Gutachten 366-0009-16-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: ACR9M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.03.2020
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Fahrzeughersteller DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER
(D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 9 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 32
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
ACR9M8HA32666 PCD112 ET32 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 768 2297 12/16
ACR9M8NL32666 PCD112 ET32 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 745 2364 12/16
ACR9M8NL32666 PCD112 ET32 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 768 2297 12/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D),
MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : R1ES; 204 K; 212; 204; R1ECLS; 212
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 212; (Baureihe W212)
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : F2A; F2CLA; (Kugelbund)
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 222; 211; 215; 204 X; R1ECLS; 212K; 245G AMG; 218; F2B;
204; 220; 172; R1EC; 212; 231; 207; 204 K; 140 C; 221; 230; R1ES;
F2A; 245G; 140
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: ACR9M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.03.2020
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Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : F2A; F2B; F2CLA; 172; 204; 204 K; 207; 211; 212K;
218; 230; 231
130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
140 Nm für Typ : F2A
150 Nm für Typ : R1ECLS; 140; 140 C; 215; 220
155 Nm für Typ : 204 erhöhtes Anzugsmoment; 204 K erhöhtes
Anzugsmoment
160 Nm für Typ : 245G AMG erhöhtes Anzugsmoment; 245G erhöhtes
Anzugsmoment
170 Nm für Typ : R1EC erhöhtes Anzugsmoment; R1ES erhöhtes
Anzugsmoment; 204 X erhöhtes Anzugsmoment; 212 erhöhtes
Anzugsmoment; 221 erhöhtes Anzugsmoment; 222 erhöhtes
Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 235/45R19 95 11A; 24J; 248; 26B; erhöhtes
26N; 27B; 27H Anzugsmoment
160 Nm; nicht
245/40R19 98 11A; 24J; 244; 247; Sportfahrwerk; GLA;
26B; 26N; 27B; 27F nicht Fahrdynamik
245/45R19 98 11A; 24J; 244; 247; Paket; nicht Offroad-
26B; 26N; 27B; 27F Fahrwerk;
255/40R19 96 11A; 242; 244; 245; Allradantrieb;
247; 26B; 26J; 27B; Frontantrieb;
27F
255/45R19 100 11A; 242; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 26B; 26J; 27B; 12A; 51A; 7AC; 71C;
27F
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 740; 77E;
4B8
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 235/45R19 95 11A; 24J; 248; 27I erhöhtes
Anzugsmoment
245/40R19 98 11A; 24J; 244; 27I 160 Nm; nicht
245/45R19 98 11A; 24J; 244; 27I Sportfahrwerk; GLA;
255/40R19 96 11A; 242; 244; 245; nicht Fahrdynamik
247; 26P; 27B; 27H Paket; Offroad-
255/45R19 100 11A; 242; 244; 245; Fahrwerk;
247; 26P; 27B; 27H Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 740; 77E;
4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: ACR9M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.03.2020
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Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 235/45R19 95 11A; 246; 248; 26B; erhöhtes
26N; 27B; 27H Anzugsmoment
160 Nm; Sportfahrwerk;
245/40R19 98 11A; 24J; 248; 26B; GLA; nicht Offroad-
26N; 27B; 27F Fahrwerk; Fahrdynamik-
245/45R19 98 11A; 24J; 248; 26B; Paket; Allradantrieb;
26N; 27B; 27F Frontantrieb;
255/40R19 96 11A; 24J; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27B; 27F 12A; 51A; 7AC; 71C;
255/45R19 100 11A; 24J; 244; 247; 71K; 721; 725; 73C;
26B; 26J; 27B; 27F 74A; 74P; 740; 77E;
4B8
Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2A e1*2007/46*1829*.. 70 - 165 225/35R19 88 11A; 24C; 244; 247; Kombilimousine;
26B; 26J; 27B; 27F Allradantrieb;
225/40R19 89 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb;
26B; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 87 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 7OK; 71C;
26B; 26J; 27B; 27F 71K; 721; 725; 73C;
245/35R19 89 11A; 24C; 244; 247; 74A; 74P
26B; 26J; 27B; 27F
F2A e1*2007/46*1829*.. 225 235/35R19 91 11A; 24J; 248; 26B; AMG A35;
26N; 27I Kombilimousine;
245/35R19 93 11A; 24M; 241; 246; Limousine;
26B; 26J; 27I Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OK; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
F2A e1*2007/46*1829*.. 70 - 165 225/35R19 88 11A; 241; 244; 246; Limousine;
247; 26B; 26J; 27B; Allradantrieb;
27F
225/40R19 89 11A; 241; 244; 246; Frontantrieb;
247; 26B; 26J; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H;
27F
235/35R19 91 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 7OK; 71C;
26B; 26J; 27B; 27F 71K; 721; 725; 73C;
245/35R19 89 11A; 24C; 244; 247; 74A; 74P
26B; 26J; 27B; 27F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: ACR9M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.03.2020
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Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 235/45R19 95 11A; 24J; 248; 26B; erhöhtes
26N; 27B; 27H Anzugsmoment
160 Nm; nicht
245/40R19 98 11A; 24J; 244; 247; Sportfahrwerk; GLA;
26B; 26N; 27B; 27F nicht Fahrdynamik
245/45R19 98 11A; 24J; 244; 247; Paket; nicht Offroad-
26B; 26N; 27B; 27F Fahrwerk;
255/40R19 96 11A; 242; 244; 245; Komfortfahrwerk;
247; 26B; 26J; 27B; Allradantrieb;
27F
255/45R19 100 11A; 242; 244; 245; Frontantrieb;
247; 26B; 26J; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H;
27F
12A; 51A; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 740;
77E; 4B8
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 235/45R19 95 11A; 24J; 248; 27I erhöhtes
Anzugsmoment
245/40R19 98 11A; 24J; 244; 27I 160 Nm; nicht
245/45R19 98 11A; 24J; 244; 27I Sportfahrwerk; GLA;
255/40R19 96 11A; 242; 244; 245; nicht Fahrdynamik
247; 26P; 27B; 27H Paket; Offroad-
255/45R19 100 11A; 242; 244; 245; Fahrwerk;
247; 26P; 27B; 27H Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 740;
77E; 4B8
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 235/45R19 95 11A; 246; 248; 26B; erhöhtes
26N; 27B; 27H Anzugsmoment
160 Nm; Sportfahrwerk;
245/40R19 98 11A; 24J; 248; 26B; GLA; nicht Offroad-
26N; 27B; 27F Fahrwerk; Fahrdynamik-
245/45R19 98 11A; 24J; 248; 26B; Paket; Allradantrieb;
26N; 27B; 27F Frontantrieb;
255/40R19 96 11A; 24J; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27B; 27F 12A; 51A; 7AC; 7BU;
255/45R19 100 11A; 24J; 244; 247; 71C; 71K; 721; 725;
26B; 26J; 27B; 27F 73C; 74A; 74P; 740;
77E; 4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: ACR9M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.03.2020
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Seite: 5 von 44
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, GLB-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2B e1*2007/46*1909*.. 70 - 165 225/35R19 96Y 11A; 24C; 244; 247; B-Klasse;
26B; 26J; 27B; 27F Kombilimousine;
225/40R19 96H 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26B; 26J; 27B; 27F Frontantrieb;
235/35R19 95Y 11A; 24C; 244; 247; Verbundlenkerhinterach
26B; 26J; 27B; 27F se;
Mehrlenkerhinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
235/40R19 92 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
245/35R19 95 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 255/35R19 96Y 11A; 244; 247; 27B; erhöhtes
204 K e1*2001/116*0457*.. 27F; 57F; 575 Anzugsmoment
155 Nm; Nur Baureihe
265/35R19 94Y XFC; 11A; 24D; 27B; 205; neue C-Klasse;
27F; 5HI; 57F Kombilimousine;
275/30R19 96Y 11A; 24D; 27B; 27F; Limousine;
57F; 99E Heckantrieb; nur
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 576; 7AC;
7FG; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
740; 76B; 77E; 4B8
204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/35R19 88Y 11A; 21B; 22B; 24C; Nur Baureihe 204;
24D; 5FE Limousine;
235/35R19 91Y 11A; 21B; 22B; 24C; Heckantrieb;
24D 10B; 11B; 11G; 11H;
255/30R19 91Y 11A; 22B; 24D; 57F; 12A; 51A; 7AC; 7BU;
671; 673 71C; 71K; 721; 725;
265/30R19 93Y 11A; 22B; 24D; 57F; 73C; 74A; 74P; 77E;
670; 68X 4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: ACR9M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.03.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 44
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 270 - 287 255/35R19 96 11A; 244; 247; 27B; erhöhtes
27F; 57F; 672 Anzugsmoment
155 Nm; Nur Baureihe
265/35R19 94Y 11A; 24D; 27B; 27F; 205; neue C-Klasse;
57F; 67H nur Fzg.-Breite
275/30R19 96 11A; 24D; 27B; 27F; 1839mm; Allradantrieb;
57F; 68R nicht Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 740;
76B; 77E; 4B8
204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 200 225/35R19 88Y 11A; 21B; 22B; 24C; Nur Baureihe 204; Nur
24D; 5FE 4-MATIC; Limousine;
235/35R19 91 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D 12A; 51A; 7AC; 7BU;
120 - 225 235/35R19 91Y 11A; 21B; 22B; 24C; 71C; 71K; 721; 725;
24D 73C; 74A; 74P; 77E;
4B8
204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 225/35R19 88Y 11A; 24C; 24M; 26B; bis
26J; 27B; 27H; 5FE e1*2001/116*0431*36;
235/35R19 91 11A; 24C; 24M; 26B; Coupe; Heckantrieb;
26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
255/30R19 91 11A; 24D; 27B; 27F; 12A; 51A; 7AC; 7BU;
57F; 673 71C; 71K; 721; 725;
265/30R19 93 11A; 24D; 27B; 27F; 73C; 74A; 74P; 77E;
57F; 670; 68X 4B8
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 245/35R19 93Y GB8; 11A; 244; 247; erhöhtes
204 K e1*2001/116*0457*.. 27B; 27F; 57F Anzugsmoment
155 Nm; Nur Baureihe
255/35R19 96 11A; 244; 247; 27B; 205; neue C-Klasse;
27F; 57F; 575 Cabrio;
265/35R19 94Y XFC; 11A; 24D; 27B; Kombilimousine; Coupe;
27F; 57F Limousine;
275/30R19 96 11A; 24D; 27B; 27F; Allradantrieb;
57F; 99E Heckantrieb; nicht
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 576; 7AC;
7FG; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
740; 76B; 77E; 4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: ACR9M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.03.2020
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 255/35R19 96Y 11A; 24C; 244; 247; erhöhtes
204 K e1*2001/116*0457*.. 26B; 26J; 27B; 27F Anzugsmoment
155 Nm; Nur Baureihe
205; neue C-Klasse;
Kombilimousine;
Limousine;
Heckantrieb; nur
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7FG;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 740;
77E; 4B8
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 245/35R19 93Y 11A; 24C; 244; 247; erhöhtes
204 K e1*2001/116*0457*.. 26B; 26J; 27B; 27F Anzugsmoment
155 Nm; Nur Baureihe
255/35R19 96 11A; 24C; 244; 247; 205; neue C-Klasse;
26B; 26J; 27B; 27F; Cabrio;
57O
Kombilimousine; Coupe;
Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb; nicht
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7FG;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 740;
77E; 4B8
204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/35R19 88Y 11A; 21B; 24C; 57E; bis
670; 673 e1*2001/116*0457*24;
235/35R19 91Y 11A; 21B; 22B; 22F; Kombi; Heckantrieb;
22L; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
255/30R19 91Y 11A; 22B; 22F; 22L; 12A; 51A; 7AC; 71C;
24D; 57F; 671; 673 71K; 721; 725; 73C;
265/30R19 93Y 11A; 22B; 22F; 22L; 74A; 74P; 77E; 4B8
24D; 57F; 670; 68X
204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 235/35R19 91W 11A; 21B; 22B; 22F; Nur 4-MATIC; bis
22L; 24C; 24D e1*2001/116*0457*24;
Kombi;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 77E; 4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: ACR9M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.03.2020
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Seite: 8 von 44
Verkaufsbezeichnung: CLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2CLA e1*2007/46*1912*.. 85 - 165 225/40R19 93 11A; 24C; 244; 247; Kombi; Limousine;
26B; 26J; 27B; 27F Allradantrieb;
235/40R19 92 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb;
26B; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R19 93 11A; 24C; 24D; 26B; 12A; 51A; 7OK; 71C;
26J; 27B; 27F 71K; 721; 725; 73C;
255/35R19 92 11A; 24C; 24D; 26B; 74A; 74P
26J; 27B; 27F
265/30R19 93 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27F
265/35R19 94 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27F
275/30R19 92 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27F
Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/40R19 98 11A; 21B; 21J; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
255/40R19 96 11A; 21B; 21J; 21L; 721; 725; 73C; 74A;
22F; 22L; 24D; 24J; 74P
367
275/35R19 96 11A; 22F; 22L; 24D;
57F; 68S
Verkaufsbezeichnung: CLS-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 143 - 270 275/35R19 96 GAA; 57F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OM; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76B
R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 143 - 270 235/40R19 96 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R19 94 12A; 51A; 7OM; 71C;
255/35R19 96 11A; 26P 71K; 721; 725; 73C;
255/40R19 96 11A; 26P 74A; 74P
218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/35R19 93 11A; 21P; 51J nicht AMG Sportpaket;
120 - 300 255/35R19 11A; 21P; 51G Coupe; 4-türig;
275/30R19 92Y 11A; 22I; 270; 57F; 68R Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: ACR9M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.03.2020
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Seite: 9 von 44
Verkaufsbezeichnung: CLS-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/35R19 93Y 11A; 26P; 5HA; 51J nicht AMG Sportpaket;
120 - 300 255/35R19 11A; 26P; 51G Kombilimousine;
275/30R19 96W 11A; 27H; 27I; 57F; Allradantrieb;
68R Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 4B8
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 245/40R19 94W mit erhöhtes
Radhausverbreiterung Anzugsmoment
(Flap) Serie; GAA; 170 Nm; Coupé; Cabrio;
XFX; 11A; 24J; 26B; Allradantrieb;
26J; 27H; 27P Heckantrieb;
245/40R19 94W ohne 10B; 11B; 11G; 11H;
Radhausverbreiterung 12A; 51A; 7MT; 71C;
(Flap) Serie; GAA; 71K; 721; 725; 73C;
XFX; 11A; 24J; 248; 74A; 74P; 740
26B; 26J; 27H; 27P
265/35R19 94W 11A; 22Q; 241; 244;
246; 247; 26B; 26J;
27H
275/35R19 96W GAA; 11A; 22Q; 244;
247; 27F; 57F
R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 - 250 275/40R19 101 11A; 24M; 27B; 27H; erhöhtes
57F; 6BL Anzugsmoment
170 Nm; All Terrain;
Kombi; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7MT; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 740; 75I
R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 - 250 245/45R19 98Y 11A; 24J; 26B; 26N; erhöhtes
27I; 6BL Anzugsmoment
170 Nm; All Terrain;
255/40R19 100 11A; 24J; 248; 26B; Kombi; Allradantrieb;
26N; 27I; 58A 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R19 100 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 7MT; 71C;
26N; 27I; 57E; 58A 71K; 721; 725; 73C;
255/45R19 100 11A; 24J; 248; 26B; 74A; 74P; 740; 75I
26N; 27I; 6BM
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: ACR9M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.03.2020
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Seite: 10 von 44
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 245/40R19 98Y ohne erhöhtes
Radhausverbreiterung Anzugsmoment
(Flap) Serie; GAA; 170 Nm; Baureihe
XFX; 11A; 24J; 248; W213;
26B; 26J; 27H; 27P; nicht All Terrain;
5JA nicht E300de;
245/40R19 98Y mit Allradantrieb;
Radhausverbreiterung Heckantrieb;
(Flap) Serie; GAA; 10B; 11B; 11G; 11H;
XFX; 11A; 24J; 26B; 12A; 51A; 7MT; 71C;
26J; 27H; 27P; 5JA
265/35R19 98Y 11A; 22Q; 241; 244; 71K; 721; 725; 73C;
246; 247; 26B; 26J; 74A; 74P; 740
27H; 5JA
275/35R19 100Y GAA; 11A; 22Q; 244;
247; 27F; 57F
211 e1*2001/116*0183*.. 130 - 285 245/35R19 93Y 11A; 21P; 24J; 24M Nur 4-MATIC;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AA; 7NX;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 4DI
212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/35R19 93Y 11A; 21B; 22I; 24C; Baureihe W212; nicht
244 AMG-Paket;
Stufenheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 7AC;
7MT; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
4B8
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 245/40R19 98 mit erhöhtes
Radhausverbreiterung Anzugsmoment
(Flap) Serie; GAA; 170 Nm; Baureihe
XFX; 11A; 24J; 26B; W213;
26J; 27H; 27P nicht E300de;
Allradantrieb;
245/40R19 98 ohne Heckantrieb;
Radhausverbreiterung 10B; 11B; 11G; 11H;
(Flap) Serie; GAA; 12A; 51A; 7AC; 7MT;
XFX; 11A; 24J; 248; 71C; 71K; 721; 725;
26B; 26J; 27H; 27P
265/35R19 98 11A; 22Q; 241; 244; 73C; 74A; 74P; 740;
246; 247; 26B; 26J; 4B8
27H
275/35R19 100 GAA; 11A; 22Q; 244;
247; 27F; 57F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: ACR9M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.03.2020
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/35R19 91Y 11A; 21B; 24J; 248; Baureihe W212; nicht
51J AMG-Paket;
Stufenheck;
100 - 245 235/35R19 91Y 11A; 21B; 24J; 57E; Heckantrieb;
68X 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R19 93Y 11A; 21B; 22I; 24C; 12A; 51A; 7AC; 7MT;
244 71C; 71K; 721; 725;
265/30R19 93Y 11A; 22B; 244; 247; 73C; 74A; 74P; 4B8
57F; 68X
275/30R19 96 11A; 22B; 244; 247;
57F; 68R
212 e1*2001/116*0501*.. 143 245/40R19 98 GAA; 11A; 26B; 26J; erhöhtes
57E Anzugsmoment
170 Nm; Baureihe
W213;
E300de; nur Limousine
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7MT;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 740;
76A; 4B8
212 e1*2001/116*0501*.. 143 275/35R19 100 GAA; 11A; 27B; 27F; erhöhtes
57F Anzugsmoment
170 Nm; Baureihe
W213;
E300de; nur Limousine
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7MT;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 740;
75I; 4B8
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22H; 244; Cabrio; Heckantrieb;
247; 57F; 673 10B; 11B; 11G; 11H;
265/30R19 93Y 11A; 22B; 22F; 244; 12A; 51A; 7AC; 71C;
247; 57F; 670; 68X 71K; 721; 725; 73C;
120 - 245 235/35R19 91Y 11A; 21B; 21N; 22I; 74A; 74P; 4B8
24J; 248
225 - 245 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22H; 244;
247; 57F; 575
265/30R19 93Y 11A; 22B; 22F; 244;
247; 57F; 68X
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: ACR9M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.03.2020
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Seite: 12 von 44
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22H; 244; Coupe; Heckantrieb;
247; 57F; 673 10B; 11B; 11G; 11H;
265/30R19 93Y 11A; 22B; 22F; 244; 12A; 51A; 7AC; 71C;
247; 57F; 670; 68X 71K; 721; 725; 73C;
120 - 245 235/35R19 91Y 11A; 21B; 21N; 22I; 74A; 74P; 4B8
24J; 248
225 - 245 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22H; 244;
247; 57F; 575
265/30R19 93Y 11A; 22B; 22F; 244;
247; 57F; 68X
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE (212) KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212K e1*2007/46*0200*.. 125 - 245 255/35R19 96Y 11A; 21B; 24C; 24D; Kombi; Allradantrieb;
260; 5IE 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 75I; 4B8
212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 245/35R19 93 11A; 21P; 241; 246; Kombi; Heckantrieb;
260; 57E; 572; 67C; 10B; 11B; 11G; 11H;
68R
255/35R19 96 11A; 21B; 24C; 260; 12A; 51A; 7AC; 71C;
57E; 57O; 675 71K; 721; 725; 73C;
275/30R19 96Y 11A; 22I; 244; 247; 74A; 74P; 75I; 4B8
270; 5IE; 57F; 68R
Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/45R19 95W 11A; 22I; 24J; 24M erhöhtes
Anzugsmoment
235/50R19 99 11A; 21P; 22I; 24C; 170 Nm; GLK;
24D; 56G Allradantrieb;
245/45R19 98 11A; 21P; 22I; 24C; Heckantrieb;
24D 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R19 96 11A; 21P; 22I; 24C; 12A; 51A; 7AC; 71C;
24D 71K; 721; 725; 73C;
255/45R19 100 11A; 21P; 22I; 24C; 74A; 74P; 740; 765;
24D; 575 4B8
Verkaufsbezeichnung: S- / CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
140 e1*96/27*0056*.., 110 - 300 255/40R19 100 11A; 21B; 21L; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
F690 22F; 22G 12A; 51A; 71C; 71K;
255/40R19 96Y 11A; 21B; 21L; 22B; 721; 725; 73C; 74A;
22F; 22G 74P
140 C e1*96/27*0057*.., 205 - 290 255/40R19 100 11A; 21B; 21L; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
G165 22F; 22G 12A; 51A; 71C; 71K;
255/40R19 96Y 11A; 21B; 21L; 22B; 721; 725; 73C; 74A;
22F; 22G 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: ACR9M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.03.2020
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Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 245/45R19 11A; 245; 51G; 575 erhöhtes
Anzugsmoment
222 e1*2007/46*0960*.. 255/40R19 11A; 24J; 26P; 51G; 170 Nm; ab Mj.2013
575 (Baureihe 222); nicht
AMG Sport-Paket;
Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AA; 7AA;
7AC; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
740; 75I; 4B8
221 e1*2001/116*0335*.. 430 255/45R19 51G; 575 erhöhtes
Anzugsmoment
170 Nm; ab Mj.2014
(Baureihe 217); Coupe;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AA; 7AC;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 740;
4B8
221 e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 275/40R19 101 57F; 575 erhöhtes
Anzugsmoment
170 Nm; ab Mj.2014
(Baureihe 217);
Cabrio; Coupe;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AA; 7AC;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 740;
76B; 97M; 4B8
221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 255/35R19 96Y 11A; 24J erhöhtes
Anzugsmoment
150 - 380 255/40R19 96Y 11A; 24J 170 Nm; bis Mj.2013
(Baureihe 221);
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 530; 573;
7AA; 7AC; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 740; 4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: ACR9M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.03.2020
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Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 245/40R19 94Y 11A; 21B; 22B; 24C; Nicht für Fz. m.
24D; 5HI; 51J Länge 6158 mm; nicht
275/35R19 96 11A; 22B; 22F; 22L; für gepanzerte Fz;
24D; 57F; 68S Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7NX; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 245/40R19 94Y 11A; 21B; 22B; 22L; Nicht für Fz. m.
24J; 24M; 5HI; 51J Länge 6158 mm; nicht
255/40R19 96Y 11A; 21B; 22B; 22L; für gepanzerte Fz;
24J; 24M Nur 4-MATIC;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7NX; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 225/35R19 88 11A; 246; 26B; 260 Cabrio; Heckantrieb;
235/35R19 91 11A; 22M; 24J; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
260; 270 12A; 51A; 7AC; 71C;
255/30R19 91 11A; 22L; 271; 57F; 71K; 721; 725; 73C;
673 74A; 74P; 4B8
265/30R19 89 11A; 22L; 248; 271;
57F; 68X
Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
230 e1*98/14*0169*.. 225 245/35R19 93 ab e1*98/14*0169*19;
231 e1*2007/46*0803*.. 225 - 320 255/35R19 51G Cabrio; Heckantrieb;
275/30R19 92 57F; 68R 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7EE;
7ES; 7FR; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4B8
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: ACR9M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.03.2020
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Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: ACR9M
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Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
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248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N6
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270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
4DI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 002 540 6717 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: ACR9M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.03.2020
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530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 285/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R19
Hinterachse: 295/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R19
Hinterachse: 285/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1420kg.
5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1500kg.
670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 265/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
675) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R19
Hinterachse: 285/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 295/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R19
Hinterachse: 265/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N6
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empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 275/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R19
Hinterachse: 275/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 265/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6BL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R19
Hinterachse: 275/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6BM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 275/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
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75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 002 540 8017 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 0030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7BU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 1804 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7EE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 002 540 8017 ( nur e1*98/14*0169*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7ES) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 002 540 6717 ( nur e1*98/14*0169*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7FG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 1804 ( nur e1*2001/116*0431*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7FR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 002 542 2318 ( nur e1*98/14*0169*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7MT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 2102 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7NX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 005 542 23 18 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N6
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Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7OK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 4104 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7OM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000905 2102 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
97M) Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des
Sonderrades der Vorderachse, wobei bei Verwendung von gleichen Reifengrößen die Einpreßtiefe des
Sonderrades an der Hinterachse kleiner der des Sonderrades der Vorderachse sein muß.
99E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 275/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R19
Hinterachse: 275/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GB8) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 245/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 265/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.03.2020
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(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R19
Hinterachse: 285/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: ACR9M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.03.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 290 y = 210 HA
27B x = 340 y = 260 HA
26B x = 245 y = 350 VA
26P x = 195 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 245 y = 350 8 VA
26J x = 245 y = 350 17 VA
27H x = 340 y = 260 8 HA
27F x = 340 y = 260 28 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: ACR9M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.03.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2A
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*..
Handelsbez.: A-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 330 y = 340 VA
26P x = 280 y = 290 VA
27B x = 255 y = 270 HA
27I x = 205 y = 220 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 330 y = 340 30 VA
26N x = 330 y = 340 8 VA
27F x = 255 y = 270 30 HA
27H x = 255 y = 270 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: ACR9M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.03.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: ACR9M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.03.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2CLA
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*..
Handelsbez.: CLA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 220 y = 240 HA
26B x = 310 y = 310 VA
26P x = 260 y = 260 VA
27B x = 270 y = 290 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 310 y = 310 30 VA
26N x = 310 y = 310 8 VA
27F x = 270 y = 290 30 HA
27H x = 270 y = 290 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: ACR9M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.03.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0457*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 350 HA
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: ACR9M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.03.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 212
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n): Baureihe W213
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: ACR9M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.03.2020
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Seite: 33 von 44
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 280 20 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
26J x = 350 y = 340 11 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: ACR9M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.03.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1ES
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 290 y = 390 HA
27I x = 240 y = 340 HA
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 290 y = 390 30 HA
27H x = 290 y = 390 8 HA
26J x = 350 y = 300 20 VA
26N x = 350 y = 300 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: ACR9M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.03.2020
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Seite: 35 von 44
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 340 25 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
27F x = 300 y = 280 30 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: ACR9M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.03.2020
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Seite: 36 von 44
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1EC
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27P x = 280 y = 400 HA
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 300 30 VA
26N x = 350 y = 300 8 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: ACR9M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.03.2020
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Seite: 37 von 44
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1ECLS
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1818*..
Handelsbez.: CLS-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 230 VA
26B x = 250 y = 280 VA
27I x = 230 y = 250 HA
27B x = 280 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 280 y = 300 8 HA
27F x = 280 y = 300 20 HA
26N x = 250 y = 280 8 VA
26J x = 250 y = 280 20 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: ACR9M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.03.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 221
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*..
Handelsbez.: S-Klasse
Variante(n): ab Mj.2013, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 350 VA
26P x = 270 y = 300 VA
27B x = 150 y = 380 HA
27I x = 100 y = 330 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 150 y = 380 12 HA
27H x = 150 y = 380 9 HA
26J x = 320 y = 350 18 VA
26N x = 320 y = 350 18 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: ACR9M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.03.2020
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Seite: 39 von 44
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2A
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*..
Handelsbez.: A-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 200 HA
27B x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 30 VA
27H x = 250 y = 250 8 HA
27F x = 250 y = 250 15 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: ACR9M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.03.2020
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Seite: 40 von 44
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1ES
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27P x = 280 y = 400 HA
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
27F x = 280 y = 400 30 HA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: ACR9M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.03.2020
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Seite: 41 von 44
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 212
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n): Baureihe W213
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27P x = 280 y = 400 HA
26P x = 300 y = 250 VA
26B x = 350 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: ACR9M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.03.2020
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Seite: 42 von 44
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 218
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0485*..
Handelsbez.: CLS-KLASSE
Variante(n): Allradantrieb, Kombilimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 280 VA
26B x = 250 y = 330 VA
27B x = 280 y = 310 HA
27I x = 230 y = 260 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 330 20 VA
26N x = 250 y = 330 8 VA
27H x = 250 y = 330 8 HA
27F x = 250 y = 330 25 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: ACR9M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.03.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: DB
Fahrzeugtyp: F2B
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*..
Handelsbez.: B-KLASSE, GLB-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 330 VA
26P x = 240 y = 270 VA
27B x = 280 y = 285 HA
27I x = 230 y = 235 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 290 y = 330 8 VA
27F x = 280 y = 285 25 HA
26J x = 290 y = 330 30 VA
27H x = 280 y = 285 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-16-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50909
ANLAGE: 39 DAIMLER, DB, Mercedes,
MERCEDES Radtyp: ACR9M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.03.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 172
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*..
Handelsbez.: SLK / SLC
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 280 y = 300 8 HA
27F x = 280 y = 300 30 HA
26N x = 300 y = 300 8 VA
26J x = 300 y = 300 18 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.