               71K; 721; 725; 73C;
                                 120 - 245 235/35R19 91Y 11A; 21B; 21N; 22I;              74A; 74P; 4B8
                                                         24J; 248
                                 225 - 245 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22H; 244;
                                                         247; 57F; 575
                                           265/30R19 93Y 11A; 22B; 22F; 244;
                                                         247; 57F; 68X




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 32 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES                            Radtyp: ACR9M
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 18.08.2017
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                                                                                                     Seite: 8 von 31
Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
207          e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22H; 244;              Coupe; Heckantrieb;
                                                         247; 57F; 673                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                           265/30R19 93Y 11A; 22B; 22F; 244;              12A; 51A; 7AC; 71C;
                                                         247; 57F; 670; 68X               71K; 721; 725; 73C;
                                 120 - 245 235/35R19 91Y 11A; 21B; 21N; 22I;              74A; 74P; 4B8
                                                         24J; 248
                                 225 - 245 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22H; 244;
                                                         247; 57F; 575
                                           265/30R19 93Y 11A; 22B; 22F; 244;
                                                         247; 57F; 68X

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE (212) KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
212K         e1*2007/46*0200*.. 125 - 245 255/35R19 96Y 11A; 21B; 24C; 24D;               Kombi; Allradantrieb;
                                                        260; 5IE                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AC; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 75I; 4B8
212K           e1*2007/46*0200*..   100 - 245 245/35R19 93  11A; 21P; 241; 246;           Kombi; Heckantrieb;
                                                            260; 57E; 572; 67C;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            68R
                                              255/35R19 96  11A; 21B; 24C; 260;           12A; 51A; 7AC; 71C;
                                                            57E; 57O; 675                 71K; 721; 725; 73C;
                                              275/30R19 96Y 11A; 22I; 244; 247;           74A; 74P; 75I; 4B8
                                                            270; 5IE; 57F; 68R

Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/45R19 95W 11A; 22I; 24J; 24M               GLK; Allradantrieb;
                                           235/50R19 99  11A; 21P; 22I; 24C;              Heckantrieb;
                                                         24D; 56G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/45R19 98  11A; 21P; 22I; 24C;              12A; 51A; 7AC; 71C;
                                                         24D                              71K; 721; 725; 73C;
                                           255/40R19 96  11A; 21P; 22I; 24C;              74A; 74P; 765; 4B8
                                                         24D
                                           255/45R19 100 11A; 21P; 22I; 24C;
                                                         24D; 575

Verkaufsbezeichnung:     S- / CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
140          e1*96/27*0056*..,   110 - 300 255/40R19 100 11A; 21B; 21L; 22B;              10B; 11B; 11G; 11H;
             F690                                        22F; 22G                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                           255/40R19 96Y 11A; 21B; 21L; 22B;              721; 725; 73C; 74A;
                                                         22F; 22G                         74P
140 C        e1*96/27*0057*..,   205 - 290 255/40R19 100 11A; 21B; 21L; 22B;              10B; 11B; 11G; 11H;
             G165                                        22F; 22G                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                           255/40R19 96Y 11A; 21B; 21L; 22B;              721; 725; 73C; 74A;
                                                         22F; 22G                         74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 32 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES                            Radtyp: ACR9M
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 18.08.2017
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                                                                                                     Seite: 9 von 31
Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
221          e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 245/45R19             11A; 245; 51G; 575       ab Mj.2013 (Baureihe
222          e1*2007/46*0960*..            255/40R19             11A; 24J; 26P; 51G;      222); nicht AMG Sport-
                                                                 575                      Paket; Limousine;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 6AA; 7AA;
                                                                                          7AC; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          75I; 4B8
221            e1*2001/116*0335*..   430      255/45R19          51G; 575                 ab Mj.2014 (Baureihe
                                                                                          217); Coupe;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AA; 7AC;
                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 4B8
221            e1*2001/116*0335*..   270 - 335 275/40R19 101 57F; 575                     ab Mj.2014 (Baureihe
                                                                                          217); Cabrio; Coupe;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AA; 7AC;
                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76B;
                                                                                          97M; 4B8
221            e1*2001/116*0335*..   150 - 285 255/35R19 96Y 11A; 24J                     bis Mj.2013 (Baureihe
                                     150 - 380 255/40R19 96Y 11A; 24J                     221); Allradantrieb;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 530; 573;
                                                                                          7AA; 7AC; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 4B8

Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
220          e1*97/27*0099*..  145 - 326 245/40R19 94Y 11A; 21B; 22B; 24C;                Nicht für Fz. m.
                                                       24D; 5HI; 51J                      Länge 6158 mm; nicht
                                         275/35R19 96  11A; 22B; 22F; 22L;                für gepanzerte Fz;
                                                       24D; 57F; 68S                      Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7NX; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P
220            e1*97/27*0099*..      180 - 225 245/40R19 94Y 11A; 21B; 22B; 22L;          Nicht für Fz. m.
                                                             24J; 24M; 5HI; 51J           Länge 6158 mm; nicht
                                               255/40R19 96Y 11A; 21B; 22B; 22L;          für gepanzerte Fz;
                                                             24J; 24M                     Nur 4-MATIC;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7NX; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 32 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES                            Radtyp: ACR9M
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 18.08.2017
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                                                                                                    Seite: 10 von 31

Verkaufsbezeichnung:     SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
172          e1*2007/46*0548*..  115 - 225 225/35R19 88          11A; 246; 26B; 260       Cabrio; Heckantrieb;
                                           235/35R19 91          11A; 22M; 24J; 26B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 260; 270                 12A; 51A; 7AC; 71C;
                                              255/30R19 91       11A; 22L; 271; 57F;      71K; 721; 725; 73C;
                                                                 673                      74A; 74P; 4B8
                                              265/30R19 89       11A; 22L; 248; 271;
                                                                 57F; 68X

Verkaufsbezeichnung:     SL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
230          e1*98/14*0169*..   225       245/35R19 93                                    ab e1*98/14*0169*19;
231          e1*2007/46*0803*.. 225 - 320 255/35R19              51G                      Cabrio; Heckantrieb;
                                          275/30R19 92           57F; 68R                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AC; 7EE;
                                                                                          7ES; 7FR; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 4B8

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 32 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES                            Radtyp: ACR9M
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 18.08.2017
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                                                                                                    Seite: 11 von 31
       Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
       aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 32 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES                            Radtyp: ACR9M
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 18.08.2017
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      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 32 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES                            Radtyp: ACR9M
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 18.08.2017
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                                                                                                    Seite: 13 von 31
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
     Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
     am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 32 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES                            Radtyp: ACR9M
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 18.08.2017
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                                                                                                    Seite: 14 von 31
4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
4DI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 002 540 6717 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
     km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
     Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/35R19
                    Hinterachse:                        285/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
     Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 32 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES                            Radtyp: ACR9M
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 18.08.2017
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                                                                                                    Seite: 15 von 31
      den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        255/35R19
                    Hinterachse:                        295/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         255/40R19
                    Hinterachse:                         285/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1420kg.
670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/35R19
                    Hinterachse:                        255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 18.08.2017
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                                                                                                    Seite: 16 von 31
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R19
                    Hinterachse:                          255/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
675) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/35R19
                    Hinterachse:                          285/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R19
                    Hinterachse:                          295/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 32 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES                            Radtyp: ACR9M
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 18.08.2017
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                                                                                                    Seite: 17 von 31
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R19
                    Hinterachse:                          265/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R19
                    Hinterachse:                          275/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R19
                    Hinterachse:                          275/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 32 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES                            Radtyp: ACR9M
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 18.08.2017
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       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6BL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                     Vorderachse:                         245/35R19
                     Hinterachse:                         275/40R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
       Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
       Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
       Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6BM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                     Vorderachse:                         245/35R19
                     Hinterachse:                         275/40R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
       Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
       Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
       Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 32 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES                            Radtyp: ACR9M
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 18.08.2017
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76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 002 540 8017 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 000 905 0030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7BU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 000 905 1804 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7EE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 002 540 8017 ( nur e1*98/14*0169*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7ES) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 002 540 6717 ( nur e1*98/14*0169*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7FG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 000 905 1804 ( nur e1*2001/116*0431*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
     System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7FR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 002 542 2318 ( nur e1*98/14*0169*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7MT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 000 905 2102 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7NX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 005 542 23 18 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
97M) Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des
     Sonderrades der Vorderachse, wobei bei Verwendung von gleichen Reifengrößen die Einpreßtiefe des
     Sonderrades an der Hinterachse kleiner der des Sonderrades der Vorderachse sein muß.
99E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/35R19
                    Hinterachse:                        275/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 32 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES                            Radtyp: ACR9M
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 18.08.2017
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                                                                                                    Seite: 20 von 31
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/40R19
     Hinterachse: 275/35R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R19
                    Hinterachse:                          265/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R19
                    Hinterachse:                          285/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 18.08.2017
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 245             y = 350                    VA
             26P                      x = 195             y = 300                    VA
             27B                      x = 340             y = 260                    HA
             27I                      x = 290             y = 210                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 245       y = 350              8                VA
             26J                   x = 245       y = 350             17                VA
             27H                   x = 340       y = 260              8                HA
             27F                   x = 340       y = 260             28                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 32 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES                            Radtyp: ACR9M
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 18.08.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    GLA, Offroad-Fahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 300             y = 280                    HA
             27I                      x = 250             y = 200                    HA
             26B                      x = 350             y = 340                    VA
             26P                      x = 280             y = 240                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27F                   x = 300       y = 280             20                HA
             27H                   x = 300       y = 280              8                HA
             26J                   x = 350       y = 340             11                VA
             26N                   x = 350       y = 340              8                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 32 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES                            Radtyp: ACR9M
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 18.08.2017
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                                                                                                    Seite: 23 von 31

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    218
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0485*..
       Handelsbez.:    CLS-KLASSE

       Variante(n):    Allradantrieb, Kombilimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 330                    VA
             26P                      x = 200             y = 280                    VA
             27B                      x = 280             y = 310                    HA
             27I                      x = 230             y = 260                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 250       y = 330              8                HA
             27F                   x = 250       y = 330             25                HA
             26J                   x = 250       y = 330             20                VA
             26N                   x = 250       y = 330              8                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 32 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES                            Radtyp: ACR9M
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 18.08.2017
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                                                                                                    Seite: 24 von 31

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    221
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0335*..
       Handelsbez.:    S-Klasse

       Variante(n):    ab Mj.2013, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 270             y = 300                    VA
             27B                      x = 150             y = 380                    HA
             27I                      x = 100             y = 330                    HA
             26B                      x = 320             y = 350                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 150       y = 380              9                HA
             27F                   x = 150       y = 380             12                HA
             26J                   x = 320       y = 350             18                VA
             26N                   x = 320       y = 350             18                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 32 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES                            Radtyp: ACR9M
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 18.08.2017
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                                                                                                    Seite: 25 von 31

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    R1EC
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1666*..
       Handelsbez.:    E-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27P                      x = 280             y = 400                    HA
             26B                      x = 350             y = 300                    VA
             26P                      x = 300             y = 250                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27F                   x = 280       y = 400             30                HA
             27H                   x = 280       y = 400              8                HA
             26N                   x = 350       y = 300              8                VA
             26J                   x = 350       y = 300             30                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 32 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES                            Radtyp: ACR9M
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 18.08.2017
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                                                                                                    Seite: 26 von 31

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    212
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0501*..
       Handelsbez.:    E-KLASSE

       Variante(n):    Baureihe W213

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27P                      x = 280             y = 400                    HA
             26P                      x = 300             y = 250                    VA
             26B                      x = 350             y = 300                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 350       y = 300              8                VA
             26J                   x = 350       y = 300             30                VA
             27H                   x = 280       y = 400              8                HA
             27F                   x = 280       y = 400             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 32 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES                            Radtyp: ACR9M
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 18.08.2017
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                                                                                                    Seite: 27 von 31

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 280             y = 240                    VA
             27B                      x = 300             y = 280                    HA
             27I                      x = 250             y = 200                    HA
             26B                      x = 350             y = 340                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 350       y = 340              8                VA
             27F                   x = 300       y = 280             30                HA
             27H                   x = 300       y = 280              8                HA
             26J                   x = 350       y = 340             25                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 32 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES                            Radtyp: ACR9M
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 18.08.2017
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                                                                                                    Seite: 28 von 31

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    R1ES
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1560*..
       Handelsbez.:    E-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350             y = 300                    VA
             26P                      x = 300             y = 250                    VA
             27B                      x = 290             y = 390                    HA
             27I                      x = 240             y = 340                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 290       y = 390              8                HA
             26J                   x = 350       y = 300             20                VA
             26N                   x = 350       y = 300              8                VA
             27F                   x = 290       y = 390             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 32 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES                            Radtyp: ACR9M
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 18.08.2017
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                                                                                                    Seite: 29 von 31

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    R1ES
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1560*..
       Handelsbez.:    E-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350             y = 300                    VA
             26P                      x = 300             y = 250                    VA
             27P                      x = 280             y = 400                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 350       y = 300              8                VA
             26J                   x = 350       y = 300             30                VA
             27F                   x = 280       y = 400             30                HA
             27H                   x = 280       y = 400              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 32 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES                            Radtyp: ACR9M
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 18.08.2017
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                                                                                                    Seite: 30 von 31

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27I                      x = 250             y = 300                    HA
             26B                      x = 300             y = 350                    VA
             26P                      x = 240             y = 285                    VA
             27B                      x = 300             y = 350                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 300       y = 350             30                VA
             26N                   x = 300       y = 350              8                VA
             27F                   x = 300       y = 350             30                HA
             27H                   x = 300       y = 350              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 32 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES                            Radtyp: ACR9M
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 18.08.2017
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                                                                                                    Seite: 31 von 31

Fahrzeug:

       Hersteller:     MERCEDES
       Fahrzeugtyp:    172
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0548*..
       Handelsbez.:    SLK / SLC

       Variante(n):    Cabrio, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250             y = 250                    VA
             26B                      x = 300             y = 300                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 280       y = 300              8                HA
             27F                   x = 280       y = 300             30                HA
             26N                   x = 300       y = 300              8                VA
             26J                   x = 300       y = 300             18                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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