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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                             National Type Approval

                   ausgestellt von:

                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                            Sonderräder für Pkw 8 J x 20 H2

                   issued by:

                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                   of the following approval object
§ 22 52449




                                      special wheels for passenger cars 8 J x 20 H2


             Genehmigungsnummer: 52449                        Erweiterung: --
             Approval number:                                 Extension:

             1.    Genehmigungsinhaber:
                   Holder of the approval:
                   MAK S.p.A.
                   IT-25013 Carpenedolo (BS)

             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                   If applicable, name and address of representative:
                   Entfällt
                   Not applicable

             3.    Typbezeichnung:
                   Type:
                   KN8020
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                         2

             Genehmigungsnummer: 52449                         Erweiterung: --
             Approval number:                                  Extension:

             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                   Identification markings:
                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                   Felgengröße
                   Size of the wheel

                   Typ und die Ausführung
                   Type and version

                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                   Date of manufacture (month and year)

                   Genehmigungszeichen
                   Approval identification
§ 22 52449




                   Einpresstiefe
                   Inset/outset



             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                   Position of the identification markings:
                   An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                   On the inside/outside of the wheel

             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                   Responsible Technical Service:
                   TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
                   AT-1230 Wien

             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Date of test report issued by the Technical Service:
                   25.07.2019

             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Number of test report issued by that Technical Service:
                   366-0210-19-WIRD
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                        3

             Genehmigungsnummer: 52449                        Erweiterung: --
             Approval number:                                 Extension:

             9.    Verwendungsbereich:
                   Range of application:
                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                   gemäß:
                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                   restricted to the application listed:

                   Anlage/n zum Prüfbericht
                   Annex/es of the test report
                   1-3

                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                   conditions.

             10.   Bemerkungen:
§ 22 52449




                   Remarks:
                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                    The indications given in the above mentioned test report including its
                    annexes shall apply.

                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                    essential systems - are met.

             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                   Siehe Prüfbericht
                   See test report

             12.   Die Genehmigung wird erteilt
                   Approval is granted
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                       4

             Genehmigungsnummer: 52449                       Erweiterung: --
             Approval number:                                Extension:

             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                   Entfällt
                   Not applicable

             14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                   Place:

             15.   Datum:        20.08.2019
                   Date:

             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                   Signature:
§ 22 52449




             17.   Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                   Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                   erhältlich ist.
                   Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                   competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.

                   Anlagen:
                   Enclosures:
                   Gemäß Inhaltsverzeichnis
                   According to index
             Gutachten 366-0210-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52449
             ANLAGE: 3                                                            Radtyp: KN8020
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 25.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                        Seite: 1 von 8


                             Fahrzeughersteller                          : DAIMLER, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ



             Raddaten:
             Radgröße nach Norm             : 8 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 48
             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                                   och     werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                           Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.     Fertig
                           Rad                              Zentrierring                                    (kg)     (mm)     datum
             511248666/WS3 KN8020/WS3X                      ohne                        66,6                  1000     2450    01/19
             X
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
§ 22 52449




             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                          für Typ : 166; 164
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C085; Kit: B450L27517R14
             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für
                                                          Typ : 245G; 117; F2A
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C085; Radbefestigung: Serie
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm für Typ : F2A; 117; 245G
                                                          150 Nm für Typ : 164; 166
             Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
             F2A          e1*2007/46*1829*.. 80 - 165 225/35R20 90               11A; 26N; 26P             Kombilimousine;
                                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 73C; 74D




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0210-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52449
             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: KN8020
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 25.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 2 von 8
             Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
             245G         e1*2001/116*0470*.. 90 - 155 225/35R20 90 11A; 248; 26P; 54A                 CLA; nicht
                                                                                                       Sportfahrwerk; CLA
                                                                                                       Limousine; CLA
                                                                                                       Shooting brake;
                                                                                                       Kombilimousine;
                                                                                                       Limousine;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74D; 77E; DBW; DE5

             Verkaufsbezeichnung:     CLA-Klasse
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
             117          e1*2007/46*1007*.. 90 - 155 225/35R20 90            11A; 248; 26P; 54A       CLA; nicht
                                                                                                       Sportfahrwerk; CLA
                                                                                                       Limousine; CLA
                                                                                                       Shooting brake;
                                                                                                       Kombilimousine;
                                                                                                       Limousine;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
§ 22 52449




                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74D; 77E; DBW; DE5

             Verkaufsbezeichnung:     M-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             164          e1*2001/116*0315*.. 140 - 200 255/45R20     11A; 24J; 5KK                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        101W
                                              140 - 225 255/45R20 105 11A; 24J                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       76T

             Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             166          e1*2007/46*0598*.. 190       265/50R20 107                                   GL-Klasse; nicht GLE;
                                             190 - 320 265/50R20 107 52J                               nicht M-Klasse; GLS;
                                                       275/50R20 109                                   Allradantrieb;
                                                       285/50R20 112                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                       74A
             166            e1*2007/46*0598*..   150 - 300 255/45R20 105                               M-Klasse; nicht GLE
                                                                                                       Coupé; GLE SUV; nicht
                                                                                                       GL-Klasse; nicht GLS;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 729;
                                                                                                       73C; 74A; DEL




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0210-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52449
             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: KN8020
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 25.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 8
             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
§ 22 52449




                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0210-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52449
             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: KN8020
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 25.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 8
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                  berücksichtigen.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1650kg.
             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
§ 22 52449




                  werden.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0210-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52449
             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: KN8020
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 25.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 8
             DBW) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
                  an der Vorderachse nicht zulässig.
             DE5) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280mm
                  (Dicke 25mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
             DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
                  390mm an der Vorderachse nicht zulässig.
§ 22 52449




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0210-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52449
             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: KN8020
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 25.07.2019
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                                                                                                                   Seite: 6 von 8


             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:       DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:      245G
                    Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0470*..
                    Handelsbez.:      B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

                    Variante(n):      Frontantrieb, Limousine

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 355             y = 385                    VA
                          26P                      x = 305             y = 335                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          27F                   x = 310       y = 295             13                HA
§ 22 52449




                          26N                   x = 355       y = 385              8                VA
                          26J                   x = 355       y = 385             18                VA
                          27H                   x = 310       y = 295              8                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0210-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52449
             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: KN8020
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 25.07.2019
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:       DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:      F2A
                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1829*..
                    Handelsbez.:      A-KLASSE

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          27B                      x = 250             y = 250                    HA
                          26P                      x = 200             y = 200                    VA
                          26B                      x = 250             y = 250                    VA
                          27I                      x = 200             y = 200                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          27F                   x = 250       y = 250             15                HA
                          26N                   x = 250       y = 250              8                VA
§ 22 52449




                          26J                   x = 250       y = 250             30                VA
                          27H                   x = 250       y = 250              8                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0210-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52449
             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: KN8020
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 25.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 8

             Fahrzeug:

                    Hersteller:       DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:      117
                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1007*..
                    Handelsbez.:      CLA-Klasse

                    Variante(n):      Frontantrieb, Limousine

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 305             y = 335                    VA
                          26B                      x = 355             y = 385                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          27F                   x = 310       y = 295             13                HA
                          26N                   x = 355       y = 385              8                VA
                          26J                   x = 355       y = 385             18                VA
                          27H                   x = 310       y = 295              8                HA
§ 22 52449




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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