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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50833 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55066916 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0Jx19H2 Typ C12 909
                             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                     Seite 1 von 7

                             Auftraggeber                    CMS Automotive Trading GmbH
                                                             SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                                             68789 St.Leon-Rot
                                                             49 02 0341305

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Modell                          C12
                             Typ                             C12 909
                             Radgröße                        9.0Jx19H2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-     Abrollumfang
                             führung                                          Lochkreis- (mm)/   tiefe     last     (mm)
                                                                              Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                              (mm)
                             C12 909      989/03 CMS / ohne Ring              5/112/66,6         52        900      2395
                             52 62S       989/03 JF / ohne Ring

                             Kennzeichnungen
§ 22 50833, Erweiterung 01




                             KBA-Nummer                      50833
                             Herstellerzeichen               CMS
                             Radtyp und Ausführung           C12 909 (s.o.)
                             Radgröße                        9.0Jx19H2
                             Einpresstiefe                   ET .. (s.o.)
                             Herstelldatum                   Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der Befestigungsmittel Bund                 Anzugsmom     Schaftlänge      Artikel-Nr.
                                                                                   ent (Nm)      (mm)
                             S02   Schraube M14x1,5        Kugel D = 28 mm         150           42               Z85
                             S03   Serien-Schraube M14x1,5 Kugel D = 28 mm         150           45               Serie

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      Mercedes-Benz

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50833 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55066916 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0Jx19H2 Typ C12 909
                             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                              Seite 2 von 7


                             Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             GL-Klasse             155,165        275/50R19   R37 180                          A07 A12 A16
                             164G                  155-285        265/55R19   M+S 180                          A19 S03
                             e1*2001/116*0340*..   155-285        275/55R19   180
                             GL-Klasse             190-320        265/55R19   A10 M+S 180                      A07 A16 A19
                             166                   190-320        275/50R19   A12 180                          A56 KMV S03
                             e1*2007/46*           190-320        275/55R19   A12 180
                             0598*05-17
                             (FIN: WDC1668...)
                             - mit Radhaus-
                               Verbreiterungen
                             GL-Klasse             190,245        265/55R19   A10 180                          A07 A16 A19
                             166                   190-320        265/55R19   A10 M+S 180                      A56 KOV S03
                             e1*2007/46*           190-320        275/50R19   A12 180
                             0598*05-17            190-320        275/55R19   A12 180
                             (FIN: WDC1668...)
§ 22 50833, Erweiterung 01




                             - ohne Radhaus-
                               Verbreiterungen
                             GLE-Klasse            150-335        255/50R19                                    A07 A12 A16
                             166                   150-335        265/50R19   A01 K2b                          A19 A56 B03
                             e1*2007/46*           150-335        275/45R19                                    MHy NBF
                             0598*16-...           150-335        285/45R19                                    S03
                             (FIN: WDC1660...)
                             GLS-Klasse            190-335        265/55R19   A10 M+S 180                      A07 A16 A19
                             166                   190-335        275/50R19   A12 180                          A56 KMV X93
                             e1*2007/46*           190-335        275/55R19   A12 180                          S03
                             0598*18-..
                             (FIN: WDC1668...)
                             - mit Radhaus-
                               Verbreiterungen
                             GLS-Klasse            190,245        265/55R19   A10 180                          A07 A16 A19
                             166                   190-335        265/55R19   A10 M+S 180                      A56 KOV X93
                             e1*2007/46*           190-335        275/50R19   A12 180                          S03
                             0598*18-..            190-335        275/55R19   A12 180
                             (FIN: WDC1668...)
                             - ohne Radhaus-
                               Verbreiterungen
                             M-Klasse              140-285        255/50R19                                    A12 A16 A19
                             164                   140-285        275/45R19                                    F38 V19 S02
                             e1*2001/116*0315*..   140-285        285/45R19   A01 K1b
                             - mit Luftfederung
                             M-Klasse              140-285        255/50R19   K1a K1b                          A01 A12 A16
                             164                   140-285        275/45R19   K1b                              A19 F39 V19
                             e1*2001/116*0315*..   140-285        285/45R19   K1c                              S02
                             - ohne Luftfederung
                             M-Klasse              150-320        255/50R19                                    A07 A12 A16
                             166                   150-320        265/50R19   A01 K2b                          A19 A56 B03
                             e1*2007/46*           150-320        275/45R19                                    NBF S03
                             0598*00-15            150-320        285/45R19   A01 K2b




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50833 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55066916 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9.0Jx19H2 Typ C12 909
                             Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                    Seite 3 von 7
                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             R-Klasse               140-225        255/45R19    R37 T00 T04 180                       A12 A16 A19
                             251                    140-285        255/50R19    A01 K1c K2c 180                       V19 S02
                             e1*2001/116*0341*..    140-285        275/45R19    A01 K1c K2c 180
                                                    140-285        285/45R19    A01 K1c K2c 180

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
§ 22 50833, Erweiterung 01




                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50833 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55066916 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0Jx19H2 Typ C12 909
                             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                      Seite 4 von 7

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             180      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1800 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
                             verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

                             A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

                             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
§ 22 50833, Erweiterung 01




                             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

                             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).

                             F38     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

                             F39     Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

                             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.




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                             Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55066916 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx19H2 Typ C12 909
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                     Seite 5 von 7

                             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
§ 22 50833, Erweiterung 01




                             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

                             NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
                             Fahrzeugausführungen.

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50833 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55066916 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx19H2 Typ C12 909
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                      Seite 6 von 7

                             V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse   Hinterachse

                             Nr. 1    215/35R19     245/30R19, 255/30R19
                             Nr. 2    225/35R19     245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
                             Nr. 3    225/40R19     245/35R19, 255/35R19
                             Nr. 4    225/45R19     245/40R19, 255/40R19
                             Nr. 5    235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
                             Nr. 6    235/40R19     265/35R19, 275/35R19
                             Nr. 7    235/45R19     255/40R19
                             Nr. 8    235/50R19     255/45R19
                             Nr. 9    235/55R19     255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
                             Nr. 10   245/30R19     305/25R19
                             Nr. 11   245/35R19     275/30R19, 285/30R19
                             Nr. 12   245/40R19     275/35R19, 285/35R19
                             Nr. 13   245/45R19     275/40R19
                             Nr. 14   245/50R19     275/45R19
§ 22 50833, Erweiterung 01




                             Nr. 15   255/30R19     305/25R19
                             Nr. 16   255/35R19     285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
                             Nr. 17   255/40R19     285/35R19, 295/35R19
                             Nr. 18   255/45R19     285/40R19
                             Nr. 19   255/50R19     285/45R19, 295/45R19
                             Nr. 20   255/55R19     275/50R19
                             Nr. 21   265/30R19     305/25R19, 315/25R19
                             Nr. 22   265/35R19     295/30R19, 305/30R19
                             Nr. 23   265/40R19     295/35R19
                             Nr. 24   265/45R19     295/40R19
                             Nr. 25   265/50R19     295/45R19
                             Nr. 26   275/30R19     315/25R19

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             X93    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
                             an Achse 1.

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 20. März 2018 in Lambsheim statt.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50833 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55066916 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx19H2 Typ C12 909
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                   Seite 7 von 7

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2016.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 20. März 2018
§ 22 50833, Erweiterung 01




                             Tufan                                                                 00290753.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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