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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50528 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000825-B0-021
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     1 / 14
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8520


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                          DY-8520
Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                    BORBET
Montageposition:                                         Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                   LK: 112D
Radgröße:                                                      8½Jx20EH2
Rad-Einpresstiefe:                                                30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                            112 mm
Lochzahl:                                                            5
Mittenlochdurchmesser:                                           66,6 mm
Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                   ohne Ring
geprüfte Radlast:                                                 825 kg
bei Reifenabrollumfang:                                          2254 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:      MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                          Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                            moment
BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm              5255-0      130 Nm
BF2         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm              5255-0      140 Nm
BF3         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm              5255-0      150 Nm
BF4         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm                5253        150 Nm
BF5         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm                5253        120 Nm

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204                           e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 245     Mercedes C-Klasse      225/35R20                            A01) bis A10)
                (Coupe C205, Cabrio    N235)                                BF1) E110a) GCX) K01) K122)
                A205)                                                       K132)
                                       225/35R20 M+S
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50528 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000825-B0-021
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     2 / 14
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8520


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204                           e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245      Mercedes C-Klasse      225/35R20                           A01) bis A10)
                (Limousine, W205)      N235)                               BF1) E103) GB9) K01) K04)
                                                                           K122) T90)
                                         225/35R20 M+S


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                          e1*2001/116*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245      Mercedes C-Klasse      225/35R20                           A01) bis A10)
                (Kombi, S205)          N235)                               BF1) E103) GCX) K01) K04)
                                                                           K122) T90)
                                         225/35R20 M+S


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
218                             e1*2007/46*0485*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 245     Mercedes CLS             245/30R20                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi;       T90)                              A94) BF1)
                Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen   255/30R20
                245/45R17)               T92)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
218                             e1*2007/46*0485*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 300     Mercedes CLS             255/30R20                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi;                                         A94) BF1) T92)
                Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen
                255/40R18)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
219                           e1*2001/116*0295*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 285     Mercedes CLS           245/30R20                           A02) bis A10)
                                                                           A94) BF2) T90)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ECLS                        e1*2007/46*1818*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
180 bis 270     Mercedes CLS           245/35R20 M+S                       A02) bis A10)
                                                                           A94) BF3)
                                         255/35R20 M+S
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50528 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000825-B0-021
Anlage-Nr. :                2b
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8520


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
207                             e1*2001/116*0502*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 300     Mercedes E-Klasse         235/30R20                         A01) bis A10)
                (Coupe, Cabrio;                                             BF1) GCB) K01) K04) K13) K15)
                Ausführungen mit                                            K22) N245) T88)
                kleinsten Serienreifen in
                16Zoll oder 17Zoll)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                            e1*2007/46*1666*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 180     Mercedes E-Klasse        225/35R20                          A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio;          T90)                               BF3)
                Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen   235/35R20
                ab 225/..)
                                         245/30R20
                                         T90)

                                         245/35R20

                                         255/30R20
                                         A01) K03)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                            e1*2007/46*1666*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 245     Mercedes E-Klasse        245/30R20                          A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio;          N255) T90)                         BF3)
                Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen   245/35R20
                ab 245/..)               N255)

                                         255/30R20
                                         A01) K03) N265) T92)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
211                           E1*2001/116*0183*.., e1*98/14*0183*..
211G                          e1*2001/116*0274*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 285      Mercedes E-Klasse      245/30R20                            A01) bis A10)
                (Limousine )                                                BF1) K01) K11) T90)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50528 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000825-B0-021
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     4 / 14
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8520


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
212                             e1*2001/116*0501*..
212G                            e1*2007/46*0484*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes E-Klasse         245/30R20                          A01) bis A10)
                (W212, Limousine,                                            BF1) E111) K01) K02) K27) K67)
                Ausführungen mit                                             K97) T90)
                kleinsten Serienreifen in
                16Zoll)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
212                             e1*2001/116*0501*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 300     Mercedes E-Klasse         245/30R20                          A01) bis A10)
                (W212, Limousine,                                            BF1) E111) K01) K02) K27) K67)
                Ausführungen mit                                             K97) T90)
                kleinsten Serienreifen in
                17Zoll oder 18Zoll)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
212                           e1*2001/116*0501*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 250     Mercedes E-Klasse      235/35R20                             A01) bis A10)
                (W213, Limousine)      N245) T92)                            BF3) E111a) K01)

                                         245/35R20
                                         K04) N255) T95)

                                         255/30R20
                                         K04) N265) T92)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                         vorne              hinten
                                         225/35R20          255/30R20          A01) bis A10)
                                                                               BF3) E111a) N235) N265) T90)
                                         K01)               K04)
                                                                               T92) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES                          e1*2007/46*1560*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 250     Mercedes E-Klasse      245/35R20                             A01) bis A10)
                (S213, Kombi)                                                BF3) EF0) K01) K04) N255) T95)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES                          e1*2007/46*1560*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
143 bis 190     Mercedes E-Klasse All- 245/35R20                             A01) bis A10)
                Terrain                                                      BF3) K01) K133) K134) T95)
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Nr. :                       RA-000825-B0-021
Anlage-Nr. :                2b
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8520


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                          e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Mercedes GLA           235/35R20                          A01) bis A10)
                                                                          BF1) K01) K118) K119) K120)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                          e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 190     Mercedes GLC           235/45R20                          A02) bis A10)
                (X253)                 A94)                               BF1)

                                        245/45R20
                                        A94)

                                        255/45R20

                                        265/45R20
                                        A01) K03)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                          e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
270             Mercedes GLC 43        235/45R20 M+S                      A02) bis A10)
                AMG, GLC 43 AMG        A94a)                              BF1)
                Coupe
                (X253, C253)           245/45R20 M+S
                                       A94a)

                                        255/40R20 M+S
                                        A94a)

                                        255/45R20 M+S

                                        265/45R20 M+S


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 190     Mercedes GLC Coupe      235/45R20                         A02) bis A10)
                (C253, ohne             A94)                              BF1)
                Radhausverbreiterungen
                an Achse 2)             245/45R20
                                        A94)

                                        255/45R20

                                        265/45R20
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50528 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000825-B0-021
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     6 / 14
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8520


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 190     Mercedes GLC Coupe      235/45R20                            A02) bis A10)
                (C253, mit              A94a)                                BF1)
                Radhausverbreiterungen
                an Achse 2)             245/45R20
                                        A94a)

                                        255/45R20

                                        265/45R20


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                          e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes GLK           235/45R20                             A01) bis A10)
                                                                             BF1) K01) K02)
                                        245/40R20

                                        255/40R20

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                        vorne              hinten
                                        235/45R20          255/40R20          A01) bis A10)
                                        K01)               K02)               BF1) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
164                           e1*2001/116*0315*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 285     Mercedes ML-Klasse     245/45R20                             A01) bis A10)
                                       ER2) N255)                            BF4) K01) K04)

                                        255/45R20
                                        ER2)

                                        265/45R20
                                        ER1)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50528 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000825-B0-021
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     7 / 14
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8520


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
221                           e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 380     Mercedes S-Klasse,     245/35R20                            A01) bis A10)
                Heckantrieb            N255) T95)                           BF3) E97a) K01)
                ( W221)
                                       255/35R20
                                       N265)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                        vorne              hinten
                                        235/35R20          255/35R20          A02) bis A10)
                                                                              BF3) E97a) N245) N265) T92) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
221                           e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 320     Mercedes S-Klasse, 4-  245/35R20                            A01) bis A10)
                MATIC                  N255) T95)                           BF3) E97a) K01)
                (W221)
                                       255/35R20


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
221                           e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 390     Mercedes S-Klasse      245/40R20                            A02) bis A10)
                (W222, ab Modell 2014) N255)                                BF3) E98b) EB1)

                                        245/40R20 M+S

                                        255/35R20
                                        N265) T97)

                                        255/35R20 M+S
                                        T97)

                                        255/40R20
                                        GAP) N265)

                                        255/40R20 M+S
                                        GAP)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
221                           e1*2001/116*0335*..
221 AMG                       e1*2001/116*0396*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
430 bis 463     Mercedes S63 AMG,      255/40R20 M+S                        A02) bis A10)
                S65 AMG                                                     BF3) E98b) EB1)
                (W222)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50528 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000825-B0-021
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     8 / 14
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8520


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
221                           e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 345     Mercedes S-Klasse      245/40R20                          A02) bis A10)
                Coupe, Cabrio                                             BF3) EB1)
                (C217, A217)           255/35R20
                                       A94a)

                                        255/40R20
                                        A01) G01)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
221                           e1*2001/116*0335*..
221 AMG                       e1*2001/116*0396*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
430 bis 463     Mercedes S63 AMG       255/40R20 M+S                      A01) bis A10)
                Coupe, S65 AMG Coupe,                                     BF3) EB1) K03)
                S63 AMG Cabrio
                (C217, A217)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
230                            e1*98/14*0169*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 bis 380     Mercedes SL             235/30R20 M+S                     A01) bis A10)
                (Baureihe R230)         T88)                              BF5) E114) EF0) K01)

                                        245/30R20 M+S

                                        255/30R20
                                        N265)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
230                            e1*98/14*0169*..
230 AMG                        e1*2001/116*0248*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
368 bis 450     Mercedes SL63 AMG,      255/30R20 M+S                     A01) bis A10)
                SL65 AMG                                                  BF5) E114) EF0) K01)
                (Baureihe R230)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
230                            e1*98/14*0169*..
231                            e1*2007/46*0803*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 335     Mercedes SL             255/30R20                         A02) bis A10)
                (Baureihe R231)                                           A94a) BF1) E114a) E115) N265)
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Nr. :                       RA-000825-B0-021
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     9 / 14
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8520


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).
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Nr. :                       RA-000825-B0-021
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     10 / 14
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8520


A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
       Zubehörkit: 5255-0
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
       Zubehörkit: 5255-0
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
       Zubehörkit: 5255-0
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
       Zubehörkit: 5253
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
       Zubehörkit: 5253
       Anzugsmoment: 120 Nm

E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
      Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.

E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
      Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.

E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
      nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
      • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
      Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
      die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
      die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

E114) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R230 (nur Varianten, die mit
      "S" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).
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Nr. :                       RA-000825-B0-021
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     11 / 14
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Teiletyp :                  DY-8520


E114a)Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R231 (nur Varianten, die mit
      "N" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).

E115) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Rad-/
      Reifenkombination 255/35R19 auf 9x19 ET27 (VA) und 285/30R20 auf 10x20 ET48 (HA)
      ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG Carbon Ceramic mit belüfteter und gelochter
          Scheibe Ø420x40 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1630 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1650 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GAP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/45R18 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

GB9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
     225/45R18, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GCB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/35R19,
     235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GCX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
     255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50528 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000825-B0-021
Anlage-Nr. :                2b
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Teiletyp :                  DY-8520


K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K11)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
       ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
       bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
       bzw. auszuschneiden.

K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K67)   Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
       • Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum
         Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
       • Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus
         ragen, sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.

K97)   An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten
       umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
      der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
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K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm
         aufzuweiten,
      • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an
         das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.

K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
      der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
         oder nach hinten/oben zu biegen,
      • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
         anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.

K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
      Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen
      um 5 mm zu kürzen.

K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur
         Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben,
      • die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante umzulegen.

K134) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte umzulegen,
      • die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante ist entsprechend der umgelegten
         Radhauskante zu kürzen,
      • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte eng an das
         Radhaus zu verkleben oder auszuschneiden.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50528 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000825-B0-021
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     14 / 14
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8520


N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 2b mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ DY-8520 des Auftraggebers Borbet GmbH

Geschäftsstelle Essen, 29.06.2018