Gutachten 366-0196-16-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51121
ANLAGE: 23 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: OCPS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.02.2020
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Fahrzeughersteller DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),
MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
OCPS8BP35666 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 645 2178 10/16
OCPS8BP35666 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 665 2105 10/16
OCPS8BP35666 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 683 2074 10/16
OCPS8GA35666 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 683 2074 10/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 209; 210 K; 210; 203 K; 170; 208; 203; 202; H0; 203 CL
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJME
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 171
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJME
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 212; (Baureihe W212)
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : F2CLA; (Kugelbund)
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 204; 204 X; 169; F2A; 117; 207; 245; 204 K; 230; 245G;
R1ES; 231; 172; 176; R1EC; 212; 246
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0196-16-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51121
ANLAGE: 23 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: OCPS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.02.2020
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Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 211
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 215
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM9
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : H0; 170; 171; 202; 203; 203 CL; 203 K; 208; 209;
210; 210 K
130 Nm für Typ : F2A; F2CLA; 169; 172; 204; 204 K; 207; 211; 230;
231; 245
130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
140 Nm für Typ : F2A
150 Nm für Typ : 215
155 Nm für Typ : 204 erhöhtes Anzugsmoment; 204 K erhöhtes
Anzugsmoment
160 Nm für Typ : 117 erhöhtes Anzugsmoment; 176 erhöhtes
Anzugsmoment; 245G erhöhtes Anzugsmoment; 246 erhöhtes
Anzugsmoment
170 Nm für Typ : R1EC erhöhtes Anzugsmoment; R1ES erhöhtes
Anzugsmoment; 204 X erhöhtes Anzugsmoment; 212 erhöhtes
Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2A e1*2007/46*1829*.. 70 - 165 225/50R17 94 11A; 241; 244; 246; Limousine;
247; 26B; 26J; 27B; Allradantrieb;
27F
235/45R17 94 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb;
26J; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R17 95 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 7OK; 71C;
247; 26B; 26J; 27B; 71K; 721; 725; 73C;
27F
255/45R17 98 11A; 24C; 244; 247; 74A; 74P; 76S; 855
26B; 26J; 27B; 27F
F2A e1*2007/46*1829*.. 70 - 165 225/50R17 94 11A; 24M; 241; 246; Kombilimousine;
26B; 26J; 27B; 27H Allradantrieb;
235/45R17 94 11A; 241; 246; 248; Frontantrieb;
26B; 26J; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R17 95 11A; 24M; 241; 246; 12A; 51A; 7OK; 71C;
26B; 26J; 27B; 27H 71K; 721; 725; 73C;
255/45R17 98 11A; 24C; 244; 247; 74A; 74P; 76S; 855
26B; 26J; 27B; 27F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0196-16-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51121
ANLAGE: 23 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: OCPS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.02.2020
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Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 142 215/45R17 87 11A; 21P; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D 12A; 51A; 71C; 71K;
225/45R17 90 11A; 21B; 22B; 24C; 721; 725; 73C; 74A;
24D 74P
235/40R17 90 11A; 21B; 22B; 22H;
24C; 24D
176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 125 215/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; erhöhtes
26N; 27H Anzugsmoment
160 Nm; A-Klasse;
215/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27H 12A; 51A; 7AC; 7BU;
66 - 160 225/45R17 91 11A; 24J; 244; 247; 71C; 71K; 721; 725;
26B; 26N; 27H 73C; 74A; 74P; 740;
235/40R17 90 11A; 242; 244; 245; 76S; 77E; 4B8
247; 26B; 26J; 27F
235/45R17 94 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27F
245/40R17 91 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F
155 - 160 215/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27H; 52J
Verkaufsbezeichnung: B-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
246 e1*2007/46*0751*.. 66 - 155 205/50R17 93 11A; 24J; 248; 26B; erhöhtes
26N; 56G Anzugsmoment
160 Nm; B-Klasse ab
215/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; Mj. 2011; nicht
26N Natural Gas Drive;
225/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; nicht Electric Drive;
26J; 27H Kombi; Allradantrieb;
235/40R17 90 11A; 24J; 244; 247; Frontantrieb;
26B; 26J; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 573; 7AC;
26B; 26J; 27H 7BU; 71C; 71K; 721;
245/40R17 91 11A; 244; 247; 27H; 725; 73C; 74A; 74P;
57F; 681; 687 740; 76S; 77E; 4B8
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 215/45R17 87 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 90 11A; 22I; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R17 90 11A; 21P; 22B; 24C; 721; 725; 73C; 74A;
24D 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0196-16-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51121
ANLAGE: 23 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: OCPS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.02.2020
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Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; erhöhtes
26N Anzugsmoment
160 Nm; CLA; nicht
225/45R17 91 11A; 24J; 244; 26B; Sportfahrwerk; CLA
26J; 27H Limousine; CLA
235/40R17 90W 11A; 24C; 244; 247; Shooting brake;
26B; 26J; 27H Kombilimousine;
235/45R17 94 11A; 24C; 244; 247; Limousine;
26B; 26J; 27H Frontantrieb;
245/40R17 91 11A; 244; 247; 27H; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; 681; 687 12A; 51A; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 740;
76S; 77E; 4B8
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/55R17 97 11A; 246; 248; 26P; 27I erhöhtes
Anzugsmoment
160 Nm; nicht
225/60R17 99 11A; 246; 248; 26P; Sportfahrwerk; GLA;
27B; 27H nicht Fahrdynamik
235/55R17 99 11A; 24J; 248; 26B; Paket; nicht Offroad-
26N; 27B; 27H Fahrwerk;
235/60R17 102 11A; 24J; 248; 26B; Komfortfahrwerk;
26N; 27B; 27H Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 740;
76S; 77E; 4B8
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/55R17 97 11A; 248 erhöhtes
Anzugsmoment
225/60R17 99 11A; 248 160 Nm; nicht
235/55R17 99 11A; 24J; 248; 27I Sportfahrwerk; GLA;
235/60R17 102 11A; 24J; 248; 27I nicht Fahrdynamik
Paket; Offroad-
Fahrwerk;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 740;
76S; 77E; 4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0196-16-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51121
ANLAGE: 23 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: OCPS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.02.2020
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Seite: 5 von 40
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 100 - 160 215/45R17 91 11A; 246; 26B; 26J; erhöhtes
27H Anzugsmoment
160 Nm; CLA; CLA
225/45R17 91 11A; 24J; 24M; 26B; Limousine; CLA
26J; 27H Shooting brake;
235/40R17 90 11A; 24J; 24M; 26B; Kombilimousine;
26J; 27F Limousine;
235/45R17 94 11A; 24J; 24M; 26B; Allradantrieb;
26J; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R17 91 11A; 24M; 27F; 57F; 12A; 51A; 7AC; 7BU;
681; 687 71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 740;
76S; 77E; 4B8
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 125 215/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; erhöhtes
26N; 27H Anzugsmoment
160 Nm; A-Klasse;
215/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27H 12A; 51A; 7AC; 7BU;
66 - 160 225/45R17 91 11A; 24J; 244; 247; 71C; 71K; 721; 725;
26B; 26N; 27H 73C; 74A; 74P; 740;
235/40R17 90 11A; 242; 244; 245; 76S; 77E; 4B8
247; 26B; 26J; 27F
235/45R17 94 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27F
245/40R17 91 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F
155 - 160 215/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27H; 52J
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/55R17 97 11A; 248; 26P; 27I erhöhtes
Anzugsmoment
225/60R17 99 11A; 248; 26P; 27B; 160 Nm; Sportfahrwerk;
27H GLA; nicht Offroad-
235/55R17 99 11A; 248; 26B; 26N; Fahrwerk; Fahrdynamik-
27B; 27H Paket; Allradantrieb;
235/60R17 102 11A; 248; 26B; 26N; Frontantrieb;
27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 740;
76S; 77E; 4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0196-16-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51121
ANLAGE: 23 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: OCPS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.02.2020
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Seite: 6 von 40
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 155 205/50R17 93 11A; 24J; 248; 26B; erhöhtes
26N; 56G Anzugsmoment
160 Nm; B-Klasse ab
215/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; Mj. 2011; nicht
26N Natural Gas Drive;
225/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; nicht Electric Drive;
26J; 27H Kombi; Allradantrieb;
235/40R17 90 11A; 24J; 244; 247; Frontantrieb;
26B; 26J; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 573; 7AC;
26B; 26J; 27H 7BU; 71C; 71K; 721;
245/40R17 91 11A; 244; 247; 27H; 725; 73C; 74A; 74P;
57F; 681; 687 740; 76S; 77E; 4B8
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; erhöhtes
26J; 27H Anzugsmoment
160 Nm; CLA;
225/45R17 91 11A; 24J; 244; 26B; Sportfahrwerk; CLA
26J; 27H Limousine; CLA
235/40R17 90W 11A; 24C; 244; 247; Shooting brake;
26B; 26J; 27F Kombilimousine;
235/45R17 94 11A; 24C; 244; 247; Limousine;
26B; 26J; 27F Frontantrieb;
245/40R17 91 11A; 244; 247; 27F; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; 681; 687 12A; 51A; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 740;
76S; 77E; 4B8
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H0 e1*92/53*0001*.., 55 - 145 215/45R17-87T ohne Nacharbeit ab 10B; 11B; 11G; 11H;
G363 M+S Werk; 11A; 21B; 21J 12A; 51A; 71C; 71K;
215/45R17-87T ohne Nacharbeit ab 721; 725; 73C; 74A;
M+S Werk; MB3; 11A 74P
215/45R17-87T Nacharbeit VA ab Werk
M+S
H0 e1*92/53*0001*.., 55 - 110 215/45R17 87 11A; 21B; 21J 10B; 11B; 11G; 11H;
G363 55 - 145 225/45R17-90 11A; 21B; 21J 12A; 51A; 71C; 71K;
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 22G; 721; 725; 73C; 74A;
57F; 687 74P
125 - 145 215/45R17 11A; 21B; 21J; 631
202 e1*93/81*0034*.. 55 - 100 215/45R17 87 11A; 21B; 21J 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 145 225/45R17-90 11A; 21B; 21J 12A; 51A; 71C; 71K;
110 - 145 215/45R17 11A; 21B; 21J; 631 721; 725; 73C; 74A;
225 215/45R17 51G; 52J 74P
225/45R17 10N; 11A; 21B; 51G
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0196-16-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51121
ANLAGE: 23 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: OCPS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.02.2020
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
203 e1*98/14*0139*.. 75 - 125 215/45R17 87W 51J; 681; 684 Heckantrieb;
75 - 160 215/45R17 87Y 51J; 681; 684 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 200 225/45R17 91 10N; 68E; 687 12A; 51A; 71C; 71K;
245/40R17 51G; 57F; 687 721; 725; 73C; 74A;
74P; DC5; MBY
203 e1*98/14*0139*.. 125 - 200 225/45R17 91 Nur 4-MATIC;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; DC5; MBY
203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 145 215/45R17 87W 51J; 681; 684 Nicht C 30 CDI AMG;
75 - 160 215/45R17 87Y 51J; 681; 684 Nur bis
75 - 200 225/45R17 91 10N; 68E; 687 e1*98/14*0159*18;
245/40R17 51G; 57F; 687 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; DC5
203 K e1*98/14*0158*.. 75 - 125 215/45R17 87W 51J; 57E; 681; 684 Heckantrieb;
75 - 200 225/45R17 91 10N; 68E; 687 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; DC5; MBY
203 K e1*98/14*0158*.. 125 - 200 225/45R17 91 Nur 4-MATIC;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; DC5; MBY
204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/45R17 94 11A; 24J; 24M Nur Baureihe 204;
235/40R17 94 11A; 24J; 24M Limousine;
235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24J; Heckantrieb;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R17 95 11A; 22I; 24D; 57F; 687 12A; 51A; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76S;
77E; 4B8
204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 235/40R17 90 11A; 24J; 26B; 26N; bis
27H; 27I e1*2001/116*0431*36;
115 - 225 225/45R17 91 11A; 24J; 26B; 26N; 27I Coupe; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17 90Y 11A; 24J; 26B; 26N; 12A; 51A; 7AC; 7BU;
27H; 27I 71C; 71K; 721; 725;
235/45R17 94 11A; 24J; 26B; 26N; 73C; 74A; 74P; 76S;
27H; 27I 77E; 4B8
245/40R17 91 11A; 248; 27B; 27H;
57F; 687
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0196-16-WIRD/N7
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/45R17 91 11A; 24J; 24M Nur Baureihe 204; Nur
235/40R17 94 11A; 24J; 24M 4-MATIC; Limousine;
235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 7AC; 7BU;
245/40R17 91 11A; 22I; 24D; 57F; 575 71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76S;
77E; 4B8
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/45R17 94Y 11A; 24J; 248; 26B; erhöhtes
204 K e1*2001/116*0457*.. 26N; 687 Anzugsmoment
155 Nm; Nur Baureihe
225/50R17 98 11A; 24J; 248; 26B; 205; neue C-Klasse;
26J; 67T Cabrio;
235/40R17 94Y 11A; 24J; 248; 26B; Kombilimousine; Coupe;
26J Limousine;
235/45R17 94Y 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb;
26J Heckantrieb; nicht
235/50R17 96 11A; 24C; 244; 247; Hybrid;
26B; 26J; 27H; 27I; 10B; 11B; 11G; 11H;
6BB
245/40R17 95Y 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 7AC; 7FG;
26J; 27I 71C; 71K; 721; 725;
245/45R17 95Y 11A; 24J; 248; 26B; 73C; 74A; 74P; 740;
26J; 27I 76S; 77E; 4B8
255/45R17 98 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27H; 27I
204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 225/45R17 94Y 11A; 24J; 248; 26B; erhöhtes
204 K e1*2001/116*0457*.. 26N; 5HI Anzugsmoment
155 Nm; Nur Baureihe
225/50R17 98Y 11A; 24J; 248; 26B; 205; neue C-Klasse;
26J Kombilimousine;
235/40R17 94Y 11A; 24J; 248; 26B; Limousine;
26J; 5HI Heckantrieb; nur
235/45R17 94Y 11A; 24J; 248; 26B; Hybrid;
26J; 5HI 10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R17 96Y 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 7AC; 7FG;
26B; 26J; 27H; 27I 71C; 71K; 721; 725;
245/40R17 95Y 11A; 24J; 248; 26B; 73C; 74A; 74P; 740;
26J; 27I 75I; 76S; 77E; 4B8
245/45R17 95Y 11A; 24J; 248; 26B;
26J; 27I
255/45R17 98Y 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27H; 27I
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0196-16-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51121
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 150 235/40R17 90W 11A; 21P; 22I; 22M; bis
24J; 24M e1*2001/116*0457*24;
88 - 225 225/45R17 91Y 11A; 21P; 22I; 22M; Kombi; Heckantrieb;
24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17 94Y 11A; 21P; 22I; 22M; 12A; 51A; 7AC; 71C;
24J; 24M; 5HI 71K; 721; 725; 73C;
235/45R17 97 11A; 21P; 22I; 22M; 74A; 74P; 76S; 77E;
24J; 24M 4B8
245/40R17 91Y 11A; 22I; 22M; 24D;
57F; 687
204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/45R17 91W 11A; 21P; 22I; 22M; Nur 4-MATIC; bis
24J; 24M e1*2001/116*0457*24;
235/40R17 94 11A; 21P; 22I; 22M; Kombi;
24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 22M; 12A; 51A; 7AC; 71C;
24J; 24M 71K; 721; 725; 73C;
245/40R17 91W 11A; 22I; 22M; 24D; 74A; 74P; 76S; 77E;
57F; 575 4B8
Verkaufsbezeichnung: CLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2CLA e1*2007/46*1912*.. 85 - 165 225/50R17 94 11A; 241; 244; 246; Kombi; Limousine;
247; 26B; 26J; 27B; Allradantrieb;
27H
235/45R17 94 11A; 24J; 244; 247; Frontantrieb;
26B; 26J; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R17 96 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 7OK; 71C;
26B; 26J; 27B; 27F 71K; 721; 725; 73C;
245/45R17 95 11A; 241; 244; 246; 74A; 74P; 76S
247; 26B; 26J; 27B;
27F
255/45R17 98 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 215/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; erhöhtes
26J; 27H Anzugsmoment
160 Nm; CLA;
225/45R17 91 11A; 24J; 244; 26B; Sportfahrwerk; CLA
26J; 27H Limousine; CLA
235/40R17 90W 11A; 24C; 244; 247; Shooting brake;
26B; 26J; 27F Kombilimousine;
235/45R17 94 11A; 24C; 244; 247; Limousine;
26B; 26J; 27F Frontantrieb;
245/40R17 91 11A; 244; 247; 27F; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; 681; 687 12A; 51A; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 740;
76S; 77E; 4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0196-16-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51121
ANLAGE: 23 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: OCPS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.02.2020
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Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 215/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; erhöhtes
26N Anzugsmoment
160 Nm; CLA; nicht
225/45R17 91 11A; 24J; 244; 26B; Sportfahrwerk; CLA
26J; 27H Limousine; CLA
235/40R17 90W 11A; 24C; 244; 247; Shooting brake;
26B; 26J; 27H Kombilimousine;
235/45R17 94 11A; 24C; 244; 247; Limousine;
26B; 26J; 27H Frontantrieb;
245/40R17 91 11A; 244; 247; 27H; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; 681; 687 12A; 51A; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 740;
76S; 77E; 4B8
Verkaufsbezeichnung: CLC-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 150 215/45R17 87W 51J Ab e1*98/14*0159*19;
75 - 200 225/45R17 51G Heckantrieb;
245/40R17 91 57F; 681; 687 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S; DC5
Verkaufsbezeichnung: CLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
209 e1*98/14*0184*.. 100 - 200 225/45R17 51G Cabrio; Coupe;
245/40R17 91 57F; 687 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AB; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76S; DC5;
FGC
Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 225/55R17 97 11A; 21B; 22L 10B; 10S; 11B; 11G;
245/50R17 99 11A; 21B; 22L; 24M; 11H; 12A; 51A; 71C;
367 71K; 721; 725; 73C;
255/45R17 98 11A; 21B; 22L; 24J; 74A; 74P; 76S; DC5
24M
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0196-16-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51121
ANLAGE: 23 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: OCPS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.02.2020
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 220 225/50R17 93W 11A; 26N; 26P erhöhtes
Anzugsmoment
225/55R17 97W 11A; 26N; 26P 170 Nm; Coupé; Cabrio;
235/50R17 96W 11A; 245; 26B; 26N Allradantrieb;
245/50R17 99W mit Heckantrieb;
Radhausverbreiterung 10B; 11B; 11G; 11H;
(Flap) Serie; 11A; 24J; 12A; 51A; 7MT; 71C;
26B; 26J; 27P
245/50R17 99W ohne 71K; 721; 725; 73C;
Radhausverbreiterung 74A; 74P; 740; 76S
(Flap) Serie; 11A; 24J;
248; 26B; 26J; 27P
255/45R17 98W 11A; 245; 26B; 26N
R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 190 225/50R17 98 11A; 26N; 26P erhöhtes
Anzugsmoment
225/55R17 101 11A; 26N; 26P 170 Nm; Baureihe
W213;
225/55R17 97W 11A; 26N; 26P; 5IM nicht All Terrain;
235/50R17 100 11A; 245; 26B; 26N Allradantrieb;
245/50R17 99 ohne Heckantrieb;
Radhausverbreiterung 10B; 11B; 11G; 11H;
(Flap) Serie; 11A; 24J; 12A; 51A; 7MT; 71C;
248; 26B; 26J; 27P
245/50R17 99 mit 71K; 721; 725; 73C;
Radhausverbreiterung 74A; 74P; 740; 75I;
(Flap) Serie; 11A; 24J; 76S
26B; 26J; 27P
255/45R17 98 11A; 245; 26B; 26N
210 e1*93/81*0022*.. 55 - 110 215/45R17 5ET; 631 nicht für gepanzerte
215/45R17 87 57E; 681; 684 Fz; Heckantrieb;
235/40R17 90 57F; 684 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 125 225/45R17 91 12A; 51A; 71C; 71K;
245/40R17 91 11A; 22B; 57F; 681; 721; 725; 73C; 74A;
687 74P
55 - 165 235/45R17 10N; 51G
120 - 150 235/40R17 90W 57F; 684
130 - 165 225/45R17 91W
245/40R17 91W 11A; 22B; 57F; 681;
687
210 e1*93/81*0022*.. 150 - 165 235/45R17 10N; 51G nicht für gepanzerte
Fz; Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
210 K e1*93/81*0033*.. 83 - 165 225/45R17-93W Heckantrieb;
235/45R17 10N; 51G 10B; 10S; 11B; 11G;
255/40R17-94 11A; 22B; 22F; 24M; 11H; 12A; 51A; 71C;
57F; 66T; 683 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0196-16-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51121
ANLAGE: 23 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: OCPS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.02.2020
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
210 K e1*93/81*0033*.. 150 - 165 235/45R17 10N; 51G Allradantrieb;
10B; 10S; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 285 245/45R17 12T; 51G Heckantrieb;
e1*98/14*0183*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7AA; 7EC; 7NX;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; DC5
211 e1*2001/116*0183*.. 130 - 165 225/50R17 94 Nur 4-MATIC;
235/45R17 94 Allradantrieb;
130 - 285 245/45R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12T; 51A; 51J; 7AA;
7NX; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76S; DC5; 4DI
211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 170 225/50R17 94 Heckantrieb;
e1*98/14*0183*.. 235/45R17 93W 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 225 235/45R17 93 57E; 57W 12A; 51A; 7AA; 7EC;
75 - 285 245/45R17 95 7NX; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
DC5
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 225/50R17 94W 11A; 21P; 24J; 248 Baureihe W212; nicht
235/45R17 94W 11A; 21P; 51J AMG-Paket;
Stufenheck;
100 - 215 225/50R17 94Y 11A; 21P; 24J; 248 Heckantrieb;
245/45R17 95W 11A; 21B; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
100 - 245 235/45R17 94Y 11A; 21P; 57E; 57W 12A; 51A; 7AC; 7MT;
225 - 245 245/45R17 95Y 11A; 21B; 24J; 248 71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 75I;
76S; 4B8
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 220 225/50R17 98 11A; 26N; 26P erhöhtes
Anzugsmoment
225/55R17 97 11A; 26N; 26P 170 Nm; Baureihe
W213;
235/50R17 100 11A; 245; 26B; 26N nicht E300de;
245/50R17 99 mit Allradantrieb;
Radhausverbreiterung Heckantrieb;
(Flap) Serie; 11A; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27P
245/50R17 99 ohne 12A; 51A; 7AC; 7MT;
Radhausverbreiterung 71C; 71K; 721; 725;
(Flap) Serie; 11A; 24J; 73C; 74A; 74P; 740;
248; 26B; 26J; 27P
255/45R17 98 11A; 245; 26B; 26N 75I; 76S; 4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0196-16-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51121
ANLAGE: 23 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: OCPS
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 150 225/50R17 94W 11A; 21P; 24J; 248 Baureihe W212; nicht
125 - 200 245/45R17 95W 11A; 21B; 24J; 248 AMG-Paket;
Stufenheck;
125 - 245 225/50R17 94Y 11A; 21P; 24J; 248 Allradantrieb;
225 - 245 245/45R17 95Y 11A; 21B; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 7AC;
7MT; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
75I; 76S; 4B8
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 235/40R17 90Y 11A; 21P; 5GA Cabrio; Heckantrieb;
235/45R17 94 11A; 21P; 575 10B; 11B; 11G; 11H;
120 - 245 235/40R17 94Y 11A; 21P 12A; 51A; 7AC; 71C;
235/45R17 97 11A; 21P; 575 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76S; 4B8
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 205/50R17 93Y 51J; 65H Coupe; Heckantrieb;
215/45R17 91Y 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17 91Y 11A; 21P; 248; 51J; 12A; 51A; 7AC; 71C;
56G 71K; 721; 725; 73C;
225/45R17 91Y 51J 74A; 74P; 76S; 4B8
235/40R17 90Y 11A; 21P; 248; 684
235/45R17 94 11A; 21P; 248; 575;
68A
245/40R17 95 11A; 22I; 248; 57F;
681; 687
125 - 215 245/40R17 91Y 11A; 22I; 248; 57F;
681; 687
225 - 245 235/40R17 90Y 11A; 21P; 248
235/45R17 94 11A; 21P; 248; 575
Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/55R17 99 11A; 24J; 24M erhöhtes
Anzugsmoment
235/60R17 102 11A; 24J; 24M 170 Nm; GLK;
245/55R17 102 11A; 24C; 24D Allradantrieb;
255/50R17 101 11A; 21P; 22I; 24C; Heckantrieb;
24D 10B; 11B; 11G; 11H;
255/55R17 104 11A; 21P; 22I; 24C; 12A; 51A; 7AC; 71C;
24D; 575 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 740; 75I;
76O; 4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0196-16-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51121
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Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ CLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
208 e1*96/27*0054*.. 100 - 142 215/45R17 11A; 21B; 24J; 631 Cabrio; Coupe;
100 - 160 225/45R17 11A; 21B; 24J; 367; 10B; 11B; 11G; 11H;
631 12A; 51A; 71C; 71K;
245/40R17 51G; 57F; 687 721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
170 e1*95/54*0039*.. 260 225/45R17 51G; 57E; 687 Nur SLK 32 AMG;
245/40R17 51G; 57F; 687 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
170 e1*95/54*0039*.. 100 - 142 215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H;
100 - 160 225/45R17 10N; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
245/40R17 10N; 51G; 57F; 681; 721; 725; 73C; 74A;
687 74P; DC5
171 e1*2001/116*0262*.. 120 215/45R17 87W 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
245/40R17 11A; 24N; 51G; 57F; 721; 725; 73C; 74A;
681; 687 74P; DC5; 4DM
Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 205/50R17 89 11A; 26P; 56G Cabrio; Heckantrieb;
215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 26P 12A; 51A; 7AC; 71C;
235/40R17 90 11A; 26P 71K; 721; 725; 73C;
235/45R17 94 11A; 26P 74A; 74P; 76S; 4B8
245/40R17 91 57F; 681; 687
Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
230 e1*98/14*0169*.. 225 225/50R17 94 12I ab e1*98/14*0169*19;
231 e1*2007/46*0803*.. 245/45R17 95 12I Cabrio; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7AC; 7EE; 7ES;
7FR; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76S; 4B8
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0196-16-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51121
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10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0196-16-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51121
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22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0196-16-WIRD/N7
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Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0196-16-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51121
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.02.2020
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26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
4DI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 002 540 6717 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
4DM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0196-16-WIRD/N7
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Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R17
Hinterachse: 265/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1460kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66T) Sofern Reifen der Größe 255/40 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R17
Hinterachse: 245/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
683) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R17
Hinterachse: 255/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 235/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/50R17
Hinterachse: 235/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 255/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6BB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/50R17
Hinterachse: 255/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 002 540 8017 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7AB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 003 540 0217 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 0030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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7BU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 1804 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7EC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 002 540 6717 ( nur e1*2001/116*0183*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7EE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 002 540 8017 ( nur e1*98/14*0169*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7ES) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 002 540 6717 ( nur e1*98/14*0169*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7FG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 1804 ( nur e1*2001/116*0431*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7FR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 002 542 2318 ( nur e1*98/14*0169*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7MT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 2102 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7NX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 005 542 23 18 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7OK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 4104 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
855) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
DC5) Falls die Nabenkappe nicht montiert werden kann, ist sie zu ändern und in das Sonderrad einzukleben.
FGC) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der
Vorderachse nicht zulässig.
MB3) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen ist durch den Einbau
zusätzlicher Anschlagbegrenzer (Vorne ca. 10mm) der Federweg zu begrenzen.
MBY) Die Verwendung der Sonderräder ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe an der
Vorderachse (Durchmesser 328 mm bzw. 330 mm, Dicke 32 mm bzw. 28 mm) in Verbindung mit
Bremssätteln des Herstellers BREMBO.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0196-16-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51121
ANLAGE: 23 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: OCPS
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0196-16-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51121
ANLAGE: 23 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: OCPS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.02.2020
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Seite: 25 von 40
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0196-16-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51121
ANLAGE: 23 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: OCPS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.02.2020
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Seite: 26 von 40
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 246
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0751*..
Handelsbez.: B-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0196-16-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51121
ANLAGE: 23 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: OCPS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.02.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 340 25 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
27F x = 300 y = 280 30 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0196-16-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51121
ANLAGE: 23 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: OCPS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.02.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 30 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0196-16-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51121
ANLAGE: 23 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: OCPS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.02.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 176
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*..
Handelsbez.: A-KLASSE
Variante(n): Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 310 VA
26B x = 250 y = 350 VA
27I x = 240 y = 315 HA
27B x = 290 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 350 8 VA
26J x = 250 y = 350 20 VA
27H x = 290 y = 350 8 HA
27F x = 290 y = 350 22,5 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0196-16-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51121
ANLAGE: 23 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: OCPS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.02.2020
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Seite: 30 von 40
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1EC
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27P x = 280 y = 400 HA
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0196-16-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51121
ANLAGE: 23 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: OCPS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.02.2020
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Seite: 31 von 40
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 245 y = 350 VA
26P x = 195 y = 300 VA
27B x = 340 y = 260 HA
27I x = 290 y = 210 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 245 y = 350 8 VA
26J x = 245 y = 350 17 VA
27H x = 340 y = 260 8 HA
27F x = 340 y = 260 28 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0196-16-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51121
ANLAGE: 23 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: OCPS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.02.2020
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Seite: 32 von 40
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0196-16-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51121
ANLAGE: 23 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: OCPS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.02.2020
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Seite: 33 von 40
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 30 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0196-16-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51121
ANLAGE: 23 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: OCPS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.02.2020
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Seite: 34 von 40
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 340 11 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
27F x = 300 y = 280 20 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0196-16-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51121
ANLAGE: 23 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: OCPS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.02.2020
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Seite: 35 von 40
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2A
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*..
Handelsbez.: A-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 200 HA
27B x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 30 VA
27H x = 250 y = 250 8 HA
27F x = 250 y = 250 15 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0196-16-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51121
ANLAGE: 23 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: OCPS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.02.2020
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Seite: 36 von 40
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1ES
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0196-16-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51121
ANLAGE: 23 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: OCPS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.02.2020
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Seite: 37 von 40
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0457*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0196-16-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51121
ANLAGE: 23 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: OCPS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.02.2020
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Seite: 38 von 40
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 212
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n): Baureihe W213
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0196-16-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51121
ANLAGE: 23 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: OCPS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.02.2020
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Seite: 39 von 40
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2CLA
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*..
Handelsbez.: CLA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 310 VA
26P x = 260 y = 260 VA
27B x = 270 y = 290 HA
27I x = 220 y = 240 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 310 y = 310 30 VA
26N x = 310 y = 310 8 VA
27F x = 270 y = 290 30 HA
27H x = 270 y = 290 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0196-16-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51121
ANLAGE: 23 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: OCPS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.02.2020
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Seite: 40 von 40
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 172
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*..
Handelsbez.: SLK / SLC
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
26J x = 300 y = 300 18 VA
27H x = 280 y = 300 8 HA
27F x = 280 y = 300 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.