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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 47885
Nr. :                      RA-000493-J0-104
Anlage-Nr. :               92
Seite :                    1/7                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0955


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   SL2.0955
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             Speedline
Montageposition:                                        Hinterachse *
Radausführung:                                           SL2.0955.37
Radgröße:                                                 9½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
Effektive Einpresstiefe:                                    27 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     76,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             ohne Ring
Adapterscheibe:                                Ø66.5 Ø76 d=8 003 0022 304
geprüfte Radlast:                                           875 kg
bei Reifenabrollumfang:                                2400 mm
 * Die Verwendung des Rades SL2.0955, SL2.0955.37 ist nur an der Hinterachse zulässig.
Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp SL2.0855 (ABE-Nr.
47884*11) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp SL2.0855, SL2.0855.47 (ABE-Nr. 47884*11) zu
entnehmen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler




RA-000493-J0-104-92~DB-5-112-66_5-ET27_SL2.0955.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 47885
Nr. :                      RA-000493-J0-104
Anlage-Nr. :               92
Seite :                    2/7                                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0955


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                          Beschreibung der Befestigungsteile                Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                       moment
204X, 166, 166 AMG, 221                  Vorderachse:                                        ZP50706 150 Nm
                                         Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde
                                         M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                                         Hinterachse:                       AP50702/08 150 Nm
                                         Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde
                                         M14x1,5, Schaftlänge 35 mm



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                            e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x20,ET40          9.5x20,ET27
100 bis 243     Mercedes GLC               235/45R20            235/45R20                    A02) bis A10)
                (X253, ohne Verbreiterung)                      M00)

                                               255/45R20              255/45R20              A01) bis A10)
                                                                      K04)
Die Verwendung des Rades SL2.0955, SL2.0955.37 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0855 (ABE-Nr. 47884*11) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                             e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x20,ET40          9.5x20,ET27
120 bis 243     Mercedes GLC              235/45R20            235/45R20                     A02) bis A10)
                (X253, mit Verbreiterung)                      M00)N245)

                                               235/45R20 M+S          235/45R20 M+S          A02) bis A10)
                                                                      M00)

                                               255/45R20              255/45R20              A02) bis A10)

Die Verwendung des Rades SL2.0955, SL2.0955.37 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0855 (ABE-Nr. 47884*11) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000493-J0-104-92~DB-5-112-66_5-ET27_SL2.0955.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 47885
Nr. :                      RA-000493-J0-104
Anlage-Nr. :               92
Seite :                    3/7                                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0955


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET40          9.5x20,ET27
270 bis 287     Mercedes GLC 43 AMG, 235/45R20 M+S           235/45R20 M+S                   A02) bis A10)
                GLC 43 AMG Coupe                             M00)
                (X253, C253)
                                        255/40R20            255/40R20                       A02) bis A10)


                                               255/45R20              255/45R20              A02) bis A10)


                                               235/45R20              265/40R20              A02) bis A10)
                                                                                             V00)

                                               245/45R20              275/40R20              A02) bis A10)
                                                                                             V00)
Die Verwendung des Rades SL2.0955, SL2.0955.37 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0855 (ABE-Nr. 47884*11) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                            e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x20,ET40          9.5x20,ET27
100 bis 243     Mercedes GLC Coupe        235/45R20            235/45R20                     A02) bis A10)
                (C253, ohne                                    M00)
                Radhausverbreiterungen an
                Achse 2)                  255/45R20            255/45R20                     A01) bis A10)
                                                               K04)

                                               235/45R20              265/40R20              A01) bis A10)
                                                                      K04)                   V00)

                                               245/45R20              275/40R20              A01) bis A10)
                                                                      K04)                   V00)
Die Verwendung des Rades SL2.0955, SL2.0955.37 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0855 (ABE-Nr. 47884*11) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000493-J0-104-92~DB-5-112-66_5-ET27_SL2.0955.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 47885
Nr. :                      RA-000493-J0-104
Anlage-Nr. :               92
Seite :                    4/7                                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0955


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                            e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x20,ET40          9.5x20,ET27
100 bis 243     Mercedes GLC Coupe        235/45R20            235/45R20                     A02) bis A10)
                (C253, mit                                     M00)N245)
                Radhausverbreiterungen an
                Achse 2)                  235/45R20 M+S        235/45R20 M+S                 A02) bis A10)
                                                               M00)

                                               255/45R20              255/45R20              A02) bis A10)


                                               235/45R20              265/40R20              A02) bis A10)
                                                                                             V00)

                                               245/45R20              275/40R20              A02) bis A10)
                                                                                             V00)
Die Verwendung des Rades SL2.0955, SL2.0955.37 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0855 (ABE-Nr. 47884*11) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
166                            e1*2007/46*0598*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET40          9.5x20,ET27
190 bis 335     Mercedes GLE Coupe      265/50R20 M+S        265/50R20 M+S                   A02) bis A10)
                                                                                             E109)W275)

                                               275/45R20              275/45R20              A02) bis A10)
                                                                      N285)                  E109)

                                               275/45R20 M+S          275/45R20 M+S          A02) bis A10)
                                                                                             E109)

                                               275/50R20              275/50R20              A02) bis A10)
                                                                      N285)                  E109)

                                               275/50R20 M+S          275/50R20 M+S          A02) bis A10)
                                                                                             E109)

                                               285/50R20              285/50R20              A02) bis A10)
                                                                      N295)                  E109)
Die Verwendung des Rades SL2.0955, SL2.0955.37 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0855 (ABE-Nr. 47884*11) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000493-J0-104-92~DB-5-112-66_5-ET27_SL2.0955.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 47885
Nr. :                      RA-000493-J0-104
Anlage-Nr. :               92
Seite :                    5/7                                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0955


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
166                            e1*2007/46*0598*..
166 AMG                        e1*2007/46*0826*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET40          9.5x20,ET27
410 bis 430     Mercedes GLE Coupe ,    275/50R20 M+S        275/50R20 M+S                   A02) bis A10)
                AMG 63, AMG 63S                                                              E109)

                                               285/50R20 M+S          285/50R20 M+S          A02) bis A10)
                                                                                             E109)
Die Verwendung des Rades SL2.0955, SL2.0955.37 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0855 (ABE-Nr. 47884*11) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x20,ET40          9.5x20,ET27
270 bis 345     Mercedes S-Klasse Coupe, 245/40R20            245/40R20                      A02) bis A10)
                Cabrio
                (C217, A217)
                                         255/35R20            255/35R20                      A02) bis A10)


                                               245/40R20              275/35R20              A01) bis A10)
                                                                      K02)K125)
Die Verwendung des Rades SL2.0955, SL2.0955.37 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0855 (ABE-Nr. 47884*11) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.


RA-000493-J0-104-92~DB-5-112-66_5-ET27_SL2.0955.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 47885
Nr. :                      RA-000493-J0-104
Anlage-Nr. :               92
Seite :                    6/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0955


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle
     ‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit
     dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den
     Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders
     angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.


E109) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292).

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000493-J0-104-92~DB-5-112-66_5-ET27_SL2.0955.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 47885
Nr. :                      RA-000493-J0-104
Anlage-Nr. :               92
Seite :                    7/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0955


K125) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis
       zum Befestigungsniet auszuschneiden,
     - die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um
       10 mm zu kürzen

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Reifen der Größen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 92 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SL2.0955 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 08.10.2020




RA-000493-J0-104-92~DB-5-112-66_5-ET27_SL2.0955.docx
						
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