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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51331
Nr. :                      RA-000930-B0-021
Anlage-Nr. :               27a
Seite :                    1/7                                                          Mobilität
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 BY-8521


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 BY-8521
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            Borbet
Montageposition:                                     Vorderachse *
Radausführung:                                           LK112
Radgröße:                                              8½Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                       35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 66,50 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                                        740 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2300 mm
 * Die Verwendung des Rades BY-8521, LK112 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp BY-10021 (ABE-Nr. 51328*01)
an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp BY-10021, LK112 (ABE-Nr. 51328*01) zu entnehmen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mercedes

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
204X                             Radschraube, Kegel 60°, Gewinde          5255-0 130 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
212, R1ES, R1EC                  Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              5255-0   150 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
221                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              5255-0   150 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
RA-000930-B0-021-27a~DB-5-112-66_5-ET35
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51331
Nr. :                      RA-000930-B0-021
Anlage-Nr. :               27a
Seite :                    2/7                                                                                 Mobilität
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 BY-8521




Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                              e1*2007/46*1666*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x21,ET35          10.0x21,ET40
120 bis 220     Mercedes E-Klasse          255/30R21            255/30R21                    A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio;
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen ab 225/..)

Die Verwendung des Rades BY-8521, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-10021 (ABE-Nr. 51328*01) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                              e1*2007/46*1666*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x21,ET35          10.0x21,ET40
120 bis 270     Mercedes E-Klasse          255/30R21            255/30R21                    A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio;
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen ab 245/..)

Die Verwendung des Rades BY-8521, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-10021 (ABE-Nr. 51328*01) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
212                             e1*2001/116*0501*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x21,ET35          10.0x21,ET40
110 bis 270     Mercedes E-Klasse        255/30R21            255/30R21                      A01) bis A10)
                (W213, Limousine)        K01)                                                E111a)ER1)GA2)

Die Verwendung des Rades BY-8521, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-10021 (ABE-Nr. 51328*01) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000930-B0-021-27a~DB-5-112-66_5-ET35
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51331
Nr. :                      RA-000930-B0-021
Anlage-Nr. :               27a
Seite :                    3/7                                                                                 Mobilität
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 BY-8521


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES                           e1*2007/46*1560*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x21,ET35          10.0x21,ET40
143 bis 190     Mercedes E-Klasse All-  245/35R21            245/35R21                       A01) bis A10)
                Terrain                 K134)                                                ER1)


Die Verwendung des Rades BY-8521, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-10021 (ABE-Nr. 51328*01) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x21,ET35          10.0x21,ET40
100 bis 225     Mercedes GLK            245/35R21            245/35R21                       A01) bis A10)
                                        K01)

                                               255/35R21              255/35R21              A01) bis A10)
                                               K01)

                                               245/35R21              275/30R21              A01) bis A10)
                                               K01)                                          V00)

                                               245/35R21              285/30R21              A01) bis A10)
                                               K01)                                          V00)

                                               245/35R21              295/30R21              A01) bis A10)
                                               K01)                                          V00)

                                               255/35R21              285/30R21              A01) bis A10)
                                               K01)                                          V00)

                                               255/35R21              295/30R21              A01) bis A10)
                                               K01)                                          V00)
Die Verwendung des Rades BY-8521, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-10021 (ABE-Nr. 51328*01) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000930-B0-021-27a~DB-5-112-66_5-ET35
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51331
Nr. :                      RA-000930-B0-021
Anlage-Nr. :               27a
Seite :                    4/7                                                                                 Mobilität
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 BY-8521


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
221                             e1*2001/116*0335*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x21,ET35          10.0x21,ET40
150 bis 390     Mercedes S-Klasse        245/35R21            245/35R21                      A02) bis A10)
                (W222, ab Modell 2014)                                                       E98b) ER1)

                                               245/35R21 M+S          245/35R21 M+S          A02) bis A10)
                                                                                             E98b) ER1)

                                               255/35R21              255/35R21              A02) bis A10)
                                                                                             E98b) ER1)GAP)

                                               255/35R21 M+S          255/35R21 M+S          A02) bis A10)
                                                                                             E98b) ER1)GAP)

                                               245/35R21              285/30R21              A02) bis A10)
                                                                                             E98b) ER1)V00)
Die Verwendung des Rades BY-8521, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-10021 (ABE-Nr. 51328*01) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000930-B0-021-27a~DB-5-112-66_5-ET35
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51331
Nr. :                      RA-000930-B0-021
Anlage-Nr. :               27a
Seite :                    5/7                                                                                 Mobilität
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 BY-8521


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x21,ET35          10.0x21,ET40
270 bis 345     Mercedes S-Klasse Coupe, 245/35R21            245/35R21                      A02) bis A10)
                Cabrio
                (C217, A217)
                                         245/35R21 M+S        245/35R21 M+S                  A02) bis A10)


                                               255/30R21              255/30R21              A02) bis A10)
                                                                                             T93)

                                               255/30R21 M+S          255/30R21 M+S          A02) bis A10)
                                                                                             T93)

                                               255/35R21              255/35R21              A02) bis A10)


                                               255/35R21 M+S          255/35R21 M+S          A02) bis A10)


                                               245/35R21              285/30R21              A02) bis A10)
                                                                                             V00)

                                               245/35R21 M+S          285/30R21 M+S          A02) bis A10)
                                                                                             V00)
Die Verwendung des Rades BY-8521, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-10021 (ABE-Nr. 51328*01) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.



RA-000930-B0-021-27a~DB-5-112-66_5-ET35
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51331
Nr. :                      RA-000930-B0-021
Anlage-Nr. :               27a
Seite :                    6/7                                                         Mobilität
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 BY-8521


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1480 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
     Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.

E111a)       Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213:
    nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.




RA-000930-B0-021-27a~DB-5-112-66_5-ET35
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51331
Nr. :                      RA-000930-B0-021
Anlage-Nr. :               27a
Seite :                    7/7                                                          Mobilität
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 BY-8521


GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GAP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/45R18 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K134) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte
       umzulegen,
     - die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante ist entsprechend der umgelegten
       Radhauskante zu kürzen,
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte eng
       an das Radhaus zu verkleben oder auszuschneiden.

T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 27a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BY-8521 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 16.07.2019




RA-000930-B0-021-27a~DB-5-112-66_5-ET35