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							                                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                                DE-24932 Flensburg




                                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                              National Type Approval

                                   ausgestellt von:

                                                               Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                                             Sonderräder für Pkw 6,5 J x 16 H2

                                   issued by:

                                                               Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
§ 22 52147, Erweiterung 01




                                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                                   of the following approval object

                                                      special wheels for passenger cars 6,5 J x 16 H2


                             Genehmigungsnummer: 52147                         Erweiterung: 01
                             Approval number:                                  Extension:

                             1.    Genehmigungsinhaber:
                                   Holder of the approval:
                                   Wheelworld GmbH
                                   DE - 38871 Ilsenburg

                             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                                   If applicable, name and address of representative:
                                   Entfällt
                                   Not applicable

                             3.    Typbezeichnung:
                                   Type:
                                   WH31-65016
                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg



                                            2

Genehmigungsnummer: 52147                         Erweiterung: 01
Approval number:                                  Extension:

4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
      Identification markings:
      Hersteller oder Herstellerzeichen
      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

      Felgengröße
      Size of the wheel

      Typ und die Ausführung
      Type and version

      Herstelldatum (Monat und Jahr)
      Date of manufacture (month and year)

      Genehmigungszeichen
      Approval identification

      Einpresstiefe
      Inset/outset



5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
      Position of the identification markings:
      An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
      On the inside/outside of the wheel

6.    Zuständiger Technischer Dienst:
      Responsible Technical Service:
      Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
      DE-51105 Köln

7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
      Date of test report issued by the Technical Service:
      25.11.2019

8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
      Number of test report issued by that Technical Service:
      55082418 (2. Ausfertigung)
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                        3

                             Genehmigungsnummer: 52147                        Erweiterung: 01
                             Approval number:                                 Extension:

                             9.    Verwendungsbereich:
                                   Range of application:
                                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                                   gemäß:
                                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                                   restricted to the application listed:

                                   Anlage/n zum Prüfbericht
                                   Annex/es of the test report
                                   2, 9, 10, 11, 13                                       2. Ausfertigung

                                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
§ 22 52147, Erweiterung 01




                                   conditions.

                             10.   Bemerkungen:
                                   Remarks:
                                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                                    The indications given in the above mentioned test report including its
                                    annexes shall apply.

                                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                                    essential systems - are met.

                             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                                   Siehe Prüfbericht
                                   See test report

                             12.   Die Genehmigung wird erweitert
                                   Approval is extended
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                       4

                             Genehmigungsnummer: 52147                       Erweiterung: 01
                             Approval number:                                Extension:

                             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                                   Aktualisierung des Verwendungsbereiches
                                   Update of the range of application

                             14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                                   Place:

                             15.   Datum:        06.12.2019
                                   Date:

                             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                                   Signature:
§ 22 52147, Erweiterung 01




                                   Anlagen:
                                   Enclosures:
                                   Gemäß Inhaltsverzeichnis
                                   According to index
                                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                                 DE-24932 Flensburg



                                              Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                                        Index to the information package


                             Nummer der Genehmigung: 52147                     Erweiterung Nr.: 01
                             Approval No.                                      Extension No.:


                             Ausgabedatum:        11.12.2018                 letztes Änderungsdatum: 06.12.2019
                             Date of issue:                                  last date of amendment:


                                   Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                                   Collateral clauses and instruction on right to appeal

                                   Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
                                   Test report(s) No.:                                               Date
                                   55082418 (1. Ausfertigung)                                        29.11.2018
                                   55082418 (2. Ausfertigung)                                        25.11.2019
§ 22 52147, Erweiterung 01




                                   Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
                                   Information document No.:                                         Date
                                   WH31-65016                                                        10.10.2018

                                   Liste der Änderungen:                                             Datum:
                                   List of modifications:                                            Date
                                   Siehe Anlage "Liste der Änderungen" des Prüfberichtes
                                   See appendix "Liste der Änderungen" of the test report
                                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                               DE-24932 Flensburg




                             Nummer der Genehmigung: 52147, Erweiterung 01

                             - Anlage -

                             Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

                             Nebenbestimmungen

                             Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
                             Vorschrift zu kennzeichnen.

                             Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                                    KBA 52147

                             Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
                             unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
                             ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
                             Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
§ 22 52147, Erweiterung 01




                             der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
                             bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
                             Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
                             können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

                             Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
                             genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
                             ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
                             geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
                             die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
                             Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
                             herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
                             Umweltschutzes nicht entspricht.

                             Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
                             Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
                             sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
                             Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
                             seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

                             Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
                             Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

                             Rechtsbehelfsbelehrung

                             Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
                             erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                             DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                                 DE-24932 Flensburg


                                                                            2
                             Approval No.: 52147, Erweiterung 01

                             - Attachment -

                             Collateral clauses and instruction on right to appeal

                             Collateral clauses

                             All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
                             applied regulation.

                             The approval identification is as follows: - see German version -

                             The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
                             documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
                             the Kraftfahrt-Bundesamt.
                             Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
                             one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
                             the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
                             Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
§ 22 52147, Erweiterung 01




                             prosecuted.

                             The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
                             with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
                             issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
                             violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
                             assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
                             comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

                             The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
                             from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
                             the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
                             taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
                             unhindered access to the production and storage facilities.

                             The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
                             mark rights of third parties are not affected with this approval.

                             Instruction on right to appeal

                             This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
                             writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                             DE-24944 Flensburg.
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52147 nach §22 StVZO

                             Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55082418 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ WH31-65016
                             Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                                  Seite 1 von 7

                             Auftraggeber                    Wheelworld GmbH
                                                             Hüttenstraße 3
                                                             38871 Ilsenburg
                                                             QM-Nr.:49 02 0150804

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Modell                          WH31
                             Typ                             WH31-65016
                             Radgröße                        6,5Jx16H2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                             führung                                         Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                             Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                             (mm)
                             D4           WH31-65016 D4 / ohne Ring          5/112/66,6         49        650    2115

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      52147
§ 22 52147, Erweiterung 01




                             Herstellerzeichen               wheelworld
                             Radtyp und Ausführung           WH31-65016 (s.o.)
                             Radgröße                        6,5Jx16H2
                             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                             Herstelldatum                   Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund            Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
                             S01       Serienschraube M14x1,5 Kugel d=28mm        130                     27
                             S02       Schraube M12x1,5           Kugel d=28mm    110                     24

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      Mercedes-Benz

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52147 nach §22 StVZO

                             Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55082418 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ WH31-65016
                             Hersteller                       Wheelworld GmbH

                                                                                                              Seite 2 von 7

                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             A-Klasse                103           195/50R16   A01 K1a K56 M+S                 A12 A14 A16
                             168                     44-103        205/45R16   A01 K1a                         A19 A60 DBA
                             e1*96/79*0073*..        44-75         195/45R16   R37                             X92 S02
                             nur mit ESP             55-92         195/50R16   A01 K1a K56 R09
                             A-Klasse                60-142        195/55R16   A13                             A14 A16 A19
                             169                     60-142        205/50R16   A12                             S01
                             e1*2001/116*0288*..     60-142        205/55R16   A01 A12 G01
                             A-Klasse                66-135        205/55R16   A33                             A14 A16 A19
                             176, 245G               66-135        215/55R16   A12                             A57 Flh V00
                             e1*2007/46*0928*..;     66-135        225/50R16   A12                             V16 S01
                             e1*2001/116*            66-90         195/55R16   A33 R37 T87 T91
                             0470*04-..              66-90         195/60R16   A33 R37
                                                     66-90         205/50R16   A33 R37 T87 T91
                             B-Klasse                70,85         195/55R16   A11 R37                         A14 A16 A19
                             245                     70,85         195/60R16   A11 R37                         S01
§ 22 52147, Erweiterung 01




                             e1*2001/116*0314*..     70,85         205/50R16   A11 R37
                                                     70-142        195/55R16   A11 M+S
                                                     70-142        205/50R16   A11 M+S
                                                     70-142        205/55R16   A11
                                                     70-142        215/50R16   A12
                             B-Klasse                66-135        205/55R16   A33                             A14 A16 A19
                             246, 245G               66-135        215/55R16   A12                             A57 NoE V00
                             e1*2007/46*0751*..;     66-135        225/50R16   A01 A12 K2b                     V16 S01
                             e1*2001/116*            66-90         195/55R16   A33 R37 T87 T91
                             0470*04-..              66-90         195/60R16   A33 R37
                             - incl. Facelift 2014   66-90         205/50R16   A33 R37 T87 T91
                             CLA-Klasse              80, 90        195/55R16   A33 R37 T87 T91                 A14 A16 A19
                             117, 245G               80, 90        195/60R16   A33 R37                         A57 Lim V00
                             e1*2007/46*1007*..;     80, 90        205/50R16   A33 R37 T87 T91                 V16 S01
                             e1*2001/116*            80-135        205/55R16   A33
                             0470*04-..              80-135        215/55R16   A12
                                                     80-135        225/50R16   A12
                             CLA-Klasse              85-120        205/60R16   A90                             A14 A16 A19
                             F2CLA                   85-120        215/60R16   A12                             A58 B31 Lim
                             e1*2007/46*1912*..      85-120        225/55R16   A12                             V16 Z16 S01
                             (FIN: WDD118...)
                             CLA-Klasse Shooting     80-135        205/55R16   A33                             A14 A16 A19
                             Brake                   80-135        215/55R16   A12                             A57 Car V00
                             245G                    80-135        225/50R16   A12                             V16 S01
                             e1*2001/116*
                             0470*12-..




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52147 nach §22 StVZO

                             Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55082418 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ WH31-65016
                             Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                                    Seite 3 von 7

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
§ 22 52147, Erweiterung 01




                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
                             Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit
                             weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55082418 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ WH31-65016
                             Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                                      Seite 4 von 7
                             A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
                             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

                             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
§ 22 52147, Erweiterung 01




                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                             A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             B31    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
                             Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an Achse1.

                             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             DBA Bei "5-Liter"-Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief / -schein bzw.
                             unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert "5L" beschrieben und somit
                             steuerbegünstigt sind (Fahrzeugausführungen mit ausschließlich 155/70R15 Serienbereifung), ist die
                             Verwendung von nicht serienmäßigen Rad- / Reifenkombinationen (u. a. Fahrzeugschein,
                             Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) nur bei Streichung von "5L" mit
                             entsprechender Umschlüsselung zulässig. Die unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist
                             erforderlich. Der Fz.-Halter ist über den evtl. möglichen Wegfall der Steuerbegünstigung zu
                             informieren.

                             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55082418 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ WH31-65016
                             Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                                 Seite 5 von 7
                             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
                             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
                             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
                             ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
§ 22 52147, Erweiterung 01




                             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Limousine.

                             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

                             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01
                             (siehe Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
                             Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




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                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52147 nach §22 StVZO

                             Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55082418 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ WH31-65016
                             Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                                    Seite 6 von 7
                             V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse   Hinterachse

                             Nr. 1    185/50R16     205/45R16
                             Nr. 2    195/40R16     215/35R16
                             Nr. 3    195/45R16     215/40R16, 225/40R16
                             Nr. 4    195/50R16     215/45R16
                             Nr. 5    205/45R16     225/40R16
                             Nr. 6    205/50R16     225/45R16
                             Nr. 7    205/55R16     225/50R16, 245/45R16
                             Nr. 8    205/60R16     225/55R16
                             Nr. 9    215/40R16     225/40R16, 245/35R16
                             Nr. 10   215/55R16     235/50R16
                             Nr. 11   225/40R16     245/35R16
                             Nr. 12   225/50R16     245/45R16
                             Nr. 13   225/55R16     245/50R16
                             Nr. 14   225/60R16     245/55R16
§ 22 52147, Erweiterung 01




                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             X92     Die Verwendung der Sonderräder ist aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage
                             nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit belüfteter Scheibenbremse Durchmesser. 276 mm
                             an Achse 1.

                             Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
                             Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 25. November 2019 in Lambsheim statt.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55082418 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ WH31-65016
                             Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                                    Seite 7 von 7

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2018.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 25. November 2019
§ 22 52147, Erweiterung 01




                             Coen                                                                  00333269.DOC

                             CC/EK




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim