Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47884
Nr. : RA-000488-L0-104
Anlage-Nr. : 51
Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0855
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: SL2.0855
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Speedline Speedline
Montageposition: Vorderachse Hinterachse
Radausführung: SL2.0855.47 SL2.0855.07
Radgröße: 8½Jx20H2 8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm 30 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm 112 mm
Lochzahl: 5 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45 3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: 950 kg 950 kg
bei Reifenabrollumfang: 2300 mm 2300 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
212, 212G Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50706 130 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
204X, 164, 164G, 166, 166 Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50706 150 Nm
AMG, 221 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
RA-000488-L0-104-51~DB-5-112-66_5-ET30_SL2.0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47884
Nr. : RA-000488-L0-104
Anlage-Nr. : 51
Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
212G e1*2007/46*0484*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET40 8.5x20,ET30
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 235/30R20 235/30R20 A01) bis A10)
(W212, Limousine, K03) K04) E111)T88)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 16Zoll)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
164G e1*2001/116*0340*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET40 8.5x20,ET30
155 bis 285 Mercedes GL- Klasse 265/50R20 265/50R20 A01) bis A10)
K01) K04)ER2) N275)
265/50R20 M+S 265/50R20 M+S A01) bis A10)
K01) K04)ER2)
275/50R20 275/50R20 A01) bis A10)
K01) K02)ER1)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET40 8.5x20,ET30
100 bis 243 Mercedes GLC 235/45R20 235/45R20 A02) bis A10)
(X253, ohne Verbreiterung) A94)
245/45R20 245/45R20 A02) bis A10)
A94)
255/45R20 255/45R20 A02) bis A10)
RA-000488-L0-104-51~DB-5-112-66_5-ET30_SL2.0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47884
Nr. : RA-000488-L0-104
Anlage-Nr. : 51
Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET40 8.5x20,ET30
120 bis 243 Mercedes GLC 235/45R20 235/45R20 A02) bis A10)
(X253, mit Verbreiterung) A94)N245)
235/45R20 M+S 235/45R20 M+S A02) bis A10)
A94)
245/45R20 245/45R20 A02) bis A10)
A94)N255)
245/45R20 M+S 245/45R20 M+S A02) bis A10)
A94)
255/45R20 255/45R20 A02) bis A10)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET40 8.5x20,ET30
270 bis 287 Mercedes GLC 43 AMG, 235/45R20 M+S 235/45R20 M+S A02) bis A10)
GLC 43 AMG Coupe
(X253, C253)
245/45R20 M+S 245/45R20 M+S A02) bis A10)
255/40R20 M+S 255/40R20 M+S A02) bis A10)
255/45R20 M+S 255/45R20 M+S A02) bis A10)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET40 8.5x20,ET30
100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 235/45R20 235/45R20 A02) bis A10)
(C253, ohne
Radhausverbreiterungen an
Achse 2) 245/45R20 245/45R20 A02) bis A10)
255/45R20 255/45R20 A02) bis A10)
RA-000488-L0-104-51~DB-5-112-66_5-ET30_SL2.0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47884
Nr. : RA-000488-L0-104
Anlage-Nr. : 51
Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET40 8.5x20,ET30
100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 235/45R20 235/45R20 A02) bis A10)
(C253, mit N245)
Radhausverbreiterungen an
Achse 2) 235/45R20 M+S 235/45R20 M+S A02) bis A10)
245/45R20 245/45R20 A02) bis A10)
N255)
245/45R20 M+S 245/45R20 M+S A02) bis A10)
255/45R20 255/45R20 A02) bis A10)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET40 8.5x20,ET30
190 bis 335 Mercedes GLE Coupe 265/50R20 M+S 265/50R20 M+S A01) bis A10)
K03) E109)W275)
275/45R20 275/45R20 A02) bis A10)
N285) E109)
275/45R20 M+S 275/45R20 M+S A02) bis A10)
E109)
275/50R20 275/50R20 A01) bis A10)
K01) N285) E109)
275/50R20 M+S 275/50R20 M+S A01) bis A10)
K01) E109)
285/50R20 285/50R20 A01) bis A10)
K01) N295) E109)
RA-000488-L0-104-51~DB-5-112-66_5-ET30_SL2.0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47884
Nr. : RA-000488-L0-104
Anlage-Nr. : 51
Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
166 AMG e1*2007/46*0826*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET40 8.5x20,ET30
410 bis 430 Mercedes GLE Coupe , 275/50R20 M+S 275/50R20 M+S A01) bis A10)
AMG 63, AMG 63S K01) E109)
285/50R20 M+S 285/50R20 M+S A01) bis A10)
K01) E109)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
164 e1*2001/116*0315*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET40 8.5x20,ET30
140 bis 285 Mercedes ML-Klasse 245/45R20 245/45R20 A01) bis A10)
K01) K04) N255)
255/45R20 255/45R20 A01) bis A10)
K01) K04)
265/45R20 265/45R20 A01) bis A10)
K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET40 8.5x20,ET30
270 bis 345 Mercedes S-Klasse Coupe, 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10)
Cabrio
(C217, A217)
255/35R20 255/35R20 A02) bis A10)
A94a)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
RA-000488-L0-104-51~DB-5-112-66_5-ET30_SL2.0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47884
Nr. : RA-000488-L0-104
Anlage-Nr. : 51
Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0855
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E109) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292).
E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur
Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
RA-000488-L0-104-51~DB-5-112-66_5-ET30_SL2.0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47884
Nr. : RA-000488-L0-104
Anlage-Nr. : 51
Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0855
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1830 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1855 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000488-L0-104-51~DB-5-112-66_5-ET30_SL2.0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47884
Nr. : RA-000488-L0-104
Anlage-Nr. : 51
Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0855
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
W275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Reifen der Größen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 51 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SL2.0855 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 08.10.2020
RA-000488-L0-104-51~DB-5-112-66_5-ET30_SL2.0855.docx