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							                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 1 von 14

                             Fahrzeughersteller                      : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 9 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 50
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                                                och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                                                 Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
                             WS5X                WS5X                    ohne                        66,6                   800     2460     01/19
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
                             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
§ 22 52291, Erweiterung 01




                                                                       für Typ : 212; (Baureihe W212)
                             Zubehör                                 : B450L27517R14


                             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                                       für Typ : 212; (Baureihe W213)
                             Zubehör                                 : B450L27517R14


                             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                                       für Typ : R1ES; 212K; 212
                             Zubehör                                 : B450L27517R14


                             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                                       für Typ : 204; 204 K
                             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


                             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                                       für Typ : R1ES; R1EC; (Baureihe W213)
                             Zubehör                                 : B450L27517R14


                             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                                       für Typ : 164; 251
                             Zubehör                                 : B450L27517R14


                             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für
                                                                       Typ : 163
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                  Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm für Typ : R1ES; 204; 204 K; 212; 212K
                                                                       130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
                                                                       150 Nm für Typ : 163; 164; 212; 251
                                                                       150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : R1EC; R1ES
                             Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                             204          e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 245/40R18 97            57F; 575; 67O           Nur Baureihe 205;
                             204 K        e1*2001/116*0457*..          255/35R18 94Y           11A; 248; 57F; 6B2      neue C-Klasse; Cabrio;
                                                                       255/40R18 95Y           11A; 248; 57F; 6B3      Kombilimousine; Coupe;
                                                                       265/35R18 97            11A; 248; 57F; 6B4      Limousine;
                                                                       265/40R18 97            YAR; 11A; 248; 57F      Allradantrieb;
                                                                       275/35R18 95Y           11A; 248; 27I; 57F; 688 Heckantrieb; nicht
                                                                                                                       Hybrid;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 576; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                       76B; 76O; 840
                             204            e1*2001/116*0431*..   120 - 225 245/35R18          11A; 24M; 51G; 57F;     Nur Baureihe 204; Nur
§ 22 52291, Erweiterung 01




                                                                                               575                     4-MATIC; Limousine;
                                                                           255/35R18 94        11A; 24M; 57F; 575      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                       725; 729; 73C; 74D;
                                                                                                                       76B; 840
                             204            e1*2001/116*0431*..   115 - 225 245/35R18 92       11A; 27I; 57F; 575      bis
                                                                            255/35R18 94       11A; 27I; 57F; 68B      e1*2001/116*0431*36;
                                                                                                                       Coupe; Heckantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                       725; 729; 73C; 74D;
                                                                                                                       76B; 840
                             204            e1*2001/116*0431*..   150 - 155 245/40R18 97Y      57F; 575                Nur Baureihe 205;
                             204 K          e1*2001/116*0457*..             255/35R18 94Y      11A; 248; 5HI; 57F      neue C-Klasse;
                                                                            255/40R18 99       11A; 248; 57F           Kombilimousine;
                                                                            265/35R18 97Y      11A; 248; 57F           Limousine;
                                                                            265/40R18 97Y      11A; 248; 57F           Heckantrieb; nur
                                                                            275/35R18 95Y      11A; 248; 27I; 57F      Hybrid;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 576; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                       76B; 76O; 840
                             204            e1*2001/116*0431*..   270 - 287 245/40R18 93Y      57F; 67O                Nur Baureihe 205;
                                                                            255/40R18 95       11A; 248; 57F; 68W      neue C-Klasse; nur
                                                                            265/35R18 93Y      11A; 248; 57F; 689      Fzg.-Breite 1839mm;
                                                                            265/40R18 97       YAR; 11A; 248; 57F      Allradantrieb; nicht
                                                                            275/35R18 95       11A; 248; 27I; 57F; 688 Hybrid;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                       725; 73C; 74D; 76B;
                                                                                                                       76O; 840
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 3 von 14
                             Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             204          e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 245/35R18 92Y 11A; 24M; 57F; 68T               Nur Baureihe 204;
                                                                       255/35R18 94  11A; 24M; 57F; 68B               Limousine;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      725; 73C; 74D; 76B;
                                                                                                                      840
                             204 K          e1*2001/116*0457*..   88 - 200 245/35R18 92      11A; 22I; 22M; 24M;      bis
                                                                                             57F; 68T                 e1*2001/116*0457*24;
                                                                           255/35R18 94      11A; 22I; 22M; 24M;      Kombi; Heckantrieb;
                                                                                             57F; 68B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      725; 73C; 74D; 76B;
                                                                                                                      840
                             204 K          e1*2001/116*0457*..   150 - 170 245/35R18        11A; 22I; 22M; 24M;      Nur 4-MATIC; bis
                                                                                             51G; 57F; 575            e1*2001/116*0457*24;
                                                                           255/35R18 94      11A; 22I; 22M; 24M;      Kombi;
                                                                                             57F; 575                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      725; 729; 73C; 74D;
§ 22 52291, Erweiterung 01




                                                                                                                      76B; 840

                             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 275/40R18 99          GA9; 57F                 Coupé; Cabrio;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      725; 73C; 74A; 76B;
                                                                                                                      76O
                             R1ES           e1*2007/46*1560*..    110 - 270 275/40R18 103 GA9; 57F                    Baureihe W213; nicht
                                                                            275/40R18 99Y GA9; 5JK; 57F               All Terrain; nicht
                                                                                                                      E300de; Allradantrieb;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      725; 73C; 74A; 76B;
                                                                                                                      76O
                             R1ES           e1*2007/46*1560*..    143      275/40R18 103 GA9; 57F                     Baureihe W213;
                                                                                                                      E300de;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      725; 73C; 74A; 75I;
                                                                                                                      76B; 76O
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 4 von 14
                             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             212          e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 275/40R18 99         GA9; 57F                 Baureihe W213; nicht
                                                                                                                      E300e/E350e; nicht
                                                                                                                      E300de; Allradantrieb;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      725; 73C; 74A; 76B;
                                                                                                                      76O; 840
                             212            e1*2001/116*0501*..   125 - 245 245/40R18 97                              Baureihe W212; nicht
                                                                                                                      AMG-Paket;
                                                                                                                      Stufenheck;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                      74A; 76B; 840
                             212            e1*2001/116*0501*..   100 - 245 245/40R18 97                              Baureihe W212; nicht
                                                                            265/35R18 97     57F; 575; 689            AMG-Paket;
                                                                                                                      Stufenheck;
                                                                                                                      Heckantrieb;
§ 22 52291, Erweiterung 01




                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      76B; 840
                             212            e1*2001/116*0501*..   143      275/40R18 99      57F; 58P                 Baureihe W213;
                                                                                                                      E300de;
                                                                                                                      nur Limousine
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      725; 73C; 74A; 75I;
                                                                                                                      76B
                             212            e1*2001/116*0501*..   143      275/40R18 99      GA9; 57F                 Baureihe W213;
                                                                                                                      E300de;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      725; 73C; 74A; 75I;
                                                                                                                      76B; 76O

                             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE (212) KOMBI
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             212K         e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 265/35R18 97Y 57F; 575; 689                    Kombi; Heckantrieb;
                                                                       275/35R18 99  57F; 67B; 688                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      76B; 840
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 5 von 14
                             Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES R-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             251          e1*2001/116*0341*.. 140 - 225 235/60R18            11A; 24J; 24M; 51J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        103W                 56G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                        255/55R18 105        11A; 24D; 24J            725; 73C; 74A; 75I;
                                                                        285/50R18 109        11A; 24C; 24D            76O

                             Verkaufsbezeichnung:     M-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             163          e1*96/79*0083*..  110 - 215 285/50R18 109 11A; 24K                          10B; 11G; 11H; 12K;
                                                            255       285/50R18     10N; 11A; 24K; 51G                51A; 71K; 721; 725;
                                                                                                                      729; 73C; 74D; 75I
                             164            e1*2001/116*0315*..   140 - 225 255/55R18 105 11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            285/50R18 109 11A; 24C; 24D               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      725; 73C; 74A; 75I;
                                                                                                                      DEL

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
§ 22 52291, Erweiterung 01




                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
                                  Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                                  Reifenfabrikate verwendet werden.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 6 von 14
                                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                    des Reifens) herzustellen.
                             22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
§ 22 52291, Erweiterung 01




                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
                                  durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
                                  Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                                  Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                                  oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                                   bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                   beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                             56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                                  erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§ 22 52291, Erweiterung 01




                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                             576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                  An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                  (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
                                  Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
                                  den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                             58P) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                        245/45R18
                                                 Hinterachse:                        275/40R18
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                                  10% nach ETRTO zulässig.
                             5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1550kg.
                             67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 8 von 14
                                                 Vorderachse:                          235/40R18
                                                 Hinterachse:                          275/35R18
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          225/45R18
                                                 Hinterachse:                          245/40R18
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 52291, Erweiterung 01




                             688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          245/40R18
                                                 Hinterachse:                          275/35R18
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          235/40R18
                                                 Hinterachse:                          265/35R18
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                        225/40R18
                                                 Hinterachse:                        255/35R18
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 9 von 14
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          225/40R18
                                                 Hinterachse:                          245/35R18
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             68W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          225/45R18
                                                 Hinterachse:                          255/40R18
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
§ 22 52291, Erweiterung 01




                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             6B2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          235/40R18
                                                 Hinterachse:                          255/35R18
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             6B3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          235/45R18
                                                 Hinterachse:                          255/40R18
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             6B4) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                Vorderachse:                           245/40R18
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 10 von 14
                                                  Hinterachse:                          265/35R18
                                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                    An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                    (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                    eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
§ 22 52291, Erweiterung 01




                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                             76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
                             76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             840) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm
                                  an der Hinterachse nicht zulässig.
                             DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
                                  390mm an der Vorderachse nicht zulässig.
                             GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Reifengröße:
                                  Vorderachse: 245/45R18
                                  Hinterachse: 275/40R18
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                             YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                                                 Vorderachse:                          235/45R18
                                                 Hinterachse:                          265/40R18
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 52291, Erweiterung 01
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    204
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
                                    Handelsbez.:    C-KLASSE

                                    Variante(n):    ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 350                   VA
                                          26P                      x = 240             y = 285                   VA
                                          27B                      x = 300             y = 350                   HA
                                          27I                      x = 250             y = 300                   HA
§ 22 52291, Erweiterung 01




                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 300       y = 350            30                 VA
                                          26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
                                          27F                   x = 300       y = 350            30                 HA
                                          27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 13 von 14

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    204 K
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0457*..
                                    Handelsbez.:    C-KLASSE

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 350                   VA
                                          26P                      x = 240             y = 285                   VA
                                          27B                      x = 300             y = 350                   HA
                                          27I                      x = 250             y = 300                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 52291, Erweiterung 01




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 300       y = 350            30                 VA
                                          26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
                                          27F                   x = 300       y = 350            30                 HA
                                          27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 14 von 14

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    204
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
                                    Handelsbez.:    C-KLASSE

                                    Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 245             y = 350                   VA
                                          26P                      x = 195             y = 300                   VA
                                          27B                      x = 340             y = 260                   HA
                                          27I                      x = 290             y = 210                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 52291, Erweiterung 01




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 245       y = 350             8                 VA
                                          26J                   x = 245       y = 350            17                 VA
                                          27H                   x = 340       y = 260             8                 HA
                                          27F                   x = 340       y = 260            28                 HA
						
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