Gutachten 366-0116-15-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 57 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: ASRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2019
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Fahrzeughersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 27
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
ASRG8BP27666 PCD112 ET27 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 945 2360 11/17
ASRG8GA27666 PCD112 ET27 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 945 2360 11/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 202; 203 CL; 210; 171; 203 K; 203; 209; 210 K; H0; 208
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJME
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : F2CLA; (Kugelbund)
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 211K; R1EC; 212; 172; 204; 245G AMG; R1ECLS; 211; 222;
204 X; 231; 221; 204 K; 230; R1ES; 245G
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : H0; 171; 202; 203; 203 CL; 203 K; 208; 209; 210;
210 K
130 Nm für Typ : F2CLA; 172; 204 K; 211; 211K; 230; 231
150 Nm für Typ : R1ECLS; R1ES
155 Nm für Typ : 204 erhöhtes Anzugsmoment; 204 K erhöhtes
Anzugsmoment
160 Nm für Typ : 245G AMG erhöhtes Anzugsmoment; 245G erhöhtes
Anzugsmoment
170 Nm für Typ : R1EC erhöhtes Anzugsmoment; 204 X erhöhtes
Anzugsmoment; 212 erhöhtes Anzugsmoment; 221 erhöhtes
Anzugsmoment; 222 erhöhtes Anzugsmoment
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 57 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: ASRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2019
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Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 24J; 244; 247; erhöhtes
26B; 26N; 27B; 27H Anzugsmoment
160 Nm; nicht
225/55R18 98 11A; 24J; 244; 247; Sportfahrwerk; GLA;
26B; 26N; 27B; 27F nicht Fahrdynamik
80 - 280 235/50R18 97 11A; 242; 244; 245; Paket; nicht Offroad-
247; 26B; 26J; 27B; Fahrwerk;
27F
235/55R18 100 11A; 242; 244; 245; Allradantrieb;
247; 26B; 26J; 27B; Frontantrieb;
27F
245/45R18 96 11A; 24J; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26N; 27B; 27F 12A; 51A; 7AC; 71C;
245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; 71K; 721; 725; 73C;
26B; 26J; 27B; 27F 74A; 74P; 740; 76O;
255/45R18 99 11A; 242; 244; 245; 77E; 4B8
247; 26B; 26J; 27B;
27F
255/50R18 102 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27F
265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26N; 27B; 27H;
52J
225/55R18 M+S 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26N; 27B; 27F;
52J
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 24J; 248; 26B; erhöhtes
26N; 27B; 27H Anzugsmoment
160 Nm; Sportfahrwerk;
225/55R18 98 11A; 24J; 248; 26B; GLA; nicht Offroad-
26N; 27B; 27F Fahrwerk; Fahrdynamik-
80 - 280 235/50R18 97 11A; 24J; 244; 247; Paket; Allradantrieb;
26B; 26J; 27B; 27F Frontantrieb;
235/55R18 100 11A; 24J; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27B; 27F 12A; 51A; 7AC; 71C;
245/45R18 96 11A; 24J; 248; 26B; 71K; 721; 725; 73C;
26N; 27B; 27F 74A; 74P; 740; 76O;
245/50R18 100 11A; 242; 244; 245; 77E; 4B8
247; 26B; 26J; 27B;
27F
255/45R18 99 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
255/50R18 102 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B; 27H; 52J
225/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B; 27F; 52J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 57 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: ASRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2019
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Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 265 - 280 215/40R18 M+S 11A; 24J; 244; 247; erhöhtes
26B; 26J; 27F; 52J Anzugsmoment
160 Nm; CLA;
225/40R18 M+S 11A; 242; 244; 245; Sportfahrwerk;
247; 26B; 26J; 27F; 52J Kombilimousine;
235/40R18 95W 11A; 24C; 244; 247; Limousine;
26B; 26J; 27F Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 740; 76O;
77E; 4B8
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 24J; 244; 27I erhöhtes
Anzugsmoment
225/55R18 98 11A; 24J; 244; 27I 160 Nm; nicht
80 - 280 235/50R18 97 11A; 242; 244; 245; Sportfahrwerk; GLA;
247; 26P; 27B; 27H nicht Fahrdynamik
235/55R18 100 11A; 242; 244; 245; Paket; Offroad-
247; 26P; 27B; 27H Fahrwerk;
245/45R18 96 11A; 24J; 244; 27I Allradantrieb;
245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb;
26P; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R18 99 11A; 242; 244; 245; 12A; 51A; 7AC; 71C;
247; 26P; 27B; 27H 71K; 721; 725; 73C;
255/50R18 102 11A; 24C; 244; 247; 74A; 74P; 740; 76O;
26B; 26N; 27B; 27F 77E; 4B8
265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 24J; 244; 27I; 52J
225/55R18 M+S 11A; 24J; 244; 27I; 52J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 57 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: ASRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2019
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Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 24J; 244; 247; erhöhtes
26B; 26N; 27B; 27H Anzugsmoment
160 Nm; nicht
225/55R18 98 11A; 24J; 244; 247; Sportfahrwerk; GLA;
26B; 26N; 27B; 27F nicht Fahrdynamik
80 - 280 235/50R18 97 11A; 242; 244; 245; Paket; nicht Offroad-
247; 26B; 26J; 27B; Fahrwerk;
27F
235/55R18 100 11A; 242; 244; 245; Komfortfahrwerk;
247; 26B; 26J; 27B; Allradantrieb;
27F
245/45R18 96 11A; 24J; 244; 247; Frontantrieb;
26B; 26N; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 7AC; 7BU;
26B; 26J; 27B; 27F 71C; 71K; 721; 725;
255/45R18 99 11A; 242; 244; 245; 73C; 74A; 74P; 740;
247; 26B; 26J; 27B; 76O; 77E; 4B8
27F
255/50R18 102 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27F
265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26N; 27B; 27H;
52J
225/55R18 M+S 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26N; 27B; 27F;
52J
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 24J; 248; 26B; erhöhtes
26N; 27B; 27H Anzugsmoment
160 Nm; Sportfahrwerk;
225/55R18 98 11A; 24J; 248; 26B; GLA; nicht Offroad-
26N; 27B; 27F Fahrwerk; Fahrdynamik-
80 - 280 235/50R18 97 11A; 24J; 244; 247; Paket; Allradantrieb;
26B; 26J; 27B; 27F Frontantrieb;
235/55R18 100 11A; 24J; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27B; 27F 12A; 51A; 7AC; 7BU;
245/45R18 96 11A; 24J; 248; 26B; 71C; 71K; 721; 725;
26N; 27B; 27F 73C; 74A; 74P; 740;
245/50R18 100 11A; 242; 244; 245; 76O; 77E; 4B8
247; 26B; 26J; 27B;
27F
255/45R18 99 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
255/50R18 102 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B; 27H; 52J
225/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B; 27F; 52J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 57 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: ASRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2019
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Seite: 5 von 33
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 265 - 280 215/40R18 M+S 11A; 24J; 244; 247; erhöhtes
26B; 26J; 27F; 52J Anzugsmoment
160 Nm; CLA;
225/40R18 M+S 11A; 242; 244; 245; Sportfahrwerk; CLA
247; 26B; 26J; 27F; 52J Limousine; CLA
235/40R18 95W 11A; 24C; 244; 247; Shooting brake;
26B; 26J; 27F Kombilimousine;
Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 740;
76O; 77E; 4B8
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 24J; 244; 27I erhöhtes
Anzugsmoment
225/55R18 98 11A; 24J; 244; 27I 160 Nm; nicht
80 - 280 235/50R18 97 11A; 242; 244; 245; Sportfahrwerk; GLA;
247; 26P; 27B; 27H nicht Fahrdynamik
235/55R18 100 11A; 242; 244; 245; Paket; Offroad-
247; 26P; 27B; 27H Fahrwerk;
245/45R18 96 11A; 24J; 244; 27I Allradantrieb;
245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb;
26P; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R18 99 11A; 242; 244; 245; 12A; 51A; 7AC; 7BU;
247; 26P; 27B; 27H 71C; 71K; 721; 725;
255/50R18 102 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A; 74P; 740;
26B; 26N; 27B; 27F 76O; 77E; 4B8
265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 24J; 244; 27I; 52J
225/55R18 M+S 11A; 24J; 244; 27I; 52J
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H0 e1*92/53*0001*.., 55 - 145 225/40R18 11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
G363 631 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
202 e1*93/81*0034*.. 55 - 110 225/40R18 88 11A; 21B; 21J; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
125 - 145 225/40R18 88W 11A; 21B; 21J; 22B 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
203 e1*98/14*0139*.. 170 - 260 225/40R18 88Y 11A; 21B; 21L; 22B; Nur C 32 AMG; Nur C
22L; 24J; 24M; 367; 30 CDI AMG;
68B; 68T Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 57 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: ASRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2019
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Seite: 6 von 33
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
203 e1*98/14*0139*.. 75 - 125 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 22B; Heckantrieb;
22L; 24J; 24M; 367; 10B; 11B; 11G; 11H;
68B; 68T 12A; 51A; 71C; 71K;
75 - 160 225/40R18 88Y 11A; 21B; 21L; 22B; 721; 725; 73C; 74A;
22L; 24J; 24M; 367; 74P
68B; 68T
75 - 200 225/40R18 92 11A; 21B; 21L; 22B;
22L; 24J; 24M; 367;
68B; 68T
203 e1*98/14*0139*.. 125 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 22B; Nur 4-MATIC;
22L; 24J; 24M; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
125 - 200 225/40R18 92 11A; 21B; 21L; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K;
22L; 24J; 24M; 367 721; 725; 73C; 74A;
160 225/40R18 88Y 11A; 21B; 21L; 22B; 74P
22L; 24J; 24M; 367
203 CL e1*98/14*0159*.. 170 225/40R18 88Y 11A; 21B; 21L; 22B; Nur C 30 CDI AMG; Nur
22L; 24J; 367; 68B; bis e1*98/14*0159*18;
68T
245/35R18 88Y 11A; 22B; 22L; 24M; Heckantrieb;
57F; 68T 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 160 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 22B; Nicht C 30 CDI AMG;
22L; 24J; 367; 68B; Nur bis
68T
245/35R18 88W 11A; 22B; 22L; 24M; e1*98/14*0159*18;
57F; 68T Heckantrieb;
75 - 200 225/40R18 92 11A; 21B; 21L; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24J; 367; 68B; 12A; 51A; 71C; 71K;
68T
245/35R18 92 11A; 22B; 22L; 24M; 721; 725; 73C; 74A;
57F; 68T 74P
203 K e1*98/14*0158*.. 125 - 200 225/40R18 92 11A; 21B; 21L; 22B; Nur 4-MATIC;
22L; 24J; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
203 K e1*98/14*0158*.. 75 - 120 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 22B; Heckantrieb;
22L; 24J; 367; 5FE; 10B; 11B; 11G; 11H;
68B; 68T 12A; 51A; 71C; 71K;
245/35R18 88W 11A; 22B; 22L; 24M; 721; 725; 73C; 74A;
5FE; 57F; 68T 74P
75 - 160 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 24J;
367; 57E; 68B; 68T
75 - 200 225/40R18 92 11A; 21B; 21L; 22B;
22L; 24J; 367
245/35R18 92 11A; 22B; 22L; 24M;
5FE; 57F; 68T
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 57 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: ASRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2019
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
203 K e1*98/14*0158*.. 170 225/40R18 88Y 11A; 21B; 21L; 22B; Nur C 32 AMG; Nur C
22L; 24J; 367; 5FE 30 CDI AMG;
245/35R18 88Y 11A; 22B; 22L; 24M; Heckantrieb;
5FE; 57F; 68T 10B; 11B; 11G; 11H;
170 - 260 225/40R18 92 11A; 21B; 21L; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K;
22L; 24J; 367 721; 725; 73C; 74A;
74P
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/45R18 95Y 11A; 24C; 244; 26B; erhöhtes
204 K e1*2001/116*0457*.. 26J; 27I Anzugsmoment
155 Nm; Nur Baureihe
235/40R18 95Y 11A; 24C; 244; 247; 205; neue C-Klasse;
26B; 26J; 27H; 27I Kombilimousine;
235/45R18 94Y 11A; 24C; 244; 247; Limousine;
26B; 26J; 27H; 27I Allradantrieb;
245/40R18 97 11A; 24C; 244; 247; Heckantrieb; nicht
26B; 26J; 27B; 27H Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7FG;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 740;
76O; 77E; 4B8
204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 225/45R18 95Y 11A; 24C; 244; 26B; erhöhtes
204 K e1*2001/116*0457*.. 26J; 27I Anzugsmoment
155 Nm; Nur Baureihe
235/40R18 95Y 11A; 24C; 244; 247; 205; neue C-Klasse;
26B; 26J; 27H; 27I Kombilimousine;
235/45R18 94Y 11A; 24C; 244; 247; Limousine;
26B; 26J; 27H; 27I; 5HI Heckantrieb; nur
245/40R18 97Y 11A; 24C; 244; 247; Hybrid;
26B; 26J; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7FG;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 740;
76O; 77E; 4B8
204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 11A; 21P; 22I; 22M; bis
24J; 24M e1*2001/116*0457*24;
235/40R18 91Y 11A; 21B; 22B; 22H; Kombi; Heckantrieb;
22L; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 92Y 11A; 22B; 22H; 22L; 12A; 51A; 7AC; 71C;
24D; 57F; 68T 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 77E; 4B8
204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/40R18 92W 11A; 21P; 22I; 22M; Nur 4-MATIC; bis
24J; 24M e1*2001/116*0457*24;
235/40R18 91W 11A; 21B; 22B; 22H; Kombi;
22L; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 11A; 22B; 22H; 22L; 12A; 51A; 7AC; 71C;
24D; 51G; 57F; 575 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 77E; 4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 57 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: ASRG
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Verkaufsbezeichnung: CLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2CLA e1*2007/46*1912*.. 85 - 120 215/45R18 93 11A; 241; 244; 246; Limousine;
247; 26B; 26J; 27B; Frontantrieb;
27H
225/40R18 92 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27B; 27F 12A; 51A; 7OK; 71C;
225/45R18 95 11A; 24C; 244; 247; 71K; 721; 725; 73C;
26B; 26J; 27B; 27F 74A; 74P; 76O
235/40R18 95 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
235/45R18 94 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
245/40R18 93 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27F
Verkaufsbezeichnung: CLC-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 200 225/40R18 92 11A; 21P; 24J Ab e1*98/14*0159*19;
245/35R18 92 11A; 22I; 22M; 57F; Heckantrieb;
575 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: CLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
209 e1*98/14*0184*.. 225 - 270 225/40R18 11A; 24J; 51G; 68B; Nur CLK 500; Nur CLK
68T 55 AMG; Cabrio;
Coupe;
245/35R18 88Y 5FE; 57F; 68T 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 92 57F; 68T 12A; 51A; 7AB; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
209 e1*98/14*0184*.. 100 - 125 225/40R18 88W 11A; 24J; 5FE Cabrio; Coupe;
245/35R18 88W 5FE; 57F; 68T 10B; 11B; 11G; 11H;
100 - 200 225/40R18 88Y 11A; 24J; 5FE 12A; 51A; 7AB; 71C;
225/40R18 92 11A; 24J 71K; 721; 725; 73C;
245/35R18 88Y 5FE; 57F; 68T 74A; 74P
245/35R18 92 57F; 68T
Verkaufsbezeichnung: CLS-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 210 - 270 245/45R18 96 10B; 11B; 11G; 11H;
M+S
255/45R18 99 11A; 26P 12A; 51A; 7OM; 71C;
M+S
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76O; 76Z
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 57 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: ASRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2019
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 235/45R18 94W YAR; 11A; 245; 26B; erhöhtes
26N Anzugsmoment
170 Nm; Coupé; Cabrio;
245/45R18 96W ohne Allradantrieb;
Radhausverbreiterung Heckantrieb;
(Flap) Serie; GA9; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 248; 26B; 26J; 12A; 51A; 7MT; 71C;
27H; 27P
245/45R18 96W mit 71K; 721; 725; 73C;
Radhausverbreiterung 74A; 74P; 740; 76O
(Flap) Serie; GA9; 11A;
24J; 26B; 26J; 27H;
27P
R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 235/45R18 98W YAR; 11A; 245; 26B; Baureihe W213; nicht
26N; 5JA All Terrain;
235/45R18 98Y YAR; 11A; 245; 26B; Allradantrieb;
26N; 5JA Heckantrieb;
245/45R18 100Y mit 10B; 11B; 11G; 11H;
Radhausverbreiterung 12A; 51A; 7MT; 71C;
(Flap) Serie; GA9; 11A; 71K; 721; 725; 73C;
24J; 26B; 26J; 27H; 74A; 74P; 76O
27P; 5KA
245/45R18 100Y ohne
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie; GA9; 11A;
24J; 248; 26B; 26J;
27H; 27P; 5KA
210 e1*93/81*0022*.. 150 - 165 235/40R18 91W 11A; 21B; 22B; 24J; nicht für gepanzerte
24M Fz; Allradantrieb;
245/40R18 93W 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
210 K e1*93/81*0033*.. 150 - 165 235/40R18 10N; 11A; 21B; 24J; Allradantrieb;
51G; 57E; 689 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 95Y 11A; 21B; 24J; 689 12A; 51A; 71C; 71K;
245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 24J; 721; 725; 73C; 74A;
24M 74P
211 e1*2001/116*0183*.. 130 235/40R18 91W 5GG; 51J Nur 4-MATIC;
130 - 165 235/40R18 91Y 5GG; 51J Allradantrieb;
130 - 285 245/40R18 93Y 11A; 21P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 97 11A; 21P; 24J; 24M 12K; 51A; 7AA; 7NX;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 4DI
211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 225/45R18 91W 11A; 21B; 22B Heckantrieb;
e1*98/14*0183*.. 235/40R18 91W 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 170 245/40R18 93W 11A; 21B; 22B 12A; 51A; 7AA; 7EC;
75 - 200 225/45R18 91Y 11A; 21B; 22B 7NX; 71C; 71K; 721;
235/40R18 91Y 725; 73C; 74A; 74P
75 - 225 235/40R18 91Y 57E; 689
75 - 285 245/40R18 93Y 11A; 21B; 22B
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 57 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: ASRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2019
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Seite: 10 von 33
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
211 e1*2001/116*0183*.., 350 245/40R18 11A; 21B; 22B; 51G; Nur E 55 AMG;
e1*98/14*0183*.. 52J Heckantrieb;
245/40R18 11A; 21B; 51G; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H;
575; 688 12A; 51A; 7AA; 7EC;
7NX; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
211K e1*2001/116*0213*.. 130 - 200 235/40R18 95 5HR; 51J Nur 4-MATIC;
130 - 285 245/40R18 97 11A; 21P; 24J; 24M Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AA; 7NX;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 4DI
211K e1*2001/116*0213*.. 350 245/40R18 11A; 21B; 51G; 57E; Nur E 55 AMG;
575; 688 Heckantrieb;
245/40R18 11A; 21B; 22B; 51G; 10B; 11B; 11G; 11H;
52J 12A; 51A; 7AA; 7NX;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 4DI
211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 200 235/40R18 91W 51J; 57E; 689 Heckantrieb;
235/40R18 95 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
100 - 285 245/40R18 93W 11A; 21B; 57E; 575; 12A; 51A; 7AA; 7NX;
688 71C; 71K; 721; 725;
245/40R18 97 11A; 21B; 22B 73C; 74A; 74P; 4DI
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 235/45R18 97 YAR; 11A; 245; 26B; erhöhtes
26N Anzugsmoment
170 Nm; Baureihe
W213;
245/45R18 100 ohne Allradantrieb;
Radhausverbreiterung Heckantrieb;
(Flap) Serie; GA9; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 248; 26B; 26J; 12A; 51A; 7AC; 7MT;
27H; 27P
245/45R18 100 mit 71C; 71K; 721; 725;
Radhausverbreiterung 73C; 74A; 74P; 740;
(Flap) Serie; GA9; 11A; 76O; 4B8
24J; 26B; 26J; 27H;
27P
Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/55R18 100 12R erhöhtes
Anzugsmoment
235/60R18 103 12R 170 Nm; GLC Coupé;
245/55R18 103 11A; 12A; 245 Allradantrieb;
245/60R18 105 11A; 12A; 245 Heckantrieb;
255/55R18 105 11A; 12A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7AC; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 740; 76O; 4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 57 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: ASRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2019
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Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/60R18 103 11A; 24J erhöhtes
Anzugsmoment
245/55R18 103 11A; 24J; 248 170 Nm; GLC;
245/60R18 105 11A; 24J; 248 Kombilimousine;
255/55R18 105 11A; 24J; 248 Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 740; 76O;
4B8
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ CLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
208 e1*96/27*0054*.. 100 - 160 225/40R18 11A; 21B; 21J; 24C; Cabrio; Coupe;
24M; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 11A; 22B; 24D; 57F; 12A; 51A; 71C; 71K;
631; 68T 721; 725; 73C; 74A;
100 - 255 255/35R18 11A; 22B; 24D; 57F; 74P
631; 654; 68B
205 - 255 225/40R18 88Y 11A; 21B; 21J; 24C;
24M
245/35R18 88Y 11A; 22B; 24D; 57F;
68T
208 e1*96/27*0054*.. 100 - 160 225/40R18 11A; 21B; 21J; 24C; Cabrio; Coupe;
24M; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 11A; 22B; 24D; 57F; 12A; 51A; 71C; 71K;
631; 68T 721; 725; 73C; 74A;
255/35R18 11A; 22B; 24D; 57F; 74P
631; 654; 68B
Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 245/50R18 11A; 22M; 241; 246; erhöhtes
222 e1*2007/46*0960*.. 26N; 26P; 51G; 575 Anzugsmoment
170 Nm; ab Mj.2013
255/50R18 102 XFP; 11A; 22M; 24C; (Baureihe 222); nicht
26B; 26N AMG Sport-Paket;
Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AA; 7AA;
7AC; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
740; 76O; 4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 57 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: ASRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2019
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Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 235/50R18 97Y 11A; 24J erhöhtes
Anzugsmoment
245/50R18 11A; 21P; 24J 170 Nm; bis Mj.2013
100W
150 - 380 255/45R18 99Y 11A; 24J (Baureihe 221);
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 530; 573;
7AA; 7AC; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 740; 76O; 4B8
Verkaufsbezeichnung: SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
171 e1*2001/116*0262*.. 120 - 225 225/40R18 88 11A; 21P; 24J; 24N 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 21P; 22M; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
24N 721; 725; 73C; 74A;
245/35R18 88 11A; 22H; 22M; 24N; 74P; 4DM
57F; 68T
Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 225/40R18 88 11A; 246; 26B; 260 Cabrio; Heckantrieb;
235/35R18 90 11A; 22M; 24J; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
260; 270 12A; 51A; 7AC; 71C;
235/40R18 91 11A; 22M; 24J; 26B; 71K; 721; 725; 73C;
260; 270 74A; 74P; 4B8
245/35R18 88 11A; 22M; 270; 57F;
575
Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
230 e1*98/14*0169*.. 225 245/40R18 93 ab e1*98/14*0169*19;
231 e1*2007/46*0803*.. Cabrio; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7EE;
7ES; 7FR; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76O; 76T; 4B8
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 57 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: ASRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2019
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10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
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22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
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kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N7
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bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
4DI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 002 540 6717 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
4DM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
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51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1500kg.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1600kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
654) Sofern Reifen der Größe 255/35 R 18 auf der Felge 8 J x 18 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 57 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: ASRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2019
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688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R18
Hinterachse: 275/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
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empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 002 540 8017 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7AB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 003 540 0217 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
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7AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 0030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7BU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 1804 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7EC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 002 540 6717 ( nur e1*2001/116*0183*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7EE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 002 540 8017 ( nur e1*98/14*0169*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7ES) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 002 540 6717 ( nur e1*98/14*0169*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7FG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 1804 ( nur e1*2001/116*0431*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7FR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 002 542 2318 ( nur e1*98/14*0169*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7MT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 2102 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7NX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 005 542 23 18 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7OK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 4104 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7OM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000905 2102 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R18
Hinterachse: 275/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0116-15-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
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nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
XFP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/50R18
Hinterachse: 285/45R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 265/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N7
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1EC
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0457*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
27I x = 250 y = 300 HA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
27H x = 300 y = 350 8 HA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 212
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n): Baureihe W213
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
26N x = 350 y = 300 8 VA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2CLA
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*..
Handelsbez.: CLA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 310 VA
26P x = 260 y = 260 VA
27B x = 270 y = 290 HA
27I x = 220 y = 240 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 310 y = 310 30 VA
26N x = 310 y = 310 8 VA
27F x = 270 y = 290 30 HA
27H x = 270 y = 290 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 57 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: ASRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 340 25 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
27F x = 300 y = 280 30 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 57 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: ASRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 57 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: ASRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2019
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Seite: 28 von 33
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 221
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*..
Handelsbez.: S-Klasse
Variante(n): ab Mj.2013, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 350 VA
26P x = 270 y = 300 VA
27B x = 150 y = 380 HA
27I x = 100 y = 330 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 350 18 VA
26N x = 320 y = 350 18 VA
27F x = 150 y = 380 12 HA
27H x = 150 y = 380 9 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 57 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: ASRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2019
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Seite: 29 von 33
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1ECLS
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1818*..
Handelsbez.: CLS-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 230 VA
26B x = 250 y = 280 VA
27I x = 230 y = 250 HA
27B x = 280 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 280 8 VA
26J x = 250 y = 280 20 VA
27H x = 280 y = 300 8 HA
27F x = 280 y = 300 20 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 57 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: ASRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1ES
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 57 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: ASRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 320 8 HA
27F x = 300 y = 320 18 HA
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 34 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 57 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: ASRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 340 11 VA
27F x = 300 y = 280 20 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
26N x = 350 y = 340 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 57 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: ASRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 172
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*..
Handelsbez.: SLK / SLC
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 280 y = 300 8 HA
27F x = 280 y = 300 30 HA
26N x = 300 y = 300 8 VA
26J x = 300 y = 300 18 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.