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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52604 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55811818 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 10JX21H2 Typ AR215 10Jx21H2
             Hersteller                        Arcasting S.r.l.

                                                                                                    Seite 1 von 7

             Auftraggeber                      Arcasting S.r.l.
                                               Via Monte Santo, 35/A
                                               I-31039 Riese Pio X (TV)


             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Modell                            AR215
             Typ                               AR215 10Jx21H2
             Radgröße                          10JX21H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                (mm)
             PCD 112 AR215 10JX21H2                             5/112/66,6         47        900    2406
                     PCD 112 ET 47 / ohne Ring

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                        52604
             Herstellerzeichen                 Arcasting
             Radtyp und Ausführung             AR215 10JX21H2...(s.o)
§ 22 52604




             Radgröße                          10JX21H2
             Einpresstiefe                     ET...(s.o)
             Herkunftsmerkmal                  MADE IN ITALY
             Herstelldatum                     Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
             S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      150                  28,3

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Mercedes-Benz

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55811818 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10JX21H2 Typ AR215 10Jx21H2
             Hersteller                      Arcasting S.r.l.

                                                                                              Seite 2 von 7


             Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             GL-Klasse             155-285       275/45R21    180                              A12 S01
             164G                  155-285       285/40R21    A01 K1a K1b 180
             e1*2001/116*0340*..   155-285       295/40R21    A01 K1c K2b K30 180
             GL-Klasse             190-320       265/45R21    M+S 180                          A12 A56 KMV
             166                   190-320       275/40R21    180                              S01
             e1*2007/46*           190-320       275/45R21    180
             0598*05-17            190-320       295/40R21    180
             (FIN: WDC1668...)
             - mit Radhaus-
               Verbreiterungen
             GL-Klasse             190,245       265/45R21    T04 T08 180                      A12 A56 KOV
             166                   190-320       265/45R21    M+S T04 T08 180                  S01
             e1*2007/46*           190-320       275/40R21    A01 K2b T07 180
             0598*05-17            190-320       275/45R21    A01 K2b 180
             (FIN: WDC1668...)     190-320       295/40R21    A01 K1a K1b K2b 180
             - ohne Radhaus-
               Verbreiterungen
             GLE-Klasse            150-335       255/40R21    R37 T02                          A12 A56 MHy
§ 22 52604




             166                   150-335       265/35R21    A01 K2b T01                      NBF S01
             e1*2007/46*           150-335       265/40R21    A01 K2b T05
             0598*16-...           150-335       275/35R21    A01 K1b K2b T03
             (FIN: WDC1660...)     150-335       285/35R21    A01 K1a K1b K2c T01 T05
                                   150-335       295/35R21    A01 K1c K2c K4h K6d
             GLS-Klasse            190-335       265/45R21    M+S R37 180                      A12 A56 KMV
             166                   190-335       275/40R21    R37 180                          X93 S01
             e1*2007/46*           190-335       275/45R21    R37 180
             0598*18-..            190-335       295/40R21    180
             (FIN: WDC1668...)
             - mit Radhaus-
               Verbreiterungen
             GLS-Klasse            190,245       265/45R21    180                              A12 A56 KOV
             166                   190-335       265/45R21    M+S 180                          X93 S01
             e1*2007/46*           190-335       275/40R21    A01 K2b T07 180
             0598*18-..            190-335       275/45R21    A01 K2b 180
             (FIN: WDC1668...)     190-335       295/40R21    A01 K1a K1b K2b 180
             - ohne Radhaus-
               Verbreiterungen
             M-Klasse              140-285       265/40R21    K1c K2b                          A01 A12 F38
             164                   140-285       275/35R21    K1c K2b T03                      S01
             e1*2001/116*0315*..   140-285       285/35R21    K1c K2a K2b
             - mit Luftfederung
             M-Klasse              140-285       265/40R21    K1c K2b                          A01 A12 F39
             164                   140-285       275/35R21    K1c K2b T03                      S01
             e1*2001/116*0315*..   140-285       285/35R21    K1c K2a K2b
             - ohne Luftfederung




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52604 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55811818 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10JX21H2 Typ AR215 10Jx21H2
             Hersteller                     Arcasting S.r.l.

                                                                                                    Seite 3 von 7
             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             M-Klasse               150-320       255/40R21     K2b R37 T02                           A01 A12 A56
             166                    150-320       265/35R21     K2b T01                               NBF S01
             e1*2007/46*            150-320       265/40R21     K2b T05
             0598*00-15             150-320       275/35R21     K1a K1b K2b T03
                                    150-320       285/35R21     K1c K2c K4h K6d T01 T05
                                    150-320       295/35R21     K1c K2c K4h K6d
             ML 63 AMG              386, 410      265/40R21     T05                                   A12 A56 S01
             166, 166AMG            386, 410      275/35R21     T03
             e1*2007/46*0598*..;    386, 410      285/35R21     A01 K1a K1b K2c T05
             e1*2007/46*0826*..;    386, 410      295/35R21     A01 K1a K1b K2c K4h K6d
             R 63 AMG               375           265/40R21     K1c K2c T05                           A01 A12 S01
             251, 251AMG            375           275/35R21     K1c K2c K75 T03
             e1*2001/116*0341*..,   375           285/35R21     K1c K2c K41 K42 K75 T01
             e1*2001/116*0404*..

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
§ 22 52604




             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52604 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55811818 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10JX21H2 Typ AR215 10Jx21H2
             Hersteller                      Arcasting S.r.l.

                                                                                                      Seite 4 von 7

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             180      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1800 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
§ 22 52604




             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             F38     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

             F39     Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52604 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55811818 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10JX21H2 Typ AR215 10Jx21H2
             Hersteller                     Arcasting S.r.l.

                                                                                                     Seite 5 von 7

             K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K30    Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender
             Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen.

             K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
§ 22 52604




             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
             zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

             K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K75     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel vor Radmitte eine
             ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

             NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
             Fahrzeugausführungen.

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.


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             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55811818 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10JX21H2 Typ AR215 10Jx21H2
             Hersteller                     Arcasting S.r.l.

                                                                                                     Seite 6 von 7

             T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
§ 22 52604




             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T07    Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T08    Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             X93    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
             an Achse 1.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 11. Februar 2019 in Lambsheim statt.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55811818 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10JX21H2 Typ AR215 10Jx21H2
             Hersteller                     Arcasting S.r.l.

                                                                                                     Seite 7 von 7
             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2018.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 11. Februar 2019
§ 22 52604




             Schmidt                                                                      00312574.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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