Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. : RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. : 8e Tov,NORD
Seite : 1/17 Mobilität
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 9EVO_9019
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 9EVO_9019
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Fondmetal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 39 5112Y
Radausführungskennz.: LK112Y
Radgröße: 9Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 39 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 75 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: @i66,5 Qe75
geprüfte Radlast: *) 690 kg
Reifenabrollumfang: 2270 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen-|Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit [AAnzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 |Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 130 Nm
Schaftlänge 30 mm
BF2 1+2 |Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 150 Nm
Schaftlänge 30 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. : RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. : 8e Tov,NORD
Seite : 2/17 Mobilitat
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 9EVO_9019
Typ(en): ABE/ EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245 IMercedes C-Klasse 235/35R19 AO1) bis A10)
(Coupe C205, Cabrio 94a) N245) BF1) E110a) K01) K132)
A205)
245/35R19
K122)
255/30R19
A94) KO4)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/35R19 265/30R19 AO1) bis A10)
KO1) A94a) K02) K28) BF1) E110a) Voo)
K103) K122) K132)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245 IMercedes C-Klasse 235/35R19 A01) bis A10)
(Limousine, W205) K04) N245) T91) BF1) E103) ER1) K01)
235/35R19 M+S
K04) T91)
245/35R19
K04) K122) T93)
255/30R19
K02) T91)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/35R19 265/30R19 AO1) bis A10)
K01) K02) K28) K103) BF1) E103) ER1) VOO0)
K122) T93)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. : RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. : 8e TuVNORD
Seite : 3/17 Mobilitat
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 9EVO_9019
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung |Handelsbezeichnungen [zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245 [Mercedes C-Klasse 235/35R19 AO1) bis A10)
(Kombi, S205) GCT) K04) N245) T91) BF1) E103) ER1) K01)
235/35R19 M+S
GCT) K04) T91)
245/35R19
GCT) K04) K122) T93)
255/30R19
KO2) T91)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/35R19 265/30R19 AO1) bis A10)
K01) K02) K28) K103) BF1) E103) ER1) VOO)
K122) T93)
Typ(en): ABE/ EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung |Handelsbezeichnungen [zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
285 Mercedes CL 255/40R19 AO2) bis A10)
(Ausführungen mit BF1)
kleinsten Serienreifen in
17-Zoll und Heckantrieb)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung |Handelsbezeichnungen [zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
285 Mercedes CL 255/40R19 AO2) bis A10)
(Ausführungen mit BF1)
kleinsten Serienreifen in
17-Zoll und 4-MATIC)
Typ(en): ABE/ EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung |Handelsbezeichnungen [zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 bis 380 Mercedes CL 255/40R19 AO2) bis A10)
(Ausführungen mit N265) BF2) ER1)
kleinsten Serienreifen in
18-Zoll und Heckantrieb) 255/40R19 M+S
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. : RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. : 8e TuV¥ NORD
Seite : 4/17 Mobilitat
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 9EVO_9019
Typ(en): ABE/ EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung |Handelsbezeichnungen [zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 [Mercedes CL 255/40R19 AO2) bis A10)
(Ausführungen mit BF1)
kleinsten Serienreifen in
18-Zoll und 4-MATIC)
Typ(en): ABE/ EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
216 AMG e1*2001/116*0426*..
Motorleistung |Handelsbezeichnungen [zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 463 Mercedes CL AMG 255/40R19 M+S AO2) bis A10)
BF1) ER1)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 285 Mercedes E-Klasse 235/35R19 AO1) bis A10)
(Coupe, Cabrio; G4Y) N245) T91) BF1) K01)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen in |245/30R19
16Zoll oder 17Zoll) K04) N255) T89)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/35R19 255/30R19 AO1) bis A10)
K01) K04) K15) T91) BF1) VOO)
Typ(en): ABE/ EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistung |Handelsbezeichnungen [zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
300 |Mercedes E-Klasse 235/35R19 01) bis A10)
(Coupe, Cabrio; N245) BF1) K01)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen in 245/30R19
18Zoll) K04) N255) T89)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/35R19 255/30R19 AO1) bis A10)
K01) K04) K15) BF1) VOO)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. : RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. : 8e TuVNORD
Seite : 5/17 Mobilitat
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 9EVO_9019
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung |Handelsbezeichnungen [zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 220 IMercedes E-Klasse 235/40R19 AO2) bis A10)
(Coupe, Cabrio; BF2)
Ausführungen mit 245/35R19
kleinsten Serienreifen
ab 225/..) 245/40R19
255/35R19
255/40R19
265/35R19
275/35R19
AO1) KO3)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/40R19 275/35R19 AO2) bis A10)
BF2) VOO)
Typ(en): ABE/ EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung |Handelsbezeichnungen [zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 270 [Mercedes E-Klasse 245/35R19 02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; N255) BF2)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 245/40R19
ab 245/..) N255)
255/35R19
N265)
255/40R19
N265)
265/35R19
N275)
275/35R19
AO1) KO3)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/40R19 275/35R19 02) bis A10)
BF2) V00)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. : RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. : ge IUVNORD
Seite: 6/17 Mobilität
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 9EVO_9019
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
211 E1*2001/116*0183*.., e1*98/14*0183*..
211G e1*2001/116*0274*..
Motorleistung |Handelsbezeichnungen [zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 285 IMercedes E-Klasse 235/35R19 AO2) bis A10)
(Limousine ) N245) BF1) T91)
235/35R19 M+S
W245)
Typ(en): ABE/ EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
212G e1*2007/46*0484*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen ulässige Reifengrößen uflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 235/35R19 AO1) bis A10)
(W212, Limousine, T91) BF1) E111) K01)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen in |245/35R19
16Zoll) K04)
255/30R19
K04) T91)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/35R19 255/30R19 AO1) bis A10)
K01) K04) T91) BF1) E111) VOO)
235/35R19 265/30R19 AO1) bis A10)
K01) K02) BF1) E111) VOO)
235/35R19 275/30R19 AO1) bis A10)
K01) K02) K67) BF1) E111) VOO)
245/35R19 275/30R19 AO1) bis A10)
K01) K02) K67) BF1) E111) VOO)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 300 IMercedes E-Klasse 245/35R19 A01) bis A10)
(W212, Limousine, T93) BF1) E111) ER1) K01) KO4)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen in 255/30R19
17Zoll oder 18Zoll) T91)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/35R19 275/30R19 AO1) bis A10)
K01) K02) K67) BF1) E111) ER1) VO0)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. : RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. : 8e IuVNORD
Seite : 7/17 Mobilitat
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 9EVO_9019
Typ(en): ABE/ EG-Genehmigung(en):
212K e1*2007/46*0200*..
Motorleistung |Handelsbezeichnungen |zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne hinten
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 235/35R19 275/30R19 AO1) bis A10)
(S212, Kombi, K01) K02) K67) T96) BF1) E111) ER1) VOO)
ren 245/35R19 275/30R19 01) bis A10)
225/..) K01) KO2) K67) T96) BF1) E111) ER1) VOO)
Typ(en): ABE/ EG-Genehmigung(en):
212K e1*2007/46*0200*..
Motorleistung |Handelsbezeichnungen |zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen uflagen und Hinweise
(kW) vorne hinten
125 bis 300 Mercedes E-Klasse 245/35R19 275/30R19 AO1) bis A10)
(S212, Kombi, K01) K02) K67) T96) BF1) E111) ER1) VOO)
usführungen mit
kleinsten Serienreifen
245/..)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 235/40R19 02) bis A10)
(W213, Limousine) N245) T95) BF2) E111a) ER1)
245/35R19
01) KO1) N255) T93)
245/40R19
A01) KO1) N255)
255/35R19
01) KO1) N265) T96)
255/40R19
A01) GA2) K01) N265)
265/35R19
A01) KO1) K04) N275)
275/35R19
AO1) KO1) KO4)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/40R19 265/35R19 AO1) bis A10)
N245) K04) N275) BF2) E111a) ER1) VOO)
245/40R19 275/35R19 AO1) bis A10)
K01) K04) BF2) E111a) ER1) VOO)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. : RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. :
Seite :
8e TUV NORD
8/17
Mobilitat
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 9EVO_9019
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 235/40R19 02) bis A10)
(S213, Kombi) N245) T95) BF2) ER1)
245/40R19
A01) K01) N255) T98)
255/35R19
A01) K01) N265) T96)
255/40R19
01) GA2) K01) N265)
265/35R19
AO1) KO1) KO4) N275) T98)
275/35R19
01) KO1) KO4)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/40R19 275/35R19 AO1) bis A10)
K01) K04) BF2) ER1) VO0)
Typ(en): ABE/ EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
143 bis 250 Mercedes E-Klasse All- 245/40R19 02) bis A10)
Terrain BF2) ER1)
245/45R19
AO1) K134)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/45R19 275/40R19 AO1) bis A10)
K134) K133) BF2) ER1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155 Mercedes GLA 235/40R19 01) bis A10)
BF1) K118)
235/45R19
K120)
245/40R19
K01) K120)
255/40R19
K01) K119) K120)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. : RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. : 8e TuV¥ NORD
Seite : 9/17 Mobilitat
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 9EVO_9019
Typ(en): ABE/ EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung |Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
265 bis 280 Mercedes GLA45 AMG 135/45R19 AO1) bis A10)
BF1) K118) K120)
245/40R19
K01)
255/40R19
K01) K119)
Typ(en): ABE/ EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung |Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165 |Mercedes GLB 245/45R19 AO1) bis A10)
BF1) ER1) K01) KO2)
255/45R19
K120)
275/40R19
K120)
Typ(en): ABE/ EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung |Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 287 (Mercedes GLC 43 255/45R19 AO2) bis A10)
AMG, GLC 43 AMG BF2)
Coupe
(X253, C253)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. : RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. : Be TUV NORD
Seite : 10/17 Mobilität
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 9EVO_9019
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung |Handelsbezeichnungen [zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 380 Mercedes S-Klasse, 235/40R19 AO2) bis A10)
Heckantrieb A94) N245) T95) BF2) E97a) ER1)
(W221)
235/45R19
A94) N245)
245/40R19
N255)
255/40R19
N265)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/40R19 255/40R19 AO2) bis A10)
N245) T95) N265) BF2) E97a) ER1) VOO)
245/40R19 265/40R19 AO2) bis A10)
N255) N275) BF2) E97a) ER1) VOO)
255/40R19 275/40R19 AO2) bis A10)
BF2) E97a) ER1) VOO)
Typ(en): ABE/ EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung |Handelsbezeichnungen [zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 320 Mercedes S-Klasse, 4- [235/40R19 AO2) bis A10)
MATIC A94) N245) T95) BF2) E97a) ER1)
(W221)
235/45R19
A94) GSN) N245)
245/40R19
N255)
255/40R19
Typ(en): ABE/ EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
221 AMG e1*2001/116*0396*..
Motorleistung |Handelsbezeichnungen [zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 463 Mercedes S63 AMG, 255/40R19 M+S 02) bis A10)
S65 AMG BF2) E97a) ER1)
(W221) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
255/40R19 M+S 275/40R19 M+S AO2) bis A10)
BF2) E97a) ER1) V00)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. : RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. : 8e TuV¥ NORD
Seite : 11/17 Mobilitat
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 9EVO_9019
Typ(en): ABE/ EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung |Handelsbezeichnungen [zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 345 Mercedes S-Klasse 245/45R19 AO2) bis A10)
Coupe, Cabrio A94) BF2)
(C217, A217) 255/40R19
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/45R19 275/40R19 AO2) bis A10)
BF2) VOO)
Typ(en): ABE/ EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
221 AMG e1*2001/116*0396"..
Motorleistung |Handelsbezeichnungen [zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
430 bis 463 Mercedes S63 AMG 255/40R19 M+S AO2) bis A10)
Coupe, S65 AMG Coupe, A94) BF2) EFO)
$63 AMG Cabrio
(C217, A217)
Typ(en): ABE/ EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung |Handelsbezeichnungen [zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 180 Mercedes SLC 245/30R19 AO2) bis A10)
BF1)
Typ(en): ABE/ EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung |Handelsbezeichnungen Tzulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 237 Mercedes SLC 43 AMG [245/30R19 M+S AO2) bis A10)
BF1)
Typ(en): ABE/ EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung |Handelsbezeichnungen [zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 225 Mercedes SLK 245/30R19 AO2) bis A10)
BF1)
Typ(en): ABE/ EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
172 AMG e1*2007/46*0857*..
Motorleistung |Handelsbezeichnungen Izulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
310 Mercedes SLK 55 AMG [245/30R19 M+S AO2) bis A10)
BF1)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. : RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. : 8e Tov,NORD
Seite : 12/17 Mobilitat
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 9EVO_9019
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmaRige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIllb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu $ 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. : RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. : 8e Tov,NORD
Seite : 13/17 Mobilität
Auftraggeber: Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 9EVO_9019
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Anzugsmoment: 130 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Anzugsmoment: 150 Nm
E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen "221° stehen.
E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
nur Varianten, die mit ,R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
¢ Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
« Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25
E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
Varianten, die mit ,R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
° Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37
E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
EFO) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1380 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzahlers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G4Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. : RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. : 8e TuV NORD
Seite : 14/17 Mobilitat
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 9EVO_9019
G5N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/55R17,
275/35R20, 275/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
225/45R18, 225/50R17, 225/55R 16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. : RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. : 8e TuV¥ NORD
Seite :
15/17 Mobilitat
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 9EVO_9019
K67) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
¢ Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum
Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
« Die Befestigungslaschen, die im Ubergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus
ragen, sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.
K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor
Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.
K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
« die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm
aufzuweiten,
« der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an
das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.
K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
« die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
oder nach hinten/oben zu biegen,
« der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.
K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen
um 5 mm zu kürzen.
K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
« der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur
Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben,
¢ die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur StoRfangerkante umzulegen.
K134) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
¢ die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte umzulegen,
« die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante ist entsprechend der umgelegten
Radhauskante zu kürzen,
« der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte eng an das
Radhaus zu verkleben oder auszuschneiden.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
| oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. : RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. : 8e TuV¥ NORD
Seite : 16/17 Mobilitat
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 9EVO_9019
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
| oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
| oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
| oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage AO3) ist jedoch generell zu beachten.
T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. : RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. : 8e Tov,NORD
Seite : 17/17 Mobilitat
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 9EVO_9019
Die Anlage 8e mit den Seiten 1-17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 9EVO_9019 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.
Geschäftsstelle Essen, 20.04.2020