Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47884
Nr. : RA-000488-L0-104
Anlage-Nr. : 58
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0855
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: SL2.0855
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Speedline Speedline
Montageposition: Vorderachse Hinterachse
Radausführung: SL2.0855.47 SL2.0855.07
Radgröße: 8½Jx20H2 8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm 30 mm
Effektive Einpresstiefe: 32 mm 30 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm 112 mm
Lochzahl: 5 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring 3 Ø76 Ø66.45
Adapterscheibe: Ø66.5 Ø76 d=8 003 0022 304
geprüfte Radlast: 950 kg 950 kg
bei Reifenabrollumfang: 2300 mm 2300 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47884
Nr. : RA-000488-L0-104
Anlage-Nr. : 58
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0855
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
221, 230, 230 AMG, 231, F2B Vorderachse: AP50702/08 130 Nm
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde
M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
Hinterachse: ZP50706 130 Nm
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde
M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
204X, R1EC, R1ECLS Vorderachse: AP50702/08 150 Nm
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde
M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
Hinterachse: ZP50706 150 Nm
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde
M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ECLS e1*2007/46*1818*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET32 8.5x20,ET30
143 bis 270 Mercedes CLS 245/35R20 M+S 245/35R20 M+S A02) bis A10)
A94)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET32 8.5x20,ET30
120 bis 220 Mercedes E-Klasse 225/35R20 225/35R20 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; T90)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen ab 225/..) 235/35R20 235/35R20 A02) bis A10)
245/30R20 245/30R20 A02) bis A10)
T90)
245/35R20 245/35R20 A02) bis A10)
255/30R20 255/30R20 A01) bis A10)
K03)
255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
K03) K133)
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Nr. : RA-000488-L0-104
Anlage-Nr. : 58
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET32 8.5x20,ET30
120 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/30R20 245/30R20 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; N255) T90)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen ab 245/..) 245/35R20 245/35R20 A02) bis A10)
N255)
255/30R20 255/30R20 A01) bis A10)
K03)T92) N265)
255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
K03) K133)N265)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET32 8.5x20,ET30
85 bis 165 Mercedes GLA 235/45R20 235/45R20 A01) bis A10)
K01)K120) K02)
245/40R20 245/40R20 A01) bis A10)
K01)K120) K02)
255/40R20 255/40R20 A01) bis A10)
K01)K120) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET32 8.5x20,ET30
85 bis 165 Mercedes GLB 235/45R20 235/45R20 A01) bis A10)
K01)K120) K02)
245/40R20 245/40R20 A01) bis A10)
K01)K120) K02)
255/40R20 255/40R20 A01) bis A10)
K01)K120) K02)
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Nr. : RA-000488-L0-104
Anlage-Nr. : 58
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET32 8.5x20,ET30
100 bis 243 Mercedes GLC 235/45R20 235/45R20 A02) bis A10)
(X253, ohne Verbreiterung) A94)
245/45R20 245/45R20 A02) bis A10)
A94)
255/45R20 255/45R20 A02) bis A10)
265/45R20 265/45R20 A02) bis A10)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET32 8.5x20,ET30
120 bis 243 Mercedes GLC 235/45R20 235/45R20 A02) bis A10)
(X253, mit Verbreiterung) A94)N245)
235/45R20 M+S 235/45R20 M+S A02) bis A10)
A94)
245/45R20 245/45R20 A02) bis A10)
A94)N255)
245/45R20 M+S 245/45R20 M+S A02) bis A10)
A94)
255/45R20 255/45R20 A02) bis A10)
265/45R20 265/45R20 A02) bis A10)
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Nr. : RA-000488-L0-104
Anlage-Nr. : 58
Seite : 5 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET32 8.5x20,ET30
270 bis 287 Mercedes GLC 43 AMG, 235/45R20 M+S 235/45R20 M+S A02) bis A10)
GLC 43 AMG Coupe
(X253, C253)
245/45R20 M+S 245/45R20 M+S A02) bis A10)
255/40R20 M+S 255/40R20 M+S A02) bis A10)
255/45R20 M+S 255/45R20 M+S A02) bis A10)
265/45R20 M+S 265/45R20 M+S A02) bis A10)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET32 8.5x20,ET30
100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 235/45R20 235/45R20 A02) bis A10)
(C253, ohne
Radhausverbreiterungen an
Achse 2) 245/45R20 245/45R20 A02) bis A10)
255/45R20 255/45R20 A02) bis A10)
265/45R20 265/45R20 A02) bis A10)
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Nr. : RA-000488-L0-104
Anlage-Nr. : 58
Seite : 6 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET32 8.5x20,ET30
100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 235/45R20 235/45R20 A02) bis A10)
(C253, mit N245)
Radhausverbreiterungen an
Achse 2) 235/45R20 M+S 235/45R20 M+S A02) bis A10)
245/45R20 245/45R20 A02) bis A10)
N255)
245/45R20 M+S 245/45R20 M+S A02) bis A10)
255/45R20 255/45R20 A02) bis A10)
265/45R20 265/45R20 A02) bis A10)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET32 8.5x20,ET30
145 Mercedes EQC 235/50R20 255/45R20 A02) bis A10)
V00)
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Nr. : RA-000488-L0-104
Anlage-Nr. : 58
Seite : 7 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET32 8.5x20,ET30
150 bis 390 Mercedes S-Klasse 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10)
(W222, ab Modell 2014) N255)T99) E98b)
245/40R20 M+S 245/40R20 M+S A02) bis A10)
T99) E98b)
255/35R20 255/35R20 A02) bis A10)
N265)T97) E98b)
255/35R20 M+S 255/35R20 M+S A02) bis A10)
T97) E98b)
255/40R20 255/40R20 A02) bis A10)
N265) E98b)GAP)
255/40R20 M+S 255/40R20 M+S A02) bis A10)
E98b)GAP)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET32 8.5x20,ET30
270 bis 345 Mercedes S-Klasse Coupe, 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10)
Cabrio
(C217, A217)
255/35R20 255/35R20 A02) bis A10)
A94a)
255/40R20 255/40R20 A01) bis A10)
G01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
230 e1*98/14*0169*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET32 8.5x20,ET30
170 bis 380 Mercedes SL 245/30R20 M+S 245/30R20 M+S A02) bis A10)
(Baureihe R230) E114)EF0)
255/30R20 255/30R20 A02) bis A10)
N265) E114)EF0)
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Nr. : RA-000488-L0-104
Anlage-Nr. : 58
Seite : 8 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
230 AMG e1*2001/116*0248*..
230 e1*98/14*0169*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET32 8.5x20,ET30
368 bis 450 Mercedes SL63 AMG, 255/30R20 M+S 255/30R20 M+S A02) bis A10)
SL65 AMG E114)EF0)
(Baureihe R230)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
231 e1*2007/46*0803*..
230 e1*98/14*0169*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET32 8.5x20,ET30
225 bis 335 Mercedes SL 255/30R20 255/30R20 A02) bis A10)
(Baureihe R231) A94a)N265) E114a)E115)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47884
Nr. : RA-000488-L0-104
Anlage-Nr. : 58
Seite : 9 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0855
A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle
‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit
dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den
Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders
angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.
E114) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R230 (nur Varianten,
die mit "S" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).
E114a) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R231 (nur
Varianten, die mit "N" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).
E115) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Rad-
/Reifenkombination 255/35R19 auf 9x19 ET27 (VA) und 285/30R20 auf 10x20 ET48 (HA)
ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
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Anlage-Nr. : 58
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0855
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
GAP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/45R18 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die
Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der
Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur
Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben,
- die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante
umzulegen.
RA-000488-L0-104-58~DB-5-112-66_5-ET30_SL2.0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47884
Nr. : RA-000488-L0-104
Anlage-Nr. : 58
Seite : 11 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0855
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 58 mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SL2.0855 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 08.10.2020
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