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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          20-0318-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx19H2 Typ KT18-8519 und 9,5JX19 H2 Typ KT18-9519
Fertiger/Zulieferer             Keskin Europa GmbH

                                                                                          Seite 1 von 6

Hersteller                      Keskin Europa GmbH
                                Carl-Benzstraße 22-24
                                67227 Frankenthal
                                QM-NR. 49020251710

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                         Achse 2
Modell                          KT18                            KT18
Typ                             KT18-8519                       KT18-9519
Radgröße                        8,5Jx19H2                       9,5JX19 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung               Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/          Einpress- Rad-     Abrollumfang
                                                    Lochkreis- (mm)/   tiefe     last     (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
Y3            KT18-8519 Y3 / N24 Ø72,6xØ66,5        5/112/66,6         45           690   2100
DB            KT18-9519 DB / ohne Ring              5/112/66,6         42           720   2100

Kennzeichnungen                 Achse 1                         Achse 2
Herstellerzeichen               KESKIN                          KESKIN
Radtyp und Ausführung           KT18-8519                       KT18-9519 (s.o.)
Radgröße                        8,5Jx19H2                       9,5JX19 H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)                       ET.. (s.o.)
Giessereikennzeichen            ELT ww. TAM                     TAM
Herkunftsmerkmal                -                               -
Herstelldatum                   Monat und Jahr                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                     28
S02     Schraube M14x1,5             Kegel 60°      150                     30

Prüfungen

Die Gutachten Nr.55-073016-A00-V03 und 55-023320-A00-V01 über die Sonderradprüfungen liegen
vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            20-0318-A00-V01

TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderräder
                                  8,5Jx19H2 Typ KT18-8519 und 9,5JX19 H2 Typ KT18-9519
Fertiger/Zulieferer               Keskin Europa GmbH

                                                                                    Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
C 63 AMG                336-373        235/35R19      R02 R35 T91                    A06 A12 A14
204, 204K, -/AMG        336-373        255/30R19      K2c K42 K44 K56 R03 R35 T91    A16 A19 Car
e1*2001/116*            336-373        265/30R19      K2c K42 K44 K56 R03 T93        Cpe Lim R21
0431*00-32,                                                                          V19 S01
0457*00-25,
0463*00-12,
0464*00-13,
- Limousine/Coupe
- T-Modell
- incl. Facelift 2011
(FIN: WDD204...)
CL-Klasse               220-368        245/35R19      R02 T89 T93                    A06 A12 A14
215                     220-368        245/40R19      R02                            A16 A19 V19
e1*98/14*0113*..        220-368        245/40R19      R03 T94 T98                    S02
                        220-368        275/30R19      K2b K42 K56 R03 T92 T96
                        220-368        275/35R19      K2b K42 K56 R03
                        220-368        275/35R19      R03 R09

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-                   Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit                                              Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                             V     W       Y
210 km/h                                                     100% 100% 100%
220 km/h                                                     97%   100% 100%
230 km/h                                                     94%   100% 100%
240 km/h                                                     91%   100% 100%
250 km/h                                                     -     95%     100%
260 km/h                                                     -     90%     100%
270 km/h                                                     -     85%     100%
280 km/h                                                     -     -       95%
290 km/h                                                     -     -       90%
300 km/h                                                     -     -       85%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         20-0318-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5Jx19H2 Typ KT18-8519 und 9,5JX19 H2 Typ KT18-9519
Fertiger/Zulieferer            Keskin Europa GmbH

                                                                                      Seite 3 von 6

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          20-0318-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx19H2 Typ KT18-8519 und 9,5JX19 H2 Typ KT18-9519
Fertiger/Zulieferer             Keskin Europa GmbH

                                                                                         Seite 4 von 6

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet
werden.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet
werden.

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          20-0318-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx19H2 Typ KT18-8519 und 9,5JX19 H2 Typ KT18-9519
Fertiger/Zulieferer             Keskin Europa GmbH

                                                                                         Seite 5 von 6

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1    215/35R19              245/30R19, 255/30R19
Nr. 2    225/35R19              245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 3    225/40R19              245/35R19, 255/35R19
Nr. 4    225/45R19              245/40R19, 255/40R19
Nr. 5    225/55R19              275/45R19
Nr. 6    235/35R19              255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 7    235/40R19              265/35R19, 275/35R19
Nr. 8    235/45R19              255/40R19
Nr. 9    235/50R19              255/45R19
Nr. 10   235/55R19              255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 11   245/30R19              305/25R19
Nr. 12   245/35R19              275/30R19, 285/30R19
Nr. 13   245/40R19              275/35R19, 285/35R19
Nr. 14   245/45R19              275/40R19
Nr. 15   245/50R19              275/45R19
Nr. 16   255/35R19              285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 17   255/40R19              285/35R19, 295/35R19
Nr. 18   255/45R19              285/40R19
Nr. 19   255/50R19              285/45R19, 295/45R19
Nr. 20   255/55R19              275/50R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         20-0318-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5Jx19H2 Typ KT18-8519 und 9,5JX19 H2 Typ KT18-9519
Fertiger/Zulieferer            Keskin Europa GmbH

                                                                                        Seite 6 von 6

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 1 wurden in Lambsheim ab Juni 2016 und die
Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 2 wurden in Technologiezentrum Typprüfstelle
Lambsheim ab Januar 2020 durchgeführt.

Die Verwendungsprüfung fand am 9. Juni 2020 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2016.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 9. Juni 2020




Tufan                                                                        00344871.DOC




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