Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48844
Nr. :                      RA-000694-F0-104
Anlage-Nr. :               27
Seite :                    1 / 12                                                       Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL3.9805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    SL3.9805
Art des Rades:                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             Speedline
Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           SL3.9805.37
Radgröße:                                                  8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                          50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                     76,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast:                                           710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2300 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mercedes-Benz, Daimler-Chrysler

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
117, 176, 204, 204K, 245, 245G, Radschraube, Kugel Ø 26 mm,                  ZP50706 130 Nm
246, F2A, F2B, F2CLA            Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
204X                            Radschraube, Kugel Ø 26 mm,                  ZP50705   130 Nm
                                Gewinde M14x1,5,
                                Schaftlänge 27,5 mm
639                             Radschraube, Kugel Ø 26 mm,                  ZP50706   140 Nm
                                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
639/2, 639/4, 639/5             Vito, Viano (W/V 639):                       ZP50706   140 Nm
                                Radschraube, Kugel Ø 26 mm,
                                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                                Vito, V-Klasse (W 447):                      ZP50706   175 Nm
                                Radschraube, Kugel Ø 26 mm,
                                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
RA-000694-F0-104-27~DB-5-112-66_5-ET50_SL3.9805
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48844
Nr. :                      RA-000694-F0-104
Anlage-Nr. :               27
Seite :                    2 / 12                                                                  Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL3.9805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
176                            e1*2007/46*0928*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155      Mercedes A-Klasse       215/35R19                                  A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur      N225)T85)                                  E100)E93)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen ab 225/35R19
                EG-Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0470*04)    245/30R19
                                        A01)K04)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           215/35R19            245/30R19          A01) bis A10)
                                           N225)T85)            K04)               E100)E93)V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                              e1*2001/116*0470*..
176                               e1*2007/46*0928*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 160     Mercedes A-Klasse          225/35R19                               A02) bis A10)
                (Frontantrieb und Allrad;  N235)                                   E100)E95)
                Beim Typ 245G nur
                zulässig an                235/35R19
                Fahrzeugausführungen ab A01)K13)K25)
                EG-Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0470*04)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A                             e1*2007/46*1829*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165      Mercedes A-Klasse          215/35R19                               A02) bis A10)
                (Kompaktlimousine 5-türig) N225)T85)

                                           215/35R19 M+S
                                           T85)W225)

                                           225/35R19

                                           235/35R19




RA-000694-F0-104-27~DB-5-112-66_5-ET50_SL3.9805
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48844
Nr. :                      RA-000694-F0-104
Anlage-Nr. :               27
Seite :                    3 / 12                                                                Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL3.9805


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A                               e1*2007/46*1829*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165      Mercedes A-Klasse          215/35R19                             A02) bis A10)
                (Limousine 4-türig)        N225)T85)

                                           215/35R19 M+S
                                           T85)W225)

                                           225/35R19

                                           235/35R19



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245                            e1*2001/116*0314*..
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142      Mercedes B-Klasse        215/35R19                               A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur       A93a)                                   E99)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen bis 225/30R19
                EG-Genehmigungs-Nr.      A01)K01)
                e1*2001/116*0470*02)
                                           245/30R19
                                           A01)K01)K04)K81)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                            e1*2001/116*0470*..
246                             e1*2007/46*0751*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155      Mercedes B- Klasse       215/35R19                               A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur       N225)T85)                               E100)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen ab 225/35R19
                EG-Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0470*04)     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         215/35R19            245/30R19          A02) bis A10)E100)V00)




RA-000694-F0-104-27~DB-5-112-66_5-ET50_SL3.9805
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48844
Nr. :                      RA-000694-F0-104
Anlage-Nr. :               27
Seite :                    4 / 12                                                            Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL3.9805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
65              Mercedes B-Klasse electric 225/40R19                         A02) bis A10)
                drive
                                           235/35R19



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                             e1*2007/46*1909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165      Mercedes B-Klasse          225/35R19                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit          T88)
                Verbundlenker-Hinterachse)
                                           235/35R19



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                              e1*2007/46*1909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165      Mercedes B-Klasse         225/35R19                          A02) bis A10)
                (Ausführungen mit         T88)
                Mehrlenker-Hinterachse)
                                          235/35R19



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 225     Mercedes C-Klasse       225/35R19                            A02) bis A10)B85)B88)
                (Coupe, C204)           A94a)G9R)N235)                       E110)

                                           245/30R19



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 225      Mercedes C-Klasse        225/35R19                           A02) bis A10) B85)B88)
                (Limousine, W204)        G9R)N235)T88)                       E104)EF0)




RA-000694-F0-104-27~DB-5-112-66_5-ET50_SL3.9805
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48844
Nr. :                      RA-000694-F0-104
Anlage-Nr. :               27
Seite :                    5 / 12                                                                 Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL3.9805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245      Mercedes C-Klasse        225/35R19                                A02) bis A10) B85)B88)
                (Limousine, W205)        A94)N235)T88)                            E103)EF0)ER1)

                                          225/35R19 M+S
                                          A94)T88)

                                          225/40R19
                                          A94a)GAZ)N235)T93)

                                          225/40R19 M+S
                                          A94a)GAZ)T93)

                                          235/35R19
                                          A94)N245)T91)

                                          235/35R19 M+S
                                          A94)T91)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/40R19            245/35R19          A02) bis A10) B85)B88)
                                                               A94a)T93)          E103)EF0)ER1)V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245      Mercedes C-Klasse       225/40R19                                 A02) bis A10) B85)B88)
                (Kombi, S205)           A94a)GCW)N235)T93)                        E103)EF0)ER1)

                                          225/40R19 M+S
                                          A94a)GCW)T93)

                                          235/35R19
                                          A94)GCT)N245)T91)

                                          235/35R19 M+S
                                          A94)GCT)T91)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/40R19            245/35R19          A02) bis A10) B85)B88)
                                                               A94a)T93)          E103)EF0)ER1)GCT)
                                                                                  V00)




RA-000694-F0-104-27~DB-5-112-66_5-ET50_SL3.9805
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48844
Nr. :                      RA-000694-F0-104
Anlage-Nr. :               27
Seite :                    6 / 12                                                          Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL3.9805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                            e1*2001/116*0470*..
117                             e1*2007/46*1007*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Mercedes CLA-Klasse      215/35R19                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       N225)T85)                         E100)E93a)

                                          225/35R19

                                          245/30R19
                                          A01)K04)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                            e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 160     Mercedes CLA-Klasse      225/35R19 M+S                     A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi; Serie                                   E95a)
                auch 235/40R18)          235/35R19
                                         A01)K13)K25)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F2CLA                           e1*2007/46*1912*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165      Mercedes CLA-Klasse      225/35R19                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       T88)

                                          235/35R19



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes GLK            235/45R19                          A02) bis A10)
                                        A94)




RA-000694-F0-104-27~DB-5-112-66_5-ET50_SL3.9805
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48844
Nr. :                      RA-000694-F0-104
Anlage-Nr. :               27
Seite :                    7 / 12                                                             Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL3.9805


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2                             e1*2007/46*0457*..
639/4                             e1*2007/46*0458*..
639/5                             e1*2007/46*0459*..
639                               e9*2001/116*0048*..
639/4                             L275
639/5                             L720
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 190      Mercedes Vito, Viano       245/40R19                          A02) bis A10)
                (2. Generation W/V 639,    A01)K04)T98)                       E106)ER1)
                Ausführungen mit kleinster
                Serienbereifung in
                16/17/18Zoll; 2WD, 4WD)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2                            e1*2007/46*0457*..
639/4                            e1*2007/46*0458*..
639/5                            e1*2007/46*0459*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 176      Mercedes V- Klasse, Vito, 235/45R19                           A02) bis A10)
                e-Vito                      A01)G01)K13)K25)N245)T99)         E105)ER1)
                (W 447, Ausführungen mit
                Serienbereifung bis 18Zoll; 245/40R19
                2WD und 4WD)                T98)

                                           245/45R19
                                           A01)G01)K123)K13)K25)T102)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

RA-000694-F0-104-27~DB-5-112-66_5-ET50_SL3.9805
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48844
Nr. :                      RA-000694-F0-104
Anlage-Nr. :               27
Seite :                    8 / 12                                                    Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL3.9805


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.


A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B85) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - Achse 1 mit 4-Kolben-Festsattel und belüfteter Bremsscheibe Ø 342x32mm

B88) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - Achse 1 mit 4-Kolben-Festsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø 318x30mm



RA-000694-F0-104-27~DB-5-112-66_5-ET50_SL3.9805
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48844
Nr. :                      RA-000694-F0-104
Anlage-Nr. :               27
Seite :                    9 / 12                                                      Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL3.9805


E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
     serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als
     (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei
     denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen
     ist.

E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als
     (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E99) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
     e1*2001/116*0470*02.

E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
     e1*2001/116*0470*04.

E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
     205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil
     1):
     - Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
     - Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
     204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil
     1):
     - Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
     - Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24

E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen
     Mercedes Vito (W 447) :
     - Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10,
     - Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
     - Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
     Mercedes V-Klasse (W 447) :
     - Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
     - Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
     - Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06

E106) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W/V 639) :
     - Typ 639/2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
     - Typ 639/4 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*07,
     - Typ 639/4 mit EG-Genehmigungs-Nr. L275,
     - Typ 639/5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*05,
     - Typ 639/5 mit EG-Genehmigungs-Nr. L720,
     - Typ 639 mit EG-Genehmigungs-Nr. e9*2001/116*0048




RA-000694-F0-104-27~DB-5-112-66_5-ET50_SL3.9805
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48844
Nr. :                      RA-000694-F0-104
Anlage-Nr. :               27
Seite :                    10 / 12                                                     Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL3.9805


E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
     Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
     - Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1420 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G9R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
     225/40R18, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

GAZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
     225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GCW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
   225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
   Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
   in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
   G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


RA-000694-F0-104-27~DB-5-112-66_5-ET50_SL3.9805
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48844
Nr. :                      RA-000694-F0-104
Anlage-Nr. :               27
Seite :                    11 / 12                                                     Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL3.9805


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
         seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
     - die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
     - Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen
         von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.

K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm
       nach vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu
       versetzen,
     - die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist
       auszuschneiden,
     - die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm
       zu kürzen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.



RA-000694-F0-104-27~DB-5-112-66_5-ET50_SL3.9805
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48844
Nr. :                      RA-000694-F0-104
Anlage-Nr. :               27
Seite :                    12 / 12                                                      Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL3.9805


T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 27 mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SL3.9805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 02.01.2020




RA-000694-F0-104-27~DB-5-112-66_5-ET50_SL3.9805
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen