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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51132 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55075617 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ X9020
             Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 1 von 7

             Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                               Ziegeleistraße 25
                                               67105 Schifferstadt
                                               QM-Nr.: 49 02 0241005

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Typ                               X9020
             Radgröße                          9.0Jx20H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
             führung                                           kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                               tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
             51           X9020 LK112/ohne Ring                5/112/66,6          47          985    2300

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                        51132
             Herstellerzeichen                 AUTEC Germany
             Radtyp und Ausführung             X9020 (s.o.)
             Radgröße                          9.0Jx20H2
             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
             Herstelldatum                     Monat und Jahr
§ 22 51132




             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund              Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)
             S02       Schraube M14x1,5             Kugel Ø 28 mm     150                      27
             S03       Schraube M14x1,5             Kugel Ø 28 mm     180                      27

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Mercedes-Benz

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51132 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55075617 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ X9020
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                 Seite 2 von 7

             Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                     weise                               Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             GL-Klasse             155,165        265/50R20   R37 T07 T11 193                     A12 A16 A21
             164G                  155,165        275/45R20   R37 T10 197                         S02
             e1*2001/116*0340*..   155-285        265/50R20   M+S T07 T11 193
                                   155-285        275/50R20   190
             GL-Klasse             190-320        265/50R20   A10 M+S 193                         A16 A21 A56
             166                   190-320        275/45R20   A10                                 KMV S02
             e1*2007/46*           190-320        275/50R20   A12 190
             0598*05-17
             (FIN: WDC1668...)
             - mit Radhaus-
               Verbreiterungen
             GL-Klasse             190,245        265/50R20   A10 T07 193                         A16 A21 A56
             166                   190-320        265/50R20   A10 M+S T07 193                     KOV S02
             e1*2007/46*           190-320        275/45R20   A10 T06
             0598*05-17            190-320        275/50R20   A01 A12 K2b 190
             (FIN: WDC1668...)
             - ohne Radhaus-
               Verbreiterungen
             GLE-Klasse            150-190        245/45R20   R37 T03                             A12 A16 A21
§ 22 51132




             166                   150-270        255/45R20   R37 T01 T05                         A56 B03 MHy
             e1*2007/46*           150-270        265/40R20   T00 T04                             NBF X93 S02
             0598*16-...           150-270        265/45R20
             (FIN: WDC1660...)     150-270        275/40R20   A01 K2b T02 T06
             GLS-Klasse            190-335        265/50R20   A10 M+S 193                         A16 A21 A56
             166                   190-335        275/45R20   A10                                 KMV X93 S02
             e1*2007/46*           190-335        275/50R20   A12 190
             0598*18-..
             (FIN: WDC1668...)
             - mit Radhaus-
               Verbreiterungen
             GLS-Klasse            190,245        265/50R20   A10 T07 193                         A16 A21 A56
             166                   190-335        265/50R20   A10 M+S T07 193                     KOV X93 S02
             e1*2007/46*           190-335        275/45R20   A10 T06
             0598*18-..            190-335        275/50R20   A01 A12 K2b 190
             (FIN: WDC1668...)
             - ohne Radhaus-
               Verbreiterungen
             M-Klasse              140-285        255/45R20   T01 T05                             A12 A16 A21
             164                   140-285        265/45R20   A01 K1b                             F38 S02
             e1*2001/116*0315*..   140-285        275/40R20   A01 K1b
             - mit Luftfederung
             M-Klasse              140-285        255/45R20   K1a K1b T01 T05                     A01 A12 A16
             164                   140-285        265/45R20   K1c                                 A21 F39 S02
             e1*2001/116*0315*..   140-285        275/40R20   K1c K2b
             - ohne Luftfederung




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51132 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55075617 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ X9020
             Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                   Seite 3 von 7

             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             M-Klasse               150-190        245/45R20   R37 T03                              A12 A16 A21
             166                    150-320        255/45R20   R37 T01 T05                          A56 NBF S02
             e1*2007/46*            150-320        265/40R20   T00 T04
             0598*00-15             150-320        265/45R20
                                    150-320        275/40R20   A01 K2b T02 T06
             R 63 AMG               375            255/45R20   A01 K1c K2b M+S                      A12 A16 A21
             251, 251AMG            375            265/45R20   A01 K1c K2b                          S01
             e1*2001/116*0341*..,   375            275/40R20   A01 K1c K2c
             e1*2001/116*0404*..
             R-Klasse               140-285        255/45R20   K1c K2b                              A01 A12 A16
             251                    140-285        265/45R20   K1c K2b                              A21 S02
             e1*2001/116*0341*..    140-285        275/40R20   K1c K2c
             V-Klasse/Vito          100-140        245/40R20   G90 K1a K1b K2b K5k T99              A01 A12 A16
             639/2, 639/4                                                                           A21 A58 AHa
             e1*2007/46*                                                                            S03
             0457*09-..
             e1*2007/46*
             0458*08-..
             (FIN: WDF447...)
§ 22 51132




             nur Heckantrieb
             V-Klasse/Vito          65, 84         245/40R20   G90 K1a K1b K2b K5k T99              A01 A12 A16
             639/2, 639/4                                                                           A21 A58 AFa
             e1*2007/46*                                                                            S03
             0457*09-..
             e1*2007/46*
             0458*08-..
             (FIN: WDF447...)
             nur Frontantrieb
             V-Klasse/Vito 4matic   100-140        245/40R20   G90 K1a K1b K2b K5k T99              A01 A12 A16
             639/2, 639/5                                                                           A21 A56 S03
             e1*2007/46*
             0457*09-..
             e1*2007/46*
             0459*06-..
             (FIN: WDF447...)
             nur Allradantrieb

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51132 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55075617 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ X9020
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 4 von 7

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
             Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
             die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             190      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1900 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
§ 22 51132




             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             193      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1930 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             197      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1970 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
             genrand hinausragen.


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51132 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55075617 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ X9020
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 5 von 7

             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             AFa     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb.

             AHa     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb.

             B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
             lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
             tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

             F38     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

             F39     Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

             G90     Ist 19 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Ge-
             schwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, §
             57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeug-
             schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
§ 22 51132




             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.

             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
             Bereich abgedeckt sein.

             K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51132 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55075617 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ X9020
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 6 von 7

             K5k     An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur Radhausaus-
             schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

             NBF     Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführun-
             gen.

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.
§ 22 51132




             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T06    Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T07    Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T10    Reifen (LI 110) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2120 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51132 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55075617 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ X9020
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 7 von 7

             T11    Reifen (LI 111) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2180 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             X93    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
             an Achse 1.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 12. Januar 2018 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.
§ 22 51132




             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2017.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 12. Januar 2018




             Coen                                                                    00285597.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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