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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                              National Type Approval

                   ausgestellt von:

                                               Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                            Sonderräder für Pkw 9,5 J x 20 H2

                   issued by:

                                               Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                   of the following approval object
§ 22 52452




                                      special wheels for passenger cars 9,5 J x 20 H2


             Genehmigungsnummer: 52452                         Erweiterung: --
             Approval number:                                  Extension:

             1.    Genehmigungsinhaber:
                   Holder of the approval:
                   MAK S.p.A.
                   IT-25013 Carpenedolo (BS)

             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                   If applicable, name and address of representative:
                   Entfällt
                   Not applicable

             3.    Typbezeichnung:
                   Type:
                   KN9520
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                         2

             Genehmigungsnummer: 52452                         Erweiterung: --
             Approval number:                                  Extension:

             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                   Identification markings:
                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                   Felgengröße
                   Size of the wheel

                   Typ und die Ausführung
                   Type and version

                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                   Date of manufacture (month and year)

                   Genehmigungszeichen
                   Approval identification
§ 22 52452




                   Einpresstiefe
                   Inset/outset



             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                   Position of the identification markings:
                   An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                   On the inside/outside of the wheel

             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                   Responsible Technical Service:
                   TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
                   AT-1230 Wien

             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Date of test report issued by the Technical Service:
                   30.07.2019

             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Number of test report issued by that Technical Service:
                   366-0261-19-WIRD
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                        3

             Genehmigungsnummer: 52452                        Erweiterung: --
             Approval number:                                 Extension:

             9.    Verwendungsbereich:
                   Range of application:
                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                   gemäß:
                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                   restricted to the application listed:

                   Anlage/n zum Prüfbericht
                   Annex/es of the test report
                   1-7

                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                   conditions.

             10.   Bemerkungen:
§ 22 52452




                   Remarks:
                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                    The indications given in the above mentioned test report including its
                    annexes shall apply.

                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                    essential systems - are met.

             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                   Siehe Prüfbericht
                   See test report

             12.   Die Genehmigung wird erteilt
                   Approval is granted
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                       4

             Genehmigungsnummer: 52452                       Erweiterung: --
             Approval number:                                Extension:

             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                   Entfällt
                   Not applicable

             14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                   Place:

             15.   Datum:        20.08.2019
                   Date:

             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                   Signature:
§ 22 52452




             17.   Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                   Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                   erhältlich ist.
                   Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                   competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.

                   Anlagen:
                   Enclosures:
                   Gemäß Inhaltsverzeichnis
                   According to index
             Gutachten 366-0261-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52452
             ANLAGE: 4                                                            Radtyp: KN9520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                        Seite: 1 von 19


                             Fahrzeughersteller                          : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ



             Raddaten:
             Radgröße nach Norm             : 9 1/2 J X 20 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 50
             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.       gültig
                                                                                   och     werkstoff        Rad-     Abroll     ab
                           Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.       Fertig
                           Rad                              Zentrierring                                    (kg)     (mm)       datum
             511250666/WS4 KN9520/WS4Y                      ohne                        66,6                  1000     2450      12/18
             Y
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
§ 22 52452




             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm,
                                                          für Typ : 218 AMG; 218; 204 K; 204 AMG; 204; 204 K AMG; 212
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C085; Kit: B450L45517R14
             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm,
                                                          für Typ : R1EC; 204 X; 212; R1ES; 166; 251; 164; 166; 212
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C085; Radbefestigung: Serie
             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M15x1,25, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm, für
                                                          Typ : H1GLE; H1GLE; (Kugelbund lose)
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C085; Radbefestigung: Serie
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm für Typ : 204; 204 AMG; 204 K; 204 K AMG; 218; 218 AMG
                                                          130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
                                                          150 Nm für Typ : H1GLE; R1EC; R1ES; 164; 166; 204 X; 251
                                                          150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
                                                          150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
             Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
             204          e1*2001/116*0431*.. 350               275/30R20 93Y 11A; 27I; 57F; 58K           C63 AMG; AMG C 63;
             204 AMG      e1*2001/116*0464*..                                                              Kombilimousine;
             204 K        e1*2001/116*0457*..                                                              Limousine;
             204 K        e1*2001/116*0463*..                                                              Heckantrieb;
             AMG                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                           76B; TBX




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0261-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52452
             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: KN9520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             204          e1*2001/116*0431*.. 270 - 287 255/30R20 92Y YAP; 11A; 248; 57F               Nur Baureihe 205;
                                                        265/30R20 94Y XFA; 11A; 248; 57F               neue C-Klasse; nur
                                                                                                       Fzg.-Breite 1839mm;
                                                                                                       Allradantrieb; nicht
                                                                                                       Hybrid;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 576; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                       74D; 76B

             Verkaufsbezeichnung:     CLS-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             218          e1*2007/46*0485*.. 300 - 430 265/30R20 94           BEL; 11A; 248; 27B;      AMG Sportpaket;
             218 AMG      e1*2007/46*0643*..                                  27H; 57F                 Coupe;
                                                                                                       4-türig;
                                                           295/25R20 95Y DBV; 11A; 244; 247;           Allradantrieb;
                                                                         27B; 27F; 57F                 Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74A; 76B
             218            e1*2007/46*0485*..   120 - 300 265/30R20 94Y BEL; 11A; 248; 27B;           nicht AMG Sportpaket;
                                                                         27H                           Kombilimousine;
§ 22 52452




                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74A; 76B
             218            e1*2007/46*0485*..   300 - 430 265/30R20 94       BEL; 11A; 248; 27B;      AMG Sportpaket;
             218 AMG        e1*2007/46*0643*..                                27H                      Coupe;
                                                                                                       4-türig;
                                                           295/25R20 95Y DBV; 11A; 244; 247;           Allradantrieb;
                                                                         27B; 27F; 57F                 Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74A; 76B; TBZ
             218            e1*2007/46*0485*..   120 - 300 255/30R20 92Y YBD                           nicht AMG Sportpaket;
                                                                                                       Coupe; 4-türig;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74A; 76B




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0261-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52452
             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: KN9520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     CLS-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             218          e1*2007/46*0485*.. 300 - 430 265/30R20 94Y BEL; 11A; 248; 27B;               AMG Sportpaket;
                                                                     27H                               Kombilimousine;
                                                       295/25R20 95  DBV; 11A; 244; 247;               Allradantrieb;
                                                                     27B; 27F; 57F                     Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74A; 76B

             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 275/30R20 97Y GAB; YAT; 57F                     Coupé; Cabrio;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       76B
             R1ES           e1*2007/46*1560*..    110 - 270 275/30R20 97Y GAB; YAT; 5IM; 57F           Baureihe W213; nicht
                                                                                                       All Terrain;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 52452




                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       76B
             R1ES           e1*2007/46*1560*..    143 - 250 275/35R20 102 57F; 6BN                     All Terrain; Kombi;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       TBX
             212            e1*2001/116*0501*..   100 - 245 285/25R20 93Y 11A; 22B; 244; 247;          Baureihe W212; nicht
                                                                          56G; 57F; 68Z                AMG-Paket;
                                                                                                       Stufenheck;
                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74A; 76B; TBX
             212            e1*2001/116*0501*..   420 - 450 295/30R20 101 GAL; 11A; 27P; 57F           Baureihe W213;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       76B; TC3




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0261-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52452
             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: KN9520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             212          e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 275/30R20 97          GAB; YAT; 57F            Baureihe W213;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       76B

             Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 285/40R20 104 YBN; 11A; 27I; 57F               GLC Coupé;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D
             204 X          e1*2001/116*0480*..   270      285/40R20 104 YBN; 11A; 27B; 57F            GLC Coupé;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D
             204 X          e1*2001/116*0480*..   100 - 225 245/40R20 95W                              GLK; Allradantrieb;
                                                            255/40R20 101 575                          Heckantrieb;
§ 22 52452




                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       76B; 977

             Verkaufsbezeichnung:     GLE-Klasse
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             H1GLE        e1*2007/46*1885*.. 180 - 270 275/50R20 109 11A; 26P; 57E; 99W                GLE SUV;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       76A; 80P
             H1GLE          e1*2007/46*1885*..    180 - 270 275/50R20 109     11A; 26P                 GLE SUV;
                                                            285/40R20 104     11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            285/45R20 112                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            285/50R20 112     11A; 24J; 26B; 26N       721; 725; 73C; 74D;
                                                            295/45R20 110     11A; 26P                 80P
                                                            305/45R20 112     11A; 24J; 26P
             H1GLE          e1*2007/46*1885*..    180 - 270 305/45R20 112     57F; 99W                 GLE SUV;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       76B; 80P




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0261-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52452
             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: KN9520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES R-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             251          e1*2001/116*0341*.. 140 - 200 255/45R20             11A; 24J; 24M; 5KK       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        101W
                                                        275/40R20             11A; 24D; 24J            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        102W
                                              140 - 225 255/45R20 101Y        11A; 24J; 24M; 5KK       721; 725; 73C; 74D
                                                        265/45R20 104         11A; 24J; 24M
                                                        275/40R20 102Y        11A; 24D; 24J
                                                        285/40R20 104         11A; 24C; 24D

             Verkaufsbezeichnung:     M-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             164          e1*2001/116*0315*.. 140 - 200 275/40R20             11A; 24J; 24M; 5LA       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        102W
                                              140 - 225 265/45R20 104         11A; 24J                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        275/40R20 106         11A; 24J; 24M            721; 725; 73C; 74D
                                                        285/40R20 104         11A; 24C; 24M

             Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             166          e1*2007/46*0598*.. 190 - 270 285/45R20 112 11A; 245; 57E; 576                GLE Coupé;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 52452




                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       76A; 97P; DEL
             166            e1*2007/46*0598*..   150 - 300 255/45R20 105                               nicht GLE Coupé; GLE
                                                           265/40R20 104      11A; 248                 SUV; nicht GL-Klasse;
                                                           265/45R20 104      11A; 248                 nicht GLS;
                                                           275/40R20          11A; 246; 248            Allradantrieb;
                                                           102W
                                                           275/45R20 106      11A; 246; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           285/40R20 104      11A; 246; 248            12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 729;
                                                                                                       73C; 74D; DEL

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit


                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0261-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52452
             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: KN9520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
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                   den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                   bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                   dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                   der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
§ 22 52452




                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.



                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0261-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52452
             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: KN9520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
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             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
§ 22 52452




             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0261-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52452
             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: KN9520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 8 von 19
             27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                  Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
                  am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                  erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
§ 22 52452




                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                  An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                  (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
                  Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
                  den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
             58K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                 Vorderachse:                         255/30R20
                                 Hinterachse:                         275/30R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                   Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                   tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                   Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1460kg.
             5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1650kg.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0261-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52452
             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: KN9520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 19
             5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1700kg.
             68Z) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          245/30R20
                                 Hinterachse:                          285/25R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6BN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                 Vorderachse:                         245/40R20
                                 Hinterachse:                         275/35R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                   Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                   Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
§ 22 52452




                   Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                  werden.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.



                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0261-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52452
             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: KN9520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
             80P) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 375mm ander
                  Vorderachse zulässig
             977) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Hinterachse zulässig.
                  Bei Verwendung gleicher Reifengrößen an der Vorderachse und Hinterachse muß die Maulweite des
                  Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse und muß die
                  Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner/gleich der des Sonderrades der Vorderachse
                  sein.
                  Bei Verwendung einer breiteren Reifengröße an der Hinterachse kann die Einpreßtiefe des Sonderrades
                  an der Hinterachse maximal größer sein als die Hälfe aus der Reifen-Nennbreiten-Differenz zwischen der
                  Reifengröße an der Hinterachse und der Reifengröße an der Vorderachse, wobei die
                  Einpreßtiefen-Differenz der Serie nicht überschritten werden darf.
             97P) Die Verwendung von Sonderrädern ist zulässig, wobei die Maulweiten/- und Einpreßtiefendifferenz des
                  Sonderrades der Vorderachse zur Hinterachse gleich jener der Serie sein muß.
             99W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          275/50R20
                                 Hinterachse:                          305/45R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
§ 22 52452




                   Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             BEL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          245/30R20
                                 Hinterachse:                          265/30R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1,5% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
                   der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
             DBV) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          255/30R20
                                 Hinterachse:                          295/25R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0261-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52452
             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: KN9520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 11 von 19
             DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
                  390mm an der Vorderachse nicht zulässig.
             GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
                  Vorderachse: 245/35R20
                  Hinterachse: 275/30R20
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             GAL) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
                  Vorderachse: 265/35R20
                  Hinterachse: 295/30R20
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             TBX) Es wird eine Kombination mit der Ausführung WS1Y ET40 des Radtyps KN8520 an der Vorderachse und
                  der Ausführung WS4Y ET50 des Radtyps KN9520 an der Hinterachse vorgeschrieben. Es sind alle
                  Auflagen der entsprechenden Gutachten und Anbaufälle zu beachten.
             TBZ) Es wird eine Kombination mit der Ausführung WS2Y ET43 des Radtyps KN8090 an der Vorderachse und
                  der Ausführung WS3Y ET50 des Radtyps KN9090 an der Hinterachse vorgeschrieben. Es sind alle
§ 22 52452




                  Auflagen der entsprechenden Gutachten und Anbaufälle zu beachten.
             TC3) Es wird eine Kombination mit der Ausführung WSY ET22 des Radtyps KN9520 an der Vorderachse und
                  der Ausführung WS4Y ET50 des Radtyps KN9520 an der Hinterachse vorgeschrieben. Es sind alle
                  Auflagen der entsprechenden Gutachten und Anbaufälle zu beachten.
             XFA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/35R20
                                 Hinterachse:                          265/30R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             YAP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/35R20
                                 Hinterachse:                          255/30R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.



                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0261-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52452
             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: KN9520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
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                                                                                                                 Seite: 12 von 19
             YAT) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          265/30R20
                                 Hinterachse:                          275/30R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             YBD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          245/30R20
                                 Hinterachse:                          255/30R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             YBN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
§ 22 52452




                                 Vorderachse:                          255/45R20
                                 Hinterachse:                          285/40R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0261-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52452
             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: KN9520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:       DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:      204 X
                    Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0480*..
                    Handelsbez.:      GLC-KLASSE, GLK-KLASSE

                    Variante(n):      GLC Coupé

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 280             y = 280                    VA
                          26P                      x = 230             y = 230                    VA
                          27B                      x = 360             y = 350                    HA
                          27I                      x = 310             y = 300                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 52452




                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26N                   x = 280       y = 280              3                VA
                          26J                   x = 280       y = 280              6                VA
                          27H                   x = 360       y = 350              8                HA
                          27F                   x = 360       y = 350             11                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0261-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52452
             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: KN9520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 14 von 19

             Fahrzeug:

                    Hersteller:       DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:      204
                    Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0431*..
                    Handelsbez.:      C-KLASSE

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 350             y = 300                    VA
                          26P                      x = 300             y = 250                    VA
                          27B                      x = 270             y = 370                    HA
                          27I                      x = 220             y = 320                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26J                   x = 350       y = 300             15                VA
                          26N                   x = 350       y = 300              8                VA
§ 22 52452




                          27F                   x = 270       y = 370             20                HA
                          27H                   x = 270       y = 370              8                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0261-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52452
             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: KN9520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
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                                                                                                                 Seite: 15 von 19

             Fahrzeug:

                    Hersteller:       DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:      204 K AMG
                    Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0463*..
                    Handelsbez.:      C-KLASSE

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 350             y = 300                    VA
                          26P                      x = 300             y = 250                    VA
                          27B                      x = 270             y = 370                    HA
                          27I                      x = 220             y = 320                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26J                   x = 350       y = 300             15                VA
                          26N                   x = 350       y = 300              8                VA
§ 22 52452




                          27F                   x = 270       y = 370             20                HA
                          27H                   x = 270       y = 370              8                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0261-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52452
             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: KN9520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:       DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:      204 K
                    Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0457*..
                    Handelsbez.:      C-KLASSE

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 350             y = 300                    VA
                          26P                      x = 300             y = 250                    VA
                          27B                      x = 270             y = 370                    HA
                          27I                      x = 220             y = 320                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26J                   x = 350       y = 300             15                VA
                          26N                   x = 350       y = 300              8                VA
§ 22 52452




                          27F                   x = 270       y = 370             20                HA
                          27H                   x = 270       y = 370              8                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0261-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52452
             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: KN9520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:       DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:      204 AMG
                    Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0464*..
                    Handelsbez.:      C-KLASSE

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 350             y = 300                    VA
                          26P                      x = 300             y = 250                    VA
                          27B                      x = 270             y = 370                    HA
                          27I                      x = 220             y = 320                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26J                   x = 350       y = 300             15                VA
                          26N                   x = 350       y = 300              8                VA
§ 22 52452




                          27F                   x = 270       y = 370             20                HA
                          27H                   x = 270       y = 370              8                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0261-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52452
             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: KN9520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:       DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:      218
                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0485*..
                    Handelsbez.:      CLS-KLASSE

                    Variante(n):      Allradantrieb, Kombilimousine

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 250             y = 330                    VA
                          26P                      x = 200             y = 280                    VA
                          27B                      x = 280             y = 310                    HA
                          27I                      x = 230             y = 260                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                    x = 250       y = 330            20                VA
                          26N                    x = 250       y = 330             8                VA
§ 22 52452




                          27F                    x = 250       y = 330            25                HA
                          27H                    x = 250       y = 330             8                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0261-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52452
             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: KN9520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 19 von 19

             Fahrzeug:

                    Hersteller:       MERCEDES
                    Fahrzeugtyp:      H1GLE
                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1885*..
                    Handelsbez.:      GLE-Klasse

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 270             y = 270                    VA
                          26P                      x = 320             y = 320                    VA
                          27I                      x = 280             y = 330                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26J                   x = 320       y = 320              8                VA
                          26N                   x = 320       y = 320             30                VA
                          27F                   x = 280       y = 330              8                HA
§ 22 52452




                          27H                   x = 280       y = 330             30                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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