Gutachten 366-0156-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50038
ANLAGE: 27 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTH9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.02.2018
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Fahrzeughersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
TTH9L8BP35666 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 975 2360 12/14
TTH9L8SA35666 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 960 2394 12/14
TTH9L8SA35666 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 975 2360 12/14
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 210; 208; H0; 202; 170
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJME
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 221; 245; 231; 117; 207; 204 K; 230; 172; R1ES; 245G; 212;
246; R1EC; 176; 204; 218; 166; 212K; 245G AMG; 204 X; 222
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 211K; 211
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 215; 639/4; 639/2; 140; 163; 220; 639/5; 140 C
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM9
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : H0; 170; 202; 208; 210
130 Nm für Typ : 117; 172; 176; 204; 204 K; 207; 211; 211K; 212;
212K; 218; 230; 231; 245; 245G; 245G AMG; 246
150 Nm für Typ : R1EC; R1ES; 140; 140 C; 163; 166; 204 X; 215;
220; 221; 222
150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X
150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50038
ANLAGE: 27 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTH9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.02.2018
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Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/45R19 96 nicht Sportfahrwerk;
80 - 280 235/45R19 95 11A; 248 GLA; nicht
245/40R19 98 11A; 24J; 248 Fahrdynamik Paket;
245/45R19 98 11A; 24J; 248 Offroad-Fahrwerk;
255/40R19 96 11A; 24J; 248; 27I Allradantrieb;
255/45R19 100 11A; 24J; 248; 27I Frontantrieb;
265 - 280 225/45R19 M+S 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 77E; 4B8
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 26P; 27I Sportfahrwerk; GLA;
80 - 280 235/45R19 95 11A; 26P; 27H; 27I nicht Offroad-
245/40R19 98 11A; 248; 26B; 26N; Fahrwerk; Fahrdynamik-
27B; 27H Paket; Allradantrieb;
245/45R19 98 11A; 248; 26B; 26N; Frontantrieb;
27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R19 96 11A; 246; 248; 26B; 12A; 51A; 7AC; 71C;
26N; 27B; 27H 71K; 721; 725; 73C;
255/45R19 100 11A; 246; 248; 26B; 74A; 74P; 77E; 4B8
26N; 27B; 27F
265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 26P; 27I; 52J
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 248; 26P; 27I nicht Sportfahrwerk;
80 - 280 235/45R19 95 11A; 248; 26P; 27H; GLA; nicht
27I Fahrdynamik Paket;
245/40R19 98 11A; 24J; 248; 26B; nicht Offroad-
26N; 27B; 27H Fahrwerk;
245/45R19 98 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb;
26N; 27B; 27H Frontantrieb;
255/40R19 96 11A; 24J; 244; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27B; 27H 12A; 51A; 7AC; 71C;
255/45R19 100 11A; 24J; 244; 26B; 71K; 721; 725; 73C;
26N; 27B; 27F 74A; 74P; 77E; 4B8
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 265 - 280 235/35R19 91Y 11A; 24J; 244; 247; CLA; Sportfahrwerk;
26B; 26J; 27F Kombilimousine;
Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 77E; 4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50038
ANLAGE: 27 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTH9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.02.2018
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Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 160 225/35R19 88W 11A; 24J; 244; 247; A-Klasse;
26B; 26J; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
66 - 280 235/35R19 91Y 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 7AC; 7BU;
26B; 26J; 27F 71C; 71K; 721; 725;
245/30R19 89Y 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A; 74P; 77E;
26B; 26J; 27F 4B8
255/30R19 91 11A; 24D; 27F; 57F;
673
265 - 280 225/35R19 M+S 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26J; 27F; 52J
Verkaufsbezeichnung: B-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
246 e1*2007/46*0751*.. 66 - 155 225/35R19 88W 11A; 24J; 244; 26B; B-Klasse ab Mj. 2011;
26J; 27H; 5FE nicht Natural Gas
235/35R19 91 11A; 24C; 244; 247; Drive; nicht Electric
26B; 26J; 27H Drive; Kombi;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 7AC;
7BU; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
77E; 4B8
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 225/35R19 88 11A; 21P; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 54A 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 155 225/35R19 88W 11A; 24J; 244; 26B; B-Klasse ab Mj. 2011;
26J; 27H; 5FE nicht Natural Gas
235/35R19 91 11A; 24C; 244; 247; Drive; nicht Electric
26B; 26J; 27H Drive; Kombi;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 7AC;
7BU; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
77E; 4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50038
ANLAGE: 27 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTH9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.02.2018
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Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96 nicht Sportfahrwerk;
80 - 280 235/45R19 95 11A; 248 GLA; nicht
245/40R19 98 11A; 24J; 248 Fahrdynamik Paket;
245/45R19 98 11A; 24J; 248 Offroad-Fahrwerk;
255/40R19 96 11A; 24J; 248; 27I Allradantrieb;
255/45R19 100 11A; 24J; 248; 27I Frontantrieb;
265 - 280 225/45R19 M+S 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 77E;
4B8
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/35R19 88Y 11A; 242; 244; 245; CLA; nicht
247; 26B; 26J; 27H; Sportfahrwerk; CLA
5FE
235/35R19 91 11A; 24C; 244; 247; Limousine; CLA
26B; 26J; 27H Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 765;
77E; 4B8
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 248; 26P; 27I nicht Sportfahrwerk;
80 - 280 235/45R19 95 11A; 248; 26P; 27H; GLA; nicht
27I Fahrdynamik Paket;
245/40R19 98 11A; 24J; 248; 26B; nicht Offroad-
26N; 27B; 27H Fahrwerk;
245/45R19 98 11A; 24J; 248; 26B; Komfortfahrwerk;
26N; 27B; 27H Allradantrieb;
255/40R19 96 11A; 24J; 244; 26B; Frontantrieb;
26N; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R19 100 11A; 24J; 244; 26B; 12A; 51A; 7AC; 7BU;
26N; 27B; 27F 71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 77E;
4B8
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/35R19 88W 11A; 242; 244; 245; CLA; Sportfahrwerk;
247; 26B; 26J; 27H CLA Limousine; CLA
235/35R19 91 11A; 24C; 244; 247; Shooting brake;
26B; 26J; 27F Kombilimousine;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 77E;
4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50038
ANLAGE: 27 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTH9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.02.2018
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Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 265 - 280 235/35R19 91Y 11A; 24J; 244; 247; CLA; Sportfahrwerk;
26B; 26J; 27F CLA Limousine; CLA
Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 77E;
4B8
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 26P; 27I Sportfahrwerk; GLA;
80 - 280 235/45R19 95 11A; 26P; 27H; 27I nicht Offroad-
245/40R19 98 11A; 248; 26B; 26N; Fahrwerk; Fahrdynamik-
27B; 27H Paket; Allradantrieb;
245/45R19 98 11A; 248; 26B; 26N; Frontantrieb;
27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R19 96 11A; 246; 248; 26B; 12A; 51A; 7AC; 7BU;
26N; 27B; 27H 71C; 71K; 721; 725;
255/45R19 100 11A; 246; 248; 26B; 73C; 74A; 74P; 77E;
26N; 27B; 27F 4B8
265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 26P; 27I; 52J
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 160 225/35R19 88W 11A; 24J; 244; 247; A-Klasse;
26B; 26J; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
66 - 280 235/35R19 91Y 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 7AC; 7BU;
26B; 26J; 27F 71C; 71K; 721; 725;
245/30R19 89Y 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A; 74P; 77E;
26B; 26J; 27F 4B8
255/30R19 91 11A; 24D; 27F; 57F;
673
265 - 280 225/35R19 M+S 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26J; 27F; 52J
245G e1*2001/116*0470*.. 100 - 160 225/35R19 88Y 11A; 24J; 24M; 26B; CLA; CLA Limousine;
26J; 27H CLA Shooting brake;
235/35R19 91 11A; 24J; 24M; 26B; Kombilimousine;
26J; 27F Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 77E;
4B8
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H0 e1*92/53*0001*.., 55 - 145 225/35R19 11A; 21B; 24J; 53S 10B; 11B; 11G; 11H;
G363 225/35R19 88W 11A; 21B; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50038
ANLAGE: 27 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTH9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.02.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 42
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
202 e1*93/81*0034*.. 55 - 145 225/35R19 11A; 21B; 24J; 53S 10B; 11B; 11G; 11H;
225/35R19 88W 11A; 21B; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 200 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22I; 24J; Nur Baureihe 204; Nur
24M; 5FE 4-MATIC; Limousine;
235/35R19 91 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D 12A; 51A; 7AC; 7BU;
120 - 225 235/35R19 91Y 11A; 21B; 22B; 24C; 71C; 71K; 721; 725;
24D 73C; 74A; 74P; 77E;
4B8
204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22I; 24J; Nur Baureihe 204;
24M; 5FE Limousine;
235/35R19 91Y 11A; 21B; 22B; 24C; Heckantrieb;
24D 10B; 11B; 11G; 11H;
255/30R19 91Y 11A; 22B; 24D; 57F; 12A; 51A; 7AC; 7BU;
671; 673 71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 77E;
4B8
204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 225/35R19 88Y 11A; 24J; 26B; 26N; bis
27H; 27I; 5FE e1*2001/116*0431*36;
235/35R19 91 11A; 24C; 248; 26B; Coupe; Heckantrieb;
26J; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
255/30R19 91 11A; 24M; 27B; 27F; 12A; 51A; 7AC; 7BU;
57F; 673 71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 77E;
4B8
204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 225/40R19 93Y 11A; 24J; 248; 26B; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 26N; 5HA neue C-Klasse;
245/35R19 93Y 11A; 24C; 244; 26B; Kombilimousine;
26J; 27I; 5HA Limousine;
255/35R19 96Y 11A; 24C; 244; 247; Heckantrieb; nur
26B; 26J; 27H; 27I Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7FG;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 77E;
4B8
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/40R19 93Y XFC; 11A; 24J; 248; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 26B; 26N; 6AE; 672 neue C-Klasse; Cabrio;
245/35R19 93Y 11A; 24C; 244; 26B; Kombilimousine; Coupe;
26J; 27I; 68V; 99E Limousine;
255/35R19 96 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26B; 26J; 27H; 27I; Heckantrieb; nicht
57O
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7FG;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 77E;
4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50038
ANLAGE: 27 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTH9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.02.2018
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/35R19 88Y 11A; 21P; 24J; 57E; bis
670; 673 e1*2001/116*0457*24;
235/35R19 91Y 11A; 21B; 22I; 22M; Kombi; Heckantrieb;
24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
255/30R19 91Y 11A; 22B; 22H; 22L; 12A; 51A; 7AC; 71C;
24D; 57F; 671; 673 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 77E; 4B8
204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 235/35R19 91W 11A; 21B; 22I; 22M; Nur 4-MATIC; bis
24J; 24M e1*2001/116*0457*24;
Kombi;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 77E; 4B8
Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 225/35R19 88W 11A; 242; 244; 245; CLA; Sportfahrwerk;
247; 26B; 26J; 27H CLA Limousine; CLA
235/35R19 91 11A; 24C; 244; 247; Shooting brake;
26B; 26J; 27F Kombilimousine;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 77E;
4B8
117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 225/35R19 88Y 11A; 242; 244; 245; CLA; nicht
247; 26B; 26J; 27H; Sportfahrwerk; CLA
5FE
235/35R19 91 11A; 24C; 244; 247; Limousine; CLA
26B; 26J; 27H Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 765;
77E; 4B8
Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/40R19 11A; 21B; 21J; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24J; 24M; 53S 12A; 51A; 71C; 71K;
255/40R19 96 11A; 21B; 21J; 21L; 721; 725; 73C; 74A;
22F; 22L; 24D; 24J; 74P
367
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50038
ANLAGE: 27 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTH9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.02.2018
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Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
215 e1*98/14*0113*.. 368 245/40R19 11A; 21B; 21J; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24J; 24M; 53S 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: CLS-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/35R19 93 12O; 51J nicht AMG Sportpaket;
120 - 300 255/35R19 12T; 51G Coupe; 4-türig;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7AC; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4B8
218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/35R19 93Y 12O; 5HA; 51J nicht AMG Sportpaket;
120 - 300 255/35ZR19 12T; 51G Kombilimousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 4B8
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 245 245/40R19 94W GAA; XFX; 11A; 26B; Coupé; Cabrio;
26N Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7MT; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 245 245/40R19 98 GAA; XFX; 11A; 26B; Baureihe W213; nicht
26N All Terrain;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7MT; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 245/45R19 94 11A; 26P; 57E; 6BL All Terrain; Kombi;
245/45R19 98W 11A; 26P; 6BL Allradantrieb;
255/40R19 100 11A; 245; 26B; 58A 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R19 96 11A; 245; 26B; 57E; 12A; 51A; 7MT; 71C;
58A 71K; 721; 725; 73C;
255/45R19 100 11A; 245; 26B; 6BM 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50038
ANLAGE: 27 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTH9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.02.2018
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
210 e1*93/81*0022*.. 150 - 165 235/35R19 11A; 21B; 367; 53S nicht für gepanzerte
235/35R19 91W 11A; 21B; 367 Fz; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
210 e1*93/81*0022*.. 55 - 165 235/35R19 91W 11A; 21B; 367 nicht für gepanzerte
55 - 205 235/35R19 11A; 21B; 367; 53S Fz; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 235/35R19 91W 57E; 68X Heckantrieb;
e1*98/14*0183*.. 75 - 170 245/35R19 93W 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 225 235/35R19 91Y 57E; 68X 12A; 51A; 7AA; 7EC;
75 - 285 245/35R19 93Y 7NX; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
211 e1*2001/116*0183*.. 130 - 165 235/35R19 91Y 5GG; 51J Nur 4-MATIC;
130 - 285 245/35R19 93Y Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AA; 7NX;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 4DI
211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 165 235/35R19 91W 57E; 68X Heckantrieb;
100 - 285 245/35R19 93 57E; 68R 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AA; 7NX;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 4DI
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/35R19 91Y 11A; 21P; 24J; 248; Baureihe W212;
51J Stufenheck;
100 - 245 235/35R19 91Y 11A; 21P; 24J; 57E; Heckantrieb;
68X 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R19 93Y 11A; 21B; 24J; 248 12A; 51A; 7AC; 7MT;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 4B8
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 245 245/40R19 98 GAA; XFX; 11A; 26B; Baureihe W213;
26N Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7MT;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 4B8
212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/35R19 93Y 11A; 21B; 24J; 248 Baureihe W212;
Stufenheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 7AC;
7MT; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50038
ANLAGE: 27 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTH9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.02.2018
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 225/35R19 88Y 11A; 21P; 5FE; 57E; Cabrio; Heckantrieb;
670; 673 10B; 11B; 11G; 11H;
255/30R19 91Y 11A; 22B; 244; 247; 12A; 51A; 7AC; 71C;
57F; 673 71K; 721; 725; 73C;
120 - 245 235/35R19 91Y 11A; 21N; 21P; 22I; 74A; 74P; 4B8
248
225 - 245 255/30R19 91Y 11A; 22B; 244; 247;
57F; 575
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/30R19 91Y 11A; 22B; 244; 247; Coupe; Heckantrieb;
57F; 673 10B; 11B; 11G; 11H;
120 - 245 235/35R19 91Y 11A; 21N; 21P; 22I; 12A; 51A; 7AC; 71C;
248 71K; 721; 725; 73C;
125 - 215 225/35R19 88Y 11A; 21P; 5FE; 57E; 74A; 74P; 4B8
670; 673
225 - 245 255/30R19 91Y 11A; 22B; 244; 247;
57F; 575
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE (212) KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212K e1*2007/46*0200*.. 125 - 245 245/35R19 95Y GAQ; 11A; 21P; 24J; Kombi; Allradantrieb;
5HR 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 4B8
Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/45R19 95W 11A; 24J; 24M GLK; Allradantrieb;
235/50R19 99 11A; 21P; 22I; 24J; Heckantrieb;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R19 98 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 7AC; 71C;
255/40R19 96 11A; 21P; 22I; 24J; 71K; 721; 725; 73C;
24M 74A; 74P; 765; 4B8
255/45R19 100 11A; 21P; 22I; 24J;
24M; 575
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/50R19 99 GLC Coupé;
235/55R19 YBJ; 51G Allradantrieb;
255/45R19 100 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 4B8
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/55R19 51G GLC; Kombilimousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50038
ANLAGE: 27 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTH9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.02.2018
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Verkaufsbezeichnung: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/2 e1*2007/46*0457*.. 65 - 140 235/45R19 11A; 241; 244; 246 V-Klasse; Vito; Vito
245/45R19 11A; 22Q; 24C; 244; Tourer; Vito Mixto;
26P; 26V ab
e1*2007/46*0457*09;
255/40R19 11A; 22Q; 24C; 244; Allradantrieb;
247; 26U Frontantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AR; 7BV;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ CLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
208 e1*96/27*0054*.. 100 - 205 225/35R19 11A; 21B; 24J; 367; 10B; 11B; 11G; 11H;
53S 12A; 51A; 71C; 71K;
225/35R19 88Y 11A; 21B; 24J; 367 721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: M-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
163 e1*96/79*0083*.. 110 - 173 255/50R19 103 11A; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
275/45R19 104 11A; 24D; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
184 - 255 255/50R19 103 11A; 24D; 24J; 52J 721; 725; 73C; 74A;
275/45R19 104 11A; 24D; 24J; 52J 74P
Verkaufsbezeichnung: M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
166 e1*2007/46*0598*.. 190 265/50R19 106 GL-Klasse; nicht GLE;
265/55R19 109 nicht M-Klasse; GLS;
190 - 320 265/50R19 106 52J Allradantrieb;
265/55R19 109 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
275/50R19 108 12A; 51A; 573; 7AC;
275/55R19 111 71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 75I;
4B8; 4DM
166 e1*2007/46*0598*.. 150 - 300 255/50R19 103 11A; 242; 244; 245; M-Klasse; nicht GLE
247 Coupé; GLE SUV; nicht
265/50R19 106 11A; 24C; 244; 247 GL-Klasse; nicht GLS;
275/45R19 104 11A; 242; 244; 245; Allradantrieb;
247 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 7AC;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 765;
4B8; 4DM
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50038
ANLAGE: 27 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTH9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.02.2018
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Verkaufsbezeichnung: S- / CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
140 e1*96/27*0056*.., 110 - 300 255/40R19 100 11A; 21B; 21L; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
F690 22G 12A; 51A; 71C; 71K;
255/40R19 96Y 11A; 21B; 21L; 22B; 721; 725; 73C; 74A;
22G 74P
140 C e1*96/27*0057*.., 205 - 290 255/40R19 100 11A; 21B; 21L; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
G165 22G 12A; 51A; 71C; 71K;
255/40R19 96Y 11A; 21B; 21L; 22B; 721; 725; 73C; 74A;
22G 74P
Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 255/35R19 96Y bis Mj.2013 (Baureihe
150 - 380 255/40R19 96Y 221); Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 530; 573;
7AA; 7AC; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4B8
221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 245/45R19 51G; 575 ab Mj.2013 (Baureihe
222 e1*2007/46*0960*.. 255/40R19 11A; 245; 51G; 575 222); nicht AMG Sport-
Paket; Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AA; 7AA;
7AC; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
4B8
221 e1*2001/116*0335*.. 430 255/45R19 12N; 51G; 575 ab Mj.2014 (Baureihe
217); Coupe;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7AA; 7AC; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 4B8
Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 245/40R19 94Y 11A; 22B; 22L; 24J; Nicht für Fz. m.
5HI; 51J Länge 6158 mm; nicht
255/40R19 96Y 11A; 21B; 22B; 22L; für gepanzerte Fz;
24J; 24M Nur 4-MATIC;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7NX; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50038
ANLAGE: 27 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTH9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.02.2018
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Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 245/40R19 94Y 11A; 21B; 22B; 24C; Nicht für Fz. m.
24D; 5HI; 51J Länge 6158 mm; nicht
255/40R19 96Y 11A; 21B; 22B; 24C; für gepanzerte Fz;
24D; 367 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7NX; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
220 e1*97/27*0099*.. 368 245/40R19 94Y 11A; 21B; 22B; 24C; Nicht für Fz. m.
24D; 5HI; 51J Länge 6158 mm; nicht
255/40R19 96Y 11A; 21B; 22B; 24C; für gepanzerte Fz;
24D; 367 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7NX; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
170 e1*95/54*0039*.. 100 - 160 225/35R19 84W 11A; 21B; 21J; 21L; 10B; 11B; 11G; 11H;
22B; 24J; 24N; 367 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 225/35R19 88 11A; 26P Cabrio; Heckantrieb;
235/35R19 91 11A; 26B; 260 10B; 11B; 11G; 11H;
255/30R19 91 11A; 22M; 270; 57F; 12A; 51A; 7AC; 71C;
673 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 4B8
Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
230 e1*98/14*0169*.. 225 245/35R19 93 ab e1*98/14*0169*19;
231 e1*2007/46*0803*.. 225 - 320 255/35R19 51G Cabrio; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7EE;
7ES; 7FR; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50038
ANLAGE: 27 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTH9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.02.2018
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Verkaufsbezeichnung: V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/4 e1*2007/46*0458*.. 65 - 140 235/45R19 11A; 241; 244; 246 V-Klasse; Vito; Vito
639/5 e1*2007/46*0459*.. 245/45R19 11A; 22Q; 24C; 244; Tourer; Vito Mixto;
26P; 26V ab
e1*2007/46*0459*06;
255/40R19 11A; 22Q; 24C; 244; ab
247; 26U e1*2007/46*0458*08;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AR; 7BV;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50038
ANLAGE: 27 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTH9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.02.2018
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12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50038
ANLAGE: 27 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTH9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.02.2018
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22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50038
ANLAGE: 27 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTH9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.02.2018
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des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26U) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt
"Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50038
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.02.2018
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26V) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt
"Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
4DI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 002 540 6717 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
4DM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-14-WIRD/N7
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52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R19
Hinterachse: 295/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R19
Hinterachse: 285/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 265/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50038
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An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 275/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 285/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 265/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 245/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-14-WIRD/N7
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6BL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 275/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6BM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 275/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-14-WIRD/N7
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7AA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 002 540 8017 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 0030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7AR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 002 540 9517 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7BU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 1804 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7BV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 447 905 0500 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7EC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 002 540 6717 ( nur e1*2001/116*0183*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7EE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 002 540 8017 ( nur e1*98/14*0169*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7ES) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 002 540 6717 ( nur e1*98/14*0169*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7FG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 1804 ( nur e1*2001/116*0431*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7FR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 002 542 2318 ( nur e1*98/14*0169*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7MT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 2102 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7NX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 005 542 23 18 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50038
ANLAGE: 27 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTH9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.02.2018
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99E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 275/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R19
Hinterachse: 275/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAQ) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 275/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 265/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R19
Hinterachse: 285/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50038
ANLAGE: 27 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTH9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.02.2018
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YBJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/55R19
Hinterachse: 255/50R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50038
ANLAGE: 27 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTH9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.02.2018
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1ES
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 290 y = 390 HA
27I x = 240 y = 340 HA
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 300 20 VA
26N x = 350 y = 300 8 VA
27F x = 290 y = 390 30 HA
27H x = 290 y = 390 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50038
ANLAGE: 27 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTH9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.02.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50038
ANLAGE: 27 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTH9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.02.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 280 20 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
26J x = 350 y = 340 11 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50038
ANLAGE: 27 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTH9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.02.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 176
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*..
Handelsbez.: A-KLASSE
Variante(n): Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 240 y = 315 HA
27B x = 290 y = 350 HA
26P x = 200 y = 310 VA
26B x = 250 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 290 y = 350 8 HA
27F x = 290 y = 350 22,5 HA
26N x = 250 y = 350 8 VA
26J x = 250 y = 350 20 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50038
ANLAGE: 27 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTH9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.02.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 212
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n): Baureihe W213
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27P x = 280 y = 400 HA
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50038
ANLAGE: 27 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTH9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.02.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1EC
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27P x = 280 y = 400 HA
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50038
ANLAGE: 27 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTH9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.02.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 246
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0751*..
Handelsbez.: B-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50038
ANLAGE: 27 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTH9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.02.2018
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Seite: 33 von 42
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50038
ANLAGE: 27 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTH9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.02.2018
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Seite: 34 von 42
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 30 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50038
ANLAGE: 27 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTH9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.02.2018
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Seite: 35 von 42
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 639/2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0457*..
Handelsbez.: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Variante(n): ab e1*2007/46*0457*09, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 440 VA
26P x = 270 y = 390 VA
26U x = 200 x = 180 VA
26V x = 200 x = 180 VA
27B x = 300 y = 430 HA
27I x = 250 y = 380 HA
27P x = 250 y = 380 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 440 9 VA
26N x = 320 y = 440 5 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50038
ANLAGE: 27 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTH9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.02.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1ES
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50038
ANLAGE: 27 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTH9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.02.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 37 von 42
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 34 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50038
ANLAGE: 27 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTH9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.02.2018
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Seite: 38 von 42
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 30 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50038
ANLAGE: 27 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTH9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.02.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 245 y = 350 VA
26P x = 195 y = 300 VA
27B x = 340 y = 260 HA
27I x = 290 y = 210 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 245 y = 350 8 VA
26J x = 245 y = 350 17 VA
27H x = 340 y = 260 8 HA
27F x = 340 y = 260 28 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50038
ANLAGE: 27 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTH9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.02.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50038
ANLAGE: 27 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTH9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.02.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 41 von 42
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
26B x = 350 y = 340 VA
27I x = 250 y = 200 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 340 25 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
27H x = 300 y = 280 8 HA
27F x = 300 y = 280 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50038
ANLAGE: 27 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTH9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.02.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 172
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*..
Handelsbez.: SLK / SLC
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
26J x = 300 y = 300 18 VA
27F x = 280 y = 300 30 HA
27H x = 280 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.