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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51175 nach §22 StVZO

Anlage 36 zum Gutachten Nr. 55801717 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J X 19 H2 Typ 01A15
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                        Seite 1 von 6

Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                Via Bastion 49/4
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell                          HYPER GT
Typ                             01A15
Radgröße                        8,5J X 19 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
202          01A15202 / L-Ø66,46                 5/112/66,46         38         715    2150

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      51175
Herstellerzeichen               OZ RACING
Radtyp und Ausführung           01A15 202
Radgröße                        8,5J X 19 H2
Einpresstiefe                   ET 38
Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S02   Schraube M14x1,5         Kugel       130                      36,5               81710414
                               D=24mm
S03   Schraube M14x1,5         Kugel       150                      36,5               81710414
                               D=24mm

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 36 zum Gutachten Nr. 55801717 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J X 19 H2 Typ 01A15
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                 Seite 2 von 6


Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
C-Klasse              85-180         225/40R19   K1a K1b R02                      A01 A12 A16
204                   85-180         245/35R19   K1c K5d R02                      A21 A58 Lim
e1*2001/116*                                                                      MHy V19 VA1
0431*29-..                                                                        S02
(FIN: WDD205...)
C-Klasse 4matic       125-245        225/40R19   K1a K1b R02                      A01 A12 A16
204                   125-245        245/35R19   K1c K5d R02                      A21 A56 Lim
e1*2001/116*                                                                      V19 VA1 S02
0431*29-..
(FIN: WDD205...)
C-Klasse Coupé /      115-180        225/40R19   K1a K1b R02                      A01 A12 A16
Cabrio                115-180        245/35R19   K1c K5d R02                      A21 A58 Cbo
204                                                                               Cpe V19 VA1
e1*2001/116*                                                                      S02
0431*37-..
(FIN: WDD205...)
C-Klasse Coupé /      125-245        225/40R19   K1a K1b R02                      A01 A12 A16
Cabrio 4matic         125-245        245/35R19   A01 K1c K5d R02                  A21 A56 Cbo
204                                                                               Cpe V19 VA1
e1*2001/116*                                                                      S02
0431*37-..
(FIN: WDD205...)
C-Klasse T-Modell     85-180         225/40R19   K1a K1b R02                      A01 A12 A16
204K                  85-180         245/35R19   K1c K5d R02 T89 T93              A21 A58 Car
e1*2001/116*                                                                      MHy V19 VA1
0457*25-..                                                                        S02
(FIN: WDD205...)
C-Klasse T-Modell     125-245        225/40R19   K1a K1b R02                      A01 A12 A16
4matic                125-245        245/35R19   K1c K5d R02                      A21 A56 Car
204K                                                                              V19 VA1 S02
e1*2001/116*
0457*25-..
(FIN: WDD205...)
E-Klasse              110-190        225/40R19   R02 R37 T93                      A12 A16 A21
212                   110-190        225/45R19   R02 R37 T92 T96                  A58 Lim V19
e1*2001/116*          110-190        235/40R19   R02 R37 T92 T96                  VA1 S03
0501*25-..            110-190        245/35R19   R02 T93
(FIN: WDD213...)      110-190        245/40R19   R02 T94 T98
                      110-190        255/35R19   R02 T92 T96
                      110-190        255/40R19   R02
E-Klasse 4matic       120-143        225/40R19   R02 R37 T93                      A12 A16 A21
212                   120-143        225/45R19   R02 R37 T92 T96                  A56 Lim V19
e1*2001/116*          120-143        235/40R19   R02 R37 T92 T96                  VA1 S03
0501*25-..            120-143        255/40R19   R02
(FIN: WDD213...)      120-245        245/35R19   R02 T93
                      120-245        245/40R19   R02 T94 T98
                      120-245        255/35R19   R02 T92 T96




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51175 nach §22 StVZO

Anlage 36 zum Gutachten Nr. 55801717 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5J X 19 H2 Typ 01A15
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                       Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
GLK-Klasse             100-225        235/50R19    A01 K1c R02                           A12 A16 A21
204X                   100-225        245/45R19    K1b R02                               V19 VA1 S03
e1*2001/116*           100-225        255/45R19    A01 K1c R02
0480*00-16
(FIN: WDC204...)

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51175 nach §22 StVZO

Anlage 36 zum Gutachten Nr. 55801717 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J X 19 H2 Typ 01A15
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 4 von 6

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51175 nach §22 StVZO

Anlage 36 zum Gutachten Nr. 55801717 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J X 19 H2 Typ 01A15
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 5 von 6

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    215/35R19      245/30R19, 255/30R19
Nr. 2    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 3    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
Nr. 4    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
Nr. 5    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 6    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
Nr. 7    235/45R19      255/40R19
Nr. 8    235/50R19      255/45R19
Nr. 9    235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 10   245/30R19      305/25R19
Nr. 11   245/35R19      275/30R19, 285/30R19
Nr. 12   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
Nr. 13   245/45R19      275/40R19
Nr. 14   245/50R19      275/45R19
Nr. 15   255/30R19      305/25R19
Nr. 16   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 17   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
Nr. 18   255/45R19      285/40R19
Nr. 19   255/50R19      285/45R19, 295/45R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51175 nach §22 StVZO

Anlage 36 zum Gutachten Nr. 55801717 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5J X 19 H2 Typ 01A15
Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                     Seite 6 von 6

VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 7, Gutachten Nummer 55804517, Ausfertigung 1
(RADTYP 01A18) für die Achse 2 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen Auflagen
und Hinweise.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 9. Mai 2017 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 9. Mai 2017




Pohl                                                                00271780.DOC




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