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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 36b
               Seite :                      1 / 16
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                     8100_7017
               Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                               Fondmetal
               Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                 112Y
               Radausführungskennz.:                                          112Y
               Radgröße:                                                    7Jx17H2
               Rad-Einpresstiefe:                                            42 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
               Lochzahl:                                                        5
               Mittenlochdurchmesser:                                       75,00 mm
§22 51764*03




               Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                              Øi66,5 Øe75
               geprüfte Radlast: *)                                          680 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2290 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:    MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                       Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                               moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm             130 Nm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm             150 Nm

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               169                         e1*2001/116*0288*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               60 bis 142    Mercedes A-Klasse     195/45R17                                A01) bis A10)
                                                                                            BF1) K15) K23)
                                                    205/45R17
                                                    K03)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 36b
               Seite :                      2 / 16
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               176                         e1*2007/46*0928*..
               245G                        e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 155    Mercedes A-Klasse     205/50R17                                 A02) bis A10)
                             (Beim Typ 245G nur    N215)                                     BF1) E93) E100)
                             zulässig an
                             Fahrzeugausführungen 205/50R17 M+S
                             ab EG-Genehmigungs-
                             Nr.                   215/45R17
                             e1*2001/116*0470*04) N225)

                                                     225/45R17
                                                     A01) K04)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     205/50R17           225/45R17           A01) bis A10)
                                                                         K04)                BF1) E93) E100) N215) V00)
§22 51764*03




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               176                           e1*2007/46*0928*..
               245G                          e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 160   Mercedes A-Klasse       205/50R17 M+S                           A02) bis A10)
                             (Frontantrieb und                                               BF1) E95) E100)
                             Allrad; Beim Typ 245G 215/45R17 M+S
                             nur zulässig an         A93a)
                             Fahrzeugausführungen
                             ab EG-Genehmigungs- 215/50R17 M+S
                             Nr.                     A01) K04) K13) K25)
                             e1*2001/116*0470*04)
                                                     225/45R17 M+S


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2A                         e1*2007/46*1829*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 165    Mercedes A-Klasse     205/50R17                                 A02) bis A10)
                             (Kompaktlimousine 5-                                            BF1) EF0)
                             türig)                215/50R17

                                                     225/45R17
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 36b
               Seite :                      3 / 16
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2A                          e1*2007/46*1829*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 165    Mercedes A-Klasse      205/50R17                                A02) bis A10)
                             (Limousine 4-türig)                                             BF1) EF0)
                                                    215/50R17

                                                    225/45R17


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               245                         e1*2001/116*0314*..
               245G                        e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 142    Mercedes B-Klasse     205/45R17                                 A02) bis A10)
                             (Beim Typ 245G nur                                              A93) BF1) E99)
                             zulässig an           205/50R17
                             Fahrzeugausführungen A01) K01) K04) K81)
§22 51764*03




                             bis EG-
                             Genehmigungs-Nr.      215/45R17
                             e1*2001/116*0470*02) A01) K01)

                                                    225/45R17
                                                    A01) K01) K04) K81)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               245G                        e1*2001/116*0470*..
               246                         e1*2007/46*0751*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 155    Mercedes B- Klasse    205/50R17                                 A02) bis A10)
                             (Beim Typ 245G nur    N215)                                     BF1) E100)
                             zulässig an
                             Fahrzeugausführungen 205/50R17 M+S
                             ab EG-Genehmigungs-
                             Nr.                   215/45R17
                             e1*2001/116*0470*04) A93) N225)

                                                    225/45R17

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     205/50R17           225/45R17           A02) bis A10)
                                                                                             BF1) E100) N215) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 36b
               Seite :                      4 / 16
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               245G                         e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               65            Mercedes B-Klasse      205/50R17                             A02) bis A10)
                             electric drive         A93a)                                 BF1)

                                                     205/55R17

                                                     215/50R17

                                                     225/45R17
                                                     A93a)

                                                     225/50R17


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                          e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
§22 51764*03




               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 165    Mercedes B-Klasse      205/50R17                             A02) bis A10)
                             (Ausführungen mit                                            BF1) EF0)
                             Verbundlenker-         205/55R17
                             Hinterachse)
                                                    215/50R17

                                                     225/45R17


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                         e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 165    Mercedes B-Klasse       205/50R17                            A02) bis A10)
                             (Ausführungen mit                                            BF1) EF0)
                             Mehrlenker-Hinterachse) 205/55R17

                                                     215/50R17
                                                     A01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 36b
               Seite :                      5 / 16
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                         e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               115 bis 150   Mercedes C-Klasse     205/50R17                              A02) bis A10)
                             (Coupe, C204)         N215)                                  BF1) E110) EF0)

                                                    205/50R17 M+S

                                                    215/45R17
                                                    N225)

                                                    225/45R17
                                                    N235)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                         e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 51764*03




               88 bis 215    Mercedes C-Klasse     205/50R17                              A02) bis A10)
                             (Limousine, W204)     ER1) N215)                             BF1) E104) EF0)

                                                    205/50R17 M+S
                                                    ER1)

                                                    215/45R17
                                                    ER1) N225)

                                                    225/45R17
                                                    N235)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204K                        e1*2001/116*0457*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 170    Mercedes C-Klasse     205/50R17                              A02) bis A10)
                             (Kombi, S204)         ER1) N215)                             BF1) E104) EF0)

                                                    205/50R17 M+S
                                                    ER1)

                                                    215/45R17
                                                    ER1) N225)

                                                    225/45R17
                                                    N235)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 36b
               Seite :                      6 / 16
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                         e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 245   Mercedes C-Klasse     225/45R17                              A02) bis A10)
                             (Coupe C205, Cabrio   A94) N235)                             BF1) E110a) EB1) EF0)
                             A205)
                                                   225/45R17 M+S
                                                   A94)

                                                    225/50R17
                                                    A94a) N235)

                                                    225/50R17 M+S
                                                    A94a)

                                                    235/50R17
                                                    A01) G4K) K01) N245)

                                                    235/50R17 M+S
                                                    A01) G4K) K01)
§22 51764*03
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 36b
               Seite :                      7 / 16
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                         e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 245    Mercedes C-Klasse     205/50R17                              A02) bis A10)
                             (Limousine, W205)     ER1) N215)                             BF1) E103) EB1) EF0)

                                                    205/50R17 M+S
                                                    ER1) W215)

                                                    205/55R17
                                                    ER1) N215)

                                                    205/55R17 M+S
                                                    ER1) W215)

                                                    215/50R17
                                                    ER1) N225)

                                                    215/50R17 M+S
                                                    ER1) W225)
§22 51764*03




                                                    215/55R17
                                                    ER1) G4K) N225)

                                                    215/55R17 M+S
                                                    ER1) G4K) W225)

                                                    225/45R17
                                                    ER2) N235)

                                                    225/45R17 M+S
                                                    ER2)

                                                    225/50R17
                                                    A01) ER2) K03) N235)

                                                    225/50R17 M+S
                                                    A01) ER2) K03)

                                                    235/50R17
                                                    A01) ER2) G4K) K01) K04) N245)

                                                    235/50R17 M+S
                                                    A01) ER2) G4K) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 36b
               Seite :                      8 / 16
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204K                        e1*2001/116*0457*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 245    Mercedes C-Klasse     205/50R17                              A02) bis A10)
                             (Kombi, S205)         ER1) N215)                             BF1) E103) EB1) EF0)

                                                    205/50R17 M+S
                                                    ER1) W215)

                                                    205/55R17
                                                    ER1) N215)

                                                    205/55R17 M+S
                                                    ER1) W215)

                                                    215/50R17
                                                    ER1) N225)

                                                    215/50R17 M+S
                                                    ER1) W225)
§22 51764*03




                                                    215/55R17
                                                    ER1) G4K) N225)

                                                    215/55R17 M+S
                                                    ER1) G4K) W225)

                                                    225/45R17
                                                    N235)

                                                    225/45R17 M+S

                                                    225/50R17
                                                    A01) K03) N235)

                                                    225/50R17 M+S
                                                    A01) K03)

                                                    235/50R17
                                                    A01) G4K) K01) K04) N245)

                                                    235/50R17 M+S
                                                    A01) G4K) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 36b
               Seite :                      9 / 16
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               117                         e1*2007/46*1007*..
               245G                        e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 155    Mercedes CLA-Klasse 205/50R17                                A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi)    N215)                                  BF1) E93a) E100)

                                                    205/50R17 M+S

                                                    215/45R17
                                                    N225)

                                                    225/45R17


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               245G                         e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 51764*03




               155 bis 160   Mercedes CLA-Klasse 205/50R17 M+S                            A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi;                                           BF1) E95a)
                             Serie auch 235/40R18 ) 215/45R17 M+S
                                                    A93a)

                                                    215/50R17 M+S
                                                    A01) K13) K25)

                                                    225/45R17 M+S


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2CLA                       e1*2007/46*1912*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 165    Mercedes CLA-Klasse 205/50R17                                A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi)                                           BF1) EF0)
                                                   205/55R17

                                                    215/50R17
                                                    A01) K03) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 36b
               Seite :                      10 / 16
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               207                           e1*2001/116*0502*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 215   Mercedes E-Klasse       205/50R17                            A02) bis A10)
                             (Coupe, Cabrio;         ER1) N215)                           A94) BF1) EB2) EB3) EF0)
                             Ausführungen mit
                             kleinsten Serienreifen 205/50R17 M+S
                             in 16Zoll oder 17Zoll)  ER1)

                                                     215/45R17
                                                     ER1) N225)

                                                     215/45R17 M+S
                                                     ER1)

                                                     215/50R17
                                                     ER1) G4Y) N225)

                                                     215/50R17 M+S
                                                     ER1) G4Y)
§22 51764*03




                                                     225/45R17
                                                     N235)

                                                     225/45R17 M+S


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               211                         E1*2001/116*0183*.., e1*98/14*0183*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 170    Mercedes E-Klasse     205/55R17                              A02) bis A10)
                             (Limousine )          A94a) ER1)                             BF1) EF0)

                                                     215/50R17
                                                     A94a) ER1)

                                                     225/50R17


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                           e1*2001/116*0501*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 150   Mercedes E-Klasse       205/50R17                            A02) bis A10)
                             (W212, Limousine,       ER1)                                 A94) BF1) E111) EB3) EF0)
                             Ausführungen mit
                             kleinsten Serienreifen 205/55R17
                             in 16Zoll)              ER1)

                                                     215/50R17
                                                     ER1)

                                                     225/50R17
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 36b
               Seite :                      11 / 16
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                         e1*2001/116*0501*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 145   Mercedes E-Klasse     225/50R17                              A02) bis A10)
                             (W213, Limousine)                                            A94) BF2) E111a) EF0) ER2)
                                                   225/55R17

                                                    235/50R17

                                                    245/50R17


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               245G                        e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 155    Mercedes GLA          215/60R17                              A02) bis A10)
                                                                                          BF1)
                                                    225/55R17
§22 51764*03




                                                    225/60R17
                                                    A01) K120)

                                                    235/55R17

                                                    245/50R17

                                                    245/55R17
                                                    A01) K118) K120) K121)

                                                    255/50R17
                                                    A01) K118)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               172                         e1*2007/46*0548*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               115 bis 180   Mercedes SLC          205/45R17                              A02) bis A10)
                                                                                          A94) BF1) EF0)
                                                    205/50R17

                                                    215/45R17

                                                    225/45R17
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 36b
               Seite :                      12 / 16
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               172                         e1*2007/46*0548*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               135 bis 180   Mercedes SLK          205/45R17                               A02) bis A10)
                                                                                           A94) BF1) EF0)
                                                    205/50R17

                                                    215/45R17

                                                    215/50R17
                                                    A01) G01) K102)

                                                    225/45R17


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
§22 51764*03




                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                      wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                      Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                      sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 36b
               Seite :                      13 / 16
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
                      ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten
                      unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                     den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                     den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
§22 51764*03




                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               E93)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen serienmäßig als
                      (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

               E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
                     Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

               E95)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen
                      serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

               E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
                     Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

               E99)   Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
                      e1*2001/116*0470*02.

               E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
                     e1*2001/116*0470*04.

               E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
                     Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
                     • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

               E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
                     Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
                     • Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 36b
               Seite :                      14 / 16
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten,
                     die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36

               E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten,
                      die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                      • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

               E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten, die
                     mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

               E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die
                      mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz mit belüfteter und gelochter Scheibe
                         Ø342x32 mm

               EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz 344 mit belüfteter Scheibe Ø344x32 mm
§22 51764*03




               EB3)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø344x32 mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                      Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1200 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER2)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1360 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G4K)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/35R19 ausgerüstet oder diese
                      in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                      in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                      beachten.

               G4Y)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19,
                      235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 36b
               Seite :                      15 / 16
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.
§22 51764*03




               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
                      komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
                      Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

               K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
                      bzw. auszuschneiden.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
                      aufzuweiten.

               K81)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
                         Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
                      • die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
                      • Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von der
                         Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.

               K102) An Achse 1 ist der innere Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Scheinwerferserviceklappe um
                     ca. 5 mm nach oben warm einzuformen.

               K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der
                     Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

               K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der
                     Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

               K121) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                     • die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm
                        aufzuweiten,
                     • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an
                        das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 36b
               Seite :                      16 / 16
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
§22 51764*03




                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                      durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                      serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
                      vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
                      Nachweises.

               W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 36b mit den Seiten 1-16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 8100_7017 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

               Geschäftsstelle Essen, 24.10.2019
						
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