Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46270
Nr. : RA-000562-F0-104
Anlage-Nr. : 21a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8755
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 41R8755
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 41R8755.27
Radgröße: 7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: 735 kg
bei Reifenabrollumfang: 2255 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Daimler-Chrysler
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Nr. : RA-000562-F0-104
Anlage-Nr. : 21a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8755
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
117, 169, 176, 204, 204K, 207, Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50706 130 Nm
245, 245G, 246 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
204X Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50705 130 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge
27,5 mm
212, 212G, 212K, R1ES W212, S212: ZP50706 130 Nm
Radschraube, Kugel Ø26 mm,
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
W213, S213: ZP50706 150 Nm
Radschraube, Kugel Ø26 mm,
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
639, R1EC Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50706 150 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
639/2, 639/4, 639/5 Vito, Viano (W/V 639): ZP50706 150 Nm
Radschraube, Kugel Ø26 mm,
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Vito, V-Klasse (W 447): ZP50706 180 Nm
Radschraube, Kugel Ø26 mm,
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
169 e1*2001/116*0288*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 142 Mercedes A-Klasse 225/35R18 A02) bis A10)
A01)K01)K04)K15)K23)K26)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
176 e1*2007/46*0928*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155 Mercedes A-Klasse 215/40R18 A02) bis A10)
(Beim Typ 245G nur N225) E100)E93)
zulässig an
Fahrzeugausführungen ab 225/40R18
EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04)
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Anlage-Nr. : 21a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
176 e1*2007/46*0928*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 160 Mercedes A-Klasse 215/40R18 M+S A02) bis A10)
(Frontantrieb und Allrad; E100)E95)
Beim Typ 245G nur 215/45R18 M+S
zulässig an A01)K13)K25)
Fahrzeugausführungen ab
EG-Genehmigungs-Nr. 225/40R18
e1*2001/116*0470*04) N235)
225/40R18 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245 e1*2001/116*0314*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142 Mercedes B-Klasse 215/40R18 A02) bis A10)
(Beim Typ 245G nur A01)A93)K01) E99)
zulässig an
Fahrzeugausführungen bis 225/35R18
EG-Genehmigungs-Nr. A01)A93)K01)K04)
e1*2001/116*0470*02)
225/40R18
A01)A93)K01)K04)K81)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
246 e1*2007/46*0751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155 Mercedes B- Klasse 215/40R18 A02) bis A10)
(Beim Typ 245G nur N225) E100)
zulässig an
Fahrzeugausführungen ab 225/40R18
EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04)
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Anlage-Nr. : 21a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 Mercedes B-Klasse electric 215/45R18 A02) bis A10)
drive
225/40R18
225/45R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 225 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10)
(Coupe, C204) A94a)N225) E110)
225/40R18
N235)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 225 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, W204) N225)T89) E104)EF0)
225/40R18
N235)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 200 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10)
(Kombi, S204) ER1)N225)T89) E104)
225/40R18
N235)
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 215/45R18 A02) bis A10)
(Limousine, W205) A94)ER1)N225) E103)
215/45R18 M+S
A94)ER1)W225)
225/40R18
A94)N235)T92)
225/40R18 M+S
A94)T92)
225/45R18
A94)N235)
225/45R18 M+S
A94)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 215/45R18 A02) bis A10)
(Kombi, S205) A94)ER1)GCT)N225)T93) E103)
215/45R18 M+S
A94)ER1)GCT)T93)W225)
225/40R18
A94)N235)T92)
225/40R18 M+S
A94)T92)
225/45R18
A94)GCT)N235)
225/45R18 M+S
A94)GCT)
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Anlage-Nr. : 21a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A02) bis A10)
(Coupe C205, Cabrio A205) A94)N235) E110a)
225/40R18 M+S
A94)
225/45R18
A94a)N235)
225/45R18 M+S
A94a)
235/45R18
A01)G01)N245)
235/45R18 M+S
A01)G01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
117 e1*2007/46*1007*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155 Mercedes CLA-Klasse 215/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) N225) E100)E93a)
225/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 160 Mercedes CLA-Klasse 215/40R18 M+S A02) bis A10)
(Limousine, Kombi; Serie E95a)
auch 235/40R18) 215/45R18 M+S
A01)K13)K25)
225/40R18 M+S
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Nr. : RA-000562-F0-104
Anlage-Nr. : 21a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 300 Mercedes E-Klasse 215/40R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A94)ER1)N225)T89) B63)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 16Zoll oder 215/40R18 M+S
17Zoll) A94)T89)W225)
225/40R18
A94)N235)
225/40R18 M+S
A94)W235)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 180 Mercedes E-Klasse 225/50R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A94) B100a)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen ab 225/..) 235/45R18
A94)
245/45R18
A94)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
212G e1*2007/46*0484*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 215/45R18 A02) bis A10)B63)
(W212, Limousine, ER1)N225) E111)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 16Zoll) 225/40R18
225/45R18
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Nr. : RA-000562-F0-104
Anlage-Nr. : 21a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212K e1*2007/46*0200*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10)B63)
(S212, Kombi, ER2)T95) E111)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen 225/..)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245 Mercedes E-Klasse 215/50R18 A02) bis A10)B95a)
(W213, Limousine) A94)ER1)N225)T92) B100a)E111a)EF0)
215/50R18 M+S
A94)ER1)T92)
225/45R18
A94)
225/50R18
A94)
235/45R18
A94)
245/45R18
A94)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10)B95a)
(S213, Kombi) A94)T95) B100a)EF0)ER2)
225/50R18
A94)
235/45R18
A94)
245/45R18
A94)
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Nr. : RA-000562-F0-104
Anlage-Nr. : 21a
Seite : 9 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155 Mercedes GLA 215/50R18 A02) bis A10)
A93)
215/55R18
225/50R18
235/50R18
245/45R18
A93a)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes GLK 235/50R18 A02) bis A10)
235/55R18
245/50R18
A01)K04)
245/55R18
A01)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/55R18 255/50R18 A01) bis A10)
K04) V00)
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Nr. : RA-000562-F0-104
Anlage-Nr. : 21a
Seite : 10 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2 e1*2007/46*0457*..
639/4 e1*2007/46*0458*..
639/5 e1*2007/46*0459*..
639 e9*2001/116*0048*..
639/4 L275
639/5 L720
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 190 Mercedes Vito, Viano 225/50R18 A02) bis A10)
(2. Generation W/V 639, A01)K01)K04)N235)T99) E106)ER2)
Ausführungen mit kleinster
Serienbereifung in 235/45R18
16/17/18Zoll; 2WD, 4WD) A01)K04)N245)T98)
245/45R18
A01)K01)K04)T100)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2 e1*2007/46*0457*..
639/4 e1*2007/46*0458*..
639/5 e1*2007/46*0459*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 140 Mercedes V- Klasse, Vito 225/50R18 A02) bis A10)
(W 447, Ausführungen mit A01)A94a)K04)N235)T99) E105)ER2)
Serienbereifung bis 18Zoll;
2WD und 4WD) 225/55R18
A01)G01)K04)K123)K13)K25)N235)T102)
235/45R18
A94)N245)T98)
235/50R18
A01)G01)K04)K13)K25)N245)T101)
245/45R18
A01)A94a)K04)T100)
245/50R18
A01)G01)K01)K04)K123)K124)K13)K25)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
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Teiletyp : 41R8755
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
RA-000562-F0-104-21a~DB-5-112-66_5-ET45_41R8755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46270
Nr. : RA-000562-F0-104
Anlage-Nr. : 21a
Seite : 12 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8755
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B63) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø 344 x 32 mm.
B95a) Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
- Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 305x28mm
B100a) Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
- Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 330x32mm.
E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als
(Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei
denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18
eingetragen ist.
E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als
(Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E99) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*02.
E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04.
E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung
Teil 1):
- Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
- Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46270
Nr. : RA-000562-F0-104
Anlage-Nr. : 21a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8755
E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung
Teil 1):
- Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
- Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24
E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen
Mercedes Vito (W 447) :
- Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10,
- Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
- Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
Mercedes V-Klasse (W 447) :
- Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
- Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
- Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
E106) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W/V 639) :
- Typ 639/2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
- Typ 639/4 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*07,
- Typ 639/4 mit EG-Genehmigungs-Nr. L275,
- Typ 639/5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*05,
- Typ 639/5 mit EG-Genehmigungs-Nr. L720,
- Typ 639 mit EG-Genehmigungs-Nr. e9*2001/116*0048
E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
- Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36
E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
- Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37
E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur
Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur
Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1300 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1470 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46270
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8755
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
entsprechend zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
um 10 mm aufzuweiten.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
um 10 mm aufzuweiten.
K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
- die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
- Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen
von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46270
Nr. : RA-000562-F0-104
Anlage-Nr. : 21a
Seite : 15 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8755
K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm
nach vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu
versetzen,
- die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist
auszuschneiden,
- die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm
zu kürzen.
K124) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- das Kunststoffinnenradhaus ist im Schwenkbereich hinter der Vorderachse im rot
markierten Bereich um 20mm warm einzuformen.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46270
Nr. : RA-000562-F0-104
Anlage-Nr. : 21a
Seite : 16 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8755
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46270
Nr. : RA-000562-F0-104
Anlage-Nr. : 21a
Seite : 17 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8755
Die Anlage Nr. 21a mit den Blättern 1 bis 17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 25.05.2018
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