Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001831
Gutachten Nr. : CE-000257-A0-216 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. : CC2
Seite : 1/2
Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ : B41-8520
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: B41-8520
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Brock Alloy Wheels
Montageposition: Vorderachse Hinterachse
Radausführung: D13 D13
Radgröße: 8½Jx20H2 8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 62,60 mm 35,50 mm
R124 E1*124R00/01*1831*00
Lochkreisdurchmesser: 112 mm 112 mm
Lochzahl: 5 5
Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm 66,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring ohne Ring
geprüfte Radlast: 850 kg 1000 kg
bei Reifenabrollumfang: 2400 mm 2400 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : MERCEDES
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Anzugsmoment
H1GLE Serien-Radschraube M15x1,25 150 Nm
Schaftlänge 44 mm, Kugel Ø28 mm,
Kalotte beweglich
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001831
Gutachten Nr. : CE-000257-A0-216 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. : CC2
Seite : 2/2
Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ : B41-8520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE e1*2007/46*1885*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8,5x20,ET62,6 8,5x20,ET35,5
210 bis 360 Mercedes GLS 275/50R20 275/50R20 A03)A05)A06)A10)
(KOMBI) ER1)
Auflagen und Hinweise
A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die
Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit
der dort genannten Serienreifengröße.
R124 E1*124R00/01*1831*00
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von
Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine
Auflage im Gutachten erlaubt.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 2000 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
Die Anlage Nr. CC2 mit den Blättern 1 bis 2 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Räder Typ B41-8520 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 12.08.2020