Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066084-A0-165
Anlage-Nr. : 1
Seite : 1 / 26
Auftraggeber : BBS GmbH
Teiletyp : CC22
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CC22
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: BBS
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: CC2202
Radausführungskennz.: CC2202 (Horn Inneseite)
Radgröße: 9Jx19H2 (Horn Innenseite)
Rad-Einpresstiefe: 42 mm (Horn Innenseite)
Effektive Einpresstiefe 37 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,00 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
Adapterscheibe: 09 23 610 5mm BBS GERMANY
geprüfte Radlast: *) 860 kg
Reifenabrollumfang: 2174 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 09.31.362 130 Nm
Schaftlänge 38 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 09.31.362 150 Nm
Schaftlänge 38 mm
BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 09.31.362 175 Nm
Schaftlänge 38 mm
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066084-A0-165
Anlage-Nr. : 1
Seite : 2 / 26
Auftraggeber : BBS GmbH
Teiletyp : CC22
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
176 e1*2007/46*0928*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 160 Mercedes A-Klasse 225/35R19 A02) bis A10)
(Frontantrieb und BF1) D01) E95) E100) K01)
Allrad; Beim Typ 245G K02) K13) K25) K28) K103)
nur zulässig an N235)
Fahrzeugausführungen
ab EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
246 e1*2007/46*0751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155 Mercedes B- Klasse 225/35R19 A02) bis A10)
(Beim Typ 245G nur BF1) D01) E100) K01) K02)
zulässig an K13) K20) K22) K25) K28)
Fahrzeugausführungen K103)
ab EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066084-A0-165
Anlage-Nr. : 1
Seite : 3 / 26
Auftraggeber : BBS GmbH
Teiletyp : CC22
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R19 A02) bis A10)
(Coupe C205, Cabrio A94) N235) T88) BF1) D01) E110a) K01)
A205)
225/35R19 M+S
A94) T88)
225/40R19
K122) K132) N235)
225/40R19 M+S
K122) K132)
235/35R19
A94a) K132) N245)
235/35R19 M+S
A94a) K132)
245/35R19
K122) K132)
255/30R19
A94) K02) K132)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R19 255/30R19 A02) bis A10)
K01) T88) A94) K02) K132) BF1) D01) E110a) V00)
225/40R19 245/35R19 A02) bis A10)
K01) K122) K132) BF1) D01) E110a)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066084-A0-165
Anlage-Nr. : 1
Seite : 4 / 26
Auftraggeber : BBS GmbH
Teiletyp : CC22
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R19 A02) bis A10)
(Limousine, W205) K04) N235) T88) BF1) D01) E103) K01)
225/35R19 M+S
K04) T88)
225/40R19
GAZ) K04) K122) N235) T93)
225/40R19 M+S
GAZ) K04) K122) T93)
235/35R19
K04) N245) T91)
235/35R19 M+S
K04) T91)
245/35R19
K04) K122) T93)
255/30R19
K02) T91)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R19 255/30R19 A02) bis A10)
K01) T88) K02) T91) BF1) D01) E103) V00)
225/40R19 245/35R19 A02) bis A10)
K01) K04) K122) T93) BF1) D01) E103)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066084-A0-165
Anlage-Nr. : 1
Seite : 5 / 26
Auftraggeber : BBS GmbH
Teiletyp : CC22
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R19 A02) bis A10)
(Kombi, S205) GCW) K04) K122) N235) T93) BF1) D01) E103) K01)
225/40R19 M+S
GCW) K04) K122) T93)
235/35R19
GCT) K04) N245) T91)
235/35R19 M+S
GCT) K04) T91)
245/35R19
GCT) K04) K122) T93)
255/30R19
K02) T91)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R19 255/30R19 A02) bis A10)
K01) T88) K02) T91) BF1) D01) E103) V00)
225/40R19 245/35R19 A02) bis A10)
K01) K04) K122) T93) BF1) D01) E103) GCT)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
285 Mercedes CL 255/40R19 A02) bis A10)
(Ausführungen mit BF1) D01) EB1)
kleinsten Serienreifen in
17-Zoll und Heckantrieb)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
285 Mercedes CL 255/40R19 A02) bis A10)
(Ausführungen mit BF1) D01) EB1)
kleinsten Serienreifen in
17-Zoll und 4-MATIC)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 bis 380 Mercedes CL 255/40R19 A02) bis A10)
(Ausführungen mit N265) BF2) D01) EB1)
kleinsten Serienreifen in
18-Zoll und Heckantrieb) 255/40R19 M+S
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066084-A0-165
Anlage-Nr. : 1
Seite : 6 / 26
Auftraggeber : BBS GmbH
Teiletyp : CC22
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 Mercedes CL 255/40R19 A02) bis A10)
(Ausführungen mit BF1) D01) EB1)
kleinsten Serienreifen in
18-Zoll und 4-MATIC)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
216 AMG e1*2001/116*0426*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 463 Mercedes CL AMG 255/40R19 M+S A02) bis A10)
BF1) D01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2CLA e1*2007/46*1912*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
285 bis 310 Mercedes CLA 45 235/35R19 A02) bis A10)
AMG , CLA AMG 45 S BF1) D01) K14)
(Limousine, Kombi)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
218 e1*2007/46*0485*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 245 Mercedes CLS 245/35R19 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi; T93) A94) BF1) D01) EB2)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 255/35R19
245/45R17)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/35R19 275/30R19 A02) bis A10)
A94) BF1) D01) EB2) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
218 e1*2007/46*0485*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 300 Mercedes CLS 255/35R19 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi; A94) BF1) D01) EB2)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
255/40R18)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066084-A0-165
Anlage-Nr. : 1
Seite : 7 / 26
Auftraggeber : BBS GmbH
Teiletyp : CC22
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 220 Mercedes E-Klasse 235/40R19 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; BF2) D01)
Ausführungen mit 245/35R19
kleinsten Serienreifen
ab 225/..) 245/40R19
255/35R19
255/40R19
265/35R19
K03)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/40R19 275/35R19 A02) bis A10)
K04) K133) BF2) D01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/35R19 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; N255) BF2) D01)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 245/40R19
ab 245/..) N255)
255/35R19
N265)
255/40R19
N265)
265/35R19
K03) N275)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/40R19 275/35R19 A02) bis A10)
K04) K133) BF2) D01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
211 E1*2001/116*0183*.., e1*98/14*0183*..
211G e1*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 285 Mercedes E-Klasse 235/35R19 A02) bis A10)
(Limousine ) N245) BF1) D01) T91)
235/35R19 M+S
W245)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066084-A0-165
Anlage-Nr. : 1
Seite : 8 / 26
Auftraggeber : BBS GmbH
Teiletyp : CC22
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
212G e1*2007/46*0484*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 225/35R19 A02) bis A10)
(W212, Limousine, T88) BF1) D01) E111) EB3) K01)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen in 235/35R19
16Zoll) T91)
245/35R19
K04)
255/30R19
K02) T91)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R19 255/30R19 A02) bis A10)
K01) T88) K02) T91) BF1) D01) E111) EB3) V00)
225/35R19 265/30R19 A02) bis A10)
K01) T88) K02) K67) BF1) D01) E111) EB3) V00)
235/35R19 255/30R19 A02) bis A10)
K01) K02) T91) BF1) D01) E111) EB3) V00)
235/35R19 265/30R19 A02) bis A10)
K01) K02) K67) BF1) D01) E111) EB3) V00)
235/35R19 275/30R19 A02) bis A10)
K01) K02) K67) BF1) D01) E111) EB3) V00)
245/35R19 275/30R19 A02) bis A10)
K01) K02) K67) BF1) D01) E111) EB3) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 300 Mercedes E-Klasse 245/35R19 A02) bis A10)
(W212, Limousine, K04) T93) BF1) D01) E111) EB3) K01)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen in 255/30R19
17Zoll oder 18Zoll) K02) T91)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/35R19 275/30R19 A02) bis A10)
K01) K02) K67) BF1) D01) E111) EB3) V00)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066084-A0-165
Anlage-Nr. : 1
Seite : 9 / 26
Auftraggeber : BBS GmbH
Teiletyp : CC22
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212K e1*2007/46*0200*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne hinten
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 235/35R19 275/30R19 A02) bis A10)
(S212, Kombi, K01) K02) K67) T96) BF1) D01) E111) EB3) V00)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 245/35R19 275/30R19 A02) bis A10)
225/..) K01) K02) K67) T96) BF1) D01) E111) EB3) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212K e1*2007/46*0200*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne hinten
125 bis 300 Mercedes E-Klasse 245/35R19 275/30R19 A02) bis A10)
(S212, Kombi, K01) K02) K67) T96) BF1) D01) E111) EB3) V00)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
245/..)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 225/40R19 A02) bis A10)
(W213, Limousine) N235) T93) BF2) D01) E111a)
235/40R19
K01) N245) T95)
245/35R19
K01) N255) T93)
245/40R19
K01) N255)
255/35R19
K01) K04) N265) T96)
255/40R19
GA2) K01) K04) N265)
265/35R19
K01) K04) N275)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R19 255/35R19 A02) bis A10)
N235) K04) N265) T96) BF2) D01) E111a) V00)
235/40R19 265/35R19 A02) bis A10)
K01) N245) K04) N275) BF2) D01) E111a) V00)
245/40R19 275/35R19 A02) bis A10)
K01) K02) K133) BF2) D01) E111a)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066084-A0-165
Anlage-Nr. : 1
Seite : 10 / 26
Auftraggeber : BBS GmbH
Teiletyp : CC22
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 235/40R19 A02) bis A10)
(S213, Kombi) N245) T95) BF2) D01) K01)
245/40R19
N255) T98)
255/35R19
K04) N265) T96)
255/40R19
GA2) K04) N265)
265/35R19
K04) N275) T98)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/40R19 275/35R19 A02) bis A10)
K01) K02) K133) BF2) D01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
143 bis 250 Mercedes E-Klasse All- 245/40R19 A02) bis A10)
Terrain BF2) D01) K134)
245/45R19
255/40R19
K03)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/45R19 275/40R19 A02) bis A10)
K134) K04) K133) BF2) D01) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155 Mercedes GLA 235/40R19 A02) bis A10)
BF1) D01) K118)
235/45R19
K120) K121)
245/40R19
K01) K119) K120)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066084-A0-165
Anlage-Nr. : 1
Seite : 11 / 26
Auftraggeber : BBS GmbH
Teiletyp : CC22
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
265 bis 280 Mercedes GLA45 AMG 235/45R19 A02) bis A10)
K121) BF1) D01) K118) K120)
245/40R19
K01) K119)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165 Mercedes GLA 245/45R19 A02) bis A10)
BF1) D01) K01) K02) K120)
255/45R19
275/40R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165 Mercedes GLB 245/45R19 A02) bis A10)
BF1) D01) K01) K02) K120)
255/45R19
275/40R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 287 Mercedes GLC 43 255/45R19 A02) bis A10)
AMG, GLC 43 AMG BF2) D01)
Coupe
(X253, C253)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066084-A0-165
Anlage-Nr. : 1
Seite : 12 / 26
Auftraggeber : BBS GmbH
Teiletyp : CC22
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 335 Mercedes M-Klasse, 255/50R19 A02) bis A10)
GLE-Klasse ER4) BF2) D01) E107) E108)
(W166) EB5) EF0) K01) K02)
265/50R19
ER3)
275/45R19
ER5)
285/45R19
ER4)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
164 e1*2001/116*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 285 Mercedes ML-Klasse 255/50R19 A02) bis A10)
ER4) K04) BF2) D01) K01)
265/50R19
ER3) G5M) K02)
275/45R19
K04)
285/45R19
ER4) K02)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
255/50R19 285/45R19 A02) bis A10)
K01) K02) BF2) D01) ER4) V00)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066084-A0-165
Anlage-Nr. : 1
Seite : 13 / 26
Auftraggeber : BBS GmbH
Teiletyp : CC22
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 380 Mercedes S-Klasse, 235/40R19 A02) bis A10)
Heckantrieb A94) N245) T95) BF2) D01) E97a) EB1) EB6)
(W221)
235/45R19
N245)
245/40R19
N255)
255/40R19
K01) N265)
265/35R19
K01) N275)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/40R19 255/40R19 A02) bis A10)
N245) T95) N265) BF2) D01) E97a) EB1) EB6)
V00)
245/40R19 265/40R19 A02) bis A10)
N255) N275) BF2) D01) E97a) EB1) EB6)
V00)
255/40R19 275/40R19 A02) bis A10)
K01) K83) BF2) D01) E97a) EB1) EB6)
V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 320 Mercedes S-Klasse, 4- 235/40R19 A02) bis A10)
MATIC A94) N245) T95) BF2) D01) E97a) EB1) EB6)
(W221)
235/45R19
G5N) N245)
245/40R19
N255)
255/40R19
K01)
265/35R19
K01)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066084-A0-165
Anlage-Nr. : 1
Seite : 14 / 26
Auftraggeber : BBS GmbH
Teiletyp : CC22
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
221 AMG e1*2001/116*0396*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 463 Mercedes S63 AMG, 255/40R19 M+S A02) bis A10)
S65 AMG BF2) D01) E97a) K01)
(W221) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
255/40R19 M+S 275/40R19 M+S A02) bis A10)
K01) K83) BF2) D01) E97a) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 390 Mercedes S-Klasse 245/45R19 A02) bis A10)
(W222, ab Modell 2014) N255) BF2) D01) E98b) EB7)
245/45R19 M+S
255/40R19
N265)
255/40R19 M+S
265/40R19
N275)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/45R19 275/40R19 A02) bis A10)
BF2) D01) E98b) EB7) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
221 AMG e1*2001/116*0396*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
430 bis 463 Mercedes S63 AMG, 255/40R19 M+S A02) bis A10)
S65 AMG BF2) D01) E98b) EF0)
(Limousine, W222) 255/45R19 M+S
265/40R19 M+S
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066084-A0-165
Anlage-Nr. : 1
Seite : 15 / 26
Auftraggeber : BBS GmbH
Teiletyp : CC22
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 345 Mercedes S-Klasse 245/45R19 A02) bis A10)
Coupe, Cabrio A94) BF2) D01)
(C217, A217) 255/40R19
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/45R19 275/40R19 A02) bis A10)
BF2) D01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
221 AMG e1*2001/116*0396*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
430 bis 463 Mercedes S63 AMG 255/40R19 M+S A02) bis A10)
Coupe, S65 AMG Coupe, A94) BF2) D01) EF0)
S63 AMG Cabrio
(C217, A217) 255/45R19 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 180 Mercedes SLC 225/35R19 A02) bis A10)
G1R) BF1) D01)
245/30R19
K03)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R19 255/30R19 A02) bis A10)
K28) K103) K104) BF1) D01) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 287 Mercedes SLC 43 AMG 245/30R19 M+S A02) bis A10)
BF1) D01) K03)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066084-A0-165
Anlage-Nr. : 1
Seite : 16 / 26
Auftraggeber : BBS GmbH
Teiletyp : CC22
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 225 Mercedes SLK 225/35R19 A02) bis A10)
G1R) BF1) D01)
245/30R19
K03)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R19 255/30R19 A02) bis A10)
K28) K103) K104) BF1) D01) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
172 AMG e1*2007/46*0857*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
310 Mercedes SLK 55 AMG 245/30R19 M+S A02) bis A10)
BF1) D01) K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2 e1*2007/46*0457*..
639/4 e1*2007/46*0458*..
639/5 e1*2007/46*0459*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 176 Mercedes V- Klasse, Vito, 235/45R19 A02) bis A10)
e-Vito, Marco Polo GKK) K04) K13) K25) K123) K124) N245) BF3) D01) E105) ER6) K01)
(W 447, Ausführungen T99)
mit Serienbereifung bis
18Zoll; 2WD und 4WD) 245/40R19
GKH) K02) K13) K25) K123) T98)
265/35R19
GHC) K02) T98)
275/35R19
GKL) K02) K13) K25) K123) T100)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066084-A0-165
Anlage-Nr. : 1
Seite : 17 / 26
Auftraggeber : BBS GmbH
Teiletyp : CC22
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2 e1*2007/46*0457*..
639/4 e1*2007/46*0458*..
639/5 e1*2007/46*0459*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 176 Mercedes V- Klasse, Vito 235/45R19 A02) bis A10)
(W 447, Ausführungen K04) K13) K25) K123) K124) N245) T99) BF3) D01) E105) ER6) K01)
mit kleinster
Serienbereifung 245/40R19
in19Zoll; 2WD und 4WD) K02) K13) K25) K123) T98)
265/35R19
G01) K02) T98)
275/35R19
G01) K02) K13) K25) K123) T100)
Auflagen und Hinweise
A01) Diese Auflage entfällt für dieses Gutachten.
A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066084-A0-165
Anlage-Nr. : 1
Seite : 18 / 26
Auftraggeber : BBS GmbH
Teiletyp : CC22
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten
unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 38 mm
Zubehörkit: 09.31.362
Anzugsmoment: 130 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 38 mm
Zubehörkit: 09.31.362
Anzugsmoment: 150 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 38 mm
Zubehörkit: 09.31.362
Anzugsmoment: 175 Nm
D01) Die Verwendung der Räder ist nur in Verbindung mit der/den unter Punkt Raddaten
beschriebenen Adapterscheibe(n) zulässig.
E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen
serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.
E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.
E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066084-A0-165
Anlage-Nr. : 1
Seite : 19 / 26
Auftraggeber : BBS GmbH
Teiletyp : CC22
E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
• Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25
E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen
Mercedes Vito (W 447) :
• Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10,
• Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
• Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
Mercedes V-Klasse (W 447) :
• Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
• Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
• Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen.
E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)
E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37
E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. 350 86C141006 mit belüfteter Scheibe Ø350x32 mm
EB2) Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 54430 mit belüfteter und gelochter Scheibe
Ø322x32 mm
• Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. ATE 91 mit belüfteter und gelochter Scheibe
Ø300x22 mm
EB3) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø344x32 mm
EB4) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG (silber) mit belüfteter und gelochter Scheibe
Ø400x38 mm
• Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. AMG TRW mit belüfteter und gelochter Scheibe
Ø370x32 mm
EB5) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG mit belüfteter und gelochter Scheibe
Ø390x36 mm
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066084-A0-165
Anlage-Nr. : 1
Seite : 20 / 26
Auftraggeber : BBS GmbH
Teiletyp : CC22
EB6) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. 350 22141 Mercedes Benz mit belüfteter Scheibe
Ø350x32 mm
EB7) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø322x32 mm
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1600 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1650 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1670 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1690 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER5) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1700 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER6) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1720 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G5M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21,
265/45R20, 295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066084-A0-165
Anlage-Nr. : 1
Seite : 21 / 26
Auftraggeber : BBS GmbH
Teiletyp : CC22
G5N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/55R17,
275/35R20, 275/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GAZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GCW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GHC) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/65R16C,
225/55R17, 225/55R17C, 225/60R16C, 235/55R17, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer
dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GKH) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
225/55R17C, 235/55R17, 245/45R18, 245/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GKK) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/55R17,
245/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GKL) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
225/55R17C, 225/60R16C, 235/55R17, 245/45R18, 245/55R17 ausgerüstet oder min. einer
dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066084-A0-165
Anlage-Nr. : 1
Seite : 22 / 26
Auftraggeber : BBS GmbH
Teiletyp : CC22
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die
Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K67) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
• Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum
Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
• Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus
ragen, sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066084-A0-165
Anlage-Nr. : 1
Seite : 23 / 26
Auftraggeber : BBS GmbH
Teiletyp : CC22
K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkanten sind im gesamten Bereich zum hinteren Stoßfänger
komplett um- und eng anzulegen,
• die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech) ist im Bereich der Stoßfängeroberkante
komplett bis zur Schraube zu kürzen.
K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten
umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor
Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.
K104) An Achse 2 ist der Radabdeckungs- Flap, im Bereich der Stoßfängeroberkante entsprechend
der Blechradhauskante anzupassen.
K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm
aufzuweiten,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an
das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.
K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K121) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm
aufzuweiten,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an
das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.
K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
oder nach hinten/oben zu biegen,
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.
K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm nach
vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu versetzen,
• die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist auszuschneiden,
• die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm zu
kürzen.
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Nr. : RZ-066084-A0-165
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Auftraggeber : BBS GmbH
Teiletyp : CC22
K124) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• das Kunststoffinnenradhaus ist im Schwenkbereich hinter der Vorderachse im rot markierten
Bereich um 20mm warm einzuformen.
K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen
um 5 mm zu kürzen.
K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur
Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben,
• die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante umzulegen.
K134) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte umzulegen,
• die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante ist entsprechend der umgelegten
Radhauskante zu kürzen,
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte eng an das
Radhaus zu verkleben oder auszuschneiden.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066084-A0-165
Anlage-Nr. : 1
Seite : 25 / 26
Auftraggeber : BBS GmbH
Teiletyp : CC22
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066084-A0-165
Anlage-Nr. : 1
Seite : 26 / 26
Auftraggeber : BBS GmbH
Teiletyp : CC22
Die Anlage 1 mit den Seiten 1-26 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ CC22 des Auftraggebers BBS GmbH
Geschäftsstelle Essen, 30.11.2020