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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50943 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000891-A0-306
Anlage-Nr. :                12b
Seite :                     1 / 26                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  GT808


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  GT808
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RH
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          LK 112G
Radgröße:                                               8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                       45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,60 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         Ø72.5/Ø66.6
geprüfte Radlast:                                        760 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2100 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Chrysler




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50943 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000891-A0-306
Anlage-Nr. :                12b
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Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  GT808


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                     Beschreibung der Befestigungsteile    Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
117, 169, 204, 204 AMG, 204K, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                4724     130 Nm
204K AMG, 204X, 207, 245,     M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
245G, 246, 176
212, 212G, 212K, R1ES         W212, S212:                                    4724         130 Nm
                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                              M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
                              W213, S213:                                    4724         150 Nm
                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                              M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
639, 639/2, 639/4, 639/5      Vito, Viano (W/V 639):                         4724         150 Nm
                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                              M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
                              Vito, V-Klasse (W 447):                        4724         180 Nm
                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                              M14x1,5, Schaftlänge 29 mm


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
169                            e1*2001/116*0288*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 142      Mercedes A-Klasse       215/35R18                         A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)K15)K23)K26)




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Nr. :                       RA-000891-A0-306
Anlage-Nr. :                12b
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Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  GT808


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
176                            e1*2007/46*0928*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155      Mercedes A-Klasse       205/45R18                                A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur      M00)N215)T86)                            E100)E93)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen ab 215/40R18
                EG-Genehmigungs-Nr.     N225)
                e1*2001/116*0470*04)
                                        225/40R18
                                        A01)K04)K13)

                                         235/40R18
                                         A01)G01)K01)K04)K103)K13)K25)

                                         245/35R18
                                         A01)K01)K04)K13)K28)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/45R18            225/40R18          A01) bis A10)
                                         M00)N215)T86)        K04)               E100)E93)V00)

                                         205/45R18            235/40R18          A01) bis A10)
                                         M00)N215)T86)        K04)K103)          E100)E93)V00)

                                         215/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                         N225)                K04)K28)           E100)E93)V00)

                                         215/45R18            235/40R18          A01) bis A10)
                                         K13)K25)N225)        K04)K103)          E100)E93)G01)V00)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50943 nach § 22 STVZO
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Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  GT808


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                              e1*2001/116*0470*..
176                               e1*2007/46*0928*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 160     Mercedes A-Klasse          205/40R18 M+S                     A02) bis A10)
                (Frontantrieb und Allrad;  A93a)T86)                         E100)E95)
                Beim Typ 245G nur
                zulässig an                205/45R18 M+S
                Fahrzeugausführungen ab M00)T86)
                EG-Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0470*04)       215/40R18 M+S

                                           215/45R18 M+S
                                           A01)K13)K25)

                                           225/40R18
                                           A01)K04)N235)

                                           225/40R18 M+S
                                           A01)K04)

                                           235/35R18
                                           A01)K04)

                                           235/40R18
                                           A01)K04)K103)K13)K25)

                                           245/35R18
                                           A01)K04)K28)




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Nr. :                       RA-000891-A0-306
Anlage-Nr. :                12b
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Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  GT808


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245                            e1*2001/116*0314*..
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142      Mercedes B-Klasse        205/40R18                         A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur       A01)A93)K03)                      E99)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen bis 215/40R18
                EG-Genehmigungs-Nr.      A01)A93)K01)K04)K81)
                e1*2001/116*0470*02)
                                          225/35R18
                                          A01)A93a)K01)K04)K81)

                                          225/40R18
                                          A01)A93)K01)K04)K81)

                                          235/35R18
                                          A01)K01)K04)K81)

                                          245/35R18
                                          A01)K01)K04)K81)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50943 nach § 22 STVZO
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Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  GT808


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                            e1*2001/116*0470*..
246                             e1*2007/46*0751*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155      Mercedes B- Klasse       205/40R18                                 A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur       A93)N215)T86)                             E100)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen ab 205/45R18
                EG-Genehmigungs-Nr.      A01)K13)K22)M00)N215)T86)
                e1*2001/116*0470*04)
                                         215/40R18
                                         N225)

                                           225/40R18

                                           235/35R18
                                           A01)K04)

                                           245/35R18
                                           A01)K04)K13)K22)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           205/40R18            235/35R18          A01) bis A10)
                                           A93)N215)T86)        K04)               E100)V00)

                                           205/45R18         225/40R18             A01) bis A10)
                                           K13)K22)M00)N215)                       E100)V00)
                                           T86)

                                           215/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                           N225)                K04)               E100)V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
132             Mercedes B-Klasse electric 215/45R18                               A02) bis A10)
                drive
                                           225/40R18

                                           225/45R18

                                           235/40R18




RA-000891-A0-306-12b~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50943 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000891-A0-306
Anlage-Nr. :                12b
Seite :                     7 / 26                                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  GT808


Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
204                                  e1*2001/116*0431*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 225           Mercedes C-Klasse       215/40R18                                A02) bis A10)
                      (Coupe, C204)           A94a)N225)                               E110)

                                               225/40R18
                                               N235)

                                               235/35R18
                                               N245)

                                               245/35R18
                                               A01)K01)K04)K13)

                                               zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                               vorne                hinten
                                               225/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                                    K04)               E110)V00)



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                                 e1*2001/116*0457*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 200            Mercedes C-Klasse       215/40R18                                A02) bis A10)
                      (Kombi, S204)           N225)T89)                                E104)

                                               225/40R18
                                               N235)

                                               235/40R18
                                               A01)G01)K13)N245)

                                               245/35R18
                                               A01)K01)K04)K13)

                                               zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                               vorne                hinten
                                               225/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                                    K04)               E104)V00)



Typ:                         204K
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                           Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 336 bis 358  Mercedes C63 AMG        225/40R18 M+S                                    A02) bis A10)
              (S204, Kombi)
                                      235/40R18 M+S
                                      A01)K04)
e1*2001/116*0457*15   1160/1230 (1320)                                                 5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50943 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000891-A0-306
Anlage-Nr. :                12b
Seite :                     8 / 26                                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  GT808


Typ:                         204K AMG
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0463*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 336 bis 373  Mercedes C63 AMG        225/40R18 M+S                                     A02) bis A10)
              (S204, Kombi)
                                      235/40R18 M+S
                                      A01)K04)
e1*2001/116*0463*08   1110/1165 (0)                                                     5/112/66,5



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
204                                   e1*2001/116*0431*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 225            Mercedes C-Klasse        215/40R18                                A02) bis A10)
                      (Limousine, W204)        N225)T89)                                E104)

                                                225/40R18
                                                N235)

                                                235/40R18
                                                A01)G2G)K13)N245)

                                                245/35R18
                                                A01)K01)K04)K13)

                                                zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                vorne                hinten
                                                225/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                                     K04)               E104)V00)



Typ:                          204
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                           Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 336 bis 358  Mercedes C63 AMG         225/40R18 M+S                                    A02) bis A10)
              (W204, Limousine, Coupe)
                                       235/40R18 M+S
                                       A01)K04)
e1*2001/116*0431*21   1135/1165(1265)                                                   5/112/66,5



Typ:                          204 AMG
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0464*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                           Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 334 bis 373  Mercedes C63 AMG         225/40R18 M+S                                    A02) bis A10)
              (W204, Limousine, Coupe)
                                       235/40R18 M+S
                                       A01)K04)
e1*2001/116*0464*08   1090/11110(0)                                                     5/112/66,5




RA-000891-A0-306-12b~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50943 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000891-A0-306
Anlage-Nr. :                12b
Seite :                     9 / 26                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  GT808


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245      Mercedes C-Klasse        215/45R18                                A02) bis A10)
                (Limousine, W205)        A94)ER1)N225)                            E103)

                                          215/45R18 M+S
                                          A94)ER1)W225)

                                          225/40R18
                                          A94)N235)T92)

                                          225/40R18 M+S
                                          A94)T92)

                                          225/45R18
                                          A94a)N235)

                                          225/45R18 M+S
                                          A94a)

                                          235/40R18
                                          A94)N245)

                                          235/40R18 M+S
                                          A94)

                                          245/40R18
                                          A01)K01)K04)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)
                                                               K04)               E103)V00)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50943 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000891-A0-306
Anlage-Nr. :                12b
Seite :                     10 / 26                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  GT808


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245      Mercedes C-Klasse       215/45R18                                A02) bis A10)
                (Kombi, S205)           A94)ER1)GCT)N225)T93)                    E103)

                                         215/45R18 M+S
                                         A94)ER1)GCT)T93)W225)

                                         225/40R18
                                         A94)N235)T92)

                                         225/40R18 M+S
                                         A94)T92)

                                         225/45R18
                                         A94a)GCT)N235)

                                         225/45R18 M+S
                                         A94a)GCT)

                                         235/40R18
                                         A94)GCT)N245)

                                         235/40R18 M+S
                                         A94)GCT)

                                         245/40R18
                                         A01)GCT)K01)K04)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)
                                                              K04)               E103)GCT)V00)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50943 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000891-A0-306
Anlage-Nr. :                12b
Seite :                     11 / 26                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  GT808


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 245     Mercedes C-Klasse         225/40R18                               A02) bis A10)
                (Coupe C205, Cabrio A205) A94)N235)                               E110a)

                                          225/40R18 M+S
                                          A94)

                                          225/45R18
                                          A94a)N235)

                                          225/45R18 M+S
                                          A94a)

                                          235/40R18
                                          A94)N245)

                                          235/40R18 M+S
                                          A94)

                                          235/45R18
                                          A01)G01)N245)

                                          235/45R18 M+S
                                          A01)G01)

                                          245/40R18
                                          A94a)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/45R18            245/40R18          A02) bis A10)
                                                               A94a)              E110a)V00)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50943 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000891-A0-306
Anlage-Nr. :                12b
Seite :                     12 / 26                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  GT808


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                            e1*2001/116*0470*..
117                             e1*2007/46*1007*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Mercedes CLA-Klasse      205/45R18                                A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       M00)N215)T86)                            E100)E93a)

                                          215/40R18
                                          N225)

                                          225/40R18
                                          A01)K04)K13)

                                          235/40R18
                                          A01)G01)K04)K13)K25)

                                          245/35R18
                                          A01)K01)K04)K13)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/45R18            225/40R18          A01) bis A10)
                                          M00)N215)T86)        K04)               E100)E93a)V00)

                                          205/45R18            235/40R18          A01) bis A10)
                                          M00)N215)T86)        K04)               E100)E93a)V00)

                                          215/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                          N225)                K04)               E100)E93a)V00)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                            e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 160     Mercedes CLA-Klasse      205/45R18 M+S                            A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi; Serie M00)                                     E95a)
                auch 235/40R18)
                                         215/40R18 M+S

                                          215/45R18 M+S
                                          A01)K13)K25)

                                          225/40R18 M+S

                                          235/40R18
                                          A01)K103)K13)K25)

                                          245/35R18
                                          A01)K01)K28)




RA-000891-A0-306-12b~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50943 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000891-A0-306
Anlage-Nr. :                12b
Seite :                     13 / 26                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  GT808


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
207                               e1*2001/116*0502*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 300     Mercedes E-Klasse           215/40R18                              A02) bis A10)B63)
                (Coupe, Cabrio;             A94)N225) T89)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 16Zoll oder 215/40R18 M+S
                17Zoll)                     A94)T89) W225)

                                           225/40R18
                                           A94)N235)

                                           225/40R18 M+S
                                           A94)W235)

                                           235/35R18
                                           A94)N245) T90)

                                           235/40R18
                                           A94)G4Y) N245)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/40R18            245/35R18          A02) bis A10)B63)
                                           N235)                A94)N255)          V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
207                               e1*2001/116*0502*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
300             Mercedes E-Klasse          235/35R18                               A02) bis A10)B63)
                (Coupe, Cabrio;            A94)N245) T90)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 18Zoll)    235/35R18 M+S
                                           A94)T90)

                                           235/40R18
                                           A94)N245)

                                           235/40R18 M+S
                                           A94)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50943 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000891-A0-306
Anlage-Nr. :                12b
Seite :                     14 / 26                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  GT808


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
212                               e1*2001/116*0501*..
212G                              e1*2007/46*0484*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes E-Klasse          215/45R18                          A02) bis A10)B63)
                (W212, Limousine,          ER1)N225)                          E111)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 16Zoll)    225/40R18

                                           235/40R18

                                           245/40R18




Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
212                               e1*2001/116*0501*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 285     Mercedes E-Klasse           245/40R18                         A02) bis A10)B63)
                (W212, Limousine,                                             E111)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 17Zoll oder
                18Zoll)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
212K                              e1*2007/46*0200*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes E-Klasse          235/40R18                          A02) bis A10)B63)ER2)
                (S212, Kombi,              T95)                               E111)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 225/..)       245/40R18




Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
212K                              e1*2007/46*0200*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 285     Mercedes E-Klasse          245/40R18                          A02) bis A10)B63)ER2)
                (S212, Kombi,                                                 E111)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 245/..)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50943 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000891-A0-306
Anlage-Nr. :                12b
Seite :                     15 / 26                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  GT808


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
212                             e1*2001/116*0501*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245     Mercedes E-Klasse        225/45R18                         A02) bis A10)B103)
                (W213, Limousine)        A94)N235)                         E111a)EF0)

                                          225/50R18
                                          A94)N235)

                                          235/45R18
                                          A94)N245)

                                          245/40R18
                                          A94)N255)

                                          245/45R18
                                          A94)N255)

                                          255/45R18
                                          A94a)GA2)N265)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES                           e1*2007/46*1560*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245     Mercedes E-Klasse       225/45R18                          A02) bis A10)B103)
                (S213, Kombi)           A94)N235)T95)                      EF0)

                                          225/50R18
                                          A94)N235)

                                          235/45R18
                                          A94)N245)

                                          245/45R18
                                          A94)N255)

                                          255/45R18
                                          A94a)GA2)N265)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50943 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000891-A0-306
Anlage-Nr. :                12b
Seite :                     16 / 26                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  GT808


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Mercedes GLA            215/55R18                                  A02) bis A10)
                                        M00)

                                           225/50R18

                                           235/50R18

                                           245/45R18

                                           255/45R18




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes GLK            235/50R18                                  A02) bis A10)

                                           235/55R18

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           235/55R18            255/50R18          A01) bis A10)
                                                                K04)               V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2                             e1*2007/46*0457*..
639/4                             e1*2007/46*0458*..
639/5                             e1*2007/46*0459*..
639                               e9*2001/116*0048*..
639/4                             L275
639/5                             L720
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 190      Mercedes Vito, Viano       225/50R18                               A02) bis A10)
                (2. Generation W/V 639,    A01)K01)K04)N235)T99)                   E106)ER2)
                Ausführungen mit kleinster
                Serienbereifung in         235/45R18
                16/17/18Zoll; 2WD, 4WD) A01)K01)K04)N245)T98)

                                           245/45R18
                                           A01)K01)K04)T100)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50943 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000891-A0-306
Anlage-Nr. :                12b
Seite :                     17 / 26                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  GT808


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2                            e1*2007/46*0457*..
639/4                            e1*2007/46*0458*..
639/5                            e1*2007/46*0459*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 140      Mercedes V- Klasse, Vito 215/55R18                             A02) bis A10)
                (W 447, Ausführungen mit A01) A94a)G01) K04) K13) K25) M00)    E105)ER2)
                Serienbereifung bis 18Zoll; N225) T99)
                2WD und 4WD)
                                            225/50R18
                                            A01) A94a)K04) N235) T99)

                                         235/45R18
                                         A01) A94)K04) N245) T98)

                                         235/50R18
                                         A01) G01)K01) K04) K123) K13) K25)
                                         N245) T101)

                                         245/45R18
                                         A01) A94a)K04) T100)

                                         245/50R18
                                         A01) G01)K01) K04) K123) K124) K13)
                                         K25)

                                         255/45R18
                                         A01) G01)K01) K04) K13) K25)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50943 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000891-A0-306
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Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
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Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2                             e1*2007/46*0457*..
639/4                             e1*2007/46*0458*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 140     Mercedes V- Klasse, Vito 225/50R18                               A02) bis A10)
                (W 447, Ausführungen mit A01) A94a)K04) T99)                     E105)ER2)
                kleinster Serienbereifung
                in19Zoll; 2WD und 4WD) 235/45R18
                                           A01) A94)G01) K04) T98)

                                           235/50R18
                                           A01) K01)K04) K123) K13) K25)

                                           245/45R18
                                           A01) A94a)K04) T100)

                                           245/50R18
                                           A01) K01)K04) K123) K124) K13) K25)

                                           255/45R18
                                           A01) K01)K04) K13) K25)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
         keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
         gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
         so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
         beurteilen.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50943 nach § 22 STVZO
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A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
        Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
        Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
        möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
        ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp,
        ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden
        können.

A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A94)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

B63)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
        Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø 344 x 32 mm.

B103) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
      4-Kolben-Festsattel (Mercedes Benz) mit belüfteter Bremsscheibe Ø360x36mm



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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50943 nach § 22 STVZO
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E93)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
        serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als
      (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E95)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei
        denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18
        eingetragen ist.

E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als
      (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E99)    Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
        e1*2001/116*0470*02.

E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
      e1*2001/116*0470*04.

E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
      205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung
      Teil 1):
     - Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
     - Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
      204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung
      Teil 1):
     - Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
     - Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24

E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen
      Mercedes Vito (W 447) :
     - Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10,
     - Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
     - Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
      Mercedes V-Klasse (W 447) :
     - Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
     - Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
     - Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06

E106) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W/V 639) :
     - Typ 639/2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
     - Typ 639/4 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*07,
     - Typ 639/4 mit EG-Genehmigungs-Nr. L275,
     - Typ 639/5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*05,
     - Typ 639/5 mit EG-Genehmigungs-Nr. L720,
     - Typ 639 mit EG-Genehmigungs-Nr. e9*2001/116*0048




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50943 nach § 22 STVZO
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E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
      Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
     - Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36

E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur
      Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
       Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
    - Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur
       Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

EF0)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
        der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
        Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
        Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.


ER1) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg, (geprüfte
     Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
     Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den
     oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so
     ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
     einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.

ER2)    Aufgrund der geprüften Radlast, in Abhängigkeit vom Abrollumfang des Reifens, ist die
        Verwendung der Reifengrößen eingeschränkt und aus der nachfolgend aufgeführten
        Tabelle zu entnehmen.
            Reifengröße     Reifenabrollumfang in mm   max. zulässige Achslast in kg
            215/55R18                    2114                        1511
            225/50R18                    2083                        1520
            235/45R18                    2040                        1520
            235/50R18                    2114                        1511
            235/60R18                    2254                        1427
            245/45R18                    2065                        1520
            245/50R18                    2144                        1492
            245/55R18                    2217                        1448
            255/45R18                    2095                        1520
            255/55R18                    2248                        1430
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50943 nach § 22 STVZO
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G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G2G)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R16
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G4Y)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
        235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
        Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GA2)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCT)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
        225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
        ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
        (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
        Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
        beachten.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



RA-000891-A0-306-12b~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50943 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000891-A0-306
Anlage-Nr. :                12b
Seite :                     23 / 26                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  GT808


K13)    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
        Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
        entsprechend zu kürzen.

K15)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
        Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K22)    An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
        klemmen bzw. auszuschneiden.

K23)    An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
        klemmen bzw. auszuschneiden.

K25)    An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
        um 10 mm aufzuweiten.

K26)    An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
        um 10 mm aufzuweiten.

K28)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K81)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
         seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
       - die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
       - Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen
         von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.

K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30°
      vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.

K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
      Maßnahmen erforderlich:
     - Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm
       nach vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu
       versetzen,
     - die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist
       auszuschneiden,
     - die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm
       zu kürzen.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50943 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000891-A0-306
Anlage-Nr. :                12b
Seite :                     24 / 26                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  GT808


K124) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
      Maßnahmen erforderlich:
     - das Kunststoffinnenradhaus ist im Schwenkbereich hinter der Vorderachse im rot
       markierten Bereich um 20mm warm einzuformen.




M00)    Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
        Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
        Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
        Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.



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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50943 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000891-A0-306
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Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  GT808


N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

T86)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T98)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T99)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 .
      Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen
      auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50943 nach § 22 STVZO
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Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  GT808


T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 .
      Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen
      auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
      nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
      COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
      nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
      COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 12b mit den Blättern 1 bis 26 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ GT808 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 07.02.2017




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