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							Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-064534-E0-306
Anlage-Nr. :               BB2
Seite :                    1 / 11
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 NBU 858


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    NBU 858
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:
Montageposition:                     Vorderachse                            Hinterachse
Radausführung:                         LK 112 G                              LK 112 G
Radausführungskennz:                   LK 112 G                              LK 112 G
Radgröße:                              8½Jx18H2                              8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                       35 mm                                   45 mm
Lochkreisdurchmesser:                   112 mm                                   112 mm
Lochzahl:                                  5                                        5
Mittenlochdurchmesser:                  72,5 mm                                  72,5 mm
Zentrierart:                        Mittenzentrierung                     Mittenzentrierung
Zentrierring:                         Ø72.5/Ø66.6                           Ø72.5/Ø66.6
geprüfte Radlast: *)                     690 kg                                  690 kg
 Reifenabrollumfang:                      2100 mm                         2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                       moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                           4724        130 Nm
                Schaftlänge 29 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                           4724         150 Nm
                Schaftlänge 29 mm
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-064534-E0-306
Anlage-Nr. :               BB2
Seite :                    2 / 11
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 NBU 858


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
176                           e1*2007/46*0928*..
245G                          e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                       8½Jx18H2, ET35     8½Jx18H2, ET45
66 bis 155      Mercedes A-Klasse      215/40R18          215/40R18          A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur     K01) K13) K25)     K04)               BF1) E93) E100) N225)
                zulässig an            215/40R18          245/35R18          A02) bis A10)
                Fahrzeugausführungen K01) K13) K25)       K04) K28)          BF1) E93) E100) V00)
                ab EG-Genehmigungs-Nr. N225)
                e1*2001/116*0470*04)   215/40R18          255/35R18          A02) bis A10)
                                       K01) K13) K25)     K02) K28) K103)    BF1) E93) E100) V00)
                                       N225)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
176                             e1*2007/46*0928*..
245G                            e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                         8½Jx18H2, ET35   8½Jx18H2, ET45
120 bis 160     Mercedes A-Klasse        225/40R18        225/40R18          A02) bis A10)
                (Frontantrieb und        K01) K13) K25)   K04)               BF1) E95) E100) N235)
                Allrad; Beim Typ 245G    235/35R18        235/35R18          A02) bis A10)
                nur zulässig an          K01) K13) K25)   K04)               BF1) E95) E100)
                Fahrzeugausführungen 245/35R18            245/35R18          A02) bis A10)
                ab EG-Genehmigungs-Nr. K01) K13) K25)     K04) K28)          BF1) E95) E100)
                e1*2001/116*0470*04)     225/40R18        255/35R18          A02) bis A10)
                                         K01) K13) K25)   K04) K28) K103)    BF1) E95) E100) V00)
                                         N235)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-064534-E0-306
Anlage-Nr. :               BB2
Seite :                    3 / 11
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 NBU 858


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204                           e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                       8½Jx18H2, ET35     8½Jx18H2, ET45
110 bis 245     Mercedes C-Klasse      225/40R18          225/40R18          A02) bis A10)
                (Coupe C205, Cabrio    K01)               A94) N235)         BF1) E110a) EB1) EB2)
                A205)                  225/40R18 M+S      225/40R18 M+S      A02) bis A10)
                                       K01)               A94)               BF1) E110a) EB1) EB2)
                                       225/45R18          225/45R18          A02) bis A10)
                                       K01)               N235)              BF1) E110a) EB1) EB2)
                                       225/45R18 M+S      225/45R18 M+S      A02) bis A10)
                                       K01)                                  BF1) E110a) EB1) EB2)
                                       235/40R18          235/40R18          A02) bis A10)
                                       K01)               A94) N245)         BF1) E110a) EB1) EB2)
                                       235/40R18 M+S      235/40R18 M+S      A02) bis A10)
                                       K01)               A94)               BF1) E110a) EB1) EB2)
                                       235/45R18          235/45R18          A02) bis A10)
                                       K01)               N245)              BF1) E110a) EB1) EB2) G01)
                                       235/45R18 M+S      235/45R18 M+S      A02) bis A10)
                                       K01)                                  BF1) E110a) EB1) EB2) G01)
                                       245/40R18          245/40R18          A02) bis A10)
                                       K01)                                  BF1) E110a) EB1) EB2)
                                       255/35R18          255/35R18          A02) bis A10)
                                       K01)               A94)               BF1) E110a) EB1) EB2)
                                       255/40R18          255/40R18          A02) bis A10)
                                       K01)               K132)              BF1) E110a) EB1) EB2)
                                       225/45R18          245/40R18          A02) bis A10)
                                       K01)                                  BF1) E110a) EB1) EB2)
                                       235/45R18          255/40R18          A02) bis A10)
                                       K01)               K132)              BF1) E110a) EB1) EB2) V00)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-064534-E0-306
Anlage-Nr. :               BB2
Seite :                    4 / 11
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 NBU 858


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204                           e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                       8½Jx18H2, ET35     8½Jx18H2, ET45
85 bis 245      Mercedes C-Klasse      215/45R18          215/45R18          A02) bis A10)
                (Limousine, W205)      K01)               A94) T93)          BF1) E103) EB1) EB2)    ER1)
                                                                             M00) N225)
                                       215/45R18 M+S      215/45R18 M+S      A02) bis A10)
                                       K01)               A94) T93)          BF1) E103) EB1) EB2)    ER1)
                                                                             M00) W225)
                                       225/40R18          225/40R18          A02) bis A10)
                                       K01)               A94) N235) T92)    BF1) E103) EB1) EB2)    ER1)
                                       225/40R18 M+S      225/40R18 M+S      A02) bis A10)
                                       K01)               A94) T92)          BF1) E103) EB1) EB2)    ER1)
                                       225/45R18          225/45R18          A02) bis A10)
                                       K01)               A94a) N235)        BF1) E103) EB1) EB2)    ER1)
                                       225/45R18 M+S      225/45R18 M+S      A02) bis A10)
                                       K01)               A94a)              BF1) E103) EB1) EB2)    ER1)
                                       235/40R18          235/40R18          A02) bis A10)
                                       K01)               A94) N245)         BF1) E103) EB1) EB2)    ER1)
                                       235/40R18 M+S      235/40R18 M+S      A02) bis A10)
                                       K01)               A94)               BF1) E103) EB1) EB2)    ER1)
                                       245/40R18          245/40R18          A02) bis A10)
                                       K01)               K04)               BF1) E103) EB1) EB2)    ER1)
                                       255/35R18          255/35R18          A02) bis A10)
                                       K01)               A94) K04) T94)     BF1) E103) EB1) EB2)    ER1)
                                       255/40R18          255/40R18          A02) bis A10)
                                       K01)               K04)               BF1) E103) EB1) EB2)    ER1)
                                                                             GB9)
                                       225/40R18          255/35R18          A02) bis A10)
                                       K01)               A94) K04) T94)     BF1) E103) EB1) EB2)    ER1)
                                                                             V00)
                                       225/45R18          245/40R18          A02) bis A10)
                                       K01)               K04)               BF1) E103) EB1) EB2)    ER1)
                                       225/45R18          255/40R18          A02) bis A10)
                                       K01)               K04)               BF1) E103) EB1) EB2)    ER1)
                                                                             GB9) V00)
                                       235/45R18          255/40R18          A02) bis A10)
                                       K01)               K04)               BF1) E103) EB1) EB2)    ER1)
                                                                             GB9) V00)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-064534-E0-306
Anlage-Nr. :               BB2
Seite :                    5 / 11
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 NBU 858


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                          e1*2001/116*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                       8½Jx18H2, ET35     8½Jx18H2, ET45
85 bis 245      Mercedes C-Klasse      215/45R18          215/45R18          A02) bis A10)
                (Kombi, S205)          K01)               A94) T93)          BF1) E103) EB1) EB2)    ER1)
                                                                             GCT) M00) N225)
                                       215/45R18 M+S      215/45R18 M+S      A02) bis A10)
                                       K01)               A94) T93)          BF1) E103) EB1) EB2)    ER1)
                                                                             GCT) M00) W225)
                                       225/40R18          225/40R18          A02) bis A10)
                                       K01)               A94) N235) T92)    BF1) E103) EB1) EB2)    ER1)
                                       225/40R18 M+S      225/40R18 M+S      A02) bis A10)
                                       K01)               A94) T92)          BF1) E103) EB1) EB2)    ER1)
                                       225/45R18          225/45R18          A02) bis A10)
                                       K01)               A94a) N235)        BF1) E103) EB1) EB2)    ER1)
                                                                             GCT)
                                       225/45R18 M+S      225/45R18 M+S      A02) bis A10)
                                       K01)               A94a)              BF1) E103) EB1) EB2)    ER1)
                                                                             GCT)
                                       235/40R18          235/40R18          A02) bis A10)
                                       K01)               A94) N245)         BF1) E103) EB1) EB2)    ER1)
                                                                             GCT)
                                       235/40R18 M+S      235/40R18 M+S      A02) bis A10)
                                       K01)               A94)               BF1) E103) EB1) EB2)    ER1)
                                                                             GCT)
                                       245/40R18          245/40R18          A02) bis A10)
                                       K01)               K04)               BF1) E103) EB1) EB2)    ER1)
                                                                             GCT)
                                       255/35R18          255/35R18          A02) bis A10)
                                       K01)               A94) K04) T94)     BF1) E103) EB1) EB2)    ER1)
                                       255/40R18          255/40R18          A02) bis A10)
                                       K01)               K04)               BF1) E103) EB1) EB2)    ER1)
                                                                             GCV)
                                       225/40R18          255/35R18          A02) bis A10)
                                       K01)               A94) K04) T94)     BF1) E103) EB1) EB2)    ER1)
                                       225/45R18          245/40R18          A02) bis A10)
                                       K01)               K04)               BF1) E103) EB1) EB2)    ER1)
                                                                             GCT)
                                       225/45R18          255/40R18          A02) bis A10)
                                       K01)               K04)               BF1) E103) EB1) EB2)    ER1)
                                                                             GCV) V00)
                                       235/45R18          255/40R18          A02) bis A10)
                                       K01)               K04)               BF1) E103) EB1) EB2)    ER1)
                                                                             GCV) V00)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-064534-E0-306
Anlage-Nr. :               BB2
Seite :                    6 / 11
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 NBU 858


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
212                           e1*2001/116*0501*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                       8½Jx18H2, ET35     8½Jx18H2, ET45
110 bis 270     Mercedes E-Klasse      225/45R18          225/45R18          A02) bis A10)
                (W213, Limousine)                         A94) T95)          BF2) E111a) EB3) EF0)
                                                                             ER1) N235)
                                       225/45R18 M+S      225/45R18 M+S      A02) bis A10)
                                                          A94) T95)          BF2) E111a) EB3) EF0)
                                                                             ER1) W235)
                                       235/45R18          235/45R18          A02) bis A10)
                                       K03)               A94)               BF2) E111a) EB3) EF0)
                                                                             ER1) N245)
                                       235/45R18 M+S      235/45R18 M+S      A02) bis A10)
                                       K03)               A94)               BF2) E111a) EB3) EF0)
                                                                             ER1) W245)
                                       245/40R18          245/40R18          A02) bis A10)
                                       K01)               A94) N255) T97)    BF2) E111a) EB3) EF0) ER1)
                                       245/40R18 M+S      245/40R18 M+S      A02) bis A10)
                                       K01)               A94) T97)          BF2) E111a) EB3) EF0) ER1)
                                       245/45R18          245/45R18          A02) bis A10)
                                       K01)               A94) N255)         BF2) E111a) EB3) EF0) ER1)
                                       245/45R18 M+S      245/45R18 M+S      A02) bis A10)
                                       K01)               A94)               BF2) E111a) EB3) EF0) ER1)
                                       255/40R18          255/40R18          A02) bis A10)
                                       K01)               A94) N265)         BF2) E111a) EB3) EF0) ER1)
                                       255/45R18          255/45R18          A02) bis A10)
                                       K01)               N265)              BF2) E111a) EB3) EF0)
                                                                             ER1) GA2)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES                          e1*2007/46*1560*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                       8½Jx18H2, ET35     8½Jx18H2, ET45
110 bis 270     Mercedes E-Klasse      225/45R18          225/45R18          A02) bis A10)
                (S213, Kombi)                             A94) T95)          BF2) EB3) ER1) N235)
                                       225/45R18 M+S      225/45R18 M+S      A02) bis A10)
                                                          A94) T95)          BF2) EB3) ER1) W235)
                                       235/45R18          235/45R18          A02) bis A10)
                                       K03)               A94) T98)          BF2) EB3) ER1) N245)
                                       235/45R18 M+S      235/45R18 M+S      A02) bis A10)
                                       K03)               A94) T98)          BF2) EB3) ER1) W245)
                                       245/45R18          245/45R18          A02) bis A10)
                                       K01)               A94) N255)         BF2) EB3) ER1)
                                       245/45R18 M+S      245/45R18 M+S      A02) bis A10)
                                       K01)               A94)               BF2) EB3) ER1)
                                       255/40R18          255/40R18          A02) bis A10)
                                       K01)               A94) N265) T99)    BF2) EB3) ER1)
                                       255/45R18          255/45R18          A02) bis A10)
                                       K01)               N265)              BF2) EB3) ER1) GA2)

Auflagen und Hinweise

A01)   Diese Auflage entfällt für dieses Gutachten.
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A02)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
       Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
       angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen,
       je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte
       montiert werden können.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
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BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
       Zubehörkit: 4724
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
       Zubehörkit: 4724
       Anzugsmoment: 150 Nm

E93)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
       serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E95)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen
       serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
      e1*2001/116*0470*04.

E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
      nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
      • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
      Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
      die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz mit belüfteter und gelochter Scheibe
         Ø342x32 mm

EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 330x32 mit belüfteter Scheibe Ø330x32 mm

EB3)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 0039/B mit belüfteter Scheibe Ø305x28 mm
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 00458 K09B mit belüfteter Scheibe
         Ø300x22 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
     zulässig bis zu einer Achslast von 1380 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
     Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
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G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

GB9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
     225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer
     dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
     225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
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K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor
      Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.

K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
      Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen
      um 5 mm zu kürzen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
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T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T94)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage BB2 mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ NBU 858 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH

Geschäftsstelle Essen, 29.05.2020
						
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