Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49310 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000733-C0-015
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 1 / 27
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8017
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: XRT-8017
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Sonderrad mit 5 Speichen
Handelsmarke: BORBET
Radausführung: LK 112
Radgröße: 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,5 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast: 730 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzezugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 5255 130 Nm
BF2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 5255 120 Nm
BF3 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 5255 150 Nm
BF4 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm 5242 130 Nm
BF5 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm 5242 150 Nm
BF6 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm 5242 175 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49310 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000733-C0-015
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 2 / 27
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
176 e1*2007/46*0928*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155 Mercedes A-Klasse 205/50R17 A01) bis A10)
(Beim Typ 245G nur K01) K04) K13) M00) N215) BF1) E93) E100)
zulässig an
Fahrzeugausführungen 205/50R17 M+S
ab EG-Genehmigungs-Nr. K01) K04) K13) M00)
e1*2001/116*0470*04)
215/45R17
K04) N225)
225/45R17
K01) K04) K13)
235/45R17
K01) K04) K13) K25) K28) K103)
245/40R17
K01) K02) K13) K25) K28)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A01) bis A10)
K01) K13) M00) K04) BF1) E93) E100) N215) V00)
205/50R17 235/45R17 A01) bis A10)
K01) K13) M00) K04) K28) K103) BF1) E93) E100) N215) V00)
215/45R17 235/40R17 A01) bis A10)
K04) BF1) E93) E100) N225) V00)
215/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K02) K28) BF1) E93) E100) N225) V00)
225/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K01) K13) K02) K28) BF1) E93) E100) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49310 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000733-C0-015
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 3 / 27
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
176 e1*2007/46*0928*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 160 Mercedes A-Klasse 205/50R17 M+S A01) bis A10)
(Frontantrieb und M00) BF2) E95) E100) K04)
Allrad; Beim Typ 245G
nur zulässig an 215/45R17 M+S
Fahrzeugausführungen
ab EG-Genehmigungs-Nr. 215/50R17 M+S
e1*2001/116*0470*04) K13) K25) K28) K103) M00)
225/45R17
N235)
225/45R17 M+S
235/40R17
235/45R17
K13) K25) K28) K103)
245/40R17
K01) K13) K28)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245 e1*2001/116*0314*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142 Mercedes B-Klasse 205/45R17 A01) bis A10)
(Beim Typ 245G nur M00) A93) BF1) E99) K01) K04)
zulässig an
Fahrzeugausführungen 205/50R17
bis EG-Genehmigungs- K81) M00)
Nr.
e1*2001/116*0470*02) 215/45R17
K81)
225/45R17
K81)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49310 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000733-C0-015
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 4 / 27
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
246 e1*2007/46*0751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155 Mercedes B- Klasse 205/50R17 A01) bis A10)
(Beim Typ 245G nur M00) N215) BF2) E100) K04)
zulässig an
Fahrzeugausführungen 215/45R17
ab EG-Genehmigungs-Nr. N225)
e1*2001/116*0470*04)
225/45R17
235/40R17
235/45R17
G1D) K13) K20) K22) K25) K28) K103)
245/40R17
K01) K13) K20) K22) K28) K103)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A01) bis A10)
M00) K04) BF2) E100) N215) V00)
205/50R17 235/45R17 A01) bis A10)
M00) K04) K20) K28) BF2) E100) N215) V00)
K103)
215/45R17 235/40R17 A01) bis A10)
K04) BF2) E100) N225) V00)
215/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K04) K20) K28) BF2) E100) N225) V00)
K103)
225/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K04) K20) K28) BF2) E100) V00)
K103)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 Mercedes B-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
electric drive M00) BF1)
205/55R17
M00)
215/50R17
M00)
225/45R17
235/45R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49310 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000733-C0-015
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 5 / 27
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 225 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
(Coupe, C204) A01) K01) M00) N215) BF1) E110)
205/50R17 M+S
A01) K01) M00) W215)
215/45R17
N225)
225/45R17
A01) K01) N235)
235/40R17
A01) K01) K04) N245)
235/45R17
A01) G2G) K01) K04) K13) N245)
245/40R17
A01) K01) K04) K13) K21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K01) K04) K21) BF1) E110) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 225 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
(Limousine, W204) M00) N215) BF2) E104)
205/50R17 M+S
M00) W215)
215/45R17
N225)
225/45R17
A01) K03) N235)
245/40R17
A01) K01) K04) K13)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K03) K04) BF2) E104) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49310 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000733-C0-015
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 6 / 27
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 200 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
(Kombi, S204) ER1) M00) N215) BF2) E104)
205/50R17 M+S
ER1) M00) W215)
215/45R17
ER1) N225)
225/45R17
A01) K03) N235)
245/40R17
A01) K01) K04) K13)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K03) K04) BF2) E104) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49310 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000733-C0-015
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 7 / 27
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/45R17 A02) bis A10)
(Coupe C205, Cabrio A94) N235) BF1) E110a)
A205)
225/45R17 M+S
A94)
225/50R17
A01) K01) N235)
225/50R17 M+S
A01) K01)
235/45R17
A01) A94) K01) N245)
235/45R17 M+S
A01) A94) K01)
235/50R17
A01) G4K) K01) K122) K132) N245)
235/50R17 M+S
A01) G4K) K01) K122) K132)
245/45R17
A01) A94a) K01)
255/45R17
A01) K01) K132)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/50R17 245/45R17 A01) bis A10)
K01) A94a) BF1) E110a) V00)
235/50R17 255/45R17 A01) bis A10)
K01) K132) BF1) E110a) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49310 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000733-C0-015
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 8 / 27
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A01) bis A10)
(Limousine, W205) ER1) K03) M00) N215) BF1) E103)
205/50R17 M+S
ER1) K03) M00) W215)
205/55R17
ER1) K03) M00) N215)
205/55R17 M+S
ER1) K03) M00) W215)
215/50R17
K01) K04) M00) N225)
215/50R17 M+S
K01) K04) M00) W225)
215/55R17
G4K) K01) K04) M00) N225)
215/55R17 M+S
G4K) K01) K04) M00) W225)
225/45R17
K01) N235)
225/45R17 M+S
K01)
225/50R17
K01) K04) N235)
225/50R17 M+S
K01) K04)
235/45R17
K01) K04) N245)
235/45R17 M+S
K01) K04)
235/50R17
G4K) K01) K04) K122) N245)
235/50R17 M+S
G4K) K01) K04) K122)
245/45R17
K01) K04)
255/45R17
GB6) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49310 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000733-C0-015
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 9 / 27
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8017
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/50R17 245/45R17 A01) bis A10)
K01) K04) BF1) E103) V00)
225/50R17 255/45R17 A01) bis A10)
K01) K04) BF1) E103) GB6) V00)
235/50R17 255/45R17 A01) bis A10)
K01) K04) BF1) E103) GB6) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49310 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000733-C0-015
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 10 / 27
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A01) bis A10)
(Kombi, S205) ER1) K03) M00) N215) BF1) E103) EF0)
205/50R17 M+S
ER1) K03) M00) W215)
205/55R17
ER1) GCT) K03) M00) N215)
205/55R17 M+S
ER1) GCT) K03) M00) W215)
215/50R17
GCT) K01) K04) M00) N225)
215/50R17 M+S
GCT) K01) K04) M00) W225)
215/55R17
G4K) K01) K04) M00) N225)
215/55R17 M+S
G4K) K01) K04) M00) W225)
225/45R17
K01) N235)
225/45R17 M+S
K01)
225/50R17
GCT) K01) K04) N235)
225/50R17 M+S
GCT) K01) K04)
235/45R17
GCT) K01) K04) N245)
235/45R17 M+S
GCT) K01) K04)
235/50R17
G4K) K01) K04) K122) N245)
235/50R17 M+S
G4K) K01) K04) K122)
245/45R17
GCT) K01) K04)
255/45R17
GCU) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49310 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000733-C0-015
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 11 / 27
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8017
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/50R17 245/45R17 A01) bis A10)
K01) K04) BF1) E103) EF0) GCT) V00)
225/50R17 255/45R17 A01) bis A10)
K01) K04) BF1) E103) EF0) GCU) V00)
235/50R17 255/45R17 A01) bis A10)
K01) K04) BF1) E103) EF0) GCU) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
117 e1*2007/46*1007*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155 Mercedes CLA-Klasse 205/50R17 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi) K03) K13) M00) N215) BF2) E93a) E100) K04)
205/50R17 M+S
K03) K13) M00)
215/45R17
N225)
225/45R17
K01) K13)
235/45R17
K01) K13) K25)
245/40R17
K01) K13) K25) K28)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A01) bis A10)
K03) K13) M00) K04) BF2) E93a) E100) N215) V00)
205/50R17 235/45R17 A01) bis A10)
K03) K13) M00) K04) BF2) E93a) E100) N215) V00)
215/45R17 235/40R17 A01) bis A10)
K04) BF2) E93a) E100) N225) V00)
215/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K04) K28) BF2) E93a) E100) N225) V00)
225/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K01) K13) K04) K28) BF2) E93a) E100) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49310 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000733-C0-015
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 12 / 27
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 160 Mercedes CLA-Klasse 205/50R17 M+S A02) bis A10)
(Limousine, Kombi; Serie M00) BF1) E95a)
auch 235/40R18 )
215/45R17 M+S
215/50R17 M+S
A01) K01) K13) K25) K28) K103) M00)
225/45R17 M+S
235/45R17 M+S
A01) K01) K13) K25) K28) K103)
245/40R17 M+S
A01) K01) K02) K13) K28)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 300 Mercedes E-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A94) ER1) M00) N215) BF1) EB1)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen in 205/50R17 M+S
16Zoll oder 17Zoll) A94) ER1) M00) W215)
215/45R17
A94) ER1) N225) T91)
215/45R17 M+S
A94) ER1) T91) W225)
215/50R17
A94a) G4Y) M00) N225)
215/50R17 M+S
A94a) G4Y) M00) W225)
225/45R17
A94) N235)
225/45R17 M+S
A94) W235)
235/45R17
A94a) G4Y) N245)
245/40R17
A94a) N255)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49310 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000733-C0-015
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 13 / 27
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 180 Mercedes E-Klasse 225/55R17 A02) bis A10)
Coupe A94) BF3)
(mit kleinsten
Serienreifen ab 225/..) 235/50R17
A94)
245/50R17
A94a)
255/45R17
A94)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
212G e1*2007/46*0484*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
(W212, Limousine, A94) ER1) M00) N215) BF1) E111) EB1)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen in 205/55R17
16Zoll) A94) ER1) M00) N215)
215/50R17
A94) M00) N225)
225/50R17
A01) A94) K03)
235/45R17
245/45R17
A01) K03)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/50R17 245/45R17 A01) bis A10)
K03) BF1) E111) EB1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/45R17 A01) bis A10)
(W212, Limousine, BF1) E111) EB1) K03)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen in
17Zoll oder 18Zoll)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49310 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000733-C0-015
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 14 / 27
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212K e1*2007/46*0200*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 225/50R17 A02) bis A10)
(S212, Kombi, A01) A94) K03) BF1) E111) EB1) ER4)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 235/45R17
225/..)
245/45R17
A01) K03)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/50R17 245/45R17 A01) bis A10)
K03) BF1) E111) EB1) ER4) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212K e1*2007/46*0200*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/45R17 A01) bis A10)
(S212, Kombi, BF1) E111) EB1) ER4) K03)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
245/..)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245 Mercedes E-Klasse 205/55R17 A02) bis A10)
(W213, Limousine) A94) ER1) M00) N215) BF3) E111a) EF0)
215/55R17
A94) M00) N225)
225/50R17
A94)
225/55R17
A94)
235/50R17
A01) A94) K03)
245/45R17
A94)
245/50R17
A01) K01)
255/45R17
A01) A94) K03)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49310 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000733-C0-015
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 15 / 27
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245 Mercedes E-Klasse 225/50R17 A02) bis A10)
(S213, Kombi) A94) BF3) EF0) ER4)
225/55R17
A94)
235/50R17
A01) A94) K03)
245/50R17
A01) K01)
255/45R17
A01) A94) K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155 Mercedes GLA 215/60R17 A02) bis A10)
M00) BF2)
225/55R17
225/60R17
A01) K118) K120)
235/55R17
A01) K118)
245/50R17
A01) K01) K118)
255/50R17
A01) K01) K04) K118) K119) K120)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 190 Mercedes GLC 235/65R17 A02) bis A10)
(X253) ER2) BF4) EF0)
245/60R17
ER3)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49310 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000733-C0-015
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 16 / 27
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes GLK 235/55R17 A01) bis A10)
K04) BF1) K01)
235/60R17
K04)
245/55R17
K02)
245/60R17
ER3) K02)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/60R17 255/55R17 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
235/60R17 275/50R17 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
245/55R17 275/50R17 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 180 Mercedes SLC 205/45R17 A02) bis A10)
A94) M00) N215) BF1)
205/50R17
A94) M00) N215)
215/45R17
A94) N225)
225/40R17
A94)
225/45R17
A94)
235/40R17
A94)
235/45R17
A01) A94) G01)
245/40R17
A94a)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R17 245/40R17 A02) bis A10)
A94a) BF1) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49310 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000733-C0-015
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 17 / 27
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 225 Mercedes SLK 205/45R17 A02) bis A10)
A94) M00) N215) BF1)
205/50R17
A94) M00) N215)
215/45R17
A94) N225)
215/50R17
A01) A94) G01) K102) M00) N225)
225/40R17
A94)
225/45R17
A94)
235/40R17
A94)
235/45R17
A01) A94) G01)
245/40R17
A94a)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R17 245/40R17 A02) bis A10)
A94a) BF1) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49310 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000733-C0-015
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 18 / 27
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
639 e9*2001/116*0048*..
639/2 e1*2007/46*0457*..
639/4 e1*2007/46*0458*..
639/4 L275..
639/5 e1*2007/46*0459*..
639/5 L720..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 190 Mercedes Vito, Viano 215/55R17 A01) bis A10)
(2. Generation W/V K04) M00) N225) T98) BF5) E106) EF0) ER4) K01)
639, Ausführungen mit
kleinster 225/50R17
Serienbereifung in K02) T98)
16/17/18Zoll; 2WD, 4WD)
225/55R17
K02)
235/50R17
K02) T100)
245/45R17
K02) T99)
255/45R17
K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49310 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000733-C0-015
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 19 / 27
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2 e1*2007/46*0457*..
639/4 e1*2007/46*0458*..
639/5 e1*2007/46*0459*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 140 Mercedes V- Klasse, Vito 215/55R17 A01) bis A10)
(W 447, Ausführungen K03) K04) M00) N225) T98) BF6) E105) EF0) ER4)
mit Serienbereifung bis
18Zoll; 2WD und 4WD) 215/60R17
G01) K03) K04) K13) K25) M00) N225)
T100)
225/50R17
K01) K04) T98)
225/55R17
K01) K04) T101)
225/60R17
G01) K01) K04) K13) K25) K123)
235/50R17
K01) K04) T100)
235/55R17
G01) K01) K04) K13) K25)
245/50R17
K01) K02) T99)
245/55R17
G01) K01) K02) K13) K25) K123)
K124)
255/45R17
K01) K04) T102)
255/50R17
G01) K01) K02) K13) K25) K123)
T101)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49310 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000733-C0-015
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 20 / 27
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8017
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
Befestigungsteile zu verwenden:
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
Zubehörkit: 5255
Anzugsmoment: 130 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49310 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000733-C0-015
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 21 / 27
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8017
BF2) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
Befestigungsteile zu verwenden:
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
Zubehörkit: 5255
Anzugsmoment: 120 Nm
BF3) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
Befestigungsteile zu verwenden:
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
Zubehörkit: 5255
Anzugsmoment: 150 Nm
BF4) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
Befestigungsteile zu verwenden:
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Zubehörkit: 5242
Anzugsmoment: 130 Nm
BF5) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
Befestigungsteile zu verwenden:
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Zubehörkit: 5242
Anzugsmoment: 150 Nm
BF6) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
Befestigungsteile zu verwenden:
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Zubehörkit: 5242
Anzugsmoment: 175 Nm
E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen
serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E99) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*02.
E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04.
E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
• Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49310 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000733-C0-015
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 22 / 27
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8017
E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204:
nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
• Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24
E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen
Mercedes Vito (W 447) :
• Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10,
• Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
• Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
Mercedes V-Klasse (W 447) :
• Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
• Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
• Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
E106) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W/V 639) :
• Typ 639/2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
• Typ 639/4 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*07,
• Typ 639/4 mit EG-Genehmigungs-Nr. L275,
• Typ 639/5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*05,
• Typ 639/5 mit EG-Genehmigungs-Nr. L720,
• Typ 639 mit EG-Genehmigungs-Nr. e9*2001/116*0048
E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36
E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37
E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
EB1)
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1300 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1370 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49310 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000733-C0-015
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 23 / 27
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8017
ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1390 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1420 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G1D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G2G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R16 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G4K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/35R19 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G4Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GB6) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
225/45R18, 225/50R17, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GCU) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
225/50R17, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49310 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000733-C0-015
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 24 / 27
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8017
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die
Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
• die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
• Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von
der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49310 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000733-C0-015
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 25 / 27
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8017
K102) An Achse 1 ist der innere Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Scheinwerferserviceklappe
um ca. 5 mm nach oben warm einzuformen.
K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor
Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.
K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm
aufzuweiten,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an
das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.
K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
oder nach hinten/oben zu biegen,
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.
K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm nach
vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu versetzen,
• die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist auszuschneiden,
• die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm zu
kürzen.
K124) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• das Kunststoffinnenradhaus ist im Schwenkbereich hinter der Vorderachse im rot markierten
Bereich um 20mm warm einzuformen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49310 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000733-C0-015
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 26 / 27
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8017
K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen
um 5 mm zu kürzen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49310 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000733-C0-015
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 27 / 27
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8017
T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 5a mit den Seiten 1-27 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ XRT-8017 des Auftraggebers Borbet GmbH
Geschäftsstelle Essen, 12.01.2018