Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52365
Nr. : RA-000990-A0-327
Anlage-Nr. : 6b
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Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp : GT7-9021
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: GT7-9021
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: W3
Radgröße: 9Jx21H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø 72,6/ Ø66,6
geprüfte Radlast: 900 kg
bei Reifenabrollumfang: 2300 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : DaimlerChrysler (D)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
245G Radschraube, Kegel 60°, Gewinde B13 130 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
212 , R1EC Radschraube, Kegel 60°, Gewinde B13 150 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
204X GLK: B13 130 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
GLC/GLC Coupe: B13 130 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
164, 166, 166 AMG, 221, 251, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde B13 150 Nm
251 AMG M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
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Nr. : RA-000990-A0-327
Anlage-Nr. : 6b
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Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp : GT7-9021
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/30R21 A02) bis A10)
(W213, Limousine) A01)K01)N255)T91) B103)E111a)
255/30R21
A01)GA2)K01)N265)T93)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155 Mercedes GLA 245/30R21 A02) bis A10)
A01)K118)K120)
255/30R21
A01)K01)K118)K119)K120)K121)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
265 bis 280 Mercedes GLA45 AMG 245/30R21 A02) bis A10)
A01)K118)K120)
255/30R21
A01)K01)K118)K119)K120)K121)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 190 Mercedes GLC 245/40R21 A02) bis A10)
(X253)
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Nr. : RA-000990-A0-327
Anlage-Nr. : 6b
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Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp : GT7-9021
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 190 Mercedes GLC Coupe 245/40R21 A02) bis A10)
(C253, ohne
Radhausverbreiterungen an
Achse 2)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 190 Mercedes GLC Coupe 245/40R21 A02) bis A10)
(C253, mit
Radhausverbreiterungen an
Achse 2)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes GLK 245/35R21 A02) bis A10)
A01)K01)K04)
255/35R21
A01)K01)K02)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/35R21 275/30R21 A01) bis A10)
K01) K02) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
166 AMG e1*2007/46*0826*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
410 bis 430 Mercedes GLE AMG 63, 255/40R21 M+S A02) bis A10)
AMG 63S E108)
265/35R21
265/40R21
275/35R21
275/40R21
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Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp : GT7-9021
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
164 e1*2001/116*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 285 Mercedes ML-Klasse 245/40R21 A02) bis A10)
A01)K01)N255)
255/40R21
A01)K01)
265/40R21
A01)K01)K04)
275/35R21
A01)K01)K04)
275/40R21
A01)G5K)K01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 335 Mercedes M-Klasse, GLE- 255/40R21 A02) bis A10)
Klasse A01)K01)K04)N265) B100)E107)E108)
(W166)
265/40R21
A01)K01)K02)
275/40R21
A01)GEF)K01)K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
166 AMG e1*2007/46*0826*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 410 Mercedes ML63 AMG 265/40R21 A02) bis A10)
275/40R21
A01)K02)
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Nr. : RA-000990-A0-327
Anlage-Nr. : 6b
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Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp : GT7-9021
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
251 e1*2001/116*0341*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 285 Mercedes R-Klasse 245/40R21 A02) bis A10)
A01)A94)K01)K04)N255)T100)
245/40R21 M+S
A01)A94)K01)K04)T100)
255/40R21
A01)A94)K01)K02)
265/35R21
A01)A94)K01)K02)T101)
265/40R21
A01)A94)K01)K02)
275/35R21
A01)A94)K01)K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
251 e1*2001/116*0341*..
251 AMG e1*2001/116*0404*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
375 Mercedes R63 AMG 255/40R21 M+S A02) bis A10)
A01)A94)K01)K02)
265/35R21
A01)A94)K01)K02)
265/40R21
A01)A94)K01)K02)
275/35R21
A01)A94)K01)K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 390 Mercedes S-Klasse 245/35R21 A02) bis A10)
(W222, ab Modell 2014) N255)T96) E98b)
245/35R21 M+S
T96)
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Nr. : RA-000990-A0-327
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 6 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp : GT7-9021
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 180 Mercedes E-Klasse 245/30R21 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio;
Ausführungen mit kleinsten 255/30R21
Serienreifen ab 225/..)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 245 Mercedes E-Klasse 245/30R21 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; N255)T91) B103)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen ab 245/..) 255/30R21
N265)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 Mercedes GLC 43 AMG, 245/40R21 M+S A02) bis A10)
GLC 43 AMG Coupe
(X253, C253) 255/35R21
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52365
Nr. : RA-000990-A0-327
Anlage-Nr. : 6b
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Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp : GT7-9021
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B100) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
- Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 330 x32 mm.
B103) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
4-Kolben-Festsattel (Mercedes Benz) mit belüfteter Bremsscheibe Ø360x36mm
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Anlage-Nr. : 6b
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Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp : GT7-9021
E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen.
E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)
E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.
E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213:
nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G5K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/45R20 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GEF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/45R20,
275/45R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000990-A0-327-06b~DB-5-112-66_5-ET40.docx
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Seite : 9 / 10 Mo b i l i t ä t
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Teiletyp : GT7-9021
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die
Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der
Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10
mm aufzuweiten,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte
eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.
K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die
Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der
Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K121) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10
mm aufzuweiten,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte
eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
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Anlage-Nr. : 6b
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Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp : GT7-9021
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 6b mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ GT7-9021 des Auftraggebers Gewe Reifengroßhandel GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 24.01.2019
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