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							Gutachten 366-0099-09-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47673
ANLAGE: 16 DAIMLER, MERCEDES                                         Radtyp: TREL
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 17.08.2020
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                    Fahrzeughersteller          DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-       Abroll   ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                       last       umf.     Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                      (kg)       (mm)     datum
TREL8KA38D666           PCD112 ET38            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        620     1985    05/12
TREL8KA38T666           PCD112 ET38            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        620     1985    06/10
TREL8KA38Y666           PCD112 ET38            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        620     1985    06/09
TREL8KA38666            PCD112 ET38            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        620     1985    05/09
TREL8SA38D666           PCD112 ET38            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        620     1985    05/12
TREL8SA38T666           PCD112 ET38            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        620     1985    06/10
TREL8SA38Y666           PCD112 ET38            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        620     1985    06/09
TREL8SA38666            PCD112 ET38            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        620     1985    05/09
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 168; 414; 209; 202; H0; 208; 210
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJME


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : 246; 245; 245G; 169
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM8


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : H0; 168; 202; 208; 209; 210
                                             130 Nm für Typ : 169; 245; 414
                                             160 Nm für Typ : 245G erhöhtes Anzugsmoment; 246 erhöhtes
                                             Anzugsmoment




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0099-09-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47673
ANLAGE: 16 DAIMLER, MERCEDES                                        Radtyp: TREL
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:      A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW              Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
168          e1*96/79*0073*..   44 - 75         185/55R15         10N; 11A; 21B; 22B;       kurzer Radstand;
                                                                  24C; 24D; 51G; 52J        langer Radstand;
                                                195/50R15         10N; 11A; 21B; 22B;       10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                  24C; 24D; 51G             51A; 71C; 71K; 721;
                                                195/55R15         10N; 11A; 21B; 22B;       725; 73C; 74A; 74P;
                                                                  22F; 24C; 24D; 51G        76Q; 915
169            e1*2001/116*0288*..    60 - 85   185/65R15   88                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                195/60R15   88    11A;   24J; 24M           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                205/55R15   88    11A;   24J; 24M           721; 725; 73C; 74A;
                                                205/60R15   91    11A;   22I; 24J; 24M      74P; 76Q
                                                225/50R15   91    11A;   22I; 24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:      B-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
246          e1*2007/46*0751*..  66 - 90        195/65R15 91                                erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
                                                205/55R15   88    11A;   26P; 5FE           160 Nm; B-Klasse ab
                                                205/60R15   91    11A;   26P                Mj. 2011; nicht
                                                205/65R15   94    11A;   26P                Natural Gas Drive;
                                                215/60R15   94    11A;   248; 26N; 26P      nicht Electric Drive;
                                                225/50R15   91    11A;   24J; 248; 26B;     Kombi; Frontantrieb;
                                                                  26N;   57I                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 7AC; 7BU;
                                                                                            71C; 71K; 721; 725;
                                                                                            73C; 74A; 74P; 740;
                                                                                            76Q; 77E; 4G8

Verkaufsbezeichnung:      B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
245          e1*2001/116*0314*.. 70 - 85        195/65R15   91                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                205/60R15   91    11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                215/60R15   94    11A; 22I; 24J; 24M        721; 725; 73C; 74A;
                                                225/55R15   92    11A; 22I; 24C; 24D        74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:      B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
245G         e1*2001/116*0470*.. 66 - 90 195/65R15 91                                       erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
                                                205/55R15   88    11A;   26P; 5FE           160 Nm; B-Klasse ab
                                                205/60R15   91    11A;   26P                Mj. 2011; nicht
                                                205/65R15   94    11A;   26P                Natural Gas Drive;
                                                215/60R15   94    11A;   248; 26N; 26P      nicht Electric Drive;
                                                225/50R15   91    11A;   24J; 248; 26B;     Kombi; Frontantrieb;
                                                                  26N;   57I                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 7AC; 7BU;
                                                                                            71C; 71K; 721; 725;
                                                                                            73C; 74A; 74P; 740;
                                                                                            76Q; 77E; 4G8




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0099-09-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47673
ANLAGE: 16 DAIMLER, MERCEDES                                        Radtyp: TREL
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:      C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
H0           e1*92/53*0001*..,  55 - 100 185/65R15                12K; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
             G363               55 - 142 195/65R15                12K; 51G                  51A; 71C; 71K; 721;
                                         205/60R15                12K; 51G                  725; 73C; 74A; 74P
                                         205/60R15-89             12K
202          e1*93/81*0034*..   55 - 145 195/65R15                12G; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/60R15                12G; 51G                  51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            76Q

Verkaufsbezeichnung:      CLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
209          e1*98/14*0184*..   100 - 125 195/65R15               51G                       Cabrio; Coupe;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12K; 51A; 7CB; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:      E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
210          e1*93/81*0022*..   55 - 110 195/65R15                12K; 51G                  Heckantrieb;
                                         205/60R15-91             nicht für 290 TD (95kw)   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  zul.; 12A                 51A; 71C; 71K; 721;
                                                205/65R15         12K; 51G                  725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            76Q

Verkaufsbezeichnung:      MERCEDES-BENZ CLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
208          e1*96/27*0054*..  100 - 145 195/65R15                51G; 52J                  Cabrio; Coupe;
                                         205/60R15                51G; 52J                  10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            76Q; 76Z

Verkaufsbezeichnung:      VANEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
414          e1*2001/116*0185*.., 55 - 92       185/60R15 84                                10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0185*..                 195/55R15 85      11A; 24J                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0099-09-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47673
ANLAGE: 16 DAIMLER, MERCEDES                                        Radtyp: TREL
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
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10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nic ht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
     auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0099-09-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47673
ANLAGE: 16 DAIMLER, MERCEDES                                        Radtyp: TREL
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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      kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4G8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0099-09-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47673
ANLAGE: 16 DAIMLER, MERCEDES                                        Radtyp: TREL
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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       Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
       des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
57I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R15
                     Hinterachse:                        225/50R15
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0099-09-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47673
ANLAGE: 16 DAIMLER, MERCEDES                                        Radtyp: TREL
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 000 905 0030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7BU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensor en Art.
     Nr.: A 000 905 1804 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7CB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 003 540 0217 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0099-09-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47673
ANLAGE: 16 DAIMLER, MERCEDES                                        Radtyp: TREL
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      DAIMLER
        Fahrzeugtyp:     245G
        Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0470*..
        Handelsbez.:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

        Variante(n):     Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26P                      x = 305             y = 335                     VA
              26B                      x = 355             y = 385                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26N                    x = 355       y = 385              8                 VA
              26J                    x = 355       y = 385             18                 VA
              27H                    x = 310       y = 295              8                 HA
              27F                    x = 310       y = 295             13                 HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0099-09-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47673
ANLAGE: 16 DAIMLER, MERCEDES                                        Radtyp: TREL
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      DAIMLER
        Fahrzeugtyp:     246
        Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0751*..
        Handelsbez.:     B-Klasse

        Variante(n):     Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26P                      x = 305             y = 335                     VA
              26B                      x = 355             y = 385                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26N                    x = 355       y = 385              8                 VA
              26J                    x = 355       y = 385             18                 VA
              27H                    x = 310       y = 295              8                 HA
              27F                    x = 310       y = 295             13                 HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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