Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52364
Nr. : RA-000991-A0-327
Anlage-Nr. : 34a
Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp : GT7-10521
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: GT7-10521
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition: Hinterachse *
Radausführung: W3
Radgröße: 10½Jx21H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø 72,6/ Ø66,6
geprüfte Radlast: 900 kg
bei Reifenabrollumfang: 2300 mm
* Die Verwendung des Rades GT7-10521, W3 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp GT7-9021 (ABE-Nr. 52365*0)
an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp GT7-9021, W3 (ABE-Nr. 52365*0) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mercedes
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
204X Radschraube, Kegel 60°, Gewinde B13 130 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
212, 164, 166, 166 AMG, 251, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde B13 150 Nm
251 AMG, R1ES M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52364
Nr. : RA-000991-A0-327
Anlage-Nr. : 34a
Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp : GT7-10521
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9.0x21,ET40 10.5x21,ET45
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/30R21 295/25R21 A01) bis A10)
(W213, Limousine) K02)K133)K26)T96) B103)E111a)V00)
255/30R21 295/25R21 A01) bis A10)
K02)K133)K26)T96) B103)E111a)V00)
Die Verwendung des Rades GT7-10521, W3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9021 (ABE-Nr. 52365*0) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9.0x21,ET40 10.5x21,ET45
100 bis 225 Mercedes GLK 255/35R21 255/35R21 A01) bis A10)
K02)M00)
245/35R21 275/30R21 A01) bis A10)
A94a)K02)M00) V00)
245/35R21 285/30R21 A01) bis A10)
K02) V00)
245/35R21 295/30R21 A01) bis A10)
K02) V00)
255/35R21 285/30R21 A01) bis A10)
K02) V00)
255/35R21 295/30R21 A01) bis A10)
K02) V00)
Die Verwendung des Rades GT7-10521, W3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9021 (ABE-Nr. 52365*0) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000991-A0-327-34a~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52364
Nr. : RA-000991-A0-327
Anlage-Nr. : 34a
Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp : GT7-10521
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9.0x21,ET40 10.5x21,ET45
150 bis 335 Mercedes M-Klasse, GLE- 265/40R21 265/40R21 A01) bis A10)
Klasse K02) B100)E107)E108)
(W166)
275/40R21 275/40R21 A01) bis A10)
K02)K108) B100)E107)E108)GEF)
Die Verwendung des Rades GT7-10521, W3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9021 (ABE-Nr. 52365*0) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
166 AMG e1*2007/46*0826*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9.0x21,ET40 10.5x21,ET45
410 bis 430 Mercedes GLE AMG 63, 265/35R21 265/35R21 A02) bis A10)
AMG 63S E108)
265/40R21 265/40R21 A02) bis A10)
E108)
275/35R21 275/35R21 A02) bis A10)
E108)
275/40R21 275/40R21 A01) bis A10)
K109) E108)
265/40R21 305/35R21 A01) bis A10)
K109) E108)V00)
275/40R21 315/35R21 A01) bis A10)
K109)K131)K15) E108)V00)
Die Verwendung des Rades GT7-10521, W3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9021 (ABE-Nr. 52365*0) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52364
Nr. : RA-000991-A0-327
Anlage-Nr. : 34a
Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp : GT7-10521
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
164 e1*2001/116*0315*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9.0x21,ET40 10.5x21,ET45
140 bis 285 Mercedes ML-Klasse 265/40R21 265/40R21 A01) bis A10)
K04)
275/35R21 275/35R21 A01) bis A10)
K04)
275/40R21 275/40R21 A01) bis A10)
K04) G5K)
Die Verwendung des Rades GT7-10521, W3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9021 (ABE-Nr. 52365*0) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
166 AMG e1*2007/46*0826*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9.0x21,ET40 10.5x21,ET45
386 bis 410 Mercedes ML63 AMG 265/40R21 265/40R21 A02) bis A10)
275/40R21 275/40R21 A01) bis A10)
K02)K109)
Die Verwendung des Rades GT7-10521, W3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9021 (ABE-Nr. 52365*0) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
251 e1*2001/116*0341*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9.0x21,ET40 10.5x21,ET45
140 bis 285 Mercedes R-Klasse 265/35R21 265/35R21 A01) bis A10)
A94)K02)T101)
275/35R21 275/35R21 A01) bis A10)
A94)K02)
Die Verwendung des Rades GT7-10521, W3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9021 (ABE-Nr. 52365*0) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000991-A0-327-34a~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52364
Nr. : RA-000991-A0-327
Anlage-Nr. : 34a
Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp : GT7-10521
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
251 e1*2001/116*0341*..
251 AMG e1*2001/116*0404*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9.0x21,ET40 10.5x21,ET45
375 Mercedes R63 AMG 265/35R21 265/35R21 A01) bis A10)
A94)K02)
275/35R21 275/35R21 A01) bis A10)
A94)K02)
Die Verwendung des Rades GT7-10521, W3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9021 (ABE-Nr. 52365*0) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9.0x21,ET40 10.5x21,ET45
110 bis 250 Mercedes E-Klasse 245/30R21 295/25R21 A01) bis A10)
(S213, Kombi) K02)K133)K26)T96) B103)V00)
255/30R21 295/25R21 A01) bis A10)
K02)K133)K26)T96) B103)V00)
Die Verwendung des Rades GT7-10521, W3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9021 (ABE-Nr. 52365*0) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
RA-000991-A0-327-34a~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52364
Nr. : RA-000991-A0-327
Anlage-Nr. : 34a
Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp : GT7-10521
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B100) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
- Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 330 x32 mm.
B103) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
4-Kolben-Festsattel (Mercedes Benz) mit belüfteter Bremsscheibe Ø360x36mm
E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen.
RA-000991-A0-327-34a~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52364
Nr. : RA-000991-A0-327
Anlage-Nr. : 34a
Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp : GT7-10521
E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)
E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213:
nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G5K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/45R20 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GEF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/45R20,
275/45R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K108) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
Kunstoffinnenkotlügel ist auszuschneiden oder um 10 mm einzuformen,
- die dahinter befindliche Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 10 mm zu kürzen
RA-000991-A0-327-34a~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52364
Nr. : RA-000991-A0-327
Anlage-Nr. : 34a
Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp : GT7-10521
K109) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist an der rechten
Fahrzeugseite die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügel um 10 mm einzuformen bzw
auszuschneiden (siehe Skizze – umrandeter Bereich).
K131) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die
Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich der umgelegten Radhauskante auf
eine Restdicke von 5mm zu kürzen.
K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur
Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben,
- die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante
umzulegen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
RA-000991-A0-327-34a~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52364
Nr. : RA-000991-A0-327
Anlage-Nr. : 34a
Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp : GT7-10521
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 34a mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ GT7-10521 des Auftraggebers Gewe Reifengroßhandel GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 24.01.2019
RA-000991-A0-327-34a~DB-5-112-66_5-ET45.docx