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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50532
Nr. :                      RA-000821-B0-021
Anlage-Nr. :               13a
Seite :                    1/8                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 XRS-8520


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                XRS-8520
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                           BORBET
Montageposition:                                     Vorderachse *
Radausführung:                                           Lk 112
Radgröße:                                             8½Jx20EH2
Rad-Einpresstiefe:                                       30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,50 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast:                                        875 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2254 mm
 * Die Verwendung des Rades XRS-8520, Lk 112 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das
hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp XRS-10520 (ABE-Nr.
50531*01) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp XRS-10520, LK 112 (ABE-Nr. 50531*01) zu entnehmen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mercedes-Benz (D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
204 AMG, 204, 204K, 204K         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           5255     130 Nm
AMG, 204X, 218, 230, 231         M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
164, 221                         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              5242   150 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
212, R1ES, R1EC                  Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              5255   150 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm

RA-000821-B0-021-13a~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50532
Nr. :                      RA-000821-B0-021
Anlage-Nr. :               13a
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Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 XRS-8520




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
204 AMG                         e1*2001/116*0464*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x20,ET30          10.5x20,ET40
350 bis 375     Mercedes C-Klasse C63 245/30R20               265/30R20                      A01) bis A10)
                AMG, C63 S AMG           K01)                                                V00)
                (Limousine, W205)

Die Verwendung des Rades XRS-8520, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-10520 (ABE-Nr. 50531*01) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
204K AMG                       e1*2001/116*0463*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET30          10.5x20,ET40
350 bis 375     Mercedes C-Klasse C63 245/30R20              265/30R20                       A01) bis A10)
                AMG, C63 S AMG          K01)                                                 V00)
                (Kombi, S205)

Die Verwendung des Rades XRS-8520, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-10520 (ABE-Nr. 50531*01) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
218                               e1*2007/46*0485*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x20,ET30          10.5x20,ET40
120 bis 245     Mercedes CLS               245/30R20            285/25R20                    A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi;         T90)                                              V00)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 245/45R17)    245/30R20            295/25R20                    A02) bis A10)
                                           T90)                                              V00)

                                               255/30R20              295/25R20              A02) bis A10)
                                                                                             V00)
Die Verwendung des Rades XRS-8520, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-10520 (ABE-Nr. 50531*01) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000821-B0-021-13a~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50532
Nr. :                      RA-000821-B0-021
Anlage-Nr. :               13a
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Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 XRS-8520


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
218                               e1*2007/46*0485*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x20,ET30          10.5x20,ET40
120 bis 300     Mercedes CLS               255/30R20            295/25R20                    A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi;                                                           V00)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 255/40R18)

Die Verwendung des Rades XRS-8520, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-10520 (ABE-Nr. 50531*01) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                              e1*2007/46*1666*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x20,ET30          10.5x20,ET40
120 bis 245     Mercedes E-Klasse          245/35R20            275/30R20                    A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio;                                                              V00)
                Ausführungen mit kleinsten 255/30R20            295/25R20                    A01) bis A10)
                Serienreifen ab 245/..)    K03)T92)                                          V00)

Die Verwendung des Rades XRS-8520, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-10520 (ABE-Nr. 50531*01) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
212                             e1*2001/116*0501*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x20,ET30          10.5x20,ET40
110 bis 270     Mercedes E-Klasse        235/35R20            265/30R20                      A01) bis A10)
                (W213, Limousine)        K01)N245)                                           E111a)V00)

                                               245/30R20              295/25R20              A01) bis A10)
                                               K01)T90)                                      E111a)V00)

                                               245/35R20              275/30R20              A01) bis A10)
                                               K01)                                          E111a)V00)

                                               245/35R20              285/30R20              A01) bis A10)
                                               K01)                                          E111a)V00)

                                               255/30R20              295/25R20              A01) bis A10)
                                               K01)                                          E111a)V00)
Die Verwendung des Rades XRS-8520, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-10520 (ABE-Nr. 50531*01) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000821-B0-021-13a~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50532
Nr. :                      RA-000821-B0-021
Anlage-Nr. :               13a
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Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 XRS-8520


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES                           e1*2007/46*1560*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET30          10.5x20,ET40
110 bis 250     Mercedes E-Klasse       245/35R20            275/30R20                       A01) bis A10)
                (S213, Kombi)           K01)                                                 V00)

                                               245/35R20              285/30R20              A01) bis A10)
                                               K01)                                          V00)

                                               255/30R20              295/25R20              A01) bis A10)
                                               K01)                                          V00)
Die Verwendung des Rades XRS-8520, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-10520 (ABE-Nr. 50531*01) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET30          10.5x20,ET40
100 bis 225     Mercedes GLK            235/40R20            265/35R20                       A01) bis A10)
                                        K01)                                                 V00)

                                               235/40R20              275/35R20              A01) bis A10)
                                               K01)                                          V00)

                                               235/45R20              265/40R20              A01) bis A10)
                                               K01)                                          V00)

                                               235/45R20              295/35R20              A01) bis A10)
                                               K01)                                          V00)

                                               245/40R20              275/35R20              A01) bis A10)
                                               K01)                                          V00)

                                               245/40R20              285/35R20              A01) bis A10)
                                               K01)                                          V00)

                                               255/40R20              285/35R20              A01) bis A10)
                                               K01)                                          V00)

                                               255/40R20              295/35R20              A01) bis A10)
                                               K01)                                          V00)
Die Verwendung des Rades XRS-8520, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-10520 (ABE-Nr. 50531*01) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000821-B0-021-13a~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50532
Nr. :                      RA-000821-B0-021
Anlage-Nr. :               13a
Seite :                    5/8                                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 XRS-8520


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
164                            e1*2001/116*0315*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET30          10.5x20,ET40
140 bis 285     Mercedes ML-Klasse      245/45R20            275/40R20                       A01) bis A10)
                                        K01)N255)                                            V00)

                                               245/45R20 M+S          275/40R20 M+S          A01) bis A10)
                                               K01)                                          V00)
Die Verwendung des Rades XRS-8520, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-10520 (ABE-Nr. 50531*01) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET30          10.5x20,ET40
150 bis 380     Mercedes S-Klasse,      245/35R20            265/35R20                       A01) bis A10)
                Heckantrieb             K01)N255)T95)                                        E97a)V00)
                (W221)

Die Verwendung des Rades XRS-8520, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-10520 (ABE-Nr. 50531*01) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
221                             e1*2001/116*0335*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x20,ET30          10.5x20,ET40
150 bis 390     Mercedes S-Klasse        245/40R20            275/35R20                      A02) bis A10)
                (W222, ab Modell 2014)                                                       E98b)V00)

                                               245/40R20              285/35R20              A02) bis A10)
                                                                                             E98b)V00)

                                               255/35R20              295/30R20              A02) bis A10)
                                                                                             E98b)V00)

                                               255/40R20              285/35R20              A02) bis A10)
                                                                                             E98b)V00)
Die Verwendung des Rades XRS-8520, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-10520 (ABE-Nr. 50531*01) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000821-B0-021-13a~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50532
Nr. :                      RA-000821-B0-021
Anlage-Nr. :               13a
Seite :                    6/8                                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 XRS-8520


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x20,ET30          10.5x20,ET40
270 bis 345     Mercedes S-Klasse Coupe, 245/40R20            275/35R20                      A02) bis A10)
                Cabrio                                                                       V00)
                (C217, A217)

Die Verwendung des Rades XRS-8520, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-10520 (ABE-Nr. 50531*01) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
231                             e1*2007/46*0803*..
230                             e1*98/14*0169*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x20,ET30          10.5x20,ET40
225 bis 335     Mercedes SL               255/30R20            295/25R20                     A02) bis A10)
                (Baureihe R231)                                                              E114a)E115)V00)

                                               255/30R20              305/25R20              A02) bis A10)
                                                                                             E114a)E115)V00)
Die Verwendung des Rades XRS-8520, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-10520 (ABE-Nr. 50531*01) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




RA-000821-B0-021-13a~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50532
Nr. :                      RA-000821-B0-021
Anlage-Nr. :               13a
Seite :                    7/8                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 XRS-8520


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
     Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.

E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
     Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.

E111a)       Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213:
    nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

E114a)      Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R231 (nur
    Varianten, die mit "N" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).

E115) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Rad-
     /Reifenkombination 255/35R19 auf 9x19 ET27 (VA) und 285/30R20 auf 10x20 ET48 (HA)
     ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.



RA-000821-B0-021-13a~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50532
Nr. :                      RA-000821-B0-021
Anlage-Nr. :               13a
Seite :                    8/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 XRS-8520


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 13a mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XRS-8520 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 08.02.2019



RA-000821-B0-021-13a~DB-5-112-66_5-ET30.docx