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      Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55087314 (2. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ MAM A7-8018
      Hersteller                        Keskin Europa GmbH

                                                                                             Seite 1 von 8

      Auftraggeber                      Keskin Europa GmbH
                                        Carl-Benzstraße 22-24
                                        67227 Frankenthal
                                        QM-NR. 49020251710

      Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
      Modell                            MAM A7
      Typ                               MAM A7-8018
      Radgröße                          8Jx18H2
      Zentrierart                       Mittenzentrierung

      Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
      führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                         Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                         (mm)
      DB           MAM A7-8018 DB / ohne Ring            5/112/66,6         50        690    2100

      Kennzeichnungen
      KBA-Nummer                        50069
✛✍    Herstellerzeichen                 MAM
✚✙    Radtyp und Ausführung             MAM A7-8018
✘✓    Radgröße                          8Jx18H2
✕✖✗   Einpresstiefe                     ET (s.o.)
✕
✓✔✒   Herstelldatum                     Monat und Jahr
✑✏
✎✍    Befestigungsmittel
✍✌
      Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
☞☞    S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                  28
➜     S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      160                  33

      Prüfungen

      Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
      den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
      Handlingsprüfungen durchgeführt.

      Verwendungsbereich

      Hersteller                        Mercedes-Benz

      Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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      Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55087314 (2. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ MAM A7-8018
      Hersteller                        Keskin Europa GmbH

                                                                                       Seite 2 von 8


      Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
      Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
      ABE/EWG-Nr.
      A-Klasse                60-142        215/40R18   K1c K2b K42                     A01 A12 A14
      169                                                                               A19 S02
      e1*2001/116*0288*..
      A-Klasse                66-135        215/40R18   T85 T89                         A12 A14 A19
      176, 245G               66-160        225/40R18                                   A57 Flh V00
      e1*2007/46*0928*..;     66-160        235/35R18   A01 K2b T86 T90                 V18 S02
      e1*2001/116*            66-160        235/40R18   A01 K2b
      0470*04-..              66-160        235/40R18   R09
      B-Klasse                70-142        205/40R18   T82 T86                         A12 A14 A19
      245                     70-142        215/40R18                                   S02
      e1*2001/116*0314*..
      B-Klasse                66-135        215/40R18   T85 T89                         A12 A14 A19
      246, 245G               66-155        225/40R18                                   A57 NoE S02
      e1*2007/46*0751*..;
✛✍    e1*2001/116*
✚✙    0470*04-..
✘✓    - incl. Facelift 2014
✕✖✗   C-Klasse                88-215        215/40R18   R37 T89                         A12 A14 A19
✕
✓✔✒   204
      e1*2001/116*0431*..
                              88-225
                              88-225
                                            225/40R18
                                            235/35R18
                                                        T88 T89
                                                        T90
                                                                                        Cpe Lim V18
                                                                                        S02
✑✏    - Limousine/Coupe       88-225        235/40R18   A01 G01
✎✍    - incl. Facelift 2011   88-225        245/35R18   R03 T88 T89
✍✌    (FIN: WDD204...)
☞☞    C-Klasse T-Modell       115,135       215/40R18   R03 R37 T89                     A12 A14 A19
➜     204K                    88-170        215/40R18   R02 R37 T85 T89                 Car V18 S02
      e1*2001/116*0457*..     88-200        235/35R18   T90
      - incl. Facelift 2011   88-225        225/40R18   T89 T91 T92
      (FIN: WDD204...)        88-225        235/40R18   A01 G01 T91 T93
                              88-225        245/35R18   R03 T89 T92
      CLA-Klasse              80-130        215/40R18   T85 T89                         A12 A14 A19
      117, 245G               80-160        225/40R18                                   A57 Lim S02
      e1*2007/46*1007*..;
      e1*2001/116*
      0470*04-..
      CLA-Klasse Shooting     80-130        215/40R18   T85 T89                         A12 A14 A19
      Brake                   80-160        225/40R18                                   A57 Car S02
      245G
      e1*2001/116*
      0470*12-..
      V-Klasse                72-128        235/45R18   K2c K42 K56 T94 T98 138         A01 A12 A14
      638/2                   72-128        245/40R18   K1c K2c K42 K45 K56 T97 138     A19 S03
      e9*95/54, 98/14,        72-128        245/45R18   G01 K1c K2c K42 K45 K56 138
      2001/116*0020*..
      Vito                    58-105        235/45R18   K2c K42 K56 T98 138             A01 A12 A14
      638                     58-105        245/40R18   K1c K2c K42 K45 K56 T97 138     A19 S03
      e9*93/81,98/14,         58-105        245/45R18   G01 K1c K2c K42 K45 K56 138
      2001/116*0005*..




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      Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55087314 (2. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ MAM A7-8018
      Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                               Seite 3 von 8

      Allgemeine Hinweise

      Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
      Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
      Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
      so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
      Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
      Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
      Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
      Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

      Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
      geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
✛✍                            V      W        Y
✚✙    210 km/h                100% 100% 100%
✘✓    220 km/h                97%    100% 100%
✕✖✗   230 km/h                94%    100% 100%
✕
✓✔✒   240 km/h
      250 km/h
                              91%
                              -
                                     100% 100%
                                     95%      100%
✑✏    260 km/h                -      90%      100%
✎✍    270 km/h                -      85%      100%
✍✌    280 km/h                -      -        95%
☞☞    290 km/h                -      -        90%
➜     300 km/h                -      -        85%

      Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
      unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
      oder Reifenherstellers zu beachten.

      Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
      aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
      Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

      Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
      erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
      Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
      Abrollumfang verwendet werden.

      Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
      Reifenfülldruck zu beachten ist.

      Spezielle Auflagen und Hinweise

      138      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
      einer zul. Achslast von 1380 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
      zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




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      Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55087314 (2. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ MAM A7-8018
      Hersteller                    Keskin Europa GmbH

                                                                                           Seite 4 von 8

      A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
      vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
      Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
      Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
      Änderungsabnahme vorzuführen.

      A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

      A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
      Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
      Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

      A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
      verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
      DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
      verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
      müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
      sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
✛✍    A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
✚✙    bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
✘✓
✕✖✗   Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
✕
✓✔✒   Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
✑✏           Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
✎✍    Cpe
      Coupé.
✍✌
☞☞    Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
➜     Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

      G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
      Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
      Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

      K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
      herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
      möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
      genannten Bereich abgedeckt sein.

      K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
      herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
      möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
      genannten Bereich abgedeckt sein.

      K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
      herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
      möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
      genannten Bereich abgedeckt sein.




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      Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55087314 (2. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ MAM A7-8018
      Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                                Seite 5 von 8

      K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
      Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

      K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
      Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
      vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

      K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
      ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

      Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
      Limousine.

      NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

      R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

      R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
✛✍    R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
✚✙    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
✘✓
✕✖✗   R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
✕
✓✔✒   größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
      Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
✑✏
✎✍            Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
✍✌    S02
      Seite 1) verwendet werden.
☞☞
➜     S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
      Seite 1) verwendet werden.

      T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
      bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
      Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
      berücksichtigen.

      T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
      bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
      Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
      berücksichtigen.

      T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
      bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
      Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
      berücksichtigen.

      T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
      bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
      Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
      berücksichtigen.




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      Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55087314 (2. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ MAM A7-8018
      Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                               Seite 6 von 8

      T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
      bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
      Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
      berücksichtigen.

      T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
      bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
      Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
      berücksichtigen.

      T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
      bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
      Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
      berücksichtigen.

      T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
      bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
      Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
      berücksichtigen.
✛✍
✚✙    T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
✘✓    bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
✕✖✗   Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
✕
✓✔✒   berücksichtigen.
✑✏           Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
✎✍    T94
      bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
✍✌    Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
☞☞    berücksichtigen.
➜
      T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
      bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
      Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
      berücksichtigen.

      T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
      bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
      Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
      berücksichtigen.

      V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
      Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




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      Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55087314 (2. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ MAM A7-8018
      Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                               Seite 7 von 8

      V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
      Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

               Vorderachse   Hinterachse

      Nr. 1    205/40R18     225/35R18
      Nr. 2    205/45R18     225/40R18
      Nr. 3    215/40R18     245/35R18, 255/35R18
      Nr. 4    215/45R18     235/40R18, 245/40R18
      Nr. 5    225/40R18     245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
      Nr. 6    225/45R18     245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
      Nr. 7    225/50R18     245/45R18, 255/45R18
      Nr. 8    235/40R18     255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
      Nr. 9    235/45R18     255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
      Nr. 10   235/50R18     255/45R18, 285/40R18
      Nr. 11   235/60R18     255/55R18, 285/50R18
      Nr. 12   245/35R18     255/35R18
      Nr. 13   245/40R18     255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
      Nr. 14   245/45R18     265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
✛✍    Nr. 15   245/50R18     275/45R18
✚✙    Nr. 16   255/40R18     285/35R18, 295/35R18
✘✓    Nr. 17   255/45R18     275/40R18, 285/40R18
✕✖✗   Nr. 18   255/50R18     285/45R18
✕
✓✔✒   Nr. 19
      Nr. 20
               255/55R18
               265/35R18
                             285/50R18
                             295/30R18, 315/30R18
✑✏
✎✍    Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
✍✌    Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
☞☞    des Fahrzeugs mitzuführen.
➜
      Prüfort und Prüfdatum

      Die Verwendungsprüfung fand am 2. März 2018 in Lambsheim statt.




      Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
      ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 50069 nach §22 StVZO
      Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55087314 (2. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ MAM A7-8018
      Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                             Seite 8 von 8

      Prüfergebnis

      Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
      unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

      Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
      heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
      entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
      eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

      Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2014.

      Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
      Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
      Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
      das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


      Lambsheim, 2. März 2018
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✕✖✗
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☞☞    Tufan                                                                 00289112.DOC

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      Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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