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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51718 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000945-B0-021
Anlage-Nr. :                AB5b
Seite :                     1 / 13
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  Y-9520


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                   Y-9520
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            BORBET
Montageposition:                                      Hinterachse **)
Radausführung:                                            Lk 112
Radausführungskennz.:                                     Lk 112
Radgröße:                                               9½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,5 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      720 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2200 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades Y-9520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp Y-8520 (ABE-Nr. 51717*1) an der
Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten
für den Radtyp Y-8520, Lk 112 (ABE-Nr. 51717*1) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         5255-0      130 Nm
                Schaftlänge 28,5 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         5255-0     150 Nm
                Schaftlänge 28,5 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         5253       150 Nm
                Schaftlänge 33 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51718 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000945-B0-021
Anlage-Nr. :                AB5b
Seite :                     2 / 13
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  Y-9520


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx20H2, ET40     9½Jx20H2, ET40
110 bis 245      Mercedes C-Klasse      245/30R20          245/30R20                        A01) bis A10)
                 (Coupe C205, Cabrio                       K28) K103) K122)                 BF1) E110a)
                 A205)                                     K132) M00) T90)
Die Verwendung des Rades Y-9520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y-8520 (ABE-Nr. 51717*1 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx20H2, ET40     9½Jx20H2, ET40
85 bis 245       Mercedes C-Klasse      245/30R20          245/30R20                        A01) bis A10)
                 (Limousine, W205)                         K04) K28) K103)                  BF1) E103) ER1)
                                                           K122) M00) T90)
Die Verwendung des Rades Y-9520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y-8520 (ABE-Nr. 51717*1 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx20H2, ET40     9½Jx20H2, ET40
85 bis 245       Mercedes C-Klasse      245/30R20          245/30R20                        A01) bis A10)
                 (Kombi, S205)                             K04) K28) K103)                  BF1) E103) ER1) GCT)
                                                           K122) M00) T90)
Die Verwendung des Rades Y-9520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y-8520 (ABE-Nr. 51717*1 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51718 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000945-B0-021
Anlage-Nr. :                AB5b
Seite :                     3 / 13
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  Y-9520


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                             e1*2007/46*1666*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½Jx20H2, ET40   9½Jx20H2, ET40
120 bis 220      Mercedes E-Klasse        235/35R20        235/35R20                        A02) bis A10)
                 (Coupe, Cabrio;                           A94a)                            BF2)
                 Ausführungen mit         245/30R20        245/30R20                        A02) bis A10)
                 kleinsten Serienreifen                    A94a) M00)                       BF2) T90)
                 ab 225/..)               245/35R20        245/35R20                        A02) bis A10)
                                                                                            BF2)
                                             255/30R20              255/30R20               A02) bis A10)
                                                                                            BF2)
                                             255/35R20              255/35R20               A02) bis A10)
                                                                                            BF2)
                                             245/35R20              275/30R20               A01) bis A10)
                                                                    K04) K133)              BF2)
                                             245/35R20              285/30R20               A01) bis A10)
                                                                    K04) K133)              BF2) V00)
                                             255/35R20              285/30R20               A01) bis A10)
                                                                    K04) K133)              BF2) V00)
Die Verwendung des Rades Y-9520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y-8520 (ABE-Nr. 51717*1 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                             e1*2007/46*1666*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½Jx20H2, ET40   9½Jx20H2, ET40
120 bis 270      Mercedes E-Klasse        245/30R20        245/30R20                        A02) bis A10)
                 (Coupe, Cabrio;                           A94a) M00) N255)                 BF2) T90)
                 Ausführungen mit         245/35R20        245/35R20                        A02) bis A10)
                 kleinsten Serienreifen                    N255)                            BF2)
                 ab 245/..)               255/30R20        255/30R20                        A02) bis A10)
                                                           N265)                            BF2) T92)
                                          255/35R20        255/35R20                        A02) bis A10)
                                                           N265)                            BF2)
                                          245/35R20        275/30R20                        A01) bis A10)
                                                           K04) K133)                       BF2)
                                          245/35R20        285/30R20                        A01) bis A10)
                                                           K04) K133)                       BF2) V00)
                                          255/35R20        285/30R20                        A01) bis A10)
                                                           K04) K133)                       BF2) V00)
Die Verwendung des Rades Y-9520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y-8520 (ABE-Nr. 51717*1 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51718 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000945-B0-021
Anlage-Nr. :                AB5b
Seite :                     4 / 13
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  Y-9520


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
212                            e1*2001/116*0501*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx20H2, ET40     9½Jx20H2, ET40
110 bis 270      Mercedes E-Klasse      235/35R20          235/35R20                        A02) bis A10)
                 (W213, Limousine)                         T92)                             BF2) E111a) ER1) N245)
                                        245/35R20          245/35R20                        A02) bis A10)
                                                           N255) T95)                       BF2) E111a) ER1)
                                        255/30R20          255/30R20                        A01) bis A10)
                                                           N265) T92)                       BF2) E111a) ER1)
                                        255/35R20          255/35R20                        A01) bis A10)
                                                           K133) N265) T97)                 BF2) E111a) ER1) GEE)
                                        225/35R20          255/30R20                        A02) bis A10)
                                                           N265) T92)                       BF2) E111a) ER1) V00)
                                        235/35R20          265/30R20                        A01) bis A10)
                                                           K04) N275) T94)                  BF2) E111a) ER1) V00)
                                        245/35R20          275/30R20                        A01) bis A10)
                                                           K02) K133) T97)                  BF2) E111a) ER1)
                                        245/35R20          285/30R20                        A01) bis A10)
                                                           K02) K133)                       BF2) E111a) ER1) V00)
                                        255/35R20          285/30R20                        A01) bis A10)
                                                           K02) K133)                       BF2) E111a) ER1) V00)
Die Verwendung des Rades Y-9520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y-8520 (ABE-Nr. 51717*1 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES                           e1*2007/46*1560*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx20H2, ET40     9½Jx20H2, ET40
110 bis 270      Mercedes E-Klasse      245/35R20          245/35R20                        A02) bis A10)
                 (S213, Kombi)                             N255) T95)                       BF2) ER1)
                                        255/35R20          255/35R20                        A01) bis A10)
                                                           K133) N265) T97)                 BF2) ER1) GEE)
                                        245/35R20          275/30R20                        A01) bis A10)
                                                           K02) K133) T97)                  BF2) ER1)
                                        245/35R20          285/30R20                        A01) bis A10)
                                                           K02) K133) T99)                  BF2) ER1) V00)
                                        255/35R20          285/30R20                        A01) bis A10)
                                                           K02) K133) T99)                  BF2) ER1) V00)
Die Verwendung des Rades Y-9520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y-8520 (ABE-Nr. 51717*1 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51718 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000945-B0-021
Anlage-Nr. :                AB5b
Seite :                     5 / 13
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  Y-9520


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES                           e1*2007/46*1560*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx20H2, ET40     9½Jx20H2, ET40
143 bis 250      Mercedes E-Klasse All- 245/35R20          245/35R20                        A02) bis A10)
                 Terrain                                   T95)                             BF2) ER1)
                                        245/40R20          245/40R20                        A02) bis A10)
                                                                                            BF2) ER1)
                                             245/40R20              275/35R20               A01) bis A10)
                                                                    K04) K133)              BF2) ER1) V00)
Die Verwendung des Rades Y-9520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y-8520 (ABE-Nr. 51717*1 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx20H2, ET40     9½Jx20H2, ET40
80 bis 155       Mercedes GLA           235/35R20          235/35R20                        A01) bis A10)
                                                           K118)                            BF1)
                                        245/35R20          245/35R20                        A01) bis A10)
                                                           K118) K119)                      BF1)
Die Verwendung des Rades Y-9520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y-8520 (ABE-Nr. 51717*1 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx20H2, ET40     9½Jx20H2, ET40
265 bis 280      Mercedes GLA45 AMG 245/35R20              245/35R20                        A01) bis A10)
                                                           K118) K119)                      BF1)
Die Verwendung des Rades Y-9520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y-8520 (ABE-Nr. 51717*1 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                            e1*2007/46*1909*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx20H2, ET40     9½Jx20H2, ET40
85 bis 165       Mercedes GLB           235/45R20          235/45R20                        A01) bis A10)
                                                           K02) M00)                        BF1)
                                        245/40R20          245/40R20                        A01) bis A10)
                                                           K02)                             BF1)
                                        255/40R20          255/40R20                        A01) bis A10)
                                                           K02)                             BF1)
Die Verwendung des Rades Y-9520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y-8520 (ABE-Nr. 51717*1 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51718 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000945-B0-021
Anlage-Nr. :                AB5b
Seite :                     6 / 13
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  Y-9520



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx20H2, ET40     9½Jx20H2, ET40
100 bis 243      Mercedes GLC           235/45R20          235/45R20                        A02) bis A10)
                 (X253)                                    M00)                             BF3) ER1)
Die Verwendung des Rades Y-9520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y-8520 (ABE-Nr. 51717*1 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx20H2, ET40     9½Jx20H2, ET40
270 bis 287      Mercedes GLC 43        235/45R20 M+S      235/45R20 M+S                    A02) bis A10)
                 AMG, GLC 43 AMG                           M00)                             BF3)
                 Coupe                  255/40R20          255/40R20                        A02) bis A10)
                 (X253, C253)                                                               BF3)
Die Verwendung des Rades Y-9520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y-8520 (ABE-Nr. 51717*1 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51718 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000945-B0-021
Anlage-Nr. :                AB5b
Seite :                     7 / 13
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  Y-9520


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx20H2, ET40     9½Jx20H2, ET40
100 bis 225      Mercedes GLK           235/40R20          235/40R20                        A01) bis A10)
                                                           K04)                             BF1)
                                        235/45R20          235/45R20                        A01) bis A10)
                                                           K04) M00)                        BF1)
                                        245/40R20          245/40R20                        A01) bis A10)
                                                           K02)                             BF1)
                                        255/40R20          255/40R20                        A01) bis A10)
                                                           K02)                             BF1)
                                        235/40R20          265/35R20                        A01) bis A10)
                                                           K02)                             BF1) V00)
                                        235/40R20          275/35R20                        A01) bis A10)
                                                           K02)                             BF1) V00)
                                        235/45R20          255/40R20                        A01) bis A10)
                                                           K02)                             BF1) V00)
                                        235/45R20          265/40R20                        A01) bis A10)
                                                           K02)                             BF1) V00)
                                        245/40R20          275/35R20                        A01) bis A10)
                                                           K02)                             BF1) V00)
                                        245/40R20          285/35R20                        A01) bis A10)
                                                           K02)                             BF1) V00)
                                        255/40R20          285/35R20                        A01) bis A10)
                                                           K02)                             BF1) V00)
Die Verwendung des Rades Y-9520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y-8520 (ABE-Nr. 51717*1 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx20H2, ET40     9½Jx20H2, ET40
150 bis 380      Mercedes S-Klasse,     245/35R20          245/35R20                        A02) bis A10)
                 Heckantrieb                                                                BF2) E97a) EB1) ER1) N255)
                 (W221)                 255/35R20          255/35R20                        A02) bis A10)
                                                           N265)                            BF2) E97a) EB1) ER1)
                                        235/35R20          255/35R20                        A02) bis A10)
                                                           N265)                            BF2) E97a) EB1) ER1) V00)
                                        245/35R20          265/35R20                        A02) bis A10)
                                                           N275)                            BF2) E97a) EB1) ER1) V00)
                                        255/35R20          275/35R20                        A01) bis A10)
                                                           K83)                             BF2) E97a) EB1) ER1) V00)
Die Verwendung des Rades Y-9520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y-8520 (ABE-Nr. 51717*1 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51718 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000945-B0-021
Anlage-Nr. :                AB5b
Seite :                     8 / 13
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  Y-9520


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx20H2, ET40     9½Jx20H2, ET40
155 bis 320      Mercedes S-Klasse, 4-  245/35R20          245/35R20                        A02) bis A10)
                 MATIC                                                                      BF2) E97a) EB1) ER1) N255)
                 (W221)                 255/35R20          255/35R20                        A02) bis A10)
                                                                                            BF2) E97a) EB1) ER1)
Die Verwendung des Rades Y-9520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y-8520 (ABE-Nr. 51717*1 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx20H2, ET40     9½Jx20H2, ET40
150 bis 390      Mercedes S-Klasse      245/40R20          245/40R20                        A02) bis A10)
                 (W222, ab Modell 2014)                    N255) T99)                       BF2) E98b) EB2) ER1)
                                        245/40R20 M+S      245/40R20 M+S                    A02) bis A10)
                                                           T99)                             BF2) E98b) EB2) ER1)
                                        255/35R20          255/35R20                        A02) bis A10)
                                                           N265) T97)                       BF2) E98b) EB2) ER1)
                                        255/35R20 M+S      255/35R20 M+S                    A02) bis A10)
                                                           T97)                             BF2) E98b) EB2) ER1)
                                        255/40R20          255/40R20                        A02) bis A10)
                                                           N265)                            BF2) E98b) EB2) ER1) GAP)
                                        255/40R20 M+S      255/40R20 M+S                    A02) bis A10)
                                                                                            BF2) E98b) EB2) ER1) GAP)
                                             245/40R20              275/35R20               A02) bis A10)
                                                                                            BF2) E98b) EB2) ER1) V00)
                                             245/40R20              285/35R20               A02) bis A10)
                                                                                            BF2) E98b) EB2) ER1) V00)
                                             255/40R20              285/35R20               A02) bis A10)
                                                                                            BF2) E98b) EB2) ER1) V00)
Die Verwendung des Rades Y-9520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y-8520 (ABE-Nr. 51717*1 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
221 AMG                        e1*2001/116*0396*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx20H2, ET40     9½Jx20H2, ET40
430 bis 463      Mercedes S63 AMG,      255/40R20 M+S      255/40R20 M+S                    A02) bis A10)
                 S65 AMG                                                                    BF2) E98b) ER1)
                 (Limousine, W222)      255/40R20          285/35R20                        A02) bis A10)
                                                                                            BF2) E98b) ER1) V00)
Die Verwendung des Rades Y-9520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y-8520 (ABE-Nr. 51717*1 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51718 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000945-B0-021
Anlage-Nr. :                AB5b
Seite :                     9 / 13
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  Y-9520


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx20H2, ET40     9½Jx20H2, ET40
270 bis 345      Mercedes S-Klasse      245/40R20          245/40R20                        A02) bis A10)
                 Coupe, Cabrio                                                              BF2)
                 (C217, A217)           255/35R20          255/35R20                        A02) bis A10)
                                                                                            BF2)
                                             245/40R20              275/35R20               A02) bis A10)
                                                                                            BF2) V00)
Die Verwendung des Rades Y-9520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y-8520 (ABE-Nr. 51717*1 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Auflagen und Hinweise

A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
        dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
        Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
        in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
        nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
        weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
        Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
        Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
        den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
        nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
        Befestigungsteile zu verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
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A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
       Zubehörkit: 5255-0
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
       Zubehörkit: 5255-0
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
       Zubehörkit: 5253
       Anzugsmoment: 150 Nm

E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
      Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.

E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
      Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.

E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
      nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
      • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
      Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
      die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
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EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. 350 22141 Mercedes Benz mit belüfteter Scheibe
         Ø350x32 mm

EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø322x32 mm

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
     zulässig bis zu einer Achslast von 1440 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
     Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GAP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/45R18 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GEE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
     245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K83)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im gesamten Bereich zum hinteren Stoßfänger
          komplett um- und eng anzulegen,
       • die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech) ist im Bereich der Stoßfängeroberkante
          komplett bis zur Schraube zu kürzen.
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K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor
      Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.

K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
      der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm
         aufzuweiten,
      • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an
         das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.

K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
         oder nach hinten/oben zu biegen,
      • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
         anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.

K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
      Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen
      um 5 mm zu kürzen.

K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur
         Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben,
      • die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante umzulegen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51718 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000945-B0-021
Anlage-Nr. :                AB5b
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  Y-9520


N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T94)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage AB5b mit den Seiten 1-13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ Y-9520 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 09.07.2020
						
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