Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51331 Nr. : RA-000930-B0-021 Anlage-Nr. : 27a Seite : 1/7 Mobilität Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : BY-8521 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: BY-8521 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Borbet Montageposition: Vorderachse * Radausführung: LK112 Radgröße: 8½Jx21H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 740 kg bei Reifenabrollumfang: 2300 mm * Die Verwendung des Rades BY-8521, LK112 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp BY-10021 (ABE-Nr. 51328*01) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp BY-10021, LK112 (ABE-Nr. 51328*01) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Mercedes Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 204X Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5255-0 130 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 212, R1ES, R1EC Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5255-0 150 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 221 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5255-0 150 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm RA-000930-B0-021-27a~DB-5-112-66_5-ET35 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51331 Nr. : RA-000930-B0-021 Anlage-Nr. : 27a Seite : 2/7 Mobilität Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : BY-8521 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x21,ET35 10.0x21,ET40 120 bis 220 Mercedes E-Klasse 255/30R21 255/30R21 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; Ausführungen mit kleinsten Serienreifen ab 225/..) Die Verwendung des Rades BY-8521, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-10021 (ABE-Nr. 51328*01) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x21,ET35 10.0x21,ET40 120 bis 270 Mercedes E-Klasse 255/30R21 255/30R21 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; Ausführungen mit kleinsten Serienreifen ab 245/..) Die Verwendung des Rades BY-8521, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-10021 (ABE-Nr. 51328*01) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x21,ET35 10.0x21,ET40 110 bis 270 Mercedes E-Klasse 255/30R21 255/30R21 A01) bis A10) (W213, Limousine) K01) E111a)ER1)GA2) Die Verwendung des Rades BY-8521, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-10021 (ABE-Nr. 51328*01) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000930-B0-021-27a~DB-5-112-66_5-ET35 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51331 Nr. : RA-000930-B0-021 Anlage-Nr. : 27a Seite : 3/7 Mobilität Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : BY-8521 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x21,ET35 10.0x21,ET40 143 bis 190 Mercedes E-Klasse All- 245/35R21 245/35R21 A01) bis A10) Terrain K134) ER1) Die Verwendung des Rades BY-8521, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-10021 (ABE-Nr. 51328*01) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x21,ET35 10.0x21,ET40 100 bis 225 Mercedes GLK 245/35R21 245/35R21 A01) bis A10) K01) 255/35R21 255/35R21 A01) bis A10) K01) 245/35R21 275/30R21 A01) bis A10) K01) V00) 245/35R21 285/30R21 A01) bis A10) K01) V00) 245/35R21 295/30R21 A01) bis A10) K01) V00) 255/35R21 285/30R21 A01) bis A10) K01) V00) 255/35R21 295/30R21 A01) bis A10) K01) V00) Die Verwendung des Rades BY-8521, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-10021 (ABE-Nr. 51328*01) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000930-B0-021-27a~DB-5-112-66_5-ET35 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51331 Nr. : RA-000930-B0-021 Anlage-Nr. : 27a Seite : 4/7 Mobilität Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : BY-8521 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x21,ET35 10.0x21,ET40 150 bis 390 Mercedes S-Klasse 245/35R21 245/35R21 A02) bis A10) (W222, ab Modell 2014) E98b) ER1) 245/35R21 M+S 245/35R21 M+S A02) bis A10) E98b) ER1) 255/35R21 255/35R21 A02) bis A10) E98b) ER1)GAP) 255/35R21 M+S 255/35R21 M+S A02) bis A10) E98b) ER1)GAP) 245/35R21 285/30R21 A02) bis A10) E98b) ER1)V00) Die Verwendung des Rades BY-8521, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-10021 (ABE-Nr. 51328*01) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000930-B0-021-27a~DB-5-112-66_5-ET35 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51331 Nr. : RA-000930-B0-021 Anlage-Nr. : 27a Seite : 5/7 Mobilität Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : BY-8521 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x21,ET35 10.0x21,ET40 270 bis 345 Mercedes S-Klasse Coupe, 245/35R21 245/35R21 A02) bis A10) Cabrio (C217, A217) 245/35R21 M+S 245/35R21 M+S A02) bis A10) 255/30R21 255/30R21 A02) bis A10) T93) 255/30R21 M+S 255/30R21 M+S A02) bis A10) T93) 255/35R21 255/35R21 A02) bis A10) 255/35R21 M+S 255/35R21 M+S A02) bis A10) 245/35R21 285/30R21 A02) bis A10) V00) 245/35R21 M+S 285/30R21 M+S A02) bis A10) V00) Die Verwendung des Rades BY-8521, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-10021 (ABE-Nr. 51328*01) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. RA-000930-B0-021-27a~DB-5-112-66_5-ET35 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51331 Nr. : RA-000930-B0-021 Anlage-Nr. : 27a Seite : 6/7 Mobilität Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : BY-8521 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1480 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen. E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. RA-000930-B0-021-27a~DB-5-112-66_5-ET35 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51331 Nr. : RA-000930-B0-021 Anlage-Nr. : 27a Seite : 7/7 Mobilität Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : BY-8521 GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GAP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/45R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K134) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte umzulegen, - die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante ist entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen, - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte eng an das Radhaus zu verkleben oder auszuschneiden. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 27a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ BY-8521 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH. Geschäftsstelle Essen, 16.07.2019 RA-000930-B0-021-27a~DB-5-112-66_5-ET35