Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							Gutachten 366-0376-14-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50292
ANLAGE: 20 MERCEDES                                                  Radtyp: TTXK_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 07.08.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                             Seite: 1 von 4

Fahrzeughersteller                         : MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-      Abroll   ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                       last      umf.     Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
TTXK8GA40O666           PCD112 ET40            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff       625     1975    03/15
TTXK8GA40P666           PCD112 ET40            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff       625     1975    03/15
TTXK8GA40S666           PCD112 ET40            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff       625     1975    03/15
TTXK8GA40W666           PCD112 ET40            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff       625     1975    03/15
TTXK8GA40666            PCD112 ET40            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff       625     1975    03/15
TTXK8SA40O666           PCD112 ET40            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff       625     1975    03/15
TTXK8SA40P666           PCD112 ET40            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff       625     1975    03/15
TTXK8SA40S666           PCD112 ET40            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff       625     1975    03/15
TTXK8SA40T666           PCD112 ET40            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff       625     1975    03/15
TTXK8SA40W666           PCD112 ET40            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff       625     1975    03/15
TTXK8SA40666            PCD112 ET40            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff       625     1975    03/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 168
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJME
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : 169; 245
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM8
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : 168
                                             130 Nm für Typ : 169; 245
Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
168          e1*96/79*0073*..  44 - 75           175/65R15          11A; 21P; 24J; 51G;       kurzer Radstand;
                                                                    52J                       langer Radstand;
                                                 185/55R15          10N; 11A; 21P; 22I;       10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                    24J; 24M; 51G; 52J        51A; 71C; 71K; 721;
                                                 195/50R15          10N; 11A; 21P; 22I;       725; 73C; 74A; 74P;
                                                                    24C; 24M; 51G             76Q; 915
                                                 195/55R15          10N; 11A; 21P; 22I;
                                                                    24C; 24M; 51G




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0376-14-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50292
ANLAGE: 20 MERCEDES                                               Radtyp: TTXK_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 07.08.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 4
Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
169          e1*2001/116*0288*.. 60 - 85      185/65R15 88                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/60R15 88                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                              205/55R15 88       11A; 24J; 24M            721; 725; 73C; 74A;
                                              205/60R15 91       11A; 24J; 24M            74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
245          e1*2001/116*0314*.. 70 - 85      195/65R15 91                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/60R15 91                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76Q

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0376-14-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50292
ANLAGE: 20 MERCEDES                                               Radtyp: TTXK_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 07.08.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 4
       Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
       aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0376-14-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50292
ANLAGE: 20 MERCEDES                                               Radtyp: TTXK_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 07.08.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 4
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen