Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000905-D0-072
Anlage-Nr. : 36b
Seite : 1 / 16
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 8100_7017
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 8100_7017
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Fondmetal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 112Y
Radausführungskennz.: 112Y
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 42 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 75,00 mm
§22 51764*03
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Øi66,5 Øe75
geprüfte Radlast: *) 680 kg
Reifenabrollumfang: 2290 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm 130 Nm
BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm 150 Nm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
169 e1*2001/116*0288*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 142 Mercedes A-Klasse 195/45R17 A01) bis A10)
BF1) K15) K23)
205/45R17
K03)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000905-D0-072
Anlage-Nr. : 36b
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Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 8100_7017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
176 e1*2007/46*0928*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155 Mercedes A-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
(Beim Typ 245G nur N215) BF1) E93) E100)
zulässig an
Fahrzeugausführungen 205/50R17 M+S
ab EG-Genehmigungs-
Nr. 215/45R17
e1*2001/116*0470*04) N225)
225/45R17
A01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A01) bis A10)
K04) BF1) E93) E100) N215) V00)
§22 51764*03
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
176 e1*2007/46*0928*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 160 Mercedes A-Klasse 205/50R17 M+S A02) bis A10)
(Frontantrieb und BF1) E95) E100)
Allrad; Beim Typ 245G 215/45R17 M+S
nur zulässig an A93a)
Fahrzeugausführungen
ab EG-Genehmigungs- 215/50R17 M+S
Nr. A01) K04) K13) K25)
e1*2001/116*0470*04)
225/45R17 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A e1*2007/46*1829*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 165 Mercedes A-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
(Kompaktlimousine 5- BF1) EF0)
türig) 215/50R17
225/45R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000905-D0-072
Anlage-Nr. : 36b
Seite : 3 / 16
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 8100_7017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A e1*2007/46*1829*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165 Mercedes A-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
(Limousine 4-türig) BF1) EF0)
215/50R17
225/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245 e1*2001/116*0314*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142 Mercedes B-Klasse 205/45R17 A02) bis A10)
(Beim Typ 245G nur A93) BF1) E99)
zulässig an 205/50R17
Fahrzeugausführungen A01) K01) K04) K81)
§22 51764*03
bis EG-
Genehmigungs-Nr. 215/45R17
e1*2001/116*0470*02) A01) K01)
225/45R17
A01) K01) K04) K81)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
246 e1*2007/46*0751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155 Mercedes B- Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
(Beim Typ 245G nur N215) BF1) E100)
zulässig an
Fahrzeugausführungen 205/50R17 M+S
ab EG-Genehmigungs-
Nr. 215/45R17
e1*2001/116*0470*04) A93) N225)
225/45R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A02) bis A10)
BF1) E100) N215) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000905-D0-072
Anlage-Nr. : 36b
Seite : 4 / 16
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 8100_7017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 Mercedes B-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
electric drive A93a) BF1)
205/55R17
215/50R17
225/45R17
A93a)
225/50R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
§22 51764*03
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165 Mercedes B-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
(Ausführungen mit BF1) EF0)
Verbundlenker- 205/55R17
Hinterachse)
215/50R17
225/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165 Mercedes B-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
(Ausführungen mit BF1) EF0)
Mehrlenker-Hinterachse) 205/55R17
215/50R17
A01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000905-D0-072
Anlage-Nr. : 36b
Seite : 5 / 16
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 8100_7017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 150 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
(Coupe, C204) N215) BF1) E110) EF0)
205/50R17 M+S
215/45R17
N225)
225/45R17
N235)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 51764*03
88 bis 215 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
(Limousine, W204) ER1) N215) BF1) E104) EF0)
205/50R17 M+S
ER1)
215/45R17
ER1) N225)
225/45R17
N235)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 170 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
(Kombi, S204) ER1) N215) BF1) E104) EF0)
205/50R17 M+S
ER1)
215/45R17
ER1) N225)
225/45R17
N235)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000905-D0-072
Anlage-Nr. : 36b
Seite : 6 / 16
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 8100_7017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/45R17 A02) bis A10)
(Coupe C205, Cabrio A94) N235) BF1) E110a) EB1) EF0)
A205)
225/45R17 M+S
A94)
225/50R17
A94a) N235)
225/50R17 M+S
A94a)
235/50R17
A01) G4K) K01) N245)
235/50R17 M+S
A01) G4K) K01)
§22 51764*03
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000905-D0-072
Anlage-Nr. : 36b
Seite : 7 / 16
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 8100_7017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
(Limousine, W205) ER1) N215) BF1) E103) EB1) EF0)
205/50R17 M+S
ER1) W215)
205/55R17
ER1) N215)
205/55R17 M+S
ER1) W215)
215/50R17
ER1) N225)
215/50R17 M+S
ER1) W225)
§22 51764*03
215/55R17
ER1) G4K) N225)
215/55R17 M+S
ER1) G4K) W225)
225/45R17
ER2) N235)
225/45R17 M+S
ER2)
225/50R17
A01) ER2) K03) N235)
225/50R17 M+S
A01) ER2) K03)
235/50R17
A01) ER2) G4K) K01) K04) N245)
235/50R17 M+S
A01) ER2) G4K) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000905-D0-072
Anlage-Nr. : 36b
Seite : 8 / 16
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 8100_7017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
(Kombi, S205) ER1) N215) BF1) E103) EB1) EF0)
205/50R17 M+S
ER1) W215)
205/55R17
ER1) N215)
205/55R17 M+S
ER1) W215)
215/50R17
ER1) N225)
215/50R17 M+S
ER1) W225)
§22 51764*03
215/55R17
ER1) G4K) N225)
215/55R17 M+S
ER1) G4K) W225)
225/45R17
N235)
225/45R17 M+S
225/50R17
A01) K03) N235)
225/50R17 M+S
A01) K03)
235/50R17
A01) G4K) K01) K04) N245)
235/50R17 M+S
A01) G4K) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000905-D0-072
Anlage-Nr. : 36b
Seite : 9 / 16
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 8100_7017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
117 e1*2007/46*1007*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155 Mercedes CLA-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) N215) BF1) E93a) E100)
205/50R17 M+S
215/45R17
N225)
225/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 51764*03
155 bis 160 Mercedes CLA-Klasse 205/50R17 M+S A02) bis A10)
(Limousine, Kombi; BF1) E95a)
Serie auch 235/40R18 ) 215/45R17 M+S
A93a)
215/50R17 M+S
A01) K13) K25)
225/45R17 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2CLA e1*2007/46*1912*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165 Mercedes CLA-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) BF1) EF0)
205/55R17
215/50R17
A01) K03) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000905-D0-072
Anlage-Nr. : 36b
Seite : 10 / 16
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 8100_7017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 215 Mercedes E-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; ER1) N215) A94) BF1) EB2) EB3) EF0)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 205/50R17 M+S
in 16Zoll oder 17Zoll) ER1)
215/45R17
ER1) N225)
215/45R17 M+S
ER1)
215/50R17
ER1) G4Y) N225)
215/50R17 M+S
ER1) G4Y)
§22 51764*03
225/45R17
N235)
225/45R17 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
211 E1*2001/116*0183*.., e1*98/14*0183*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 170 Mercedes E-Klasse 205/55R17 A02) bis A10)
(Limousine ) A94a) ER1) BF1) EF0)
215/50R17
A94a) ER1)
225/50R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 150 Mercedes E-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
(W212, Limousine, ER1) A94) BF1) E111) EB3) EF0)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 205/55R17
in 16Zoll) ER1)
215/50R17
ER1)
225/50R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000905-D0-072
Anlage-Nr. : 36b
Seite : 11 / 16
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 8100_7017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 145 Mercedes E-Klasse 225/50R17 A02) bis A10)
(W213, Limousine) A94) BF2) E111a) EF0) ER2)
225/55R17
235/50R17
245/50R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155 Mercedes GLA 215/60R17 A02) bis A10)
BF1)
225/55R17
§22 51764*03
225/60R17
A01) K120)
235/55R17
245/50R17
245/55R17
A01) K118) K120) K121)
255/50R17
A01) K118)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 180 Mercedes SLC 205/45R17 A02) bis A10)
A94) BF1) EF0)
205/50R17
215/45R17
225/45R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000905-D0-072
Anlage-Nr. : 36b
Seite : 12 / 16
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 8100_7017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 180 Mercedes SLK 205/45R17 A02) bis A10)
A94) BF1) EF0)
205/50R17
215/45R17
215/50R17
A01) G01) K102)
225/45R17
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
§22 51764*03
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000905-D0-072
Anlage-Nr. : 36b
Seite : 13 / 16
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 8100_7017
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten
unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
§22 51764*03
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Anzugsmoment: 130 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Anzugsmoment: 150 Nm
E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen serienmäßig als
(Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen
serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E99) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*02.
E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04.
E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
• Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25
E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
• Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000905-D0-072
Anlage-Nr. : 36b
Seite : 14 / 16
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 8100_7017
E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten,
die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36
E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten,
die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37
E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten, die
mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die
mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz mit belüfteter und gelochter Scheibe
Ø342x32 mm
EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz 344 mit belüfteter Scheibe Ø344x32 mm
§22 51764*03
EB3) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø344x32 mm
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 1200 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 1360 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G4K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/35R19 ausgerüstet oder diese
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
G4Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19,
235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000905-D0-072
Anlage-Nr. : 36b
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Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 8100_7017
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
§22 51764*03
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
aufzuweiten.
K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
• die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
• Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von der
Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.
K102) An Achse 1 ist der innere Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Scheinwerferserviceklappe um
ca. 5 mm nach oben warm einzuformen.
K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der
Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der
Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K121) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm
aufzuweiten,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an
das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000905-D0-072
Anlage-Nr. : 36b
Seite : 16 / 16
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 8100_7017
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
§22 51764*03
Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
Nachweises.
W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 36b mit den Seiten 1-16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 8100_7017 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.
Geschäftsstelle Essen, 24.10.2019