Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000608-G0-306
Anlage-Nr. : 4d
Seite : 1 / 34
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: DE808
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RH
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: LK 112G
Radgröße: 8Jx18EH2+
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,6 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø72.5/Ø66.6
geprüfte Radlast: *) 710 kg
Reifenabrollumfang: 2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm 4724 130 Nm
BF2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm 4628 110 Nm
BF3 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm 4628 120 Nm
BF4 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm 4724 150 Nm
BF5 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm 4655 175 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000608-G0-306
Anlage-Nr. : 4d
Seite : 2 / 34
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
176 e1*2007/46*0928*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155 Mercedes A-Klasse 205/45R18 A01) bis A10)
(Beim Typ 245G nur M00) N215) T86) BF1) E93) E100) K01) K04) K13)
zulässig an K25)
Fahrzeugausführungen 215/40R18
ab EG-Genehmigungs-Nr. K28) N225)
e1*2001/116*0470*04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/45R18 225/40R18 A01) bis A10)
K01) K13) K25) BF1) E93) E100) N215) T86) V00)
M00)
215/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K01) K13) K25) BF1) E93) E100) N225) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
176 e1*2007/46*0928*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 160 Mercedes A-Klasse 205/40R18 M+S A01) bis A10)
(Frontantrieb und K04) T86) BF1) E95) E100)
Allrad; Beim Typ 245G
nur zulässig an 205/45R18 M+S
Fahrzeugausführungen K04) K13) M00) T86)
ab EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04) 215/40R18 M+S
K04) K28)
225/40R18
K01) K04) K13) K25) K28) K103)
N235)
225/40R18 M+S
K01) K04) K13) K25) K28) K103)
235/35R18
K01) K02) K13) K28)
245/35R18
K01) K02) K13) K25) K28) K103)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
176 e1*2007/46*0928*..
176 AMG e1*2007/46*1163*..
245G e1*2001/116*0470*..
245G AMG e1*2007/46*1207*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
265 bis 280 Mercedes A-Klasse 225/40R18 M+S A01) bis A10)
A45 AMG, AMG A45 BF1) E95) K01) K04) K13) K25)
K28) K103)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000608-G0-306
Anlage-Nr. : 4d
Seite : 3 / 34
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A e1*2007/46*1829*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165 Mercedes A-Klasse 205/45R18 A01) bis A10)
K03) M00) T86) BF1) K04)
215/45R18
K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245 e1*2001/116*0314*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142 Mercedes B-Klasse 205/40R18 A01) bis A10)
(Beim Typ 245G nur BF1) E99) K01) K04) K81)
zulässig an 215/40R18
Fahrzeugausführungen
bis EG-Genehmigungs-
Nr.
e1*2001/116*0470*02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000608-G0-306
Anlage-Nr. : 4d
Seite : 4 / 34
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
246 e1*2007/46*0751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155 Mercedes B- Klasse 205/40R18 A01) bis A10)
(Beim Typ 245G nur K04) N215) T86) BF1) E100)
zulässig an
Fahrzeugausführungen 205/45R18
ab EG-Genehmigungs-Nr. K04) K13) K22) K25) M00) N215) T86)
e1*2001/116*0470*04)
215/40R18
K04) K13) K22) N225)
225/40R18
K01) K04) K13) K20) K22) K25)
K28) K103)
235/35R18
K01) K02) K13) K20) K22) K25)
K28) K103)
245/35R18
K01) K02) K13) K20) K22) K25)
K28) K103)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/40R18 235/35R18 A01) bis A10)
K02) K20) K28) BF1) E100) N215) T86) V00)
K103)
205/45R18 225/40R18 A01) bis A10)
K13) K22) K25) K04) K20) K28) BF1) E100) N215) T86) V00)
M00) K103)
215/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K13) K22) K02) K20) K28) BF1) E100) N225) V00)
K103)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000608-G0-306
Anlage-Nr. : 4d
Seite : 5 / 34
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
203 e1*98/14*0139*..
203K e1*98/14*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 160 Mercedes C-Klasse 205/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, W203 A94a) N215) T86) BF2) E66)
bis e1*98/14*0139*13,
S203 bis 205/40R18 M+S
e1*98/14*0158*10, A94a) T86)
außer AMG-Modelle)
215/40R18
A94a) N225) T89)
215/40R18 M+S
A94a) T89)
225/35R18
T87)
225/40R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
BF2) E66) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
203 e1*98/14*0139*..
203CL e1*98/14*0159*..
203K e1*98/14*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 bis 260 Mercedes C-Klasse AMG 205/40R18 M+S A02) bis A10)
(W203 bis A94a) T86) W215) BF2) E66)
e1*98/14*0139*13,
S203 bis 215/40R18 M+S
e1*98/14*0158*10) A94a)
225/35R18
T87)
225/40R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
BF2) E66) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000608-G0-306
Anlage-Nr. : 4d
Seite : 6 / 34
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
203CL e1*98/14*0159*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 160 Mercedes C-Klasse 205/40R18 A02) bis A10)
Coupe A94a) BF2) E66)
(bis e1*98/14*0159*10)
215/40R18
A94a)
225/35R18
225/40R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
BF2) E66) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
203 e1*98/14*0139*..
203K e1*98/14*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 200 Mercedes C-Klasse 205/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, W203 A94a) N215) T86) BF2) E67)
ab e1*98/14*0139*14,
S203 ab 205/40R18 M+S
e1*98/14*0158*11, A94a) T86)
außer AMG-Modelle)
205/45R18
A94a) M00) N215) T86)
205/45R18 M+S
A94a) M00) T86)
215/40R18
A94a) N225) T89)
215/40R18 M+S
A94a) T89)
225/35R18
T87)
225/40R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
BF2) E67) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000608-G0-306
Anlage-Nr. : 4d
Seite : 7 / 34
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
203 e1*98/14*0139*..
203CL e1*98/14*0159*..
203K e1*98/14*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 bis 270 Mercedes C-Klasse AMG 205/40R18 M+S A02) bis A10)
(W203 ab A94a) T86) BF2) E67)
e1*98/14*0139*14,
S203 ab 205/45R18 M+S
e1*98/14*0139*15) A94a) M00) T86)
215/40R18 M+S
A94a)
225/40R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
BF2) E67) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
203CL e1*98/14*0159*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 200 Mercedes C-Klasse 205/40R18 A02) bis A10)
Coupe, CLC A94a) N215) BF2) E67)
(ab e1*98/14*0159*11)
205/45R18
A94a) M00) N215)
215/40R18
A94a) N225)
225/40R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
BF2) E67) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 225 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A01) bis A10)
(Coupe, C204) N225) BF1) E110) K01) K04) K13)
225/40R18
K21) N235)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K01) K13) BF1) E110) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000608-G0-306
Anlage-Nr. : 4d
Seite : 8 / 34
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 225 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A01) bis A10)
(Limousine, W204) N225) T89) BF1) E104) EF0) K01) K04) K13)
225/40R18
K85) N235)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 200 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A01) bis A10)
(Kombi, S204) N225) T89) BF1) E104) K01) K04) K13)
225/40R18
K85) N235)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A01) bis A10)
(Coupe C205, Cabrio N235) BF1) E110a) K01)
A205)
225/40R18 M+S
225/45R18
N235)
225/45R18 M+S
235/40R18
N245)
235/40R18 M+S
235/45R18
G01) K122) K132) N245)
235/45R18 M+S
G01) K122) K132)
245/40R18
K132)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K01) K132) BF1) E110a) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000608-G0-306
Anlage-Nr. : 4d
Seite : 9 / 34
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 215/45R18 A01) bis A10)
(Limousine, W205) N225) BF1) E103) K01)
215/45R18 M+S
W225)
225/40R18
K04) N235) T92)
225/40R18 M+S
K04) T92)
225/45R18
K04) N235)
225/45R18 M+S
K04)
235/40R18
K04) N245)
235/40R18 M+S
K04)
245/40R18
K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K01) K04) BF1) E103) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000608-G0-306
Anlage-Nr. : 4d
Seite : 10 / 34
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 215/45R18 A01) bis A10)
(Kombi, S205) GCT) N225) T93) BF1) E103) ER6) K01)
215/45R18 M+S
GCT) T93) W225)
225/40R18
K04) N235) T92)
225/40R18 M+S
K04) T92)
225/45R18
GCT) K04) N235)
225/45R18 M+S
GCT) K04)
235/40R18
GCT) K04) N245)
235/40R18 M+S
GCT) K04)
245/40R18
GCT) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K01) K04) BF1) E103) ER6) GCT) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
117 e1*2007/46*1007*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155 Mercedes CLA-Klasse 205/45R18 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi) M00) N215) T86) BF1) E93a) E100) K04) K13) K25)
215/40R18
K01) N225)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000608-G0-306
Anlage-Nr. : 4d
Seite : 11 / 34
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 160 Mercedes CLA-Klasse 205/45R18 M+S A01) bis A10)
(Limousine, Kombi; Serie K13) M00) BF1) E95a)
auch 235/40R18 )
215/40R18 M+S
K01) K28)
225/40R18 M+S
K01) K02) K13) K25) K28) K103)
245/35R18
K01) K02) K13) K25) K28) K103)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
245G AMG e1*2007/46*1207*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
265 bis 280 Mercedes CLA- Klasse 215/40R18 M+S A01) bis A10)
CLA 45 AMG BF1) K01) K28)
(Limousine, Kombi) 225/40R18 M+S
K02) K13) K25) K103)
245/35R18
K02) K13) K25) K103)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
209 e1*98/14*0184*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200 Mercedes CLK 205/40R18 A02) bis A10)
(mit und ohne N215) T86) A94) BF3)
Sportpaket)
205/45R18
M00) N215) T86)
215/40R18
N225)
225/40R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/45R18 225/40R18 A02) bis A10)
M00) A94) BF3) N215) T86) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000608-G0-306
Anlage-Nr. : 4d
Seite : 12 / 34
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
209 e1*98/14*0184*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 354 Mercedes CLK, CLK 55 225/40R18 A02) bis A10)
AMG, CLK 63 AMG N235) A94) BF3)
225/40R18 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
218 e1*2007/46*0485*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 Mercedes CLS 245/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi; A94) BF1) EB1) EF0)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
245/45R17)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ECLS e1*2007/46*1818*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
180 bis 270 Mercedes CLS 245/45R18 M+S A02) bis A10)
A94) BF4) ER6)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000608-G0-306
Anlage-Nr. : 4d
Seite : 13 / 34
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 300 Mercedes E-Klasse 215/40R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A94) N225) T89) BF1)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen in 215/40R18 M+S
16Zoll oder 17Zoll) A94) T89) W225)
215/45R18
A94a) G5A) N225)
215/45R18 M+S
A94a) G5A) W225)
225/40R18
A94a) N235)
225/40R18 M+S
A94a) W235)
235/35R18
N245) T90)
235/40R18
G4Y) N245)
245/35R18
A01) K01) K04) N255)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K04) BF1) N235) N255) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
300 Mercedes E-Klasse 235/35R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; N245) T90) BF1)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen in 235/35R18 M+S
18Zoll) T90)
235/40R18
N245)
235/40R18 M+S
245/35R18
A01) K01) K04) N255)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000608-G0-306
Anlage-Nr. : 4d
Seite : 14 / 34
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 180 Mercedes E-Klasse 225/50R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; BF4)
Ausführungen mit 235/45R18
kleinsten Serienreifen
ab 225/..) 245/45R18
255/45R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 245 Mercedes E-Klasse 245/45R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; N255) BF4) EB2)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 255/45R18
ab 245/..) N265)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
211 E1*2001/116*0183*.., e1*98/14*0183*..
211G e1*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 285 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10)
(Limousine ) N235) BF1)
225/45R18 M+S
W235)
235/40R18
A94a) N245)
235/40R18 M+S
A94a) W245)
245/40R18
A94a)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000608-G0-306
Anlage-Nr. : 4d
Seite : 15 / 34
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
211K e1*2001/116*0213*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 285 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10)
(Kombi) N235) T95) BF1) ER6)
225/45R18 M+S
T95) W235)
235/40R18
A94a) N245) T95)
235/40R18 M+S
A94a) T95) W245)
245/40R18
A94a)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
211 E1*2001/116*0183*.., e1*98/14*0183*..
211 AMG e1*2001/116*0397*..
211K e1*2001/116*0213*..
211K AMG e1*2001/116*0398*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
350 bis 378 Mercedes E55 AMG, 245/40R18 M+S A02) bis A10)
E63 AMG A94a) BF1) EF0)
(Limousine, Kombi)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
212G e1*2007/46*0484*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 215/45R18 A02) bis A10)
(W212, Limousine, N225) BF1) E111)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen in 225/40R18
16Zoll) A01) K03)
225/45R18
A01) K03)
235/40R18
A01) K01)
245/40R18
A01) K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K03) BF1) E111) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000608-G0-306
Anlage-Nr. : 4d
Seite : 16 / 34
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/40R18 A01) bis A10)
(W212, Limousine, BF1) E111) K01)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen in
17Zoll oder 18Zoll)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212K e1*2007/46*0200*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A01) bis A10)
(S212, Kombi, K03) T95) BF1) E111) ER6)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 235/40R18
225/..) K01) T95)
245/40R18
K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K03) BF1) E111) ER6) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212K e1*2007/46*0200*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/40R18 A01) bis A10)
(S212, Kombi, BF1) E111) ER6) K01)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
245/..)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000608-G0-306
Anlage-Nr. : 4d
Seite : 17 / 34
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 250 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10)
(W213, Limousine) N235) T95) BF4) E111a) ER6)
225/45R18 M+S
T95) W235)
225/50R18
A01) K01) N235)
225/50R18 M+S
A01) K01) W235)
235/45R18
N245)
235/45R18 M+S
W245)
245/40R18
A01) K01) N255)
245/40R18 M+S
A01) K01)
245/45R18
A01) K01) N255)
245/45R18 M+S
A01) K01)
255/45R18
A01) GA2) K01) N265)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000608-G0-306
Anlage-Nr. : 4d
Seite : 18 / 34
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 250 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10)
(S213, Kombi) N235) T95) BF4) EF0) ER6)
225/45R18 M+S
T95) W235)
225/50R18
A01) K01) N235)
225/50R18 M+S
A01) K01) W235)
235/45R18
N245)
235/45R18 M+S
W245)
245/45R18
A01) K01) N255)
245/45R18 M+S
A01) K01)
255/45R18
A01) GA2) K01) N265)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155 Mercedes GLA 215/55R18 A01) bis A10)
M00) BF1) K118)
225/50R18
235/50R18
K01) K119) K120)
245/45R18
255/45R18
K01) K119) K120)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000608-G0-306
Anlage-Nr. : 4d
Seite : 19 / 34
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
265 bis 280 Mercedes GLA45 AMG 215/55R18 M+S A01) bis A10)
M00) BF1) K118)
225/50R18 M+S
235/50R18 M+S
K01) K119) K120)
245/45R18 M+S
255/45R18 M+S
K01) K119) K120)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 190 Mercedes GLC 235/60R18 A02) bis A10)
(X253) A94) ER1) BF1)
245/55R18
ER2)
255/55R18
ER1)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 190 Mercedes GLC Coupe 235/60R18 A02) bis A10)
(C253, ohne A94) ER1) BF1)
Radhausverbreiterungen
an Achse 2) 245/55R18
ER2)
255/55R18
ER1)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/60R18 255/55R18 A02) bis A10)
BF1) ER1) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000608-G0-306
Anlage-Nr. : 4d
Seite : 20 / 34
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 190 Mercedes GLC Coupe 235/55R18 A02) bis A10)
(C253, mit A94a) ER3) BF1)
Radhausverbreiterungen
an Achse 2) 235/60R18
A94a) ER1)
245/55R18
ER2)
255/55R18
ER1)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/60R18 255/55R18 A02) bis A10)
BF1) ER1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes GLK 235/50R18 A01) bis A10)
BF1) K01) K02)
235/55R18
ER3)
245/50R18
ER4)
255/50R18
ER3)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/55R18 255/50R18 A01) bis A10)
K01) K02) BF1) ER3) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000608-G0-306
Anlage-Nr. : 4d
Seite : 21 / 34
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 285 Mercedes S-Klasse, 235/45R18 A02) bis A10)
Heckantrieb A94) ER6) BF4) E97a)
( W221)
235/50R18
ER5)
245/45R18
A94) ER6)
255/45R18
ER6)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/45R18 255/45R18 A02) bis A10)
BF4) E97a) ER6) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 285 Mercedes S-Klasse, 4- 235/45R18 A02) bis A10)
MATIC A94) ER6) BF4) E97a)
(W221)
235/50R18
ER5)
245/45R18
A94) ER6)
255/45R18
ER6)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 345 Mercedes S-Klasse 245/50R18 A02) bis A10)
(W222, ab Modell 2014) ER4) N255) BF4) E98b) EB3) EB4)
245/50R18 M+S
ER4)
255/45R18
ER6) N265)
255/45R18 M+S
ER6)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000608-G0-306
Anlage-Nr. : 4d
Seite : 22 / 34
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
129 e1*96/27*0058*..
129 F142
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 290 Mercedes SL 225/40R18 A02) bis A10)
N235) A94) BF3) EF0)
235/40R18
N245)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 180 Mercedes SLC 205/40R18 A02) bis A10)
A94) N215) BF1)
205/45R18
A94) G1R) M00) N215)
215/40R18
A94) N225)
225/35R18
A94)
225/40R18
A94a)
235/35R18
A94a)
235/40R18
A01) G01) K97)
245/35R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
BF1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 Mercedes SLC 43 AMG 235/35R18 M+S A02) bis A10)
A94a) BF1)
235/40R18 M+S
A01) K97)
245/35R18 M+S
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000608-G0-306
Anlage-Nr. : 4d
Seite : 23 / 34
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
171 e1*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 224 Mercedes SLK 205/45R18 A02) bis A10)
(Fahrzeuge ohne Flap A94a) M00) N215) BF3)
an Hinterachse)
215/40R18
A94a) N225)
225/40R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/45R18 225/40R18 A02) bis A10)
M00) BF3) N215) V00)
215/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
BF3) N225) V00)
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
BF3) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
171 e1*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 224 Mercedes SLK 205/45R18 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit Flap an A94a) M00) N215) BF3) E116)
HA)
215/40R18
A94a) N225)
225/40R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/45R18 225/40R18 A02) bis A10)
M00) BF3) E116) N215) V00)
215/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
BF3) E116) N225) V00)
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
BF3) E116) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000608-G0-306
Anlage-Nr. : 4d
Seite : 24 / 34
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
171 e1*2001/116*0262*..
171 AMG e1*2001/116*0321*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
265 bis 294 Mercedes SLK 55 AMG 205/45R18 M+S A02) bis A10)
A94a) M00) W215) BF3)
215/40R18 M+S
A94a) W225)
225/40R18 M+S
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 M+S 245/35R18 M+S A02) bis A10)
BF3) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 225 Mercedes SLK 205/40R18 A02) bis A10)
A94) N215) BF1)
205/45R18
A94) G1R) M00) N215)
215/40R18
A94) N225)
225/35R18
A94)
225/40R18
A94a)
235/35R18
A94a)
235/40R18
A01) G01) K97)
245/35R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
BF1) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000608-G0-306
Anlage-Nr. : 4d
Seite : 25 / 34
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
172 AMG e1*2007/46*0857*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
310 Mercedes SLK 55 AMG 235/35R18 M+S A02) bis A10)
A94a) BF1)
235/40R18 M+S
A01) K97)
245/35R18 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2 e1*2007/46*0457*..
639/4 e1*2007/46*0458*..
639/5 e1*2007/46*0459*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 140 Mercedes V- Klasse, Vito 215/55R18 A01) bis A10)
(W 447, Ausführungen ER5) G01) K04) K13) K25) K123) BF5) E105) K01)
mit Serienbereifung bis M00) N225) T99)
18Zoll; 2WD und 4WD)
225/50R18
ER6) K04) K13) K25) N235) T99)
235/45R18
ER6) K04) N245) T98)
235/50R18
ER5) G01) K02) K13) K25) K123)
K124) N245) T101)
245/45R18
ER6) K04) T100)
255/45R18
ER6) G01) K02) K13) K25) K123)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000608-G0-306
Anlage-Nr. : 4d
Seite : 26 / 34
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen,
je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte
montiert werden können.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
Zubehörkit: 4724
Anzugsmoment: 130 Nm
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Teiletyp : DE808
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
Zubehörkit: 4628
Anzugsmoment: 110 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
Zubehörkit: 4628
Anzugsmoment: 120 Nm
BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
Zubehörkit: 4724
Anzugsmoment: 150 Nm
BF5) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
Zubehörkit: 4655
Anzugsmoment: 175 Nm
E66) Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge bis MJ 2003 (u.a. erkennbar an Halbrund –
Instrumenten f. Tacho u. Drehzahl).
E67) Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge ab Modelljahr 2004 (u.a. erkennbar an Rund –
Instrumenten für Tacho und Drehzahl).
E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen
serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.
E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.
E99) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*02.
E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04.
E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
• Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48496 nach §22 StVZO
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Teiletyp : DE808
E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204:
nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
• Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24
E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen
Mercedes Vito (W 447) :
• Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10,
• Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
• Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
Mercedes V-Klasse (W 447) :
• Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
• Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
• Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36
E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37
E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E116) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit „Flap“ (Verbreiterung) am hinteren Stoßfänger:
EB1)
EB2)
EB3)
EB4)
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1330 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1350 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000608-G0-306
Anlage-Nr. : 4d
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1370 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1390 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER5) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1410 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER6) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1420 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G4Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
G5A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/35R19,
235/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000608-G0-306
Anlage-Nr. : 4d
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die
Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
• die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
• Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von
der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000608-G0-306
Anlage-Nr. : 4d
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 45° vor Radmitte bis zum hinteren Stoßfänger
komplett um- und anzulegen,
• die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
oder nach hinten/oben zu biegen.
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.
K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten
umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor
Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.
K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm
aufzuweiten,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an
das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.
K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
oder nach hinten/oben zu biegen,
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.
K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm nach
vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu versetzen,
• die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist auszuschneiden,
• die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm zu
kürzen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000608-G0-306
Anlage-Nr. : 4d
Seite : 32 / 34
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Teiletyp : DE808
K124) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• das Kunststoffinnenradhaus ist im Schwenkbereich hinter der Vorderachse im rot markierten
Bereich um 20mm warm einzuformen.
K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen
um 5 mm zu kürzen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000608-G0-306
Anlage-Nr. : 4d
Seite : 33 / 34
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000608-G0-306
Anlage-Nr. : 4d
Seite : 34 / 34
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 4d mit den Seiten 1-34 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ DE808 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH
Geschäftsstelle Essen, 13.09.2018