Gutachten 366-0370-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52617
ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZF-C
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.05.2019
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Fahrzeughersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 25
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
TTZF8BP25CED66 PCD112 ET25 ohne 66,6 720 2083 04/19
6
TTZF8GA25CED66 PCD112 ET25 ohne 66,6 720 2083 04/19
6
TTZF8SA25CED66 PCD112 ET25 ohne 66,6 655 2291 04/19
6
TTZF8SA25CED66 PCD112 ET25 ohne 66,6 670 2254 04/19
6
TTZF8SA25CED66 PCD112 ET25 ohne 66,6 690 2181 04/19
6
TTZF8SA25CED66 PCD112 ET25 ohne 66,6 700 2144 04/19
6
TTZF8SA25CED66 PCD112 ET25 ohne 66,6 710 2114 04/19
6
TTZF8SA25CED66 PCD112 ET25 ohne 66,6 720 2083 04/19
6
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 210
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJMH
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : R1EC; 245G; R1ES; 204 X; 245G AMG; 172; 204 K; 204; 212
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJMM
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 210
130 Nm für Typ : 172; 204; 204 K; 245G; 245G AMG
150 Nm für Typ : R1EC; R1ES
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0370-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52617
ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZF-C
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.05.2019
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150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X
150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 215/55R18 95 11A; 248; 26B; 26N; Sportfahrwerk; GLA;
27B; 27H nicht Offroad-
225/50R18 95 11A; 24J; 248; 26B; Fahrwerk; Fahrdynamik-
26N; 27B; 27H Paket; Allradantrieb;
225/55R18 98 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb;
26N; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R18 97 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 7AC; 71C;
26B; 26J; 27B; 27F 71K; 721; 725; 73C;
235/55R18 100 11A; 24J; 244; 247; 74A; 76O; 77E; 4B8
26B; 26J; 27B; 27F
245/45R18 96 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B; 27H
245/50R18 100 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27B;
27F
255/50R18 102 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
265 - 280 215/55R18 M+S 11A; 248; 26B; 26N;
27B; 27H; 52J
225/50R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B; 27H; 52J
225/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B; 27F; 52J
235/50R18 M+S 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F;
52J
235/55R18 M+S 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F;
52J
245/45R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B; 27H; 52J
245/50R18 M+S 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27B;
27F; 52J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0370-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52617
ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZF-C
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.05.2019
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Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 215/55R18 95 11A; 24J; 248; 27I nicht Sportfahrwerk;
225/50R18 95 11A; 24J; 244; 27I GLA; nicht
225/55R18 98 11A; 24J; 244; 27I Fahrdynamik Paket;
235/50R18 97 11A; 242; 244; 245; Offroad-Fahrwerk;
247; 26P; 27B; 27H Allradantrieb;
235/55R18 100 11A; 242; 244; 245; Frontantrieb;
247; 26P; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 96 11A; 24J; 244; 27I 12A; 51A; 7AC; 71C;
245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; 71K; 721; 725; 73C;
26P; 27B; 27H 74A; 76O; 77E; 4B8
255/50R18 102 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26N; 27B; 27F
265 - 280 215/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 27I; 52J
225/50R18 M+S 11A; 24J; 244; 27I; 52J
225/55R18 M+S 11A; 24J; 244; 27I; 52J
235/50R18 M+S 11A; 242; 244; 245;
247; 26P; 27B; 27H;
52J
235/55R18 M+S 11A; 242; 244; 245;
247; 26P; 27B; 27H;
52J
245/45R18 M+S 11A; 24J; 244; 27I; 52J
245/50R18 M+S 11A; 24C; 244; 247;
26P; 27B; 27H; 52J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0370-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52617
ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZF-C
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.05.2019
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Seite: 4 von 23
Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 215/55R18 95 11A; 24J; 248; 26B; nicht Sportfahrwerk;
26N; 27B; 27H GLA; nicht
225/50R18 95 11A; 24J; 244; 247; Fahrdynamik Paket;
26B; 26N; 27B; 27H nicht Offroad-
225/55R18 98 11A; 24J; 244; 247; Fahrwerk;
26B; 26N; 27B; 27F Allradantrieb;
235/50R18 97 11A; 242; 244; 245; Frontantrieb;
247; 26B; 26J; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H;
27F
235/55R18 100 11A; 242; 244; 245; 12A; 51A; 7AC; 71C;
247; 26B; 26J; 27B; 71K; 721; 725; 73C;
27F
245/45R18 96 11A; 24J; 244; 247; 74A; 76O; 77E; 4B8
26B; 26N; 27B; 27H
245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
255/50R18 102 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27F
265 - 280 215/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B; 27H; 52J
225/50R18 M+S 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26N; 27B; 27H;
52J
225/55R18 M+S 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26N; 27B; 27F;
52J
235/50R18 M+S 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27B;
27F; 52J
235/55R18 M+S 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27B;
27F; 52J
245/45R18 M+S 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26N; 27B; 27H;
52J
245/50R18 M+S 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F;
52J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0370-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52617
ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZF-C
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.05.2019
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Seite: 5 von 23
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/55R18 95 11A; 248; 26B; 26N; Sportfahrwerk; GLA;
27B; 27H nicht Offroad-
225/50R18 95 11A; 24J; 248; 26B; Fahrwerk; Fahrdynamik-
26N; 27B; 27H Paket; Allradantrieb;
225/55R18 98 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb;
26N; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R18 97 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 7AC; 7BU;
26B; 26J; 27B; 27F 71C; 71K; 721; 725;
235/55R18 100 11A; 24J; 244; 247; 73C; 74A; 76O; 77E;
26B; 26J; 27B; 27F 4B8
245/45R18 96 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B; 27H
245/50R18 100 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27B;
27F
255/50R18 102 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
265 - 280 215/55R18 M+S 11A; 248; 26B; 26N;
27B; 27H; 52J
225/50R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B; 27H; 52J
225/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B; 27F; 52J
235/50R18 M+S 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F;
52J
235/55R18 M+S 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F;
52J
245/45R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B; 27H; 52J
245/50R18 M+S 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27B;
27F; 52J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0370-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52617
ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZF-C
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.05.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 23
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/55R18 95 11A; 24J; 248; 27I nicht Sportfahrwerk;
225/50R18 95 11A; 24J; 244; 27I GLA; nicht
225/55R18 98 11A; 24J; 244; 27I Fahrdynamik Paket;
235/50R18 97 11A; 242; 244; 245; Offroad-Fahrwerk;
247; 26P; 27B; 27H Allradantrieb;
235/55R18 100 11A; 242; 244; 245; Frontantrieb;
247; 26P; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 96 11A; 24J; 244; 27I 12A; 51A; 7AC; 7BU;
245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; 71C; 71K; 721; 725;
26P; 27B; 27H 73C; 74A; 76O; 77E;
255/50R18 102 11A; 24C; 244; 247; 4B8
26B; 26N; 27B; 27F
265 - 280 215/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 27I; 52J
225/50R18 M+S 11A; 24J; 244; 27I; 52J
225/55R18 M+S 11A; 24J; 244; 27I; 52J
235/50R18 M+S 11A; 242; 244; 245;
247; 26P; 27B; 27H;
52J
235/55R18 M+S 11A; 242; 244; 245;
247; 26P; 27B; 27H;
52J
245/45R18 M+S 11A; 24J; 244; 27I; 52J
245/50R18 M+S 11A; 24C; 244; 247;
26P; 27B; 27H; 52J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0370-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52617
ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZF-C
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.05.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 23
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/55R18 95 11A; 24J; 248; 26B; nicht Sportfahrwerk;
26N; 27B; 27H GLA; nicht
225/50R18 95 11A; 24J; 244; 247; Fahrdynamik Paket;
26B; 26N; 27B; 27H nicht Offroad-
225/55R18 98 11A; 24J; 244; 247; Fahrwerk;
26B; 26N; 27B; 27F Komfortfahrwerk;
235/50R18 97 11A; 242; 244; 245; Allradantrieb;
247; 26B; 26J; 27B; Frontantrieb;
27F
235/55R18 100 11A; 242; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 26B; 26J; 27B; 12A; 51A; 7AC; 7BU;
27F
245/45R18 96 11A; 24J; 244; 247; 71C; 71K; 721; 725;
26B; 26N; 27B; 27H 73C; 74A; 76O; 77E;
245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; 4B8
26B; 26J; 27B; 27F
255/50R18 102 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27F
265 - 280 215/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B; 27H; 52J
225/50R18 M+S 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26N; 27B; 27H;
52J
225/55R18 M+S 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26N; 27B; 27F;
52J
235/50R18 M+S 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27B;
27F; 52J
235/55R18 M+S 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27B;
27F; 52J
245/45R18 M+S 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26N; 27B; 27H;
52J
245/50R18 M+S 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F;
52J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0370-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52617
ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZF-C
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.05.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 23
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 225/45R18 95Y 11A; 241; 246; 248; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 26B; 26J; 27I neue C-Klasse;
235/45R18 94Y 11A; 24C; 244; 247; Kombilimousine;
26B; 26J; 27H; 27I; 5HI Limousine;
Heckantrieb; nur
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7FG;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 75I; 76O;
77E; 4B8
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/45R18 95Y 11A; 241; 246; 248; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 26B; 26J; 27I neue C-Klasse;
235/45R18 94Y 11A; 24C; 244; 247; Kombilimousine;
26B; 26J; 27H; 27I Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb; nicht
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7FG;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 76O; 77E;
4B8
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 235/45R18 94W YAR; 11A; 245; 26B; Coupé; Cabrio;
26N Allradantrieb;
245/45R18 96W mit Heckantrieb;
Radhausverbreiterung 10B; 11B; 11G; 11H;
(Flap) Serie; GA9; 11A; 12A; 51A; 7MT; 71C;
24J; 26B; 26J; 27P
245/45R18 96W ohne 71K; 721; 725; 73C;
Radhausverbreiterung 74A; 76O
(Flap) Serie; GA9; 11A;
24J; 248; 26B; 26J;
27P
R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 235/45R18 98W YAR; 11A; 245; 26B; Baureihe W213; nicht
26N; 5JA All Terrain;
235/45R18 98Y YAR; 11A; 245; 26B; Allradantrieb;
26N; 5JA Heckantrieb;
245/45R18 100Y ohne 10B; 11B; 11G; 11H;
Radhausverbreiterung 12A; 51A; 7MT; 71C;
(Flap) Serie; GA9; 11A; 71K; 721; 725; 73C;
24J; 248; 26B; 26J; 74A; 75I; 76O
27P; 5KA
245/45R18 100Y mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie; GA9; 11A;
24J; 26B; 26J; 27P;
5KA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0370-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52617
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
210 e1*93/81*0022*.. 55 - 125 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 5FE Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76T
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 235/45R18 97 YAR; 11A; 245; 26B; Baureihe W213;
26N Allradantrieb;
245/45R18 100 mit Heckantrieb;
Radhausverbreiterung 10B; 11B; 11G; 11H;
(Flap) Serie; GA9; 11A; 12A; 51A; 7AC; 7MT;
24J; 26B; 26J; 27P
245/45R18 100 ohne 71C; 71K; 721; 725;
Radhausverbreiterung 73C; 74A; 75I; 76O;
(Flap) Serie; GA9; 11A; 4B8
24J; 248; 26B; 26J;
27P
Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/60R18 103 11A; 245 GLC; Kombilimousine;
245/55R18 103 11A; 24J; 248 Allradantrieb;
245/60R18 105 11A; 24J; 248 Heckantrieb;
255/55R18 105 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
265/55R18 108 11A; 24C; 248; 26P 12A; 51A; 7AC; 71C;
275/50R18 107 11A; 24C; 244; 26P 71K; 721; 725; 73C;
74A; 75I; 76O; 4B8
Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 225/40R18 88 11A; 246; 26B; 260 Cabrio; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 4B8
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0370-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52617
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ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0370-18-WIRD
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Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0370-18-WIRD
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27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1500kg.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1600kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 0030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7BU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 1804 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7FG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 1804 ( nur e1*2001/116*0431*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7MT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 2102 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R18
Hinterachse: 275/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 265/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0370-18-WIRD
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 340 25 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
27F x = 300 y = 280 30 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0370-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52617
ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZF-C
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.05.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 212
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n): Baureihe W213
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0370-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52617
ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZF-C
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.05.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0370-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52617
ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZF-C
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.05.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0457*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0370-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52617
ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZF-C
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.05.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 340 11 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
27F x = 300 y = 280 20 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0370-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52617
ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZF-C
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.05.2019
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Seite: 20 von 23
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1ES
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0370-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52617
ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZF-C
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.05.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 X
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*..
Handelsbez.: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
Variante(n): GLC
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 230 y = 230 VA
26B x = 280 y = 280 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0370-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52617
ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZF-C
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.05.2019
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Seite: 22 von 23
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1EC
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0370-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52617
ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZF-C
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.05.2019
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Seite: 23 von 23
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 172
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*..
Handelsbez.: SLK / SLC
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
26J x = 300 y = 300 18 VA
27H x = 280 y = 300 8 HA
27F x = 280 y = 300 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.