Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49911
Nr. : RA-000828-E0-104
Anlage-Nr. : 41a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : LS6705
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: LS6705
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: LS6705.47
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 50 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: 765 kg
bei Reifenabrollumfang: 2275 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG, Mercedes-Benz AG bzw.
DaimlerChrysler AG
RA-000828-E0-104-41a~DB-5-112-66_5-ET50_LS6705
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49911
Nr. : RA-000828-E0-104
Anlage-Nr. : 41a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : LS6705
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
168 Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50742 110 Nm
Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
117, 169, 176, 204, 204K, 245, Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50706 130 Nm
245G, 246, F2CLA Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
638, 638/1, 638/2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50706 150 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
639, 639/2, 639/4, 639/5 Vito, Viano (W/V 639): ZP50706 150 Nm
Radschraube, Kugel Ø26 mm,
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Vito, V-Klasse (W 447): ZP50706 180 Nm
Radschraube, Kugel Ø26 mm,
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Typ: 168
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0073*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 92 A-Klasse 195/45R16 A01) bis A10)E20)
K03)
195/50R16
G82)K68)
205/45R16
K68)
103 A-Klasse 195/45R16 M+S A01) bis A10)
K03)
195/50R16 M+S
K68)
205/45R16
K68)
e1*96/79*0073*16E 810/850(870) 5/112/66,6
RA-000828-E0-104-41a~DB-5-112-66_5-ET50_LS6705
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49911
Nr. : RA-000828-E0-104
Anlage-Nr. : 41a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : LS6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
169 e1*2001/116*0288*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 142 Mercedes A-Klasse 185/55R16 A02) bis A10)
A93)M00)N195)
185/55R16 M+S
A93)M00)
195/55R16
205/50R16
A01)K15)K23)
205/55R16
A01)G7Z)K15)K23)
225/45R16
A01)K03)K15)K23)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
176 e1*2007/46*0928*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 135 Mercedes A-Klasse 195/60R16 A02) bis A10)
(Beim Typ 245G nur N205) E100)E93)EF0)
zulässig an
Fahrzeugausführungen ab 195/60R16 M+S
EG-Genehmigungs-Nr. W205)
e1*2001/116*0470*04)
205/55R16
215/50R16
215/55R16
225/50R16
235/50R16
A01)K04)
RA-000828-E0-104-41a~DB-5-112-66_5-ET50_LS6705
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Nr. : RA-000828-E0-104
Anlage-Nr. : 41a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : LS6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245 e1*2001/116*0314*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142 Mercedes B-Klasse 205/55R16 A02) bis A10)
(Beim Typ 245G nur A93a) E99)
zulässig an
Fahrzeugausführungen bis 215/50R16
EG-Genehmigungs-Nr. A01)K03)
e1*2001/116*0470*02)
225/50R16
A01)K01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
246 e1*2007/46*0751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 135 Mercedes B- Klasse 195/55R16 A02) bis A10)
(Beim Typ 245G nur A93)ER1)N205) E100)EF0)
zulässig an
Fahrzeugausführungen ab 195/55R16 M+S
EG-Genehmigungs-Nr. A93) ER1)W205)
e1*2001/116*0470*04)
195/60R16
N205)
195/60R16 M+S
W205)
205/55R16
215/50R16
A93a)
215/55R16
G0X)
225/50R16
RA-000828-E0-104-41a~DB-5-112-66_5-ET50_LS6705
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Nr. : RA-000828-E0-104
Anlage-Nr. : 41a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : LS6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 Mercedes B-Klasse electric 205/60R16 A02) bis A10)
drive A93a)
215/55R16
215/60R16
225/55R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 150 Mercedes C-Klasse 195/55R16 A02) bis A10) B57)
(Coupe, C204) A94)ER1)N205) E110)EF0)
195/55R16 M+S
A94) ER1)W205)
195/60R16
A94)G7S)N205)
195/60R16 M+S
A94)G7S)W205)
205/55R16
A94)N215)
205/55R16 M+S
A94)
215/50R16
A94)N225)
215/55R16
A94)G8V)N225)
225/50R16
A94)N235)
235/50R16
A94a)G8V)N245)
RA-000828-E0-104-41a~DB-5-112-66_5-ET50_LS6705
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49911
Nr. : RA-000828-E0-104
Anlage-Nr. : 41a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : LS6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 215 Mercedes C-Klasse 195/60R16 A02) bis A10) B57)
(Limousine, W204) A94)G7S)N205) E104)EF0)
195/60R16 M+S
A94)G7S)W205)
205/55R16
A94)N215)
205/55R16 M+S
A94)
215/55R16
A94)G8V)N225)
225/50R16
A94)N235)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 170 Mercedes C-Klasse 205/55R16 A02) bis A10) B57)
(Kombi, S204) A94)N215) E104)EF0)
205/55R16 M+S
A94)
215/55R16
A94)G1R)N225)
225/50R16
A94)N235)
RA-000828-E0-104-41a~DB-5-112-66_5-ET50_LS6705
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Nr. : RA-000828-E0-104
Anlage-Nr. : 41a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : LS6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
117 e1*2007/46*1007*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 135 Mercedes CLA-Klasse 205/55R16 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) A93a) E100)E93a)EF0)
215/50R16
A93a)
215/55R16
225/50R16
235/50R16
A01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2CLA e1*2007/46*1912*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 120 Mercedes CLA-Klasse 205/60R16 A02) bis A10)B117)
(Limousine, Kombi) EF0)
215/55R16
215/60R16
225/55R16
235/50R16
A01)K04)
Typ: 638
ABE / EG-Genehmigung: e9*93/81*0005*.., e9*98/14*0005*.., e9*2001/116*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
58 bis 105 Vito 215/60R16 A01) bis A10)
K72)
225/55R16
e9*20017116*0005*12E 1420/1330 5/112/66,6
Typ: 638/1
ABE / EG-Genehmigung: K393
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 105 Vito 215/60R16 A01) bis A10)
K72)
225/55R16
K393Nt07 1420/1330 5/112/66,6
RA-000828-E0-104-41a~DB-5-112-66_5-ET50_LS6705
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49911
Nr. : RA-000828-E0-104
Anlage-Nr. : 41a
Seite : 8 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : LS6705
Typ: 638/2
ABE / EG-Genehmigung: e9*95/54*0020*.., e9*98/14*0020*.., e9*2001/116*0020*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 128 Viano 215/60R16 A01) bis A10)
K72)
225/55R16
e9*2001/116*0020*09E 14200/1330(1400) 5/112/66,6
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2 e1*2007/46*0457*..
639/4 e1*2007/46*0458*..
639/5 e1*2007/46*0459*..
639 e9*2001/116*0048*..
639/4 L275
639/5 L720
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 190 Mercedes Vito, Viano 215/60R16C A02) bis A10)
(2. Generation W/V 639, A94)N225) E106)EF0)ER2)
Ausführungen mit kleinster
Serienbereifung in 215/60R16
16/17/18Zoll; 2WD, 4WD) A94)N225)T99)
215/65R16
A94)N225)
215/65R16C
A94)N225)
225/55R16
A94)T99)
225/60R16
A94)
225/60R16C
A94)
235/55R16
A01)K04)T98)
245/55R16
A01)K01)K04)
255/50R16
A01)K01)K04)T99)
255/55R16
A01)K01)K04)
RA-000828-E0-104-41a~DB-5-112-66_5-ET50_LS6705
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49911
Nr. : RA-000828-E0-104
Anlage-Nr. : 41a
Seite : 9 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : LS6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2 e1*2007/46*0457*..
639/4 e1*2007/46*0458*..
639/5 e1*2007/46*0459*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 176 Mercedes V- Klasse, Vito, 205/65R16 A02) bis A10)
e-Vito N215)T99) B71a)E105)EF0)ER2)
(W 447, Ausführungen mit
Serienbereifung bis 18Zoll; 205/65R16C
2WD und 4WD) M00)N215)
215/60R16C
N225)
215/60R16
N225)T99)
215/65R16
A01)G01)N225)T102)
215/65R16C
N225)
215/70R16
A01)G01)K13)N225)
225/60R16
T102)
225/60R16C
225/65R16C
A01)G01)
225/65R16
A01)G01)
235/55R16
T98)
235/60R16
A01)G01)
235/65R16C
A01)G01)K13)K25)
245/55R16
A01)K04)
245/60R16
A01)G01)K04)K13)K25)T102)
RA-000828-E0-104-41a~DB-5-112-66_5-ET50_LS6705
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49911
Nr. : RA-000828-E0-104
Anlage-Nr. : 41a
Seite : 10 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : LS6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2 e1*2007/46*0457*..
639/4 e1*2007/46*0458*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 140 Mercedes V- Klasse, Vito 225/60R16 A02) bis A10)
(W 447, Ausführungen mit A01)G01) B71a)E105)EF0)ER2)
kleinster Serienbereifung
in19Zoll; 2WD und 4WD) 225/60R16C
A01)G01)
225/65R16C
225/65R16
235/55R16
A01)G01)T98)
235/60R16
235/65R16C
A01)K13)K25)
245/55R16
A01)G01)K04)
245/60R16
A01)K04)K13)K25)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
RA-000828-E0-104-41a~DB-5-112-66_5-ET50_LS6705
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49911
Nr. : RA-000828-E0-104
Anlage-Nr. : 41a
Seite : 11 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : LS6705
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B57) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 322x32mm
Achse 2 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 300x22 mm
RA-000828-E0-104-41a~DB-5-112-66_5-ET50_LS6705
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49911
Nr. : RA-000828-E0-104
Anlage-Nr. : 41a
Seite : 12 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : LS6705
B71a) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
- Faustsattel mit bel. Bremsscheibe Ø330x32 mm.
B117) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
- Achse 2 mit unbelüfteter Bremsscheibe Ø 295x12mm
E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit besonderer Verbrauchseinstufung ( 3L, 5L).
E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als
(Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E99) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*02.
E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04.
E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil
1):
- Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
- Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24
E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen
Mercedes Vito (W 447) :
- Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10,
- Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
- Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
Mercedes V-Klasse (W 447) :
- Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
- Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
- Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
E106) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W/V 639) :
- Typ 639/2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
- Typ 639/4 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*07,
- Typ 639/4 mit EG-Genehmigungs-Nr. L275,
- Typ 639/5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*05,
- Typ 639/5 mit EG-Genehmigungs-Nr. L720,
- Typ 639 mit EG-Genehmigungs-Nr. e9*2001/116*0048
E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
- Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36
RA-000828-E0-104-41a~DB-5-112-66_5-ET50_LS6705
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49911
Nr. : RA-000828-E0-104
Anlage-Nr. : 41a
Seite : 13 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : LS6705
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1090 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1530 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G82) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße 195/50R15 und/oder
185/55R15 ausgerüstet sind oder nur diese Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
G0X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G7S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
225/40R18, 225/45R17, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
G7Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/40R18,
215/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
RA-000828-E0-104-41a~DB-5-112-66_5-ET50_LS6705
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49911
Nr. : RA-000828-E0-104
Anlage-Nr. : 41a
Seite : 14 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : LS6705
G8V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K68) An Achse 2 sind zwecks ausreichender Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkante (soweit nicht bereits serienmäßig umgelegt) ist ab
Stoßfängeroberkante bis ca. 250 mm nach vorn hin nach oben umzulegen.
K72) An Achse 2 sind, die Radhausausschnittkanten im Bereich von 60 mm vor und hinter der
Radmitte umzulegen.
RA-000828-E0-104-41a~DB-5-112-66_5-ET50_LS6705
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49911
Nr. : RA-000828-E0-104
Anlage-Nr. : 41a
Seite : 15 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : LS6705
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
RA-000828-E0-104-41a~DB-5-112-66_5-ET50_LS6705
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49911
Nr. : RA-000828-E0-104
Anlage-Nr. : 41a
Seite : 16 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : LS6705
W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 41a mit den Blättern 1 bis 16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ LS6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 23.07.2020
RA-000828-E0-104-41a~DB-5-112-66_5-ET50_LS6705