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							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                7
             Seite :                     1/6
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                  B41-8520
             Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
             Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                             D13
             Radausführungskennz.:                                   D13; Lk112
             Radgröße:                                               8½Jx20H2
             Rad-Einpresstiefe:                                       61,5 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
             Lochzahl:                                                    5
             Mittenlochdurchmesser:                                   66,6 mm
§ 22 53428




             Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
             Zentrierring:                                            ohne Ring
             geprüfte Radlast: *)                                      880 kg
              Reifenabrollumfang:                                      2270 mm
             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

             Radbefestigung
             Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                                     moment
             BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                         150 Nm
                             Gewinde M15x1,25, Schaftlänge 44 mm
             BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                          150 Nm
                             Schaftlänge 44 mm
             BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                          150 Nm
                             Schaftlänge 45 mm
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                7
             Seite :                     2/6
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             H1GLE                            e1*2007/46*1885*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
             143 bis 360     Mercedes GLE                275/50R20                         A02) bis A10)
                             (mit                                                          A94) BF1) E124a) EB1)
                             Radhausverbreiterungen,                                       EF0) ER1)
                             nur
                             Fahrzeugausführungen
                             mit Serienreifen ab 275/..)

             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             H1GLE                            e1*2007/46*1885*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             180 bis 270     Mercedes GLE              245/50R20                           A02) bis A10)
                             (ohne                     A01) ER2) G01) N255)                A94) BF1) E124)
                             Radhausverbreiterungen,
                             nur                       255/45R20
                             Fahrzeugausführungen ER4)
                             mit Serienreifen bis
§ 22 53428




                             265/..)                   265/45R20
                                                       ER3)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             166                           e1*2007/46*0598*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             150 bis 335     Mercedes M-Klasse,     245/45R20                              A02) bis A10)
                             GLE-Klasse             ER4) N255)                             BF2) E107) E108) EB2)
                             (W166)
                                                    245/45R20 M+S
                                                    ER4) W255)

                                                       255/45R20
                                                       ER4) N265)

                                                       255/45R20 M+S
                                                       ER4)

                                                       265/45R20
                                                       ER3)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                7
             Seite :                     3/6
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             251                           e1*2001/116*0341*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             140 bis 285     Mercedes R-Klasse      235/45R20                          A02) bis A10)
                                                    A94) ER4) N245) T100)              BF3)

                                                     235/45R20 M+S
                                                     A94) ER4) T100)

                                                     245/45R20
                                                     A94) ER4) N255)

                                                     245/45R20 M+S
                                                     A94) ER4)

                                                     255/45R20
                                                     A94) ER4)

                                                     265/45R20
                                                     ER3)
§ 22 53428




             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                    in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                    nicht zulässig.

             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                    über die Radkontur hinausragen.

             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                7
             Seite :                     4/6
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520


             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

             A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                    auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).
§ 22 53428




             BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Achse: 1+2
                    Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M15x1,25, Schaftlänge 44
                    mm
                    Anzugsmoment: 150 Nm

             BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Achse: 1+2
                    Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 44 mm
                    Anzugsmoment: 150 Nm

             BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Achse: 1+2
                    Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
                    Anzugsmoment: 150 Nm

             E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen.

             E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)

             E124) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen bis zu einer Nennbreite
                   von 265/.. ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                   Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
                   Fahrzeuges zugelassen sind.

             E124a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen ab einer Nennbreite von
                   275/.. ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                   Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
                   Fahrzeuges zugelassen sind.

             EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                    • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG (silber) mit belüfteter und gelochter Scheibe
                      Ø400x38 mm
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                7
             Seite :                     5/6
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520



             EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                    • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG mit belüfteter und gelochter Scheibe
                      Ø390x36 mm

             EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                    Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                    Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

             ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                  einer Achslast von 1680 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                  Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

             ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                  einer Achslast von 1730 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                  Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

             ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                  einer Achslast von 1750 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
§ 22 53428




                  Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

             ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                  einer Achslast von 1760 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                  Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

             N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
                   Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                   Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             W255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Reifen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                   Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                   EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                7
             Seite :                     6/6
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520



             Die Anlage 7 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
             Typ B41-8520 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 12.08.2020
§ 22 53428
						
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