Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52372 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000997-A0-104
Anlage-Nr. : 6b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 66R0855
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 66R0855
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 66R0855.07
Radgröße: 8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 30 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: 925 kg
bei Reifenabrollumfang: 2336 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler
RA-000997-A0-104-06b~DB-5-112-66_5-ET30_66R0855
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52372 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000997-A0-104
Anlage-Nr. : 6b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 66R0855
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
203, 203K, 203CL Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50742 120 Nm
Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
172, 204, 204K, 204X, 204X Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50706 130 Nm
AMG, 207, 211, 211G, 218, 230, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
230 AMG, 231, 245G
164, 166, 216, 216 AMG, 215, Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50706 150 Nm
219, 220, 221, 221 AMG, R1EC, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
R1ECLS, R1ES
212, 212G W212: ZP50706 130 Nm
Radschraube, Kugel Ø 26 mm,
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
W213: ZP50706 150 Nm
Radschraube, Kugel Ø 26 mm,
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
203 e1*98/14*0139*..
203K e1*98/14*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 200 Mercedes C-Klasse 225/30R20 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, W203 A01)G01)K56)M00)T85) E67)
ab e1*98/14*0139*14, S203
ab e1*98/14*0158*11,
außer AMG-Modelle)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
203 e1*98/14*0139*..
203K e1*98/14*0158*..
203CL e1*98/14*0159*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 bis 270 Mercedes C-Klasse AMG 225/30R20 A02) bis A10)
(W203 ab A01)G01)K56)M00)T85) E67)
e1*98/14*0139*14, S203 ab
e1*98/14*0139*15)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
203CL e1*98/14*0159*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 200 Mercedes C-Klasse Coupe, 225/30R20 A02) bis A10)
CLC A01)G01)K56)M00)T85) E67)
(ab e1*98/14*0159*11)
RA-000997-A0-104-06b~DB-5-112-66_5-ET30_66R0855
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Nr. : RA-000997-A0-104
Anlage-Nr. : 6b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 66R0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/30R20 A02) bis A10)
(Coupe C205, Cabrio A205) A01)K01)K132)M00)N235)T85) E110a)
225/30R20 M+S
A01)K01)K132)M00)T85)
225/35R20
A01)GCX)K01)K122)K132)N235)
225/35R20 M+S
A01)GCX)K01)K122)K132)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R20 A02) bis A10)
(Limousine, W205) A01)GB9)K01)K04)K122)N235)T90) E103)
225/35R20 M+S
A01)GB9)K01)K04)K122)T90)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R20 A02) bis A10)
(Kombi, S205) A01)GCX)K01)K04)K122)N235)T90) E103)
225/35R20 M+S
A01)GCX)K01)K04)K122)T90)
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Nr. : RA-000997-A0-104
Anlage-Nr. : 6b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 66R0855
Typ: 215
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0113*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
220 bis 326 Mercedes CL-Klasse, 245/35R20 A01) bis A10)
Mercedes CL 63 AMG K51)K52)K53)
368 Mercedes CL-Klasse, 245/35R20 M+S A01) bis A10)
Mercedes CL 55 AMG 600 K28)K51)K52)K53)
245/35R20
E55)
e1*98/14*0113*10 1230/1325(1355) 5/112/66,5
Typ: 216
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
285 bis 320 Mercedes CL-Klasse 255/35R20 A01) bis A10)
K03)K11)
380 bis 450 Mercedes CL-Klasse, 255/35R20 M+S A01) bis A10)
Mercedes CL63 AMG, K03)K11)
Mercedes CL65 AMG
e1*2001/116*0372*07 1330/1390(0) 5/112/66.5
Typ: 216 AMG
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0426*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 463 Mercedes CL63 AMG, 255/35R20 M+S A01) bis A10)
Mercedes CL65 AMG K03)K11)
e1*2001/116*0426*03 1310/1390(0) 5/112/66.5
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
218 e1*2007/46*0485*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 245 Mercedes CLS 245/30R20 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi; A94)T90)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen 245/45R17) 255/30R20
A94)T92)
RA-000997-A0-104-06b~DB-5-112-66_5-ET30_66R0855
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Nr. : RA-000997-A0-104
Anlage-Nr. : 6b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 66R0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
218 e1*2007/46*0485*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 300 Mercedes CLS 255/30R20 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi; A94)T92)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen 255/40R18)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
219 e1*2001/116*0295*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 285 Mercedes CLS 245/30R20 A02) bis A10)
A94)T90)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ECLS e1*2007/46*1818*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
180 bis 270 Mercedes CLS 245/35R20 M+S A02) bis A10)
A94)
255/35R20 M+S
A94)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 285 Mercedes E-Klasse 235/30R20 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A01)GCB)K01)K04)K13)K15)K22)N245)T8
Ausführungen mit kleinsten 8)
Serienreifen in 16Zoll oder
17Zoll)
RA-000997-A0-104-06b~DB-5-112-66_5-ET30_66R0855
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52372 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000997-A0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 6 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 66R0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 220 Mercedes E-Klasse 225/35R20 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; T90)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen ab 225/..) 235/35R20
245/30R20
T90)
245/35R20
255/30R20
A01)K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/30R20 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; N255)T90)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen ab 245/..) 245/35R20
N255)
255/30R20
A01)K03)N265)T92)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
211G e1*2001/116*0274*..
211 e1*98/14*0183*.., E1*2001/116*0183*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/30R20 A02) bis A10)
(Limousine) A01)K01)K11)T90)
RA-000997-A0-104-06b~DB-5-112-66_5-ET30_66R0855
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52372 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000997-A0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 7 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 66R0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
212G e1*2007/46*0484*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 245/30R20 A02) bis A10)
(W212, Limousine, A01)K01)K02)K27)K67)K97)T90) E111)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 16Zoll)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 300 Mercedes E-Klasse 245/30R20 A02) bis A10)
(W212, Limousine, A01)K01)K02)K27)K67)K97)T90) E111)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 17Zoll oder
18Zoll)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 235/35R20 A02) bis A10)
(W213, Limousine) A01)K01)N245)T92) E111a)EF0)
245/35R20
A01)K01)K04)N255)T95)
255/30R20
A01)K01)K04)N265)T92)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R20 255/30R20 A01) bis A10)
K01)N235)T90) K04)N265)T92) E111a)EF0)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/35R20 A02) bis A10)
(S213, Kombi) A01)K01)K04)N255)T95) EF0)
RA-000997-A0-104-06b~DB-5-112-66_5-ET30_66R0855
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52372 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000997-A0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 8 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 66R0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
143 bis 190 Mercedes E-Klasse All- 245/35R20 A02) bis A10)
Terrain A01)K01)K133)K134)T95)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155 Mercedes GLA 235/35R20 A02) bis A10)
A01)K01)K118)K119)K120)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 190 Mercedes GLC 235/45R20 A02) bis A10)
(X253) A94)
245/45R20
A94)
255/45R20
265/45R20
A01)K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 190 Mercedes GLC Coupe 235/45R20 A02) bis A10)
(C253, ohne
Radhausverbreiterungen an 245/45R20
Achse 2)
255/45R20
265/45R20
RA-000997-A0-104-06b~DB-5-112-66_5-ET30_66R0855
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52372 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000997-A0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 9 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 66R0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 190 Mercedes GLC Coupe 235/45R20 A02) bis A10)
(C253, mit
Radhausverbreiterungen an 245/45R20
Achse 2)
255/45R20
265/45R20
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 Mercedes GLC 43 AMG, 235/45R20 M+S A02) bis A10)
GLC 43 AMG Coupe
(X253, C253) 245/45R20 M+S
255/40R20 M+S
255/45R20 M+S
265/45R20 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
204X AMG e1*2007/46*1884*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
350 bis 375 Mercedes GLC 63 AMG, 235/45R20 M+S A02) bis A10)
GLC 63S AMG A94)
(X253, C253)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
190 bis 335 Mercedes GL- Klasse, GLS 265/50R20 A02) bis A10)
(Ausführungen ohne A01)ER1)K01)K02)N275) EF0)
serienmäßige
Radhausverbreiterung) 275/45R20
A01)ER2)K01)K02)
RA-000997-A0-104-06b~DB-5-112-66_5-ET30_66R0855
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52372 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000997-A0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 10 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 66R0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
190 bis 335 Mercedes GL- Klasse, GLS 265/50R20 A02) bis A10)
(Ausführungen mit A01)ER1)K01)K04)N275) EF0)
serienmäßiger
Radhausverbreiterung und 275/45R20
Serienreifen 295/40R21) A01)ER2)K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
164 e1*2001/116*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 285 Mercedes ML-Klasse 245/45R20 A02) bis A10)
A01)K01)K04)N255)
255/45R20
A01)K01)K04)
265/45R20
A01)K01)K04)
Typ: 220
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0099*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
145 bis 326 Mercedes S-Klasse, 245/35R20 A01) bis A10)E51)
Mercedes S55 AMG, K04)K45)K51)
Mercedes S63 AMG 255/35R20
368 Mercedes S 55 AMG, 245/35R20 M+S A01) bis A10)E51)
Mercedes S 600 K04)K45)K51)
245/35R20
E55)
255/35R20 M+S
255/35R20
E55)
e1*97/27*0099*15E 1255/1325(1360) 5/112/66,5
RA-000997-A0-104-06b~DB-5-112-66_5-ET30_66R0855
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52372 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000997-A0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 11 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 66R0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 380 Mercedes S-Klasse, 245/35R20 A02) bis A10)
Heckantrieb A01)K01)N255)T95) E97a)
(W221)
255/35R20
A01)K01)N265)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/35R20 255/35R20 A02) bis A10)
N245)T92) N265) E97a)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 320 Mercedes S-Klasse, 4- 245/35R20 A02) bis A10)
MATIC A01)K01)N255)T95) E97a)
(W221)
255/35R20
A01)K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung:
221 AMG e1*2001/116*0396*..
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
380 bis 450 Mercedes S-Klasse, 255/35R20 M+S A01) bis A10)
Mercedes S63 AMG, E97)K01)K04)
Mercedes S65 AMG
386 bis 463 Mercedes S63 AMG, 255/35R20 M+S A01) bis A10)
Mercedes S65 AMG E97)K01)K04)
e1*2001/116*0396*07 1375/1375(0) 5/112/66.5
RA-000997-A0-104-06b~DB-5-112-66_5-ET30_66R0855
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52372 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000997-A0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 12 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 66R0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 390 Mercedes S-Klasse 245/40R20 A02) bis A10)
(W222, ab Modell 2014) N255) E98b)
245/40R20 M+S
255/35R20
N265)T97)
255/35R20 M+S
T97)
255/40R20
GAP)N265)
255/40R20 M+S
GAP)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
221 AMG e1*2001/116*0396*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
430 bis 463 Mercedes S63 AMG, S65 255/40R20 M+S A02) bis A10)
AMG E98b)
(W222)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 345 Mercedes S-Klasse Coupe, 245/40R20 A02) bis A10)
Cabrio
(C217, A217) 255/35R20
A94a)
255/40R20
A01)G01)
RA-000997-A0-104-06b~DB-5-112-66_5-ET30_66R0855
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52372 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000997-A0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 13 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 66R0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
221 AMG e1*2001/116*0396*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
430 bis 463 Mercedes S63 AMG 255/40R20 M+S A02) bis A10)
Coupe, S65 AMG Coupe, A01)K03)
S63 AMG Cabrio
(C217, A217)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
230 e1*98/14*0169*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 bis 380 Mercedes SL 235/30R20 M+S A02) bis A10)
(Baureihe R230) A01)K01)T88) E114)EF0)
245/30R20 M+S
A01)K01)
255/30R20
A01)K01)N265)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
230 AMG e1*2001/116*0248*..
230 e1*98/14*0169*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
368 bis 450 Mercedes SL63 AMG, 255/30R20 M+S A02) bis A10)
SL65 AMG A01)K01) E114)EF0)
(Baureihe R230)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
231 e1*2007/46*0803*..
230 e1*98/14*0169*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 335 Mercedes SL 255/30R20 A02) bis A10)
(Baureihe R231) A94a)N265) E114a)E115)
RA-000997-A0-104-06b~DB-5-112-66_5-ET30_66R0855
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52372 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000997-A0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 14 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 66R0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 180 Mercedes SLC 225/30R20 A02) bis A10)
A01)G01)K97)M00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 225 Mercedes SLK 225/30R20 A02) bis A10)
A01)G01)K97)M00)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
RA-000997-A0-104-06b~DB-5-112-66_5-ET30_66R0855
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52372 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000997-A0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 15 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 66R0855
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E51) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
- Sonderschutzfahrzeuge (Fahrzeuge mit zulässige Achslasten von mehr als 1400 kg
an Achse 2)
E55) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen(z.B. E55 AMG), die serienmäßig nur mit
(Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 265/.. an der Hinterachse ausgerüstet sind oder
nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E67) Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge ab Modelljahr 2004 (u.a. erkennbar an Rund –
Instrumenten für Tacho und Drehzahl).
E97) Bei Fahrzeugen mit der EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0335*19 (Nachtragsstand
19) nur zulässig an Varianten, die mit „I“ beginnen (Feld D.2 in der
Zulassungsbescheinigung Teil 1). Varianten, die mit „P“ beginnen, sind nicht zulässig.
E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.
E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.
RA-000997-A0-104-06b~DB-5-112-66_5-ET30_66R0855
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52372 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000997-A0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 16 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 66R0855
E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil
1):
- Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
- Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25
E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
- Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37
E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur
Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213:
nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E114) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R230 (nur Varianten,
die mit "S" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).
E114a) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R231 (nur
Varianten, die mit "N" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).
E115) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Rad-
/Reifenkombination 255/35R19 auf 9x19 ET27 (VA) und 285/30R20 auf 10x20 ET48 (HA)
ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1830 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1850 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
RA-000997-A0-104-06b~DB-5-112-66_5-ET30_66R0855
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52372 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000997-A0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 17 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 66R0855
GAP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/45R18 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GB9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
225/45R18, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
GCB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/35R19,
235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
GCX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000997-A0-104-06b~DB-5-112-66_5-ET30_66R0855
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52372 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000997-A0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 18 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 66R0855
K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K45) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2 bei Reifen bis Flankenbreiten von 275 mm:
- Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang
zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
- Die hinteren Stoßfänger sind im oberen Bereich um ca. 5 mm nach außen
auszustellen. Dies kann nach Lösen der oberen Stoßfängerbefestigung erfolgen.
- Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm
zu kürzen.
- Die ins Radhaus ragenden Kanten des Stoßfängers sind auf eine Restbreite von ca. 2
mm zu kürzen.
- Zusätzliche Maßnahmen bei Reifen bis Flankenbreiten von 280 mm:
- Die Radhauskanten sind auch im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis
zur Radmitte komplett umzulegen.
- Die umgelegten Radhauskanten sind im Bereich ab oberhalb der Radmitte nach
hinten um ca. 5 mm aufzuweiten und die gekürzte Befestigungslasche um ca. 5 mm
nach außen zu drücken.
K51) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel (hinter den Scheinwerfern) im Bereich der
Reifenschultern (bei Lenkeinschlag) warm einzuformen (Kontrollmöglichkeit
ausreichender Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt).
K52) An Achse 1 ist die Kunststoffradhauskante im Bereich von oberhalb des vorderen
Stoßfängers bis auf Höhe der seitlichen Schutzleiste auf eine Restbreite von ca. 2 mm
abzuschleifen.
K53) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2 :
- die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang
zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen,
- die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm
zu kürzen,
- die ins Radhaus ragenden Kanten des Stoßfängers sind auf eine Restbreite von ca. 2
mm zu kürzen.
RA-000997-A0-104-06b~DB-5-112-66_5-ET30_66R0855
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52372 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000997-A0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 19 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 66R0855
K56) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
- die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang
zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen,
- die umgelegte Radhauskante ist im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfängers
auszustellen,
- die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm
zu kürzen,
- die Befestigungsschrauben sind nach hinten zu versetzen.
K67) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
- Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum
Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
- Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.
K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten
umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen.
K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die
Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der
Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10
mm aufzuweiten,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte
eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.
K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die
Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der
Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
kürzen oder nach hinten/oben zu biegen,
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.
K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte
innen um 5 mm zu kürzen.
RA-000997-A0-104-06b~DB-5-112-66_5-ET30_66R0855
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52372 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000997-A0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 20 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 66R0855
K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur
Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben,
- die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante
umzulegen.
K134) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte
umzulegen,
- die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante ist entsprechend der umgelegten
Radhauskante zu kürzen,
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte eng
an das Radhaus zu verkleben oder auszuschneiden.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000997-A0-104-06b~DB-5-112-66_5-ET30_66R0855
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52372 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000997-A0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 21 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 66R0855
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 6b mit den Blättern 1 bis 21 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 66R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 19.03.2019
RA-000997-A0-104-06b~DB-5-112-66_5-ET30_66R0855