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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51823
Nr. :                      RA-000950-D0-338
Anlage-Nr. :               10b
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Auftraggeber :             Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                 TN18-9020


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                              TN18-9020
Art des Rades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                   Tomason Klein Wiele
Montageposition:                                   Vorderachse *
Radausführung:                                           MB
Radgröße:                                             9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                     25 mm
Lochkreisdurchmesser:                                 112 mm
Lochzahl:                                                 5
Mittenlochdurchmesser:                               66,50 mm
Zentrierart:                                      Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        ohne Ring
geprüfte Radlast:                                      900 kg
bei Reifenabrollumfang:                               2300 mm
 * Die Verwendung des Rades TN18-9020, MB ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp TN18-10020 an der
Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp TN18-10020, MB (ABE-Nr. 52328) zu entnehmen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : MERCEDES




RA-000950-D0-338-10b~DB-5-112-66_5-ET25
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51823
Nr. :                      RA-000950-D0-338
Anlage-Nr. :               10b
Seite :                    2/9                                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                 TN18-9020


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                          Beschreibung der Befestigungsteile                Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                       moment
204X, 204X AMG                           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                               130 Nm
                                         M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
166, 166 AMG, 221, R1ECLS                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                                     150 Nm
                                         M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
230, 230 AMG, 231                        Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                                     130 Nm
                                         M14x1,5, Schaftlänge 30 mm


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ECLS                         e1*2007/46*1818*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        9.0x20,ET25          10.0x20,ET20
180 bis 270     Mercedes CLS            245/35R20            275/30R20                       A02) bis A10)
                                                                                             V00)

                                               245/35R20              285/30R20              A02) bis A10)
                                                                                             V00)

                                               255/30R20              295/25R20              A01) bis A10)
                                               K01)                                          V00)

                                               255/35R20              285/30R20              A01) bis A10)
                                               K01)                                          V00)
Die Verwendung des Rades TN18-9020, MB ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-10020 (ABE-Nr. 52328) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        9.0x20,ET25          10.0x20,ET20
100 bis 190     Mercedes GLC            265/40R20            265/40R20                       A01) bis A10)
                (X253)                  K01)

Die Verwendung des Rades TN18-9020, MB ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-10020 (ABE-Nr. 52328) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000950-D0-338-10b~DB-5-112-66_5-ET25
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51823
Nr. :                      RA-000950-D0-338
Anlage-Nr. :               10b
Seite :                    3/9                                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                 TN18-9020


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        9.0x20,ET25          10.0x20,ET20
270             Mercedes GLC 43 AMG, 255/40R20               255/40R20                       A01) bis A10)
                GLC 43 AMG Coupe        K01)
                (X253, C253)
                                        265/40R20            265/40R20                       A01) bis A10)
                                        K01)

                                               265/45R20              265/45R20              A01) bis A10)
                                               K01)

                                               275/40R20              275/40R20              A01) bis A10)
                                               K01)

                                               235/45R20              265/40R20              A02) bis A10)
                                                                                             V00)

                                               245/45R20              275/40R20              A01) bis A10)
                                               K01)                                          V00)

                                               255/45R20              285/40R20              A01) bis A10)
                                               K01)                                          V00)
Die Verwendung des Rades TN18-9020, MB ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-10020 (ABE-Nr. 52328) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000950-D0-338-10b~DB-5-112-66_5-ET25
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51823
Nr. :                      RA-000950-D0-338
Anlage-Nr. :               10b
Seite :                    4/9                                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                 TN18-9020


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
204X AMG                       e1*2007/46*1884*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        9.0x20,ET25          10.0x20,ET20
350 bis 375     Mercedes GLC 63 AMG, 265/40R20               265/40R20                       A02) bis A10)
                GLC 63S AMG
                (X253, C253)
                                        265/45R20            265/45R20                       A02) bis A10)


                                               275/40R20              275/40R20              A02) bis A10)


                                               235/45R20              265/40R20              A02) bis A10)
                                               N245)                                         V00)

                                               245/45R20              275/40R20              A02) bis A10)
                                               N255)                                         V00)

                                               245/45R20              305/35R20              A02) bis A10)
                                               N255)                                         V00)

                                               255/45R20              285/40R20              A02) bis A10)
                                               N265)                                         V00)

                                               265/45R20              295/40R20              A02) bis A10)
                                                                                             V00)

                                               275/40R20              305/35R20              A02) bis A10)
                                                                                             V00)
Die Verwendung des Rades TN18-9020, MB ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-10020 (ABE-Nr. 52328) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000950-D0-338-10b~DB-5-112-66_5-ET25
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51823
Nr. :                      RA-000950-D0-338
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Auftraggeber :             Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                 TN18-9020


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                            e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          9.0x20,ET25          10.0x20,ET20
100 bis 190     Mercedes GLC Coupe        265/40R20            265/40R20                     A01) bis A10)
                (C253, mit                K01)
                Radhausverbreiterungen an
                Achse 2)                  265/45R20            265/45R20                     A01) bis A10)
                                          K01)

                                               275/40R20              275/40R20              A01) bis A10)
                                               K01)

                                               235/45R20              265/40R20              A02) bis A10)
                                                                                             V00)

                                               245/45R20              275/40R20              A01) bis A10)
                                               K01)                                          V00)

                                               255/45R20              285/40R20              A01) bis A10)
                                               K01)                                          V00)
Die Verwendung des Rades TN18-9020, MB ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-10020 (ABE-Nr. 52328) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
166                            e1*2007/46*0598*..
166 AMG                        e1*2007/46*0826*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        9.0x20,ET25          10.0x20,ET20
410 bis 430     Mercedes GLE AMG 63, 265/40R20               265/40R20                       A02) bis A10)
                AMG 63S                                                                      E108)

                                               265/45R20              265/45R20              A02) bis A10)
                                                                                             E108)

                                               275/40R20              275/40R20              A01) bis A10)
                                               K01)                                          E108)
Die Verwendung des Rades TN18-9020, MB ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-10020 (ABE-Nr. 52328) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000950-D0-338-10b~DB-5-112-66_5-ET25
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51823
Nr. :                      RA-000950-D0-338
Anlage-Nr. :               10b
Seite :                    6/9                                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                 TN18-9020


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
221                             e1*2001/116*0335*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         9.0x20,ET25          10.0x20,ET20
150 bis 390     Mercedes S-Klasse        255/35R20            255/35R20                      A01) bis A10)
                (W222, ab Modell 2014)   K01)                                                E98b)

                                               255/35R20 M+S          255/35R20 M+S          A01) bis A10)
                                               K01)                                          E98b)
Die Verwendung des Rades TN18-9020, MB ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-10020 (ABE-Nr. 52328) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         9.0x20,ET25          10.0x20,ET20
270 bis 345     Mercedes S-Klasse Coupe, 255/35R20            255/35R20                      A01) bis A10)
                Cabrio                   K01)
                (C217, A217)

Die Verwendung des Rades TN18-9020, MB ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-10020 (ABE-Nr. 52328) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
230                             e1*98/14*0169*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          9.0x20,ET25          10.0x20,ET20
170 bis 380     Mercedes SL               255/30R20            255/30R20                     A01) bis A10)
                (Baureihe R230)           K01)                                               E114)

Die Verwendung des Rades TN18-9020, MB ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-10020 (ABE-Nr. 52328) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000950-D0-338-10b~DB-5-112-66_5-ET25
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51823
Nr. :                      RA-000950-D0-338
Anlage-Nr. :               10b
Seite :                    7/9                                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                 TN18-9020


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
230 AMG                         e1*2001/116*0248*..
230                             e1*98/14*0169*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          9.0x20,ET25          10.0x20,ET20
350 bis 450     Mercedes SL63 AMG,        255/30R20 M+S        255/30R20 M+S                 A01) bis A10)
                SL65 AMG                  K01)                                               E114)
                (Baureihe R230)

Die Verwendung des Rades TN18-9020, MB ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-10020 (ABE-Nr. 52328) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
231                             e1*2007/46*0803*..
230                             e1*98/14*0169*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          9.0x20,ET25          10.0x20,ET20
225 bis 335     Mercedes SL               255/30R20            255/30R20                     A02) bis A10)
                (Baureihe R231)                                                              E114a)E115)

Die Verwendung des Rades TN18-9020, MB ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-10020 (ABE-Nr. 52328) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

RA-000950-D0-338-10b~DB-5-112-66_5-ET25
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51823
Nr. :                      RA-000950-D0-338
Anlage-Nr. :               10b
Seite :                    8/9                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                 TN18-9020


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
     Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
     nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
     werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb
     des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.


E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)

E114a)      Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R231 (nur
    Varianten, die mit "N" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).

E114) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R230 (nur Varianten,
     die mit "S" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).

E115) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Rad-
     /Reifenkombination 255/35R19 auf 9x19 ET27 (VA) und 285/30R20 auf 10x20 ET48 (HA)
     ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
     Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


RA-000950-D0-338-10b~DB-5-112-66_5-ET25
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51823
Nr. :                      RA-000950-D0-338
Anlage-Nr. :               10b
Seite :                    9/9                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                 TN18-9020


N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 10b mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ TN18-9020 des Auftraggebers Kautschuk-Verwertungs-GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 05.10.2018




RA-000950-D0-338-10b~DB-5-112-66_5-ET25
						
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