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							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                2b
             Seite :                     1 / 11
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                           TN18-9020
             Art des Sonderrades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                               Tomason Klein Wiele
             Montageposition:                                           Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                                        MB
             Radgröße:                                                          9Jx20H2
             Rad-Einpresstiefe:                                                  25 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                              112 mm
             Lochzahl:                                                              5
             Mittenlochdurchmesser:                                             66,6 mm
             Zentrierart:                                                  Mittenzentrierung
§ 22 51823




             Zentrierring:                                                     ohne Ring
             geprüfte Radlast:                                                   900 kg
             bei Reifenabrollumfang:                                            2300 mm


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:       MERCEDES

             Radbefestigung
             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                            Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                                              moment
             BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm                              130 Nm
             BF2         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm                              140 Nm
             BF3         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm                              120 Nm
             BF4         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm                              150 Nm

             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             218                             e1*2007/46*0485*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             120 bis 245     Mercedes CLS             245/30R20                            A01) bis A10)
                             (Limousine, Kombi;                                            BF1) K61) K97) T90)
                             Ausführungen mit
                             kleinsten Serienreifen
                             245/45R17)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                2b
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             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             219                           e1*2001/116*0295*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             155 bis 285     Mercedes CLS           245/30R20                           A01) bis A10)
                                                                                        BF2) K01) T90)

             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             R1ECLS                        e1*2007/46*1818*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne            hinten
             210 bis 270     Mercedes CLS           245/35R20        275/30R20          A02) bis A10)
                                                                                        BF3) V00)

             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             R1EC                            e1*2007/46*1666*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             120 bis 180     Mercedes E-Klasse        225/35R20                         A01) bis A10)
                             (Coupe, Cabrio;                                            BF4) K03) T90)
§ 22 51823




                             Ausführungen mit
                             kleinsten Serienreifen
                             ab 225/..)

             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             212                           e1*2001/116*0501*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne            hinten
             110 bis 245     Mercedes E-Klasse      225/35R20        255/30R20          A01) bis A10)
                             (W213, Limousine)                                          BF4) E111a) N235) N265) T90)
                                                    K01)
                                                                                        T92) V00)

             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             204X                          e1*2001/116*0480*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             100 bis 190     Mercedes GLC           235/45R20                           A02) bis A10)
                             (X253)                                                     BF1)
                                                    245/45R20
                                                    A01) K01)

                                                      255/45R20
                                                      A01) K01) K04)

                                                      265/40R20
                                                      A01) K01) K04)

                                                      265/45R20
                                                      A01) K01) K04)

                                                      275/40R20
                                                      A01) K01) K04)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                2b
             Seite :                     3 / 11
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             204X                          e1*2001/116*0480*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             270             Mercedes GLC 43        235/45R20 M+S                         A02) bis A10)
                             AMG, GLC 43 AMG                                              BF1)
                             Coupe                  245/45R20 M+S
                             (X253, C253)           A01) K01)

                                                     255/40R20
                                                     A01) K01)

                                                     255/45R20
                                                     A01) K01)

                                                     265/40R20
                                                     A01) K01)

                                                     265/45R20
                                                     A01) K01)
§ 22 51823




                                                     275/40R20
                                                     A01) K01)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                                     vorne              hinten
                                                     235/45R20          265/40R20          A02) bis A10)
                                                                                           BF1) V00)
                                                     245/45R20          275/40R20          A01) bis A10)
                                                     K01)                                  BF1) V00)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                2b
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             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             204X                           e1*2001/116*0480*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             100 bis 190     Mercedes GLC Coupe      235/45R20                               A02) bis A10)
                             (C253, ohne                                                     BF1)
                             Radhausverbreiterungen 245/45R20
                             an Achse 2)             A01) K01)

                                                     255/45R20
                                                     A01) K01) K04)

                                                     265/40R20
                                                     A01) K01) K04)

                                                     265/45R20
                                                     A01) K01) K04)

                                                     275/40R20
                                                     A01) K01) K04)
§ 22 51823




                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne              hinten
                                                     235/45R20          265/40R20            A01) bis A10)
                                                                        K04)                 BF1) V00)
                                                     245/45R20          275/40R20            A01) bis A10)
                                                     K01)               K04)                 BF1) V00)

             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             204X                           e1*2001/116*0480*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             100 bis 190     Mercedes GLC Coupe      235/45R20                               A02) bis A10)
                             (C253, mit                                                      BF1)
                             Radhausverbreiterungen 245/45R20
                             an Achse 2)             A01) K01)

                                                     255/45R20
                                                     A01) K01)

                                                     265/40R20
                                                     A01) K01)

                                                     265/45R20
                                                     A01) K01)

                                                     275/40R20
                                                     A01) K01)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                                     vorne              hinten
                                                     235/45R20          265/40R20          A02) bis A10)
                                                                                           BF1) V00)
                                                     245/45R20          275/40R20          A01) bis A10)
                                                     K01)                                  BF1) V00)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                2b
             Seite :                     5 / 11
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             166                           e1*2007/46*0598*..
             166 AMG                       e1*2007/46*0826*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             410 bis 430     Mercedes GLE AMG       255/45R20 M+S                     A02) bis A10)
                                                                                      BF4) E108)
                                                     265/40R20

                                                     265/45R20

                                                     275/40R20
                                                     A01) K01)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             166                           e1*2007/46*0598*..
             166 AMG                       e1*2007/46*0826*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             386 bis 410     Mercedes ML63 AMG      255/45R20 M+S                     A01) bis A10)
§ 22 51823




                                                                                      BF4) K01) K02)
                                                     265/45R20
                                                     K15) K108)

                                                     275/40R20
                                                     K15)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             221                           e1*2001/116*0335*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             150 bis 390     Mercedes S-Klasse      245/40R20                         A01) bis A10)
                             (W222, ab Modell 2014) K03) N255)                        BF4) E98b)

                                                     245/40R20 M+S
                                                     K03)

                                                     255/35R20
                                                     K01) K04) N265) T97)

                                                     255/35R20 M+S
                                                     K01) K04) T97)

                                                     265/35R20
                                                     K01) K04) N275)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             221                           e1*2001/116*0335*..
             221 AMG                       e1*2001/116*0396*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             430 bis 463     Mercedes S63 AMG,      265/35R20 M+S                     A01) bis A10)
                             S65 AMG                                                  BF4) E98b) K01)
                             (W222)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                2b
             Seite :                     6 / 11
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020



             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             221                           e1*2001/116*0335*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             270 bis 335     Mercedes S-Klasse      245/40R20                             A01) bis A10)
                             Coupe, Cabrio          K03)                                  BF4)
                             (C217, A217)
                                                    255/35R20
                                                    K01)

                                                     255/40R20
                                                     G01) K01) K125)

                                                     265/35R20
                                                     K01) K04) K125)

                                                     275/35R20
                                                     K01) K04) K125)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
§ 22 51823




                                                     vorne              hinten
                                                     245/40R20          275/35R20          A01) bis A10)
                                                     K03)               K04) K125)         BF4) V00)

             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             221                           e1*2001/116*0335*..
             221 AMG                       e1*2001/116*0396*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             430 bis 463     Mercedes S63 AMG       255/40R20 M+S                         A01) bis A10)
                             Coupe, S65 AMG Coupe,                                        BF4) K01) K125)
                             S63 AMG Cabrio         265/35R20 M+S
                             (C217, A217)           K02)

                                                     275/35R20 M+S
                                                     K02)


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             230                            e1*98/14*0169*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             170 bis 380     Mercedes SL             235/30R20 M+S                        A01) bis A10)
                             (Baureihe R230)         M00) T88)                            BF3) E114) EF0) K01)

                                                     245/30R20 M+S

                                                     255/30R20
                                                     N265)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                2b
             Seite :                     7 / 11
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             230                            e1*98/14*0169*..
             230 AMG                        e1*2001/116*0248*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             368 bis 450     Mercedes SL63 AMG,      255/30R20 M+S                     A01) bis A10)
                             SL65 AMG                                                  BF3) E114) EF0) K01)
                             (Baureihe R230)


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             230                            e1*98/14*0169*..
             231                            e1*2007/46*0803*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             225 bis 335     Mercedes SL             255/30R20                         A01) bis A10)
                             (Baureihe R231)                                           BF1) E114a) E115) K04) N265)

             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
§ 22 51823




                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                                          nicht, so sind sie nicht
                    zulässig.

             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen
                    DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
                    Radkontur hinausragen.

             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.

             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                2b
             Seite :                     8 / 11
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
                    werden.

             A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                    auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).

             BF1)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
                    Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
§ 22 51823




                    Anzugsmoment: 130 Nm

             BF2)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
                    Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                    Anzugsmoment: 140 Nm

             BF3)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
                    Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                    Anzugsmoment: 120 Nm

             BF4)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
                    Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                    Anzugsmoment: 150 Nm

             E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
                   Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.

             E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)

             E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
                   die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

             E114) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R230 (nur Varianten, die mit
                   "S" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).

             E114a)Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R231 (nur Varianten, die mit
                   "N" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                2b
             Seite :                     9 / 11
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             E115) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Rad-/
                   Reifenkombination 255/35R19 auf 9x19 ET27 (VA) und 285/30R20 auf 10x20 ET48 (HA)
                   ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                   Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
                   Fahrzeuges zugelassen sind.

             EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                    Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                    Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

             K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
§ 22 51823




                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
                    bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

             K61)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Reifenschultern (bei
                    Lenkeinschlag) warm nach vorne einzuformen (Kontrollmöglichkeit ausreichender
                    Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt).

             K97)   An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten
                    umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                2b
             Seite :                     10 / 11
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             K108) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                   erforderlich:
                   • die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
                      Kunstoffinnenkotlügel ist auszuschneiden oder um 10 mm einzuformen,
                   • die dahinter befindliche Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 10 mm zu kürzen

             K125) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                   erforderlich:
                   • die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum
                      Befestigungsniet auszuschneiden,
                   • die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm
                      zu kürzen

             M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                  Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                  typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                  Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

             N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
§ 22 51823




                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                2b
             Seite :                     11 / 11
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                    und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                    ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                    sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                    Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                    eines entsprechenden Nachweises.

             Die Anlage 2b mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
             Typ TN18-9020 des Auftraggebers Kautschuk-Verwertungs-GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 27.03.2018
§ 22 51823
						
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