Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47884
Nr. : RA-000488-L0-104
Anlage-Nr. : 55
Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0855
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: SL2.0855
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Speedline Speedline
Montageposition: Vorderachse Hinterachse
Radausführung: SL2.0855.47 SL2.0855.07
Radgröße: 8½Jx20H2 8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm 30 mm
Effektive Einpresstiefe: 40 mm 22 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm 112 mm
Lochzahl: 5 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45 ohne Ring
Adapterscheibe: Ø66.5 Ø76 d=8 003 0022 304
geprüfte Radlast: 950 kg 950 kg
bei Reifenabrollumfang: 2300 mm 2300 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
166, 166 AMG, 204X Vorderachse: ZP50706 150 Nm
Radschraube, Kugel Ø26 mm,
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Hinterachse: AP50702/08 150 Nm
Radschraube, Kugel Ø26 mm,
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
RA-000488-L0-104-55~DB-5-112-66_5-ET22_SL2.0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47884
Nr. : RA-000488-L0-104
Anlage-Nr. : 55
Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET40 8.5x20,ET22
100 bis 243 Mercedes GLC 235/45R20 235/45R20 A02) bis A10)
(X253, ohne Verbreiterung)
245/45R20 245/45R20 A02) bis A10)
255/45R20 255/45R20 A01) bis A10)
K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET40 8.5x20,ET22
120 bis 243 Mercedes GLC 235/45R20 235/45R20 A02) bis A10)
(X253, mit Verbreiterung) N245)
235/45R20 M+S 235/45R20 M+S A02) bis A10)
245/45R20 245/45R20 A02) bis A10)
N255)
245/45R20 M+S 245/45R20 M+S A02) bis A10)
255/45R20 255/45R20 A02) bis A10)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET40 8.5x20,ET22
270 bis 287 Mercedes GLC 43 AMG, 235/45R20 M+S 235/45R20 M+S A02) bis A10)
GLC 43 AMG Coupe
(X253, C253)
245/45R20 M+S 245/45R20 M+S A02) bis A10)
255/40R20 M+S 255/40R20 M+S A02) bis A10)
255/45R20 M+S 255/45R20 M+S A02) bis A10)
RA-000488-L0-104-55~DB-5-112-66_5-ET22_SL2.0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47884
Nr. : RA-000488-L0-104
Anlage-Nr. : 55
Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET40 8.5x20,ET22
100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 235/45R20 235/45R20 A02) bis A10)
(C253, ohne
Radhausverbreiterungen an
Achse 2) 245/45R20 245/45R20 A02) bis A10)
255/45R20 255/45R20 A01) bis A10)
K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET40 8.5x20,ET22
100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 235/45R20 235/45R20 A02) bis A10)
(C253, mit N245)
Radhausverbreiterungen an
Achse 2) 235/45R20 M+S 235/45R20 M+S A02) bis A10)
245/45R20 245/45R20 A02) bis A10)
N255)
245/45R20 M+S 245/45R20 M+S A02) bis A10)
255/45R20 255/45R20 A02) bis A10)
RA-000488-L0-104-55~DB-5-112-66_5-ET22_SL2.0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47884
Nr. : RA-000488-L0-104
Anlage-Nr. : 55
Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET40 8.5x20,ET22
190 bis 335 Mercedes GLE Coupe 265/50R20 M+S 265/50R20 M+S A01) bis A10)
K03) E109)W275)
275/45R20 275/45R20 A02) bis A10)
N285) E109)
275/45R20 M+S 275/45R20 M+S A02) bis A10)
E109)
275/50R20 275/50R20 A01) bis A10)
K01) N285) E109)
275/50R20 M+S 275/50R20 M+S A01) bis A10)
K01) E109)
285/50R20 285/50R20 A01) bis A10)
K01) N295) E109)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
166 AMG e1*2007/46*0826*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET40 8.5x20,ET22
410 bis 430 Mercedes GLE Coupe , 275/50R20 M+S 275/50R20 M+S A01) bis A10)
AMG 63, AMG 63S K01) E109)
285/50R20 M+S 285/50R20 M+S A01) bis A10)
K01) E109)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
RA-000488-L0-104-55~DB-5-112-66_5-ET22_SL2.0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47884
Nr. : RA-000488-L0-104
Anlage-Nr. : 55
Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0855
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle
‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit
dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den
Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders
angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
E109) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292).
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000488-L0-104-55~DB-5-112-66_5-ET22_SL2.0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47884
Nr. : RA-000488-L0-104
Anlage-Nr. : 55
Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0855
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
W275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Reifen der Größen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 55 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SL2.0855 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 08.10.2020
RA-000488-L0-104-55~DB-5-112-66_5-ET22_SL2.0855.docx