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							                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52668 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-001047-B0-072
                             Anlage-Nr. :                8e
                             Seite :                     1/5
                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  9EVO_9020


                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Raddaten

                             Radtyp:                                                 9EVO_9020
                             Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
                             Handelsmarke:                                           Fondmetal
                             Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
                             Radausführung:                                           37 5112Y
                             Radausführungskennz.:                                    37 112Y
                             Radgröße:                                                9Jx20H2
                             Rad-Einpresstiefe:                                        37 mm
                             Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
§ 22 52668, Erweiterung 01




                             Lochzahl:                                                    5
                             Mittenlochdurchmesser:                                    75 mm
                             Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
                             Zentrierring:                                          Øi66,5 Øe75
                             geprüfte Radlast: *)                                      650 kg
                              Reifenabrollumfang:                                      2400 mm
                             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                             Allgemeine Anforderungen
                             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                             entsprechend ersetzt werden.

                             Verwendungsbereich
                             Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

                             Radbefestigung
                             Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
                             Kürzel                                                                                     moment
                             BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                     130 Nm
                                             Schaftlänge 30 mm
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52668 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-001047-B0-072
                             Anlage-Nr. :                8e
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                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  9EVO_9020


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             204                           e1*2001/116*0431*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             110 bis 245     Mercedes C-Klasse      225/35R20                          A01) bis A10)
                                             (Coupe C205, Cabrio    GCX) K122) N235) T90)              BF1) E110a) ER1) K01) K132)
                                             A205)
                                                                    235/30R20
                                                                    M00) N245) T88)

                                                                     245/30R20
                                                                     K28) K103) K122) T90)


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             245G                          e1*2001/116*0470*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
§ 22 52668, Erweiterung 01




                             80 bis 155      Mercedes GLA           235/35R20                          A01) bis A10)
                                                                                                       BF1) K118) K120)
                                                                     245/35R20
                                                                     K01) K119)


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             245G                          e1*2001/116*0470*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             265 bis 280     Mercedes GLA45 AMG 245/35R20                              A01) bis A10)
                                                                                                       BF1) K01) K118) K119) K120)

                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             F2B                           e1*2007/46*1909*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             85 bis 165      Mercedes GLB           235/45R20                          A01) bis A10)
                                                                                                       BF1) ER1) K01) K02) K120)
                                                                     245/40R20

                                                                     255/40R20

                                                                     275/35R20


                             Auflagen und Hinweise

                             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52668 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-001047-B0-072
                             Anlage-Nr. :                8e
                             Seite :                     3/5
                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  9EVO_9020



                             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                                    in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                                    nicht zulässig.

                             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                                    über die Radkontur hinausragen.
§ 22 52668, Erweiterung 01




                             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                                    Befestigungsteile zu verwenden.

                             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                                    werden.

                             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                                    wird.

                             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                             BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                                    Achse: 1+2
                                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                                    Anzugsmoment: 130 Nm

                             E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
                                   Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                                   • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

                             ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                                  einer Achslast von 1300 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                                  Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52668 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-001047-B0-072
                             Anlage-Nr. :                8e
                             Seite :                     4/5
                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  9EVO_9020



                             GCX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
                                  255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                             K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                                    Radmitte herzustellen.
                                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                                    Radmitte herzustellen.
                                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
§ 22 52668, Erweiterung 01




                                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

                             K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor
                                   Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.

                             K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
                                   der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

                             K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                                   erforderlich:
                                   • die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm
                                      aufzuweiten,
                                   • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an
                                      das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.

                             K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
                                   der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

                             K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                                   erforderlich:
                                   • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
                                      oder nach hinten/oben zu biegen,
                                   • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
                                      anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.

                             K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
                                   Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen
                                   um 5 mm zu kürzen.

                             M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                                  Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                                  typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                                  Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52668 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-001047-B0-072
                             Anlage-Nr. :                8e
                             Seite :                     5/5
                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  9EVO_9020


                             N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                                   nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                             N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                                   nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                             T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                             T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§ 22 52668, Erweiterung 01




                             Die Anlage 8e mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
                             Sonderräder Typ 9EVO_9020 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

                             Geschäftsstelle Essen, 06.04.2020
						
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