Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48148 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55069210 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ RD 858
Hersteller                       ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                     ATS Leichtmetallräder GmbH
                                 Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                 D-67098 Bad Dürkheim
                                 QM-Nr.: 49 02 0131806/1

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
Modell                           Radial
Typ                              RD 858
Radgröße                         8,5Jx18H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                 (mm)
50.M1        RD 858.50.M1 / ohne Ring            5/112/66,6         50        1000    2450

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                       48148
Herstellerzeichen                ATS
Radtyp und Ausführung            RD 858 ( s.o.)
Radgröße                         8,5Jx18H2
Einpresstiefe                    ET ( s.o.)
Herkunftsmerkmal                 Made in Germany
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der                    Bund              Anzugsmoment   Schaftlänge   Artikel-Nr.
        Befestigungsmittel                           (Nm)           (mm)
S01     Schraube M14x1,5           Kugel d=28mm      160            45            Multipack: 54C
S02     Serienschraube M14x1,5     Kugel d=28mm      150            45

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48148 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55069210 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ RD 858
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                      Seite 2 von 6


Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
GL-Klasse             155,165        265/60R18    A30 200                              A19 A99 B03
164G                  155,165        275/60R18    A12 200                              X77 S02
e1*2001/116*0340*..   155,165        285/55R18    A12 200
GL-Klasse             190,245        265/60R18    A10                                  A19 A56 A99
166                   190,245        275/60R18    A12                                  KOV ML8
e1*2007/46*           190,245        285/55R18    A01 A12 K2b                          S02
0598*05-17
(FIN: WDC1668...)
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
GLE-Klasse            150-190        235/60R18    A10 R37                              A19 A56 A99
166                   150-190        245/60R18    A12 R37                              B03 ML8 NBF
e1*2007/46*           150-245        255/55R18    A12                                  S02
0598*16-...           150-245        285/50R18    A01 A12 K1a K1b K2c
(FIN: WDC1660...)
GLS-Klasse            190,245        265/60R18    A10                                  A19 A56 A99
166                   190,245        275/60R18    A12                                  KOV ML8
e1*2007/46*           190,245        285/55R18    A01 A12 K2b                          X93
0598*18-..                                                                             S02
(FIN: WDC1668...)
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
M-Klasse              110-160        255/55R18                                         A12 A19 A99
163                   110-160        285/50R18    A01 K2b KOV                          B01 B03 V18
e1*96/79*0083*..      110-160        285/50R18    KMV                                  S01
                      110-160        255/55R18    M+S
M-Klasse              140-200        235/60R18    A10 R37                              A19 A99 F38
164                   140-225        255/55R18    A12                                  V18 S02
e1*2001/116*0315*..   140-225        285/50R18    A01 A12 K1c K2b
- mit Luftfederung
M-Klasse              140-200        235/60R18    A10 R37                              A19 A99 F39
164                   140-225        255/55R18    A01 A12 K1a K1b                      V18 S02
e1*2001/116*0315*..   140-225        285/50R18    A01 A12 K1c K2b
- ohne Luftfederung
M-Klasse              150-190        235/60R18    A10 A84 R37                          A19 A56 A99
166                   150-190        245/60R18    A12 R37                              B03 ML8 NBF
e1*2007/46*           150-245        255/55R18    A12                                  S02
0598*00-15            150-245        285/50R18    A01 A12 K1a K1b K2c
R-Klasse              140-225        235/55R18    A10 R37 T00 T04                      A19 A99 V18
251                   140-225        235/60R18    A10 R37                              S02
e1*2001/116*0341*..   140-225        255/50R18    A01 A12 K1c K2b R37
                      140-225        255/55R18    A01 A12 K1c K2b
                      140-225        285/50R18    A01 A12 K1c K2c

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau
der Räder funktionsfähig bleiben.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48148 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55069210 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ RD 858
Hersteller                        ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                               Seite 3 von 6

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so
sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-          Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit          Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                         V       W       Y
210 km/h                 100% 100% 100%
220 km/h                 97%     100% 100%
230 km/h                 94%     100% 100%
240 km/h                 91%     100% 100%
250 km/h                 -       95%     100%
260 km/h                 -       90%     100%
270 km/h                 -       85%     100%
280 km/h                 -       -       95%
290 km/h                 -       -       90%
300 km/h                 -       -       85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen
ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

200     Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
zul. Achslast von 2000 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48148 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55069210 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ RD 858
Hersteller                       ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                             Seite 4 von 6

A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A30     Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A84    Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von Winterreifen
(M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von
2 mm zum Bremssattel zu achten.

B01     Die Räder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolben-Festsattelbremse an Achse 1.

B03    Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

F38     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39     Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04
fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48148 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55069210 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ RD 858
Hersteller                       ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                            Seite 5 von 6

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV     Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

M+S      Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

ML8    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von max. 350
mm an Achse 1.

NBF      Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

R37    Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

T00     Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T04     Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

V18     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1    205/40R18       225/35R18
Nr. 2    205/45R18       225/40R18
Nr. 3    215/40R18       245/35R18, 255/35R18
Nr. 4    215/45R18       235/40R18, 245/40R18
Nr. 5    225/40R18       245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 6    225/45R18       245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 7    225/50R18       245/45R18, 255/45R18
Nr. 8    235/40R18       255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 9    235/45R18       255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
Nr. 10   235/50R18       255/45R18, 285/40R18
Nr. 11   235/60R18       255/55R18, 285/50R18
Nr. 12   245/35R18       255/35R18
Nr. 13   245/40R18       255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 14   245/45R18       265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 15   245/50R18       275/45R18
Nr. 16   255/40R18       285/35R18, 295/35R18
Nr. 17   255/45R18       275/40R18, 285/40R18
Nr. 18   255/55R18       285/50R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48148 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55069210 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ RD 858
Hersteller                       ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                            Seite 6 von 6

X77      Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.

X93    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm an
Achse 1.


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 15. Februar 2019 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2010.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim
für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 15. Februar 2019




Blauth                                                                    00312998.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen