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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50169 nach §22 StVZO

                             Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55115314 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0Jx19EH2+ Typ RC29-809
                             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                       Seite 1 von 5

                             Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                               Schleidener Straße 32
                                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                                               QM-Nr. 49 02 0201708



                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

                             Modell                            RC29
                             Typ                               RC29-809
                             Radgröße                          8,0Jx19EH2+
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                                Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                             D11           RC29-809 D11 / ohne Ring             5/112/66,6          52          880    2170
§ 22 50169, Erweiterung 10




                             Kennzeichnungen

                             KBA-Nummer                        50169
                             Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                             Radtyp und Ausführung             RC29-809 (s.o.)
                             Radgröße                          8,0Jx19EH2+
                             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr



                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                             S01       Serien-Schraube              Kugel          180                   27
                                       M14x1,5                      D = 28 mm



                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.



                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                        Mercedes-Benz


                             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50169 nach §22 StVZO

                             Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55115314 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx19EH2+ Typ RC29-809
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                   Seite 2 von 5

                             Handelsbezeichnung         kW-Bereich   Reifen         Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                             Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             V-Klasse/Vito              100-176      235/45R19      A01 G90 T99                          A07 A12 A14
                             639/2, 639/4               100-176      235/45R19      R91 T99                              A21 A58 AHa
                             e1*2007/46*0457*09-..      100-176      245/40R19      T98                                  NoE S01
                             e1*2007/46*0458*08-..      100-176      245/45R19      A01 G90 T02 T98
                             (FIN: WDF447...)           100-176      245/45R19      R09 T02 T98
                             nur Heckantrieb
                             V-Klasse/Vito              65, 84       235/45R19      A01 G90 T99                          A07 A12 A14
                             639/2, 639/4               65, 84       235/45R19      R91 T99                              A21 A58 AFa
                             e1*2007/46*0457*09-..      65, 84       245/40R19      T98                                  NoE S01
                             e1*2007/46*0458*08-..      65, 84       245/45R19      A01 G90 T02 T98
                             (FIN: WDF447...)           65, 84       245/45R19      R09 T02 T98
                             nur Frontantrieb
                             V-Klasse/Vito 4matic       100-176      235/45R19      A01 G90 T99                          A07 A12 A14
                             639/2, 639/5               100-176      235/45R19      R91 T99                              A21 A56 NoE
                             e1*2007/46*0457*09-..      100-176      245/40R19      T98                                  S01
                             e1*2007/46*0459*06-..      100-176      245/45R19      A01 G90 T02 T98
§ 22 50169, Erweiterung 10




                             (FIN: WDF447...)           100-176      245/45R19      R09 T02 T98
                             nur Allradantrieb


                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                     V      W        Y
                             210 km/h                100% 100% 100%
                             220 km/h                97%    100% 100%
                             230 km/h                94%    100% 100%
                             240 km/h                91%    100% 100%
                             250 km/h                -      95%      100%
                             260 km/h                -      90%      100%
                             270 km/h                -      85%      100%
                             280 km/h                -      -        95%
                             290 km/h                -      -        90%
                             300 km/h                -      -        85%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50169 nach §22 StVZO

                             Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55115314 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx19EH2+ Typ RC29-809
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 3 von 5

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.



                             Spezielle Auflagen und Hinweise
§ 22 50169, Erweiterung 10




                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.

                             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
                             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
                             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                             genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                             genrand hinausragen.

                             A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             AFa    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb.

                             AHa    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50169 nach §22 StVZO

                             Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55115314 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx19EH2+ Typ RC29-809
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                       Seite 4 von 5

                             G90     Ist 19 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Ge-
                             schwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, §
                             57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeug-
                             schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

                             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                             R91      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 245/45R19
                             (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T02     Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
§ 22 50169, Erweiterung 10




                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.



                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 5. November 2019 in Lambsheim statt.



                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55115314 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0Jx19EH2+ Typ RC29-809
                             Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                    Seite 5 von 5



                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2014.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 5. November 2019




                             Bohlander                                                                   00331644.DOC
                             RN/Boh
§ 22 50169, Erweiterung 10




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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