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							Gutachten 366-0116-15-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 68 DAIMLER, MERCEDES                                         Radtyp: ASRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 08.11.2018
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Fahrzeughersteller                         : DAIMLER, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-      Abroll   ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                       last      umf.     Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
ASRG8BP50666            PCD112 ET50            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff       930     2400    12/15
ASRG8BP50666            PCD112 ET50            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff       940     2364    12/15
ASRG8BP50666            PCD112 ET50            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff       945     2360    12/15
ASRG8GA50666            PCD112 ET50            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff       945     2360    12/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 164; 164 G; 204; 166; F2A; 245G; 204 K; 117
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM8
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : 251; 639/5; 639/4; 639/2; 639
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM9
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm für Typ : F2A; 117; 204; 204 K; 245G
                                             150 Nm für Typ : 164; 164 G; 166; 251; 639; 639/2; 639/4; 639/5
                                             180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5
Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
F2A          e1*2007/46*1829*.. 85 - 120 215/45R18 89                                         Kombilimousine;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 7OK; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 76O




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 68 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: ASRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 08.11.2018
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Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen     Auflagen zu Reifen                   Auflagen
245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 245/35R18  GA2; 51G; 57F; 570                   CLA; Sportfahrwerk;
                                                                                          CLA Limousine; CLA
                                                                                          Shooting brake;
                                                                                          Kombilimousine;
                                                                                          Limousine;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AC; 7BU;
                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76B;
                                                                                          76O; 77E; 4B8

Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/40R18     51G                               Nur Baureihe 204;
                                          235/40R18 95                                    Limousine;
                                          245/35R18 92Y 57F; 68T                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 7AC; 7BU;
                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 77E;
                                                                                          NAN; 4B8
204            e1*2001/116*0431*..   120 - 225 225/40R18         51G                      Nur Baureihe 204; Nur
                                               245/35R18         51G; 57F; 575            4-MATIC; Limousine;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 7AC; 7BU;
                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 77E;
                                                                                          NAN; 4B8
204            e1*2001/116*0431*..   115 - 225 225/40R18         51G                      bis
                                               245/35R18 92      57F; 575                 e1*2001/116*0431*36;
                                                                                          Coupe; Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 7AC; 7BU;
                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 77E;
                                                                                          NAN; 4B8
204 K          e1*2001/116*0457*..   88 - 225 225/40R18          51G                      bis
                                                                                          e1*2001/116*0457*24;
                                                                                          Kombi; Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 7AC; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 77E; NAN;
                                                                                          4B8




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 68 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: ASRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 08.11.2018
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Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
204 K        e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/40R18             51G                      Nur 4-MATIC; bis
                                                                                          e1*2001/116*0457*24;
                                                                                          Kombi;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 7AC; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 77E; NAN;
                                                                                          4B8

Verkaufsbezeichnung:     CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
117          e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 245/35R18               GA2; 51G; 57F; 570       CLA; Sportfahrwerk;
                                                                                          CLA Limousine; CLA
                                                                                          Shooting brake;
                                                                                          Kombilimousine;
                                                                                          Limousine;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AC; 7BU;
                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76B;
                                                                                          76O; 77E; 4B8

Verkaufsbezeichnung:     GL - KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
164 G        e1*2001/116*0340*.. 155 - 165 265/60R18             51G                      Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          75I; 76O; 4DM

Verkaufsbezeichnung:     Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen            Auflagen zu Reifen             Auflagen
639/2        e1*2007/46*0457*.. 65 - 140 235/50R18         11A; 245; 248                  V-Klasse; Vito; Vito
                                         245/45R18                                        Tourer; Vito Mixto;
                                         245/50R18         11A; 24J; 248                  ab
                                                                                          e1*2007/46*0457*09;
                                              255/45R18          11A; 245; 248            Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AR; 7BV;
                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76O




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 68 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: ASRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 08.11.2018
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                                                                                                     Seite: 4 von 10
Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES R-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
251          e1*2001/116*0341*.. 140 - 225 235/60R18             51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           103W
                                           255/55R18 105         11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                           285/50R18 109         11A; 24C; 24D            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76O; 4B8

Verkaufsbezeichnung:     M-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
164          e1*2001/116*0315*.. 140 - 200 235/60R18 103 51J                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                 140 - 225 255/55R18 105 11A; 24J                         12A; 51A; 7AA; 7BJ;
                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                Auflagen
166          e1*2007/46*0598*.. 190      265/60R18 110                                    GL-Klasse; nicht GLE;
                                         275/60R18 113                                    nicht M-Klasse; GLS;
                                         285/50R18 109                                    Allradantrieb;
                                         285/55R18 113                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 7AC;
                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 75I;
                                                                                          76O; 4B8; 4DM
166            e1*2007/46*0598*..    150 - 190 235/55R18 104     12O; 51J                 M-Klasse; nicht GLE
                                               235/60R18 103     12O; 51J                 Coupé; GLE SUV; nicht
                                               245/60R18 105     12N; 51J                 GL-Klasse; nicht GLS;
                                     150 - 225 255/55R18 105     12I                      Allradantrieb;
                                               285/50R18 109     11A; 12A; 24J; 248       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 573; 7AC; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76O; BES;
                                                                                          4B8; 4DM

Verkaufsbezeichnung:    VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
639/4        L275                    65 - 170 235/50R18 101      11A; 24J; 24M; 54A       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/45R18 100      11A; 24J; 24M            12A; 51A; 7AR; 71C;
                                              255/45R18 99W      11A; 24J; 24M; 54A       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P
639/4          e1*2007/46*0458*..    70 - 165 235/50R18 101 11A; 24J; 244; 5KK;           bis
639/5          e1*2007/46*0459*..,                          54A                           e1*2007/46*0459*05;
               L720                           245/45R18 100 11A; 24J; 244; 5KA            bis
                                     70 - 190 255/45R18 103 11A; 24J; 244; 54A            e1*2007/46*0458*07;
                                              255/45R18 99W 11A; 24J; 244; 5JK;           Allradantrieb;
                                                            54A                           Heckantrieb;
                                     190      235/50R18     11A; 24J; 244; 5KK;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                              101W          54A                           12A; 51A; 7AR; 7FI;
                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 68 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: ASRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 08.11.2018
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Verkaufsbezeichnung:     VITO, VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
639          e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 235/50R18 101          11A; 24J; 24M; 54A       Heckantrieb;
                                          245/45R18 100          11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                          255/45R18 99W          11A; 24J; 24M; 54A       12A; 51A; 7AR; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     VITO,VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
639/2        e1*2007/46*0457*.. 70 - 165 235/50R18 101 11A; 24J; 244; 5KK;                bis
                                                       54A                                e1*2007/46*0457*08;
                                         245/45R18 100 11A; 24J; 244; 5KA                 Allradantrieb;
                                70 - 190 255/45R18 103 11A; 24J; 244; 54A                 Heckantrieb;
                                         255/45R18 99W 11A; 24J; 244; 5JK;                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       54A                                12A; 51A; 7AR; 7BV;
                                190      235/50R18     11A; 24J; 244; 5KK;                71C; 71K; 721; 725;
                                         101W          54A                                73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW         Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
639/4        e1*2007/46*0458*.. 65 - 140 235/50R18               11A; 245; 248            V-Klasse; Vito; Vito
639/5        e1*2007/46*0459*..            245/45R18                                      Tourer; Vito Mixto;
                                           245/50R18             11A; 24J; 248            ab
                                                                                          e1*2007/46*0459*06;
                                              255/45R18          11A; 245; 248            ab
                                                                                          e1*2007/46*0458*08;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AR; 7BV;
                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76O

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 68 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: ASRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 08.11.2018
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       bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
       der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung



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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 08.11.2018
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      des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
      genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
4DM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 000 905 4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        215/40R18
                    Hinterachse:                        245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 68 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: ASRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 08.11.2018
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      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1550kg.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1600kg.
5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1650kg.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 68 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: ASRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 08.11.2018
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       Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
       beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 002 540 8017 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 000 905 0030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7AR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 002 540 9517 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7BJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 002 905 4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7BU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 000 905 1804 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7BV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 447 905 0500 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7FI)   Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
       Nr.: A 447 905 0500 ( nur e1*2007/46*0458*..,e1*2007/46*0459*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
       zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
       geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7OK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 000 905 4104 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
BES) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 375 mm
     (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 68 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: ASRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 08.11.2018
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GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 225/40R18
     Hinterachse: 245/35R18
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
NAN) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit 4-Kolben-Bremssätteln an der
     Vorderachse nicht zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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