Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-G0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 1 / 27 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: XRT-8519 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Borbet Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: LK112 Radgröße: 8½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 30 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø66,6 geprüfte Radlast: 730 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. RA-000726-G0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-G0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 2 / 27 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 203, 203K, 203CL, 209 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5209 110 Nm M12x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 172, 172 AMG, 204, 204K, 207, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5255 130 Nm 211, 211K, 211 AMG, 211G, M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 211K AMG, 204X, 204X AMG, 218, 230, 230 AMG, 231, 245G, R1ES, R1EC 212, 212G W212, S212: 5255 130 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm W213: 5255 150 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 219, 219 AMG, R1ECLS Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5255 150 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 216, 216 AMG, 221, 221 AMG Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5242 150 Nm M14x1,5, Schaftlänge 33 mm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203 e1*98/14*0139*.. 203K e1*98/14*0158*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 160 Mercedes C-Klasse 215/35R19 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, W203 N225)T85) E66) bis e1*98/14*0139*13, S203 bis 235/30R19 e1*98/14*0158*10, außer T86) AMG-Modelle) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203 e1*98/14*0139*.. 203K e1*98/14*0158*.. 203CL e1*98/14*0159*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 170 bis 260 Mercedes C-Klasse AMG 235/30R19 A02) bis A10) (W203 bis T86) E66) e1*98/14*0139*13, S203 bis e1*98/14*0158*10) RA-000726-G0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-G0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 3 / 27 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203CL e1*98/14*0159*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 160 Mercedes C-Klasse Coupe 235/30R19 A02) bis A10) (bis e1*98/14*0159*10) E66) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203 e1*98/14*0139*.. 203K e1*98/14*0158*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 200 Mercedes C-Klasse 215/35R19 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, W203 N225)T85) E67) ab e1*98/14*0139*14, S203 ab e1*98/14*0158*11, 225/35R19 außer AMG-Modelle) T88) 235/30R19 T86) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203 e1*98/14*0139*.. 203K e1*98/14*0158*.. 203CL e1*98/14*0159*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 170 bis 270 Mercedes C-Klasse AMG 225/35R19 A02) bis A10) (W203 ab T88) E67) e1*98/14*0139*14, S203 ab e1*98/14*0139*15) 235/30R19 T86) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203CL e1*98/14*0159*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 200 Mercedes C-Klasse Coupe, 215/35R19 A02) bis A10) CLC N225)T85) E67) (ab e1*98/14*0159*11) 225/35R19 235/30R19 RA-000726-G0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-G0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 4 / 27 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R19 A02) bis A10) (Coupe C205, Cabrio A205) A01)K01)K132)N235)T88) E110a) 225/35R19 M+S A01)K01)K132)T88) 225/40R19 A01)K01)K122)K132)N235) 225/40R19 M+S A01)K01)K122)K132) 235/35R19 A01)K01)K04)K103)K122)K132)K28)N245) 235/35R19 M+S A01)K01)K04)K103)K122)K132)K28) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R19 A02) bis A10) (Limousine, W205) A01)K01)K04)N235)T88) E103) 225/35R19 M+S A01)K01)K04)T88) 225/40R19 A01)GAZ)K01)K04)K122)N235) 225/40R19 M+S A01)GAZ)K01)K04)K122) 235/35R19 A01)K01)K04)K103)K122)K28)N245)T91) 235/35R19 M+S A01)K01)K04)K103)K122)K28)T91) RA-000726-G0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-G0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 5 / 27 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R19 A02) bis A10) (Kombi, S205) A01)GCW)K01)K04)K122)N235)T93) E103) 225/40R19 M+S A01)GCW)K01)K04)K122)T93) 235/35R19 A01)GCT)K01)K04)K103)K122)K28) N245)T91)ER1) 235/35R19 M+S A01)GCT)K01)K04)K103)K122)K28) ER1)T91) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 216 e1*2001/116*0372*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 285 Mercedes CL 255/40R19 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 17-Zoll und Heckantrieb) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 216 e1*2001/116*0372*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 285 Mercedes CL 255/40R19 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 17-Zoll und 4-MATIC) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 216 e1*2001/116*0372*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 320 bis 380 Mercedes CL 255/40R19 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten N265) Serienreifen in 18-Zoll und Heckantrieb) 255/40R19 M+S RA-000726-G0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-G0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 6 / 27 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 216 e1*2001/116*0372*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 320 Mercedes CL 255/40R19 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 18-Zoll und 4-MATIC) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 216 e1*2001/116*0372*.. 216 AMG e1*2001/116*0426*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 386 bis 463 Mercedes CL AMG 255/40R19 M+S A02) bis A10) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 209 e1*98/14*0184*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 200 Mercedes CLK 225/35R19 A02) bis A10) (mit und ohne Sportpaket) A94a)T88) 235/30R19 A94a)T86) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/35R19 245/30R19 A02) bis A10) N225)T85) V00) 225/35R19 255/30R19 A02) bis A10) V00) RA-000726-G0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-G0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 7 / 27 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 209 e1*98/14*0184*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 225 bis 354 Mercedes CLK, CLK 55 225/35R19 A02) bis A10) AMG, CLK 63 AMG A94a)N235)T88) 225/35R19 M+S A94a)T88) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A02) bis A10) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 218 e1*2007/46*0485*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 245 Mercedes CLS 245/35R19 A02) bis A10) (Limousine, Kombi; A94)T93) B87) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 245/45R17) 255/35R19 A94) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 218 e1*2007/46*0485*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 300 Mercedes CLS 255/35R19 A02) bis A10) (Limousine, Kombi; A94) B87) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 255/40R18) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 219 e1*2001/116*0295*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 285 Mercedes CLS 245/35R19 A02) bis A10) A94) 255/35R19 A94)G8X) RA-000726-G0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-G0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 8 / 27 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 219 e1*2001/116*0295*.. 219 AMG e1*2001/116*0331*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 350 bis 378 Mercedes CLS AMG 245/35R19 M+S A02) bis A10) A94) EF0) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ECLS e1*2007/46*1818*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 180 bis 270 Mercedes CLS 245/35R19 M+S A02) bis A10) A94)T93) 245/40R19 M+S A94) 255/35R19 M+S A94) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 207 e1*2001/116*0502*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 285 Mercedes E-Klasse 225/35R19 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; A01)G5C)K01)K04)N235)T88) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll oder 235/35R19 17Zoll) A01)G4Y)K01)K04)K15)N245)T91) 245/30R19 A01)K01)K04)K15)N255)T89) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R19 245/30R19 A01) bis A10) K01)N235)T88) K04)K15)N255)T89) V00) RA-000726-G0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-G0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 9 / 27 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 207 e1*2001/116*0502*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 300 Mercedes E-Klasse 235/35R19 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; A01)K01)K04)K15)N245) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 18Zoll) 245/30R19 A01)K01)K04)K15)N255)T89) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 180 Mercedes E-Klasse 225/45R19 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; Ausführungen mit kleinsten 235/40R19 Serienreifen ab 225/..) 245/35R19 245/40R19 255/35R19 A01)K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 245 Mercedes E-Klasse 245/35R19 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; N255) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen ab 245/..) 245/40R19 N255) 255/35R19 A01)K03)N265) RA-000726-G0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-G0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 10 / 27 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 211G e1*2001/116*0274*.. 211 e1*98/14*0183*.., E1*2001/116*0183*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 285 Mercedes E-Klasse 235/35R19 A02) bis A10) (Limousine) N245)T91) 235/35R19 M+S T91)W245) 245/35R19 A01)K01)K11) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 211K e1*2001/116*0213*.. 211 AMG e1*2001/116*0397*.. 211K AMG e1*2001/116*0398*.. 211 e1*98/14*0183*.., E1*2001/116*0183*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 350 bis 378 Mercedes E55 AMG, E63 245/35R19 M+S A02) bis A10) AMG A01)K01)K11)T93) EF0) (Limousine, Kombi) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. 212G e1*2007/46*0484*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 235/35R19 A02) bis A10) (W212, Limousine, A01)K01)K04)T91) E111) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll) 245/35R19 A01)K01)K02)K27)K67)K97) 255/30R19 A01)K01)K02)K67)T91) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K01)T88) K02)K67)T91) E111)V00) 235/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K01) K02)K67)T91) E111)V00) RA-000726-G0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-G0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 11 / 27 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 125 bis 300 Mercedes E-Klasse 245/35R19 A02) bis A10) (W212, Limousine, A01)K01)K02)K27)K67)K97)T93) E111) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 17Zoll oder 255/30R19 18Zoll) A01)K01)K02)K67)T91) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 270 Mercedes E-Klasse 225/40R19 A02) bis A10) (W213, Limousine) A01)K01)N235)T93) E111a)EF0)ER1) 225/40R19 M+S A01)K01)T93)W235) 225/45R19 A01)GEE)K01)N235)T96) 225/45R19 M+S A01)GEE)K01)T96)W235) 235/40R19 A01)K01)N245)T95) 235/40R19 M+S A01)K01)T95)W245) 245/35R19 A01)K01)K04)N255)T93) 245/35R19 M+S A01)K01)K04)T93) 245/40R19 A01)K01)K04)N255) 245/40R19 M+S A01)K01)K04) 255/35R19 A01)K01)K04)N265)T96) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K01)N235) K04)N265)T96) E111a)EF0)ER1)V00) RA-000726-G0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-G0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 12 / 27 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 250 Mercedes E-Klasse 225/45R19 A02) bis A10) (S213, Kombi) A01)GEE)K01)N235)T96) EF0)ER1) 225/45R19 M+S A01)GEE)K01)T96)W235) 235/40R19 A01)K01)N245)T95) 235/40R19 M+S A01)K01)T95)W245) 245/40R19 A01)K01)K04)N255) 245/40R19 M+S A01)K01)K04) 255/35R19 A01)K01)K04)N265)T96) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 143 bis 190 Mercedes E-Klasse All- 245/40R19 A02) bis A10) Terrain A01)K01)K134) ER1) 245/45R19 A01)K01)K133)K134) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 155 Mercedes GLA 225/45R19 A02) bis A10) A01)K01)K118)K120) 235/40R19 A01)K01)K118)K119)K120) RA-000726-G0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-G0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 13 / 27 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 265 bis 280 Mercedes GLA45 AMG 225/45R19 M+S A02) bis A10) A01)K01)K118)K120) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 190 Mercedes GLC 235/50R19 A02) bis A10) (X253) A94)ER2) 235/55R19 ER4) 245/50R19 A01)A94)K01) ER3) 255/50R19 A01)K01)K04) ER4) 275/45R19 A01)K01)K04) ER3) RA-000726-G0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-G0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 14 / 27 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 270 Mercedes GLC 43 AMG, 235/50R19 M+S A02) bis A10) GLC 43 AMG Coupe A94a) ER2) (X253, C253) 235/55R19 M+S ER4) 245/50R19 M+S A01)K01) ER4) 255/45R19 M+S ER3) 255/50R19 M+S A01)K01) ER4) 275/45R19 M+S A01)K01) ER3) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/55R19 M+S 255/50R19 M+S A02) bis A10)ER4) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. 204X AMG e1*2007/46*1884*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 350 bis 375 Mercedes GLC 63 AMG, 235/55R19 M+S A02) bis A10) ER4) GLC 63S AMG A94) (X253, C253) RA-000726-G0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-G0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 15 / 27 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 190 Mercedes GLC Coupe 235/50R19 A02) bis A10) (C253, ohne A94)ER2) Radhausverbreiterungen an Achse 2) 235/55R19 ER4) 245/50R19 A01)K01) ER3) 255/50R19 A01)K01)K04) ER4) 275/45R19 A01)K01)K04) ER3) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/55R19 255/50R19 A01) bis A10) ER4) K04) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 190 Mercedes GLC Coupe 235/50R19 A02) bis A10) (C253, mit A94a) ER2) Radhausverbreiterungen an Achse 2) 235/55R19 ER2) ER4) 245/50R19 A01)K01) ER3) 255/50R19 A01)K01) ER4) 275/45R19 A01)K01) ER3) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/55R19 255/50R19 A02) bis A10) ER4) V00) RA-000726-G0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-G0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 16 / 27 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 380 Mercedes S-Klasse, 235/40R19 A02) bis A10)ER1) Heckantrieb N245)T95) E97a) (W221) 235/40R19 M+S T95)W245) 245/40R19 A01)K01)N255) 245/40R19 M+S A01)K01)W255) 255/40R19 A01)K01)N265) 255/40R19 M+S A01)K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/40R19 255/40R19 A02) bis A10) ER1) N245)T95) N265) E97a)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 320 Mercedes S-Klasse, 4- 235/40R19 A02) bis A10) MATIC N245)T95) E97a) ER1) (W221) 245/40R19 A01)K01)N255) 255/40R19 A01)K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. 221 AMG e1*2001/116*0396*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 386 bis 463 Mercedes S63 AMG, S65 255/40R19 M+S A02) bis A10) AMG A01)K01) E97a) ER2) (W221) RA-000726-G0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-G0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 17 / 27 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 390 Mercedes S-Klasse 245/45R19 A02) bis A10) (W222, ab Modell 2014) N255) ER2) E98b) 245/45R19 M+S ER2) 255/40R19 N265) ER1) 255/40R19 M+S ER1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. 221 AMG e1*2001/116*0396*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 430 bis 463 Mercedes S63 AMG, S65 255/40R19 M+S A02) bis A10) AMG E98b)EF0) ER2) (W222) 255/45R19 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 270 bis 345 Mercedes S-Klasse Coupe, 245/45R19 A02) bis A10) Cabrio A94a) (C217, A217) 255/40R19 A94a) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. 221 AMG e1*2001/116*0396*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 430 bis 463 Mercedes S63 AMG 255/40R19 M+S A02) bis A10) Coupe, S65 AMG Coupe, A01)A94a)K03) EF0) S63 AMG Cabrio (C217, A217) 255/45R19 M+S A01)K03) RA-000726-G0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-G0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 18 / 27 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 230 e1*98/14*0169*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 170 bis 380 Mercedes SL 225/35R19 M+S A02) bis A10) (Baureihe R230) T88) E114)EF0) 225/40R19 M+S 235/35R19 M+S A01)K01) 245/30R19 M+S A01)K01)T89) 245/35R19 M+S A01)K01) 255/30R19 A01)K01)N265) 255/35R19 A01)K01)N265) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 230 AMG e1*2001/116*0248*.. 230 e1*98/14*0169*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 368 bis 450 Mercedes SL63 AMG, 255/30R19 M+S A02) bis A10) SL65 AMG A01)K01) E114)EF0) (Baureihe R230) 255/35R19 M+S A01)K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 231 e1*2007/46*0803*.. 230 e1*98/14*0169*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 225 bis 335 Mercedes SL 255/30R19 A02) bis A10) (Baureihe R231) A94)N265) E114a)E115) 255/35R19 A94a)N265) RA-000726-G0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-G0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 19 / 27 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 180 Mercedes SLC 215/35R19 A02) bis A10) A94a)N225) 225/35R19 G1R) 245/30R19 A01)K01)K103)K104)K25)K28)K97) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 270 Mercedes SLC 43 AMG 235/35R19 M+S A02) bis A10) A01)K03)K102)K103)K104)K25)K28)K97) 245/30R19 M+S A01)K01)K103)K104)K25)K28)K97) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 135 bis 225 Mercedes SLK 215/35R19 A02) bis A10) A94a)N225) 225/35R19 G1R) 235/35R19 A01)G01)K03)K102)K103)K104)K25)K28)K 97) 245/30R19 A01)K01)K103)K104)K25)K28)K97) RA-000726-G0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-G0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 20 / 27 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. 172 AMG e1*2007/46*0857*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 310 Mercedes SLK 55 AMG 235/35R19 M+S A02) bis A10) A01)K03)K102)K103)K104)K25)K28)K97) 245/30R19 M+S A01)K01)K103)K104)K25)K28)K97) ------------ENDE VERWENDUNGSTABELLEN------------ Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. RA-000726-G0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-G0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 21 / 27 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B87) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: - Achse 1 mit 4-Kolben-Festsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø 344x32mm E66) Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge bis MJ 2003 (u.a. erkennbar an Halbrund – Instrumenten f. Tacho u. Drehzahl). E67) Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge ab Modelljahr 2004 (u.a. erkennbar an Rund – Instrumenten für Tacho und Drehzahl). E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen. E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen. E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29, - Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25 E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37 E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). RA-000726-G0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-G0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 22 / 27 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E114) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R230 (nur Varianten, die mit "S" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1). E114a) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R231 (nur Varianten, die mit "N" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1). E115) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Rad- /Reifenkombination 255/35R19 auf 9x19 ET27 (VA) und 285/30R20 auf 10x20 ET48 (HA) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1460 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1400 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1380 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1360 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000726-G0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-G0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 23 / 27 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 G4Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19, 235/40R18, 235/45R17, 255/30R19, 255/35R18, 255/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G8X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 285/30R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GAZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GEE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000726-G0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-G0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 24 / 27 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K67) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2: - Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen. - Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen. K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K102) An Achse 1 ist der innere Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Scheinwerferserviceklappe um ca. 5 mm nach oben warm einzuformen. K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen. RA-000726-G0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-G0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 25 / 27 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 K104) An Achse 2 ist der Radabdeckungs- Flap, im Bereich der Stoßfängeroberkante entsprechend der Blechradhauskante anzupassen. K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm aufzuweiten, - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen. K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen, - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden. K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen um 5 mm zu kürzen. K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben, - die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante umzulegen. K134) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte umzulegen, - die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante ist entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen, - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte eng an das Radhaus zu verkleben oder auszuschneiden. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000726-G0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-G0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 26 / 27 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. RA-000726-G0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-G0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 27 / 27 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 27 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ XRT-8519 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 22.02.2019 RA-000726-G0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30